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Beschlussvorlage (Anlage0)

                                    
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Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Lehmann

Drucksache Nr.: 261/2021
Az.: 922.6023

An der Vorlagenerstellung beteilic te Stellen
605

Beratungsfolge

Termin

Haupt- und Personalausschuss

29.11.2021

öffentlich

Gemeinderat

13.12.2021

öffentlich

Beratung

Kennung

Abstimmung

Betreff:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Mittelübertragungen 2020 nach 2021

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Mittelübertragung von 3.910.168,66 € von 2020 nach
2021 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nach § 2 (4) EiGBVO zu.
Der Gemeinderat bewilligt die Ausgaben der im Wirtschaftsplan 2021 nachgemelde­
ten Maßnahme „Kanal bei Brücke Gereutertalbach“ in Höhe von 60.000 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Maßnahme „
RW Ableitungssammler Hosenmatten“

Zusammenfassende Begründung:
Ein Formeller Beschluss der Mittelübertragungen ist nötig, da der Jahresabschluss
2020 erst im Jahr 2022 angefertigt werden kann, mit dem normalerweise die Mittel­
übertragungen nach § 2 (4) (EigBVO) beschlossen werden. Die Mittelübertragungen
aus dem Jahr 2020 werden aber hiermit formell beschlossen.
Nach Prüfung des § 15 EigBG besteht keine Erfordernis zur Änderung des Wirt­
schaftsplans 2021 bezüglich der nachgemeldete Maßnahme. Diese wird hiermit be­
willigt, da es Einsparungen bei einer anderen Maßnahme gibt und wir im Eigenbe­
trieb eine generelle Deckungsfähigkeit aller Investitionsmaßnahmen haben, sofern
keine Verpflichtungsermächtigung vorliegt.

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