Beschlussvorlage (Radweglückenschluss Dr. Georg-Schaeffler-Straße - Vergabe von Straßenbauarbeiten)
13. Dezember 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 605 Sachbearbeitung: Franz Drucksache Nr.: 263/2021 Az.: 60/605-Fr/Lau An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 302 61 Freigabe Durch den Oberbürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 17.11.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 01.12.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 13.12.2021 beschließend öffentlich Betreff: Radweglückenschluss Dr. Georg-Schaeffler-Straße - Vergabe von Straßenbauarbeiten Beschlussvorschlag: Die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird aufgrund ihres Angebots beauftragt, die erforderlichen Straßenbauarbeiten im Zuge des Radweglückenschluss der Dr. Georg-Schaeffler-Straße ausführen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19 % MwSt.: 422.830,31 Euro. Zusammenfassende Begründung: Der Radverkehr soll durch den Radweglückenschluss in beide Fahrtrichtungen gesichert werden. Drucksache 263/2021 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit Der startkLahr Airport & Business Park Raum Lahr sowie das Industriegebiet West bilden die größten Arbeitsplatzschwerpunkte in Lahr. Die Dr. Georg-Schaeffler-Straße hat somit nicht nur für den KfzVerkehr, sondern auch für den Radverkehr eine wichtige Erschließungsfunktion. Das Lahrer Radverkehrsnetz wurde deshalb sukzessive ausgebaut, allerdings nur westlich des Schutterentlastungskanals (nachfolgend SEK genannt). Auf dem Abschnitt östlich des SEK ist die Situation für Radfahrende hingegen unbefriedigend. Der Zweirichtungsradweg endet nach ca. 80 m. Radfahrende in Richtung Osten queren über eine Mittelinsel und setzen die Fahrt entweder auf der Fahrbahn (innerorts, Tempo 50) ungesichert fort oder nutzen den sehr schmalen Gehweg, der für Radfahrende freigegeben ist. Dieser wird gleichzeitig aber auch regelwidrig im Zweirichtungsverkehr befahren, da für die Fahrtrichtung stadtauswärts ab dem Kreisverkehr Raiffeisenstraße/Rheinstraße/Flugplatzstraße kein gesichertes Angebot besteht. Ziel/e Der Radverkehr soll durch den Radweglückenschluss in beide Fahrtrichtungen gesichert werden. Durch das neue Angebot soll das Fahrrad als Verkehrsmittel insbesondere für die Beschäftigten auf dem startkLahr-Areal und im Industriegebiet West attraktiver werden. Aber auch der Schülerverkehr (Freie Evangelische Schule) sowie der Freizeitverkehr sollen von der Maßnahme profitieren. Insgesamt soll der Radweglückenschluss als radverkehrsfördernde Maßnahme einen Beitrag zur Zielerreichung des Entwicklungsszenarios 2 „Mut zur Verkehrswende“ leisten, d.h. es soll u.a. eine Steigerung des Radverkehrs-Anteils am Modal Split von 14 % im Jahr 2019 auf 21 % bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Maßnahmen Die Planung für den nun anvisierten Radweglückenschluss kann in zwei Abschnitten betrachtet werden. Der erste und östliche Abschnitt verläuft vom Kreisverkehr bis zur Einmündung Tullastraße, in welchem ein 1,50 m breiter Schutzstreifen für jede Fahrtrichtung vorgesehen ist. Die Restfahrbahnbreite beträgt 6,50 m. Im zweiten westlichen Abschnitt ab dieser Einmündung bis zum SEK ist für die beiden Fahrtrichtungen eine unterschiedliche Radverkehrsführung geplant. Für die Fahrtrichtung stadtauswärts ist ein 2,00 m breiter Radfahrstreifen vorgesehen, für die Fahrtrichtung stadteinwärts ein 3,00 m breiter gemeinsamer Geh- und Radweg. Die Furten im Einmündungsbereich Tullastraße sowie im Bereich der Grundstückszufahrten werden flächig rot markiert und mit Rad-Piktrogrammen versehen. Die Mittelinsel wird dynamisch und großzügig gestaltet und verfügt so über eine komfortable sichere Aufstellfläche für den die Straße querenden Radverkehr. Ggf.: Geprüfte alternative Maßnahmen Im Planungsprozess wurden mehrere Varianten entwickelt und geprüft, die allesamt eine straßenbegleitende Radverkehrsführung auf der Nordseite (Fahrtrichtung stadtauswärts) auf einem separaten Radweg vorsahen. Für die Realisierung wäre allerdings ein Flächenerwerb notwendig gewesen, bei einer Variante auch das Entfernen aller straßenbegleitenden Bäume. Drucksache 263/2021 Seite 3 Da mehrere Anfragen zum Flächenerwerb für diesen Bereich abgelehnt wurden, wurde die nun umzusetzende Lösung mit einem markierten Radfahrstreifen ohne Inanspruchnahme Flächen Dritter erarbeitet. Ausschreibung und Submission Von neun Bewerbern wurden die Ausschreibungsunterlagen angefragt, von welchen sechs Bieter in elektronischer Form abgegeben haben, welche bei der Submission am 28. Oktober 2021 u 10.00 Uhr geöffnet wurden. In Schriftform (Papier) war keine Abgabe zu verzeichnen. Alle erforderlichen Nachweise wurden fristgerecht abgegeben. Des Weiteren gab es keine Bedenken hinsichtlich Eignung oder Zuverlässigkeit der Bieter. Nach rechnerischer Prüfung der Angebote konnten alle Angebote zugelassen werden und gemäß folgender Tabelle dargestellt: Rang Bieter, Nr. (Folge des Eingangs) Angebotssumm in EUR inkl. Mehrwertsteuer (brutto) 1 Vogel-Bau GmbH, Lahr 422.830,31 2 Bieter Nr. 4 426.527,40 3 Bieter Nr. 2 447.306,26 4 Bieter Nr. 1 494.989,69 5 Bieter Nr. 5 507.572,54 6 Bieter Nr. 6 519.822,59 Beim Bietergespräch am 9. November 2021 hat die Fa. Vogel-Bau GmbH die Auskömmlichkeit ihres Angebots bestätigt. Es bestanden seitens der Fa. Vogel-Bau GmbH keine Unklarheiten. Die Unklarheiten einzelner Positionen hinsichtlich Verständlichkeit wurden vollends aufgeklärt und ausgeräumt. Die formelle und technische Prüfung hat ergeben, dass die Fa. Vogel-Bau GmbH aus Lahr das preisgünstigste Angebot abgegeben hat. Die Abteilung Tiefbau schlägt daher vor, der Fa. Vogel-Bau GmbH den Auftrag zur Durchführung der Maßnahme zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt brutto, einschließlich 19 % MwSt.: 422.830,31 Euro. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt Darstellung der Kostenentwicklung Drucksache 263/2021 Seite 4 2021 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 422.900 0 0 278.600 67.600 33.800 -144.300 +67.600 +33.800 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2022 14.800 (Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen) 9.500 (Auflösung Investitionszuschüsse) -5.300 Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Nein Nein Im Haushaltsplan 2022 sind bei dem Investitionsauftrag I54100020009 "Radweglückenschluss SWEG/DrGSS" Mittel i.H.v. 630.000,- EUR auf Basis der Kostenberechnung veranschlagt. Fördermittel waren beim Investitionsauftrag I54100050005 „Zuweisungen für Radweglückenschluss SWEG“ mit einem Betrag i.H.v. 220.000,- EUR eingeplant. Die ursprüngliche Kostenberechnung i.H.v. 629.000,- EUR wurde mit der Ausschreibung deutlich unterschritten. Zudem konnten neben den oben erwähnten Fördermitteln des Landes weitere Fördermittel aus einem Bundesprogramm generiert werden. Hier liegt inzwischen ein Zuwendungsbescheid über einen Betrag i.H.v. 269.035,- EUR vor, der in drei Tranchen von 2022-2024 ausgezahlt werden soll. Insgesamt sind somit Fördermittel i.H.v. 469.035,- EUR bewilligt. Allerdings handelt es sich hierbei um den Förderhöchstbetrag. Durch das sehr gute Ausschreibungsergebnis werden sich bei der Abrechnung des Förderprogramms auch die Fördermittel reduzieren. Drucksache 263/2021 Seite 5 Laut der zum Förderprogramm dazugehörigen Verwaltungsvorschrift muss beim Zuwendungsempfänger, hier der Stadt Lahr, ein Eigenanteil von mind. 10 % verbleiben, d.h. es kann bei einer Kombination von Förderprogrammen eine maximale Förderquote von 90 % erreicht werden. Eine Überzahlung ist ausgeschlossen. Für dieses Vorhaben bedeutet dies unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses voraussichtlich einen Förderhöchstbetrag i.H.v. 380.000,- EUR. Bürgermeister Tilman Petters Udo Lau Anlage(n): - Anlage 1: Übersichtsplan mit Regelquerschnitt Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.