Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
5. Dezember 2016
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 12/2016 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 05.12.16, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Kmitta Uffelmann Linke Liste Lahr Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Ortsvorsteher Mauch Volk Wille Fäßler Protokollführung: Frau Müller Zuhörende: 25 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 320/2016 10/101 1. Anhörung der Vertrauenspersonen zum Bürgerentscheid "Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung" Auf Grund der Befangenheit begibt sich Stadtrat Uffelmann während Verhandlung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 in den Zuhörerbereich. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Vertrauenspersonen zum Bürgerbegehren „Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung“ nach § 21 Abs. 4 S. 1 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) zur Kenntnis. 319/2016 10/101 2. Entscheidung über das Bürgerbegehren zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung Die Stadträte sprechen sich einheitlich dafür aus, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan ALTENBERG; 1. Änderung, vom 25.07.2016, nicht zurück zu nehmen. Auf Initiative von Stadtrat Vollmer wird der Beschlussvorschlag in Ziffer 5 um den zweiten Satz, entnommen aus der GemO, erweitert. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt nach § 21 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung, fest und beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids. 2. Die Abstimmungsfrage lautet: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderates vom 25.07.2016 zur Aufstellung des Bebauungsplans ALTENBERG (1. Änderung des Bebauungsplanes ALTENBERG) aufgehoben wird?“. 3. Als Abstimmungstag wird Sonntag, 26. März 2017, festgelegt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung des Bürgerentscheids zu schaffen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung bis spätestens zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid öffentlich darzustellen. In dieser Veröffentlichung -4oder schriftlichen Information der Gemeinde zum Bürgerentscheid dürfen die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane. 6. Der Gemeinderat bewilligt die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 35.000,- Euro für die organisatorische Durchführung des Bürgerentscheids. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 321/2016 10/101 3. Bildung des Gemeindewahlausschusses gem. § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) für den Bürgerentscheid "Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung" Die Fraktionen melden folgende Vorschläge: SPD: Dreyer, Uta Dr. John, Rudolf CDU: Dörfler, Rudolf Günther, Harald Freie Wähler: Roth, Eberhard Llombart, Marlies Bündnis 90/Die Grünen: Waldmann, Miriam Täubert, Sven FDP: Robert, Karsten Kmitta, Sonia Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat wird gebeten, einen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5324/2016 61 4. Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Stadtrat Uffelmann kehrt zurück und nimmt an den Verhandlungen teil. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 10. November 2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 10. November 2016 als Satzungen beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 309/2016 61 5. Bebauungsplan KANADARING - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 1. und 2. Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung zu den während der Offenlagen vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KANADARING wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan KANADARING und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 11. November 2016 als Satzungen beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 07.12.2016 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin