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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr I---- 1

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 232/2021
Az.: 431.57100

Federführende Stelle: Spital
Sachbearbeitung: Krupinski
An der Vorlaqenerstellunq beteilici te Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

22.11.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Beschlussfassung über die Entnahme aus der Kapitalrücklage zur Verwendung der
Vermächtnisse gemäß Beschluss vom 20.11.2017

Beschlussvorschlag:
Der Stiftungsrat beschließt im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbe­
triebes Spital-Wohnen und Pflege eine Entnahme aus der Kapitalrücklage i.H.v.
34.200,45 €.

Zusammenfassende Begründung:
In den Jahren 2014 bis 2018 wurden gemäß Beschluss vom 20.11.2017 Rückla­
gen bei der Aufnahme von Erbschaften gebildet und die Verwendung für das Spi­
tal-Wohnen und Pflege beschlossen. Gemäß HGB Vorgabe können Entnahmen
aus der Kapitalrücklage nur durch Beschluss des Stiftungsrates erfolgen. Eine Ent­
nahme aus der Kapitalrücklage soll dem Zweck der Erbschaften entsprechend für
das Jahr 2020 vorgenommen werden.

Drucksache 232/2021

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit
Dem Spital wurden Erbschaften in den Jahren 2014 bis 2018 zugewiesen. Diese werden nach und
nach zweckbestimmt, also für Belange und zum Wohl der Bewohnerinnen, durch das Spital einge­
setzt.

Ziel/e
Um den Einsatz in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abzubilden, erfolgt jährlich, nachdem
der Stiftungsrat dies beschließt, die Entnahme aus der Kapitalrücklage.

Maßnahmen
Die Entnahme in Höhe von 34.200,45 € wird wie folgt vorgenommen.
Für Aufwendungen bei der Außenanlage/Spitalgarten in Höhe der Abschreibung abzüglich der
Auflösung des Sonderpostens,
für Abschreibungen der Anschaffungen in der Aus- und Fortbildung (Altersanzug),
für TV Geräte in den Bewohnerzimmern {Kurzzeitpflege),
für die Anschaffung bzw. Abschreibung so genannter Funkfinger zur mobilen Nutzung von Notrufkiingein der Bewohnerinnen,
für eine Gegensprechanlage im Besucherzimmer während der Pandemiezeit.

Ggf.: Geprüfte alternative Maßnahmen: keine
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
M

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbe­
darf)

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als-50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR

□

Die finanzieilen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage
beigefügt

Drucksache 232/2021

Seite 3

Begründung
Der Kapitalrücklage muss Kapital entnommen werden, damit dem Zweck der Erbschaften entspro­
chen wird.
Begründung für die direkte Einbringung der Vorlage in den Stiftungsrat ohne Vorberatung:
Der Beschluss über die Entnahme aus der Kapitalrücklage ist eine Voraussetzung für die Fertigstel­
lung des Jahresabschlusses.
Da die Abschlusszahlen nicht rechtzeitig für die Einbringung in die Sitzung des Betriebsausschusses
am 08.11.2021 Vorlagen, schlägt die Betriebsleitung eine direkte Befassung im Stiftungsrat vor, um
eine zeitnahe Abwicklung der Jahresabschlussarbeiten zu gewährleisten. Der Beschluss hat rein for­
mellen Charakter.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuleilen. Ein befan­
genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlas­
sen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.