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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2017
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 20.02.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 20:00 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

Linke Liste Lahr

bis 19:50 Uhr

-2-

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

Protokollführung:

Herr

Zuhörende:

16

Papke

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung spricht Stadtrat Dr. Walter Caroli als dienstältester Gemeinderat Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller die Glückwünsche des Gremiums anlässlich des zweiten Platzes bei der Verleihung des World Mayor Prize 2016 der Londoner
World Mayor Foundation aus und überreicht ein Buchpräsent.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am
30.01.2017 gefassten Beschlüsse
1. Die Verwaltung wird beauftragt den der Stadt Lahr aus einer Bürgschaftserklärung vom 03.02.2009 zustehenden Zahlungsanspruch in Höhe von 9.373,33
EUR klageweise geltend zu machen.
2. Der Gemeinderat hat dem Ausschreibungsvorschlag zur Stellenausschreibung
zur Nachbesetzung der Stelle "Amtsleitung / Amt für Soziales, Schulen und
Sport" beschlossen.
II. INFORMATION
1/2017
EBM

Bürgerbeteiligung an kommunalpolitischen Prozessen in der Stadt Lahr

Mitteilung:
Gemeinsam für Lahr – Informationen zur Umsetzung des Leitfadens zur Bürgerbeteiligung in kommunalpolitischen Prozessen
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zustimmend zur Kenntnis.
Ill. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
34/2017
10/101

1.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern
Durch die Neuwahlen zum Jugendgemeinderat ergeben sich
Neubesetzungen im Jugendgemeinderat und in den Gremien in
denen dieser vertreten ist.
Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann.

Der Gemeinderat beschließt:
Die vorgeschlagenen Personen werden durch Wahl als sachkundige Einwohner in die beratenden Ausschüsse berufen.

-4Jugendgemeinderat
Neue Mitglieder
Aslan, Dunia
Bär, Nathalie
Beck, Arthur
Boos, Alina
Cakir, Sinan
Duygu, Rojda
Eltemur, Yasin
Hörner, Martin
Kashama, Magalie
Obert, Fabienne
Özek, Sahin
Ritter, Noah
Sirwan, Nawzat
Schwab, Michelle
Weber, Victoria
Xhoxhaj, Vlera
Folgende Mitglieder wurden in der letzten Sitzung des Jugendgemeinderats in die verschiedenen Gremien als Vertreter des
Jugendgemeinderats gewählt:
Ausschuss Soziales, Schulen und Sport
Vertreter:
Arthur Beck
Stellvertreter:
Yasin Eltemur
Kulturausschuss
Vertreterin:
Stellvertreterin:

Magalie Kashama
Nathalie Bär

Umweltausschuss:
Vertreter:
Silas Wieber
Stellvertreter:
Noah Ritter
Partnerschaftskomitee:
Vertreterin:
Fabienne Obert
Stellvertreter:
Arthur Beck
Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung:
Vertreterin:
Vlera Xhoxhaj
Stellvertreterin:
Magalie Kashama
Interkultureller Beirat:
Vertreterin:
Michelle Schwab
Stellvertreterin:
Victoria Weber
Verkehrsausschuss:
Vertreter:
Silas Wieber
Stellvertreter:
Noah Ritter

-5Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

33/2017
10/101

2.

Bürgerentscheid Bebauungsplan ALTENBERG am 26. März 2017
Informationspflicht nach § 21 Abs. 5, Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Veröffentlichung einer Information nach § 21 Abs. 5 GemO zum Bürgerentscheid auf der Homepage der Stadt Lahr ab dem 03. März 2017
nach Maßgabe der in der Begründung genannten Bedingungen wird zugestimmt.
2. Zusätzlich findet eine gemeinsame öffentliche Informationsveranstaltung
am 10. März 2017 statt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

25/2017
201

3.

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2016

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr beschließt für das Rechnungsjahr 2016 die Bildung folgender Haushaltsreste:
- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ i.H.v. € 150.000,- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ i.H.v. € 150.000,Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

4/2017
202

4.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016)
Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.7910.673000 (Ablieferung von Steuern an Zweckverband) in Höhe von € 216.160,-.

-6Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle
1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 216.160,-.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

22/2017
605

5.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016)
Kostenerstattung an BGL - Abt. Tiefbau

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2016 beim Deckungskreis „GD 63006755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.6300
„Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 1.6800
„Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 1.7810
„Feld- und Wirtschaftswege“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von
€ 167.820,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Kommunale Investitionspauschale) in Höhe von € 86.000,-- und durch
Einsparungen in Gesamthöhe von € 81.820,-- bei folgenden Finanzpositionen:
 1.6300.510000 / 1.6300.511000 / 1.6300.512000 (Gemeindestraßen
-Straßenunterhaltung, Sanierung von Brücken, Sanierung von Stützmauern = Deckungskreis „GD 630005100“) in Höhe von € 19.000,- 1.6300.520200 (Gemeindestraßen –Unterhaltung Stromanschlüsse auf
Platzanlagen) in Höhe von € 10.000,- 1.6300.520300 (Gemeindestraßen –Stromkosten und Wartung Lichtsignalanlagen) in Höhe von € 6.520,- 1.6300.575000 (Gemeindestraßen –verkehrsregelnde Maßnahmen bei
Veranstaltungen) in Höhe von € 6.300,- 1.7810.510000 (Feld- und Wirtschaftswege -Feldwegeunterhaltung) in
Höhe von € 40.000,--.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-723/2017
202

6.

Konversion des Flughafenareals;
13. Sachstandsbericht

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den 13. Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

19/2017
302

7.

Änderung der Satzung über die Bestimmung verkaufsoffener Sonntage
in der Stadt Lahr/Schwarzwald

Zum Tagesordnungspunkt entwickelt sich eine intensive Diskussion über die
Möglichkeiten Gewerbetreibende außerhalb des Innenstadtrings einzubeziehen.
Das Gremium kommt auf Vorschlag von Herrn Biendl dazu überein, dass im
Satzungsentwurf § 1 Abs. 3 die Worte „sowie durch eine erkennbare und lückenlose Verbindung zwischen Veranstaltung und Betriebsstätte“ gestrichen
werden.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Bestimmung verkaufsoffener Sonntage in der Stadt
Lahr/Schwarzwald.
Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimme(n)
6
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

300/2016
201

8.

Änderung der Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren
- Bestattungsgebührenordnung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt die Satzung über die
Friedhofs- und Bestattungsgebühren – Bestattungsgebührenordnung – nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

-89/2017
502

9.

Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen
- Endgültige Deckung der Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2016)

Der Gemeinderat beschließt:
Mit Beschluss vom 21.11.2016 hat der Gemeinderat gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2016
bei der Finanzposition 1.4648.700000 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen -Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen“
Mehrausgaben in Höhe von 1.075.000,-- Euro bewilligt. Die Deckung der
Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum
Planansatz 2016 um 1.075.000,-- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei
der Finanzposition 1.9000.041000 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und
allgemeine Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land“.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

15/2017
603

10.

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
-Projektmanagementbericht Nr. 8, Januar 2017

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr. 8, Stand Januar 2017, zum Umbau und
Sanierung der ehemaligen Tonofenfabrik zum neuen stadtgeschichtlichen
Museum wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

16/2017
603

11.

Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule
-Projektmanagementbericht Nr. 8, Januar 2017

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr. 8, Stand Januar 2017, zur Erweiterung
der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-917/2017
605

12.

Ausbau des Mauerweges
- Vergabe der Kanal-, Tief- und Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Fa. Meyer GmbH, Villingen-Schwenningen, wird auf Grund ihres Angebotes vom 17.01.2017 beauftragt, die erforderlichen Kanal-, Tief- und Straßenbauarbeiten für den Ausbau des Mauerweges durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt. 386.112,06 EUR
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

26/2017
605

13.

Kanalerneuerung Kanadaring
- Vergabe der Kanalisations- und Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Grafmüller GmbH, Freiamt wird auf Grund ihres Angebotes vom
31.01.2017.beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- und Straßenbauarbeiten durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt. 685.850,94 EUR

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

35/2017
61

14.

Erweiterung der Erneuerungsmaßnahme "Nördliche Altstadt"
- Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebietes
"Nördliche Altstadt"

Stadtrat Volk verlässt im Verlauf der Beratungen über den Tagesordnungspunkt die Sitzung.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebietes „Nördliche Altstadt“ wird nach Maßgabe des in der Anlage beigefügten
Entwurfs beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 10 325/2016
1. Erg.
622

15.

Anpassung der allgemeinen Verkaufspreise für Flächen der Stadt Lahr
in Gewerbe- und Industriegebieten

Der Gemeinderat beschließt:
Der allgemeingültige Verkaufspreis für Grundstücke der Stadt Lahr in Gewerbe- und Industriegebieten wird ab 01.04.2017 von 48,-€/m² auf 55,-€/m² (inkl.
öffentlich-rechtlicher Beiträge und naturschutzrechtlichen Ausgleichszahlungen) angehoben.
Im Fall einer geplanten, zulässigen Einzelhandelsnutzung ist der Verkaufspreis entsprechend einer evtl. höheren Wertschöpfung im Verhandlungsweg
anzupassen und zur Einzelentscheidung dem jeweils zuständigen gemeinderätlichen Gremium vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

8/2017
61

16.

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung im Stadtteil Mietersheim
- Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3
Baugesetzbuch

Der Gemeinderat beschließt:
Die Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre vom 23. März 2015
wird zur Sicherung der Planung für den Bebauungsplanbereich BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch um 1 Jahr verlängert.
Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

- 11 lV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
30.01.2017
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 27.02.2017

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin