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Beschlussvorlage (Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Stadt Lahr als Spendenempfänger -)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Dinger

Drucksache Nr.: 188/2021
Az.: 20/201 -Dg

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

08.11.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Stadt Lahr als Spendenempfänger -

Beschlussvorschlag:
Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.

Drucksache 188/ 2021

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 18.02.2006 die Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) geändert, und in § 78 der GemO den Abs. 4 eingefügt.
In § 78 Abs. 4 der GemO wurde das „neue“ Spendenverfahren aufgenommen. Hierüber
wurde der Haupt- und Personalausschuss in seiner Sitzung vom 26.06.2006 (Drucksache
Nr. 34/2006), sowie der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.07.2006 (Drucksache Nr.
92/2006) unterrichtet.
Mit Datum vom 20.09.2006 wurde die Dienstanweisung über die „Annahme von Spenden
und ähnlichen Zuwendungen“ erlassen.
Die Zuständigkeit des Haupt- und Personalausschusses für die Annahme der Spenden,
wurde diesem in der Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2006 durch Änderung der
Hauptsatzung übertragen.

Die Verwaltung bittet den Haupt- und Personalausschuss um Zustimmung zur Annahme
bzw. Vermittlung der in Anlage aufgeführten Spenden.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Drucksache 188/ 2021

Seite 3

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☐ Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Anlage(n):
Anlage 0
Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befa ngenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.