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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 12/2016
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 05.12.16, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

18:30 Uhr bis 19:15 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Ortsvorsteher

Mauch
Volk
Wille
Fäßler

Protokollführung:

Frau

Müller

Zuhörende:

25

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
320/2016
10/101

1.

Anhörung der Vertrauenspersonen zum Bürgerentscheid "Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung"

Auf Grund der Befangenheit begibt sich Stadtrat Uffelmann während Verhandlung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 in
den Zuhörerbereich.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Vertrauenspersonen zum
Bürgerbegehren „Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung“ nach § 21
Abs. 4 S. 1 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) zur
Kenntnis.

319/2016
10/101

2.

Entscheidung über das Bürgerbegehren zum Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung

Die Stadträte sprechen sich einheitlich dafür aus, den Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan ALTENBERG; 1. Änderung, vom 25.07.2016, nicht zurück zu nehmen.
Auf Initiative von Stadtrat Vollmer wird der Beschlussvorschlag in Ziffer 5 um
den zweiten Satz, entnommen aus der GemO, erweitert.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt nach § 21 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung
Baden-Württemberg (GemO) die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung, fest und beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids.
2. Die Abstimmungsfrage lautet:
„Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderates vom
25.07.2016 zur Aufstellung des Bebauungsplans ALTENBERG
(1. Änderung des Bebauungsplanes ALTENBERG) aufgehoben
wird?“.
3. Als Abstimmungstag wird Sonntag, 26. März 2017, festgelegt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung des Bürgerentscheids zu schaffen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung bis spätestens zum 20. Tag vor
dem Bürgerentscheid öffentlich darzustellen. In dieser Veröffentlichung

-4oder schriftlichen Information der Gemeinde zum Bürgerentscheid dürfen die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung
zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen
wie die Gemeindeorgane.
6. Der Gemeinderat bewilligt die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe
von 35.000,- Euro für die organisatorische Durchführung des Bürgerentscheids.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

321/2016
10/101

3.

Bildung des Gemeindewahlausschusses gem. § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) für den Bürgerentscheid "Bebauungsplan ALTENBERG,
1. Änderung"

Die Fraktionen melden folgende Vorschläge:
SPD:

Dreyer, Uta
Dr. John, Rudolf

CDU:

Dörfler, Rudolf
Günther, Harald

Freie Wähler:

Roth, Eberhard
Llombart, Marlies

Bündnis 90/Die Grünen: Waldmann, Miriam
Täubert, Sven
FDP:

Robert, Karsten
Kmitta, Sonia

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat wird gebeten, einen Gemeindewahlausschuss zu bilden.
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine
Wahl handelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5324/2016
61

4.

Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Stadtrat Uffelmann kehrt zurück und nimmt an den Verhandlungen teil.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung vom 10. November 2016 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten
Fassungen vom 10. November 2016 als Satzungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

309/2016
61

5.

Bebauungsplan KANADARING
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 1. und 2. Offenlage
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung zu den während der Offenlagen vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KANADARING wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan KANADARING und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen
vom 11. November 2016 als Satzungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 07.12.2016

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin