Stadt Lahr 1------ 1
Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Gauggel
Drucksache Nr.: 251/2021
Az.: - 0691/Ga
An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen
ZS 02-Recht/
Justiziariat
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Technischer Ausschuss
01.12.2021
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
13.12.2021
beschließend
öffentlich
Abstimmung
Betreff:
Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREÄL
- Ergänzender Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
1. Dem ergänzenden Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch
notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grund
züge der Vertragskonditionen eingreifen.
Zusammenfassende Begründung:
Der ergänzende Städtebauliche Vertrag dient zur Sicherstellung der Schaffung von
gefördertem Mietwohnraum auf einem Grundstück, das sich nicht im Eigentum der Ver
pflichteten befindet.