Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 14
Sachbearbeitung: Kopf

Drucksache Nr.: 267/2021
Az.: 801.19

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am
17.11.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

29.11.2021

vorberatend

nichtöffentlich

12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Gemeinderat

13.12.2021

beschließend

öffentlich

Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bauund Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von
3.794.946,95 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 45.928,08 EUR
nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs im Jahr 2020 beträgt
45.928,08 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Drucksache 267/2021

Seite 2

Zusammenfassende Begründung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb
Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr gegeben.
Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss
gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese
stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen Elemente der Bilanzanalyse
haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion, die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit zu.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Christian Zanger
Leiter Rechnungsprüfungsamt

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf)
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage
beigefügt

Anlage(n):
Schlussbericht BGL 2020
Jahresabschluss BGL 31.12.2020
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.