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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L _i

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Dinger

Drucksache Nr.: 225/2021
Az.: 201/Dg

An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen

rreigabe

Durch den Oberbürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 20.10.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

08.11.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Zuschuss an die DRK-Ortsvereine Sulz und Reichenbach-Kuhbach für das Jahr 2021
in Höhe von insgesamt 6.160,00 €

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Lahr bewilligt den DRK-Ortsvereinen Sulz und Reichenbach-Kuhbach für
das Jahr 2021 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von jeweils 3.080,00 €, insgesamt
damit in Höhe von 6.160,00 €.

Drucksache 225/2021

Seite 2

Sachdarstellung
Den DRK-Ortsvereinen Lahr, Sulz und Reichenbach-Kuhbach wurde in der Vergangenheit, bis einschließ­
lich dem Jahr 2012, ein nach der Einwohnerzahl im betreuten Stadtgebiet bemessener Zuschuss i.H.v.
insgesamt 6.160,00 € (seit dem Jahr 2004 unverändert) von der Stadt gewährt.
Mitte 2013 beantragte der DRK-Ortsverein Lahr Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde kurz darauf mangels Masse durch das zuständige Amtsgericht
abgelehnt und der DRK-Ortsverein Lahr aufgelöst.
Aufgrund der Auflösung des DRK-Ortsvereins Lahr wurde ein ausführliches Gespräch mit den Vorsitzen­
den der DRK-Ortsvereine Sulz und Reichenbach-Kuhbach bez. der Aufteilung des Zuschusses des ehe­
maligen DRK-Ortsvereins Lahr geführt. In der Folge wurde festgelegt, dass der von der Stadt vorgese­
hene (Gesamt-)Zuschuss je zur Hälfte an die beiden Ortsvereine gehen solle, ohne dass dabei die Ein­
wohnerzahlen der beiden Ortsteile berücksichtigt werden sollen. Begründet wurde der Vorschlag damit,
dass beide Ortsvereine seit der Auflösung des DRK-Ortsvereins Lahr, alle Einsätze im Kernstadtbereich
und in den anderen Stadtteilen bei größeren Unfällen, Bränden und ähnliches übernehmen.
Von den Vorsitzenden der DRK-Ortsvereine Sulz und Reichenbach-Kuhbach wurde einer hälftigen Auf­
teilung des von der Stadt vorgesehenen Zuschusses für das laufende Jahr und für kommende Jahre
grundsätzlich zugestimmt. Demnach würde der städtische Zuschuss im Jahr 2021 für den DRK-Ortsverein
Sulz 3.080,00 € und für den DRK-Ortsverein Reichenbach-Kuhbach gleichfalls' 3.080,00 € betragen.
Die beiden o.g. Ortsvereine haben Jahresabschlüsse vorgelegt, aus denen die Verwendung des für
2020 gewährten Zuschusses entnommen werden kann. Die Nachweise zeigen, dass die wirtschaftli­
chen Verhältnisse bei den beiden o.g. Ortsvereinen geordnet sind.

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen

M Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR

Finanzierung
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

ixjJa, mit den angegebenen Kos­
ten

□Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

□Ja, mit den angegebenen Kos­
ten

□ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan­
genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.