Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
5. April 2017
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 5/2017 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 05.04.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 19:35 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Bürgermeister Petters SPD: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Hirsch Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Günther Straubmüller Freie Wähler: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Deusch Llombart Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Granderath Vollmer FDP: Stadtrat Volk entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Mauch Oßwald Rompel Protokollführung: Frau Spelsberg Verwaltung: Frau Frau Frau Herr Herr Herr Herr Herr Fink Hauptvogel Kabisch Kühl Lau Löhr Lütkenhaus Dr. Siegele -2Herr Herr Herr Frau Zuhörende: Singler Sottru Stehr Vogt 3 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 71/2017 61 1. Knotenpunktuntersuchung Burgheimer Straße/Stefanienstraße - Vorstellung der Ergebnisse Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 20.03.2017 (Anlage). Herr Krentel vom Büro Fichtner Water & Transportation GmbH führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein. Nach ausgiebiger Diskussion im Gremium wird der Beschlussvorschlag Nr. 2 wie folgt geändert: „Ist keine ausreichende Leistungsfähigkeit des bestehenden Knotenpunktes mehr gegeben, wird die Verwaltung einen Ausbauvorschlag auf der Basis eines noch zu erstellenden Verkehrsgutachtens für die Oststadt zur Beratung vorlegen.“ Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Im Zuge der Kanalsanierung in der Burgheimer Straße werden vorbereitende Maßnahmen für eine mögliche spätere Signalisierung des Knotenpunktes Burgheimer Straße/Stefanienstraße (Variante 3) getroffen. 2. Ist keine ausreichende Leistungsfähigkeit des bestehenden Knotenpunktes mehr gegeben, wird die Verwaltung einen Ausbauvorschlag auf der Basis eines noch zu erstellenden Verkehrsgutachtens für die Oststadt zur Beratung vorlegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -374/2017 61 2. Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Zweite eingeschränkte Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange - Information zum Planungs- und Sachstand Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 22.03.2017 (Anlage). Herr Kühl führt in die Vorlage mit Hilfe von Plänen ein. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird beschlossen. 2. Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan wird gebilligt. 3. Die erneute Einholung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB beschränkt auf die jeweiligen Anregungen und Einwendungen der ersten Beteiligung mit einer Frist von 10 Arbeitstagen (2 Wochen) beschlossen. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen 1 Enthaltung 73/2017 61 3. Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Teilaufhebung des Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD - Offenlagebeschluss nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 23.03.2017 (Anlage). Frau Hauptvogel stellt die 3. Änderung des Bebauungsplanes KLEINFELDNORD mit einer Power-Point-Präsentation vor. -4Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans KLEINFELD-NORD, 3. Änderung beschlossen. 2. Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplan KLEINFELD-NORD wird gebilligt. 3. Der Teilaufhebung des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD wird zugestimmt. 4. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 5. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 41/2017 61 4. Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger sonstiger Belange Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 22.03.2017 (Anlage). Herr Kühl führt anhand von Plänen in die Vorlage ein. Stadtrat Wagenmann verlässt die Sitzung (19:27 Uhr). Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs vom 21.02.2017 wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger durchgeführt. 4. Der Flächennutzungsplan wird berichtigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5- 75/2017 605 5. Fahrbahnsanierung Kaiserswaldstraße im Stadtteil Kippenheimweiler - Vergabe der Straßenbauarbeiten Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abteilung Tiefbau vom 21.03.2017 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Stadtrat Straubmüller (19:30 Uhr) und Stadträtin Deusch (19:30 Uhr) verlassen die Sitzung. Stadtrat Dr. Caroli ist während der Abstimmung nicht anwesend. Der Technische Ausschuss beschließt: Die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird auf Grund ihres Angebotes vom 13.03.2017 beauftragt, die Straßenbauarbeiten auszuführen. Die Auftragssumme beträgt 157.424,80 € einschl. 19 % MwSt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 72/2017 605 6. Kanadaring Lahr - Schutterplatz mit Wegeanbindung Kanadaring und Glockengumpen - Vergabe der Erd- und Straßenbauarbeiten Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abteilung Tiefbau vom 20.03.2017 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Stadtrat Dr. Caroli ist während der Abstimmung nicht anwesend. Der Technische Ausschuss beschließt: Die Firma OTL Ortenauer Tief- und Landschaftsbau GmbH aus Oberkirch wird auf Grund ihres Angebotes vom 08.03.2017 beauftragt, die Erd- und Straßenbauarbeiten auszuführen. Die Auftragssumme beträgt 217.220,10 € einschl. 19 % MwSt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 22. März 2017 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. Stadtrat Hirsch bittet um Auskunft, inwieweit von dem Eigentümer des Hauses mit dem Gerüst unterhalb der Theodor-Heuss-Schule in der Dinglinger- Hauptstraße verlangt werden kann, das Haus bis zur Landesgartenschau herzurichten bzw. das Gerüst zu entfernen. Der Vorsitzende erklärt, dass man den Sachverhalt an die Abteilung Bauordnung weitergeben werde. Stadtrat Benz verlässt die Sitzung (19:35 Uhr). Frau Fink verlässt den Sitzungsraum, Herr Löhr übernimmt ihre Aufgabe. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 06.04.2017 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin