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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 1/2017
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 30.01.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 18:00 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

Linke Liste Lahr

ab 17:45 Uhr

-2-

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

Protokollführung:

Herr

Zuhörende:

9

Papke

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
Il. BEKANNTGABE

Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am
19.12.2016 gefassten Beschlusses
Der Gemeinderat hat dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan MARTINLUTHER-STRASSE/GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung zugestimmt.
Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.
Ill. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
10/2017
202

1.

Wahlen zum Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft

Oberbürgermeister Dr. Müller und Stadtrat Hirsch nehmen als Mitglieder des
Aufsichtsrats der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft
nicht an Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil.
Erster Bürgermeister Schöneboom übernimmt wegen Befangenheit des Vorsitzenden die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt.
Das Gremium kommt überein, dass offen abgestimmt werden kann.
Stadtrat Dr. Caroli schlägt Oberbürgermeister Dr. Müller zur Entsendung in
den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG vor.
Der Gemeinderat beschließt:
Oberbürgermeister Dr. Müller wird in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG entsandt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Stadtrat Dr. Caroli schlägt weiterhin vor, Herrn Stadtrat Hirsch als weiteres
Mitglied in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen.

-4Der Gemeinderat beschließt:
Stadtrat Hirsch soll in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG als weiteres Mitglied zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

14/2017
10/101

2.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern

Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden
kann.
Der Gemeinderat beschließt:
Folgende Personen werden als sachkundige Einwohner gewählt:
Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport
Gesamtelternbeirat
Vertreterin: Frau Casandra Walz
Stellvertreterin: Frau Marion Sütterlin
Weitere Sachkundige:
Frau Claudia Möllinger
Interkultureller Beirat
Gesamtelternbeirat
Vertreterin: Frau Casandra Walz
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine
Wahl handelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5343/2016
14

3.

Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs „Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 51.535.622,14 EUR und einem Jahresgewinn von
780.707,16 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu
§ 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2015 in Höhe von 780.707,16 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
zu geben.

Abstimmungsergebnis:

344/2016
14

4.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von
39.188.451,04 EUR und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der
Grundlage
der
Angaben
in
der
Anlage
9
zu
§ 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu
geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6296/2016
1. Erg.
30

5.

Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen:
 Bericht an den Gemeinderat
 Änderungen bzgl. der gewidmeten Veranstaltungsräume
 Änderung der besonderen Vertragsbedingungen für Turn- und
Sporthallen

Stadtrat Täubert und Stadtrat Dörfler ergänzen dazu, dass bei den städtischen Veranstaltungsräumen die formulierte Obergrenze an Veranstaltungen
eingehalten und eine Kontrolle bei privaten Vermietungen im Hinblick auf
Einhaltung der Vertragsbedingungen erfolgen sollte.
EBM Schöneboom sagt die Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben zu.
Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den gemachten
Erfahrungen mit der zum 01.01.2014 erfolgten grundlegenden Überarbeitung
der Regelungen zur Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen
(Ziff. 1 der Begründung) zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Richtlinie für die Überlassung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turnund Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume) entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.
3. Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Turn- und Sporthallen, die Gymnastikräume und für die sportliche Nutzung von Mehrzweckhallen der Stadt Lahr/Schwarzwald entsprechend der Anlage 3.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

339/2016
30

6.

Anschlussunterbringung von Flüchtlingen

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt die folgenden Grundsätze für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung in Lahr:
 Die Stadt wirkt daraufhin, dass Flüchtlinge möglichst selbstständig
Wohnraum finden.
 Soweit eine Unterbringung durch die Stadt erforderlich ist, soll diese bevorzugt in Wohnungen erfolgen.
 Angestrebt wird eine dezentrale Unterbringung mit einer ausgewogenen Verteilung im Stadtgebiet und den Ortsteilen.
 Auch bei zunächst durch die Stadt untergebrachten Personen wird
auf eine zügige Überführung in reguläre Mietverhältnisse hingewirkt.

-72. Für die Unterbringung der im Jahr 2017 zur Anschlussunterbringung anstehenden Personen mietet die Stadt jeweils nach Bedarf Wohnungen für
längstens zwei Jahre an. Als Mietpreis wird maximal die sozialhilferechtlich angemessene Miete bezahlt.
3. Mittelfristig soll im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus auch anteilig
Wohnraum für Flüchtlinge geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

lV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
19.12.2016
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 06.02.2017

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin