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Informationsvorlage (Altglasentsorgung)

                                    
                                        Informationsvorlage
Federführende Stelle: St. Umwelt
Sachbearbeitung: Kaiser

Drucksache Nr.: 185/2021
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Umweltausschuss

23.11.2021

zur Kenntnis

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Altglasentsorgung

Mitteilung:
Das Gremium nimmt die Information zur Altglasentsorgung zur Kenntnis.

Sachdarstellung
Als Abfall gelten alle beweglichen Sachen, deren sich der Besitzende entledigen will oder deren geordnete Beseitigung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit oder zum Schutz der Umwelt notwendig ist. Abfall ist oft
auch ein wertvoller Wertstoff, der genutzt werden kann um natürliche Ressourcen zu schützen und Rohstoffe
und Energie im Wirtschaftskreislauf zu belassen.
Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz stehen in der Abfallhierarchie die Maßnahmen der Vermeidung und der
Abfallbewirtschaftung in folgender Rangfolge: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung.
Altglas kann sehr gut recycelt werden, deshalb ist für Altglas in der Form von Behälterglas eine separate Erfassung über Altglascontainer abfallrechtlich vorgeschrieben. Kommunen als unterste Verwaltungsebene sind
dazu verpflichtet ausreichend Stellplätze für Altglascontainer einzurichten. Die Stellplätze müssen für die Bürger:innen gut erreichbar sein und dort aufgestellt werden, wo Altglas tatsächlich anfällt. Letzteres geschieht
auch und gerade in privaten Haushalten, so dass Altglascontainer bestimmungsgemäß auch in Wohngebieten
aufzustellen sind. Idealerweise sind schon bei der Planung und Ausweisung von Neubaugebieten geeignete
Stellplätze vorzuhalten und einzurichten.
Mit dem Inkrafttreten der Verpackungsverordnung wurde festgelegt, dass für 500 Einwohner jeweils ein Stellplatz mit zwei Altglascontainer (Weißglas, Farbglas) einzurichten ist. Derzeit stehen in Lahr 65 Stellplätze zur
Verfügung, wobei es auch fünf Stellplätze gibt, die mehr als zwei Container aufweisen. Damit gibt es für das
Lahrer Stadtgebiet eine rechnerische Unterversorgung zum Orientierungswert um fast ein Drittel. Die Stellplätze sind auf der Internetseite der Stadt Lahr über den digitalen Stadtplan für alle Bürger:innen einzusehen.
Die Altglascontainer werden gut genutzt, die Füllstände zeigen eine gute Auslastung an.
Für die Abfallentsorgung in der Stadt Lahr ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreis Ortenau zuständig, der für das Altglas-Recycling die Firma MERB beauftragt hat. Die Stadt Lahr ist laut dem Landkreis Ortenau angehalten die Altglascontainer für Ihre Bürger:innen in gut erreichbaren, auch fußläufigen Abständen
über das gesamte Stadtgebiet gleichmäßig zu verteilen. Die Auswahl der Stellplätze erfolgt federführend durch
die Stabsstelle Umwelt in Abstimmung mit der Firma MERB. Die Auswahl erfolgt dabei unter Beachtung des
Einzugsgebietes, der örtlichen Gegebenheiten (kommunale Fläche, soziale Kontrolle usw.) und der Verkehrssicherheit. In den Stadtteilen werden zusätzlich die Ortsverwaltungen gehört.
Die zunehmende Bebauung von bisherigen Frei- und Restflächen im besiedelten Bereich führen insbesondere
in den letzten Jahren zu Verlagerungen der Stellplätze, geeignete neue Stellplätze sind inzwischen aber
schwierig zu finden.
Die Altglascontainer stehen fast ausschließlich auf kommunalen Boden, da private Eigentümer ungern Platz
auf ihrem Grundstück einräumen. Daher ist die generell zweckdienliche Einrichtung von Stellplätzen im Bereich von Lebensmittel- und Getränkemärkten nur selten möglich, wird aber bei Neuplanungen versucht zu ermöglichen.
Zur Konfliktvermeidung versucht die Stadt Lahr immer Stellplätze zu finden, die für die Nachbarschaft zu möglichst geringen Beeinträchtigungen führen. Dabei wird im Regelfall ein Abstand zum nächsten Wohngebäude
von zwölf Metern eingehalten. Leider gibt es im besiedelten Bereich inzwischen wenig optimale Stellplätze für
Altglascontainer, daher müssen manchmal Stellplätze ausgewiesen werden, die von den direkten Anwohnern
aus unterschiedlichen Gründen nicht gewünscht werden, die jedoch aus Gründen des Allgemeinwohls trotzdem hinzunehmen sind. Eine Umstellung auf Unterflurcontainer ist laut dem Landkreis Ortenau aus Kostengründen derzeit nicht möglich.
Stellplätze für Altglascontainer gehören laut Rechtsprechung zu den für Wohngebiete grundsätzlich „sozialadäquaten Anlagen“. Hiernach sind die von Altglascontainern ausgehenden Geräusche von den Bewohnern eines Wohngebietes grundsätzlich hinzunehmen, selbst wenn diese Geräusche deutlich bemerkbar sind und
subjektiv als Störung empfunden werden. Dies bedeutet, dass Geräusche wie Splittern, Klirren, Dröhnen von
Altglas beim Einwerfen in die Altglascontainer sowie auch die üblichen bei der Anlieferung von Altglas mit

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Kraftfahrzeugen und bei der Entleerung der Altglascontainer entstehenden Begleitgeräusche grundsätzlich zumutbar sind.
Die Altglascontainer in Ortenaukreis sind lärmgedämmt, sie entsprechen der Lärmschutzgruppe 1 und haben
das Umweltzeichen „Blauer Engel“, trotzdem lassen sich beim Einwurf Geräusche nicht ganz vermeiden.
Bei ordnungsgemäßer Nutzung der Altglascontainer gibt es normalerweise keine Probleme, erst durch das
Fehlverhalten Einzelner kommt es zu störenden Auswirkungen auf die Umgebung. Eine eventuelle bestimmungswidrige Nutzung der Altglascontainer kann der Stadt Lahr jedoch nicht angelastet werden.
Die Einwurfzeiten der Altglascontainer sind in der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt: Montag
bis Samstag von 07:00 bis 20:00 Uhr, nachts sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen von Altglas
verboten. Bei Verstößen hiergegen kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Eine aktive Kontrolle durch
die Stadtverwaltung kann aus Kapazitätsgründen nicht stattfinden, wenn Verstöße belegbar anzeigt werden (z.
B. Datum/Uhrzeit, Fahrzeugkennzeichen) wird dem jedoch nachgegangen.
In den Altglascontainer können farblich getrennt Glasflaschen und -gläser entsorgt werden. Keramik und Porzellan, Fenster- und Spiegelglas oder ähnliches dürfen keinesfalls eingeworfen werden. Wer Glas oder andere
Abfälle neben dem Altglascontainer entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Neben der regelmäßigen Entleerung der Altglascontainer wird von der Firma MERB durch eigene Reinigungstrupps alle 14 Tage der Bereich um die Altglascontainer von eventuellen Scherben und sonstigem Abfall gereinigt. Einige vorher unbefestigte Stellplätze in Lahr wurden zur besseren Reinigung vom BGL gepflastert. Da
die Stadtverwaltung aus Kapazitätsgründen nicht alle 65 Stellplätze regelmäßig überprüfen kann, sind Hinweise aus der Bevölkerung über verschmutzte Stellplätze an die Firma MERB hilfreich.
Zu Beschwerden kommt es gelegentlich von Anwohner:innen, wenn die Altglascontainer fehlerhaft oder missbräuchlich genutzt werden. Sollte die Stadt Lahr verwertbare Informationen erhalten, dann wird dem auch
nachgegangen.
Meistens geht es um wilde Müllablagerungen an den Stellplätze, dieses Fehlverhalten einzelner Personen ist
leider schwierig im Griff zu kriegen. Das laxe Verhalten bei der Entsorgung von Abfällen aller Art ist ein gesellschaftliches Problem, mit denen viele Kommunen zu kämpfen haben; die Änderung dieses gleichgültigen Verhaltens ist eine Daueraufgabe. Über wiederkehrende Informationen an die Medien wird versucht die Bevölkerung über die Nutzungsregeln der Altglascontainer zu informieren und zu sensibilisieren. Eine Videoüberwachung möglicher problematischer Stellplätze ist rechtlich nicht möglich.
Ab und zu kommt es auch zu Beschwerden über die Nichteinhaltung der Einwurfzeiten. Dieses Fehlverhalten
geschieht, obwohl die Nutzer durch Aufkleber auf den Altglascontainern darauf hingewiesen werden, aus
Lärmschutzgründen die Einwurfzeiten zu beachten. Auch hier wird über regelmäßige Informationen an die Medien versucht die Bevölkerung über die Nutzungsregeln der Altglascontainer zu informieren und zu sensibilisieren.

Tilman Petters
Bürgermeister

Manfred Kaiser
Leiter der Stabsstelle Umwelt

Drucksache 185/2021

Anlage(n):
Anlage 0

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