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Informationsvorlage (- Partnerschaftserklärung (Kurzfassung))

                                    
                                        Regierungspräsidium Freiburg
Regionales Mobilitätsmanagement
Datum:
Bearbeiter:

03.11.2021
Max Reichenbach

Mobilitätspakt Lahr
Zukunftskonzept für nachhaltige Mobilität in der Region Lahr
– Kurzfassung des ENTWURFS –

Gemeinsame Absichtserklärung der Vertreterinnen und Vertreter von
mit übergreifender Zuständigkeit

Hauptwirkungsraum Lahr

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Freiburg
Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau
IHK Südlicher Oberrhein
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft
Baden-Württemberg mbH

Stadt Lahr
Arbeitsgemeinschaft Lahrer
mittelständischer Industrieunternehmen
Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim
Schaeffler Technologies AG & Co. KG
Zalando Logistics Süd SE & Co. KG

Ortenaukreis

Wirkungsraum Rust

Regionalverband Südlicher Oberrhein
SWEG Südwestdeutsche
Landesverkehrs-GmbH
TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH

Gemeinde Rust
Europa-Park GmbH & Co. Mack KG
Wirkungsraum Schwanau-Allmannsweier
Gemeinde Schwanau
Herrenknecht AG

(„Partnerinnen und Partner“ des Mobilitätspakts)

Präambel
Die Region Lahr ist ein prosperierender Wirtschaftsraum mit stetig steigendem Verkehrsaufkommen, insbesondere im Berufspendelverkehr. Das Land Baden-Württemberg und die
regionalen Partnerinnen und Partnern möchten deswegen einen Mobilitätspakt schließen
und gemeinsam Maßnahmen für eine nachhaltige und klimagerechte Mobilität in der Region
entwickeln und voranbringen. Der Mobilitätspakt ermöglicht abgestimmtes Handeln aller
Verantwortungs- und Entscheidungsträger über die Verkehrsträger hinweg. Die gemeinsame Erklärung steht insgesamt unter Gremien-, Haushalts- und Fördervorbehalt.

Partnerschaftserklärung: Entwurf (Kurzfassung)

Herausforderungen und Ziele
Die verkehrlichen Herausforderungen in der südlichen Ortenau bestehen insbesondere im
Berufspendelverkehr, auch aus dem angrenzenden Elsass. Zugleich bestehen in diesem
Themenfeld Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort. Gegenüber der heutigen Prägung durch den
motorisierten Individualverkehr ist vor allem die Förderung von Alternativen das Ziel.
Wechselwirkungen mit bereits laufenden Planungen sollen systematisch berücksichtigt
werden.
Oberziel: Entwicklung von verkehrsträgerübergreifenden und untereinander vernetzten
Maßnahmen der nachhaltigen Mobilität zur Verbesserung der verkehrlichen Situation des
Berufspendelverkehrs in der Region Lahr
Räumlicher Fokus: Stadt Lahr, zusätzlich Rust und Schwanau-Allmannsweier (wegen der
dort ansässigen großen Arbeitgeber) als Wirkungsräume; wesentliches Pendeleinzugsgebiet als Untersuchungsraum, für Pendelrelationen ggf. auch dort Maßnahmen
Beiträge für eine nachhaltige Mobilität:
(1) Für den Klimaschutz: Förderung von Alternativen zum motorisierten
Individualverkehr; Reduzierung verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen
(2) Für Pendlerinnen und Pendler und die lokale Öffentlichkeit: Bewusstseinsschärfung
für eine neue Mobilitätskultur; ein verbessertes, nachhaltigeres Mobilitätsangebot
(inkl. betrieblicher Angebote); Rückgang verkehrsbedingter Belastungen (Lärm,
Schadstoffe, Stau)
(3) Für die Partnerinnen und Partner des Mobilitätspakts: Ein Forum zur gemeinsamen
Entwicklung und Abstimmung von Maßnahmen für eine nachhaltigere Mobilität in der
Region Lahr

Handlungsfelder des Mobilitätspakts
Die Themen des Mobilitätspakts umfassen Infrastrukturplanung, Verkehrs- und Mobilitätsmanagement. Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme der bestehenden Mobilitätsangebote, verkehrlicher Strukturen und Problemlagen. Daraus werden Handlungsbedarf und
Ziele abgeleitet, um anschließend geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Dabei werden
kurzfristig, mittelfristig und langfristig umsetzbare Maßnahmen unterschieden und die weitgehend ländliche Prägung und die Grenzlage berücksichtigt. Bestehende Zielvorstellungen
auf Landesebene sowie regionaler und kommunaler Ebene bieten Orientierungspunkte.
Mobilitätsangebote: Ausbau und Weiterentwicklung von Mobilitätsangeboten, um Alternativen zum motorisierten Individualverkehr attraktiver zu gestalten (inkl. grenzüberschreitende Angebote); Berücksichtigung der landesweiten ÖPNV-Strategie 2030; bessere
Vernetzung der Verkehrsträger; Verkehrsmanagement und Parkraummanagement.
Verkehrsinfrastruktur: Berücksichtigung von verkehrlichen Auswirkungen laufender
Planungen in der Region und Wechselwirkungen mit den Zielsetzungen des Mobilitätspakts;
durch weitere Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Ortsmitten, Radverkehrsnetz) gezielt bessere
Vernetzung und Unterstützung von Alternativen zum motorisierten Individualverkehr.
Mobilitätsmanagement: Unterstützung einer effizienten Nutzung von Mobilitätsangeboten
und Verkehrsinfrastruktur insbesondere durch behördliches und betriebliches Mobilitätsmanagement; dazu z. B. Bedarfsanalysen, Ausbau von Beratung und Kooperation.
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Partnerschaftserklärung: Entwurf (Kurzfassung)
Mobilitätskultur: Unterstützung einer neuen Mobilitätskultur als kommunikativer Rahmen
für die Bausteine und Herausforderungen nachhaltiger Mobilität; Informationsangebote,
Aktionstage, Veranstaltungen etc.; Schnittstelle zum Mobilitätsmanagement nutzen.
Kompetenzaufbau und Vernetzung: Positionsbestimmung der Partnerinnen und Partner
zu Wissensbeständen zu nachhaltiger Mobilität und Umsetzungskapazitäten; Ableitung des
Bedarfs für weiteren Kompetenzaufbau und intensivierte Vernetzung; Berücksichtigung
vorhandener oder noch erforderlicher Datengrundlagen.

Zusammenarbeit im Mobilitätspakt
Die unterzeichnenden Partnerinnen und Partner verpflichten sich bis zum Zielhorizont Ende
2026 zu einem regelmäßigen Austausch. Dazu dienen Steuerkreis (oberste Führungsebene, Leitung: Ministerium für Verkehr), Koordinierungsgruppe (operative und fachliche
Koordination) sowie bedarfsangepasste Arbeitsgruppen (ggf. mit weiteren Akteuren).
Berücksichtigung bestehender Planungen und Projekte: Wechselwirkungen mit bestehenden Planungen und Projekten werden in der Entwicklung des Maßnahmenprogramms
berücksichtigt. Dabei sollen Synergien gefördert und Parallelarbeit vermieden werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten in eigener
Verantwortung und Aufgabenträgerschaft durch die jeweils zuständigen Partnerinnen und
Partner (inkl. Finanzierung, unter Nutzung von Fördermöglichkeiten).

Information und Beteiligung
Die Partnerinnen und Partner verpflichten sich zur regelmäßigen, abgestimmten Kommunikation zur Zusammenarbeit im Mobilitätspakt. Beteiligungsmöglichkeiten unterstützen eine
zielführende Themenbearbeitung und die Berücksichtigung inhaltlicher Impulse.
Beteiligungsformate für Bürger*innen / Pendler*innen: Neben einer ausführlichen
Website als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform erfolgt eine Verständigung
auf weitere Beteiligungsformate für Betroffene und Interessierte.
Beteiligungsformate für weitere Akteure: Für Akteure jenseits der Partnerinnen und
Partner des Pakts (weitere Institutionen, Verbände, Unternehmen) werden eigene Informations- und Beteiligungsangebote vorgesehen (ggf. auch Mitarbeit in Arbeitsgruppen).

Evaluation
Format und Umsetzung der Maßnahmen werden kontinuierlich entlang abgestimmter
Erfolgskriterien bewertet, ggf. wird nachjustiert. Spätestens am Ende des Fünfjahreszeitraums wird eine Bilanz des Mobilitätspakts für die Region gezogen.

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