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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr I---- 1

Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 26.06.2020 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 26/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Beirat für Verkehrsangelegenheiten

19.05.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

302
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Abt. 10/101
Recht
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.03.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Längsparkstände vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3
- Nutzungsänderung zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche

Beschlussvorschlag:

Die insgesamt vier Pkw-Stellplätze vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3
entfallen zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche.

Aniaqe(n): .
-Anlage 1: Luftbild Bestand Längsparkstände
- Anlage 2: Foto Bestand Längsparkstände
- Anlage 3: Lageplan zukünftiger Gehweg

BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum
Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 26/2020

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Eä

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufülienFinanzielle und perso nelle Auswirkungen ( Prognose)
□ Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmitte!
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

2020

|

2021

|

2022

|

2023

|

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

□ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Drucksache 26/2020

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3 befinden sich insgesamt vier öffentliche
Pkw-Stellplätze (jeweils zwei) mit Parkscheibenregelung (Anlage 1+2). Der Radver­
kehr wird parallel zur Tiergartenstraße zwischen Fahrbahn und Pkw-Stellplätzen
geführt. Der Fußverkehr bewegt sich momentan überwiegend entlang der beiden
Gebäude unterhalb der Obergeschosse im Arkadengang (Anlage 2). Diese Fläche ist
allerdings dem Gebäude zuzuordnen und befindet sich im Eigentum des jeweiligen
Grundstückseigentümers. Zudem ist sie sehr schmal und lässt keinen komfortablen
Begegnungsverkehr zu. Es wird häufig auf den Radweg ausgewichen. Insbesondere
seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie und dem Abstandsgebot war dies häufig
zu beobachten.
Um einen ausreichend breiten Gehweg auf öffentlicher Fläche anbieten zu können,
der seiner Verbindungsfunktion gerecht wird und auf die hohe Fußverkehrsstärke in
diesem Bereich ausgefegt ist, ist ein Entfall der vier öffentlichen Pkw-Stellplätze not­
wendig. Im beigefügten Lageplan ist beispielhaft der Bereich vor dem Gebäude Tier­
gartenstraße 1 dargestellt (Anlage 3).
Die Grundstückseigentümer verfügen über eigene Stellplätze zwischen den beiden
Gebäuden sowie im Hinterhof. Öffentliche Stellplätze stehen auf dem Rathausareal,
in der Lotzbeckstraße sowie auf dem REWE-Parkpiatz zur Verfügung.
Gleichzeitig wird mit dem Entfall der Stellplätze an dieser Stelle der Konflikt zwischen
einer sich öffnenden Autotür und dem vorbeifahrenden Radverkehr vermieden. Auch
die an der Lichtsignalanlage (Ampel) wartenden zu Fuß Gehenden profitieren davon,
da die Zufahrt zu den beiden Stellplätzen vor dem Gebäude Tiergartenstraße 1
häufig über die Bordsteinabsenkung und das Blindenleitsystem an der Lichtsignalan­
lage erfolgt. Bordsteinabsenkungen an Überquerungsstellen sind generell nicht für
Pkw-Zufahrten vorgesehen, sondern ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr
Vorbehalten.
Zudem ist das Konfliktpotenzial an dieser Stelle aufgrund der Nutzungshäufigkeit der
Lichtsignalanlage (Ampel) und der unterschiedlichen Nutzergruppen besonders
hoch.
Mit dieser Nutzungsänderung kann somit nicht nur ein Gehweg auf öffentlicher
Fläche anstatt auf Privatfläche angeboten werden, sondern auch die Verkehrssicher­
heit für den Fuß- und Radverkehr erhöht werden.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu
prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den
Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem
§ 18 Abs, 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.