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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

15. Mai 2017
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 4/2017
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 15.05.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

18:35 Uhr bis 21:00 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadträtin

Rehm

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Caroli
Mauch
Oßwald

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

36

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
am 27.03.2017 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat als Schulträger an der Besetzung der Schulleiterstelle am
Scheffelgymnasium mitgewirkt.
2. Im Rahmen der Grundstücksgeschäfte zur Bildung eines Baugrundstückes für
eine Asphaltmischanlage im Bereich des Bebauungsplanes "IndustriegebietWest, 4. Änderung und Erweiterung" hat der Gemeinderat über die folgenden
Grundstücksgeschäfte Beschluss gefasst:
 Veräußerung der Flurstücke Nr. 8530, 8532, 8533, Gemarkung Lahr im
Bereich des zukünftigen Baugebietes „Industriegebiet-West, 4. Änderung
und Erweiterung“ sowie des Flurstücks Nr. 8511, Gemarkung Lahr.
 Im Gegenzug wird das Flurstück Nr. 7858, Gemarkung Lahr erworben.
3. Der Gemeinderat hat dem Vertragsentwurf zum städtebaulichen Vertrag gemäß
§ 11 BauGB zum Bebauungsplan „INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung
und Erweiterung“ zugestimmt.
Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch
notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen
Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.
4. Der Gemeinderat hat dem Ausschreibungsvorschlag zur Nachbesetzung der
Stelle "Amtsleitung / Rechts- und Ordnungsamt" zugestimmt.
II. INFORMATION
1.

Bauüberwachung im Baugebiet Hosenmatten II - mündliche Information

Herr Biendl und Frau Kopf erläutern die grundsätzliche Vorgehensweise an
Hand von Beispielen und beantworten dazu Fragen aus dem Gremium.
2.

Sachstand Landesgartenschau 2018 - mündliche Information

Frau Karl, Geschäftsführerin der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH erläutert den aktuellen Stand mit aktuellen Bildern vom Landesgartenschaugelände. Sie kündigt an, dass entsprechende Berichte nun in jeder Gemeinderatssitzung erfolgen werden.

-4III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
108/2017
10/101

1.

Ausscheiden von Herrn Stadtrat Lukas Oßwald aus dem Gemeinderat
hier: Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach
§ 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert das weitere Vorgehen hinsichtlich der
Nachfolge von Herrn Stadtrat Oßwald.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Ausscheiden von Herrn Stadtrat
Lukas Oßwald ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

2.

Verabschiedung von Herrn Stadtrat Lukas Oßwald

Oberbürgermeister Dr. Müller und würdigt das kommunalpolitisches Engagement von Herrn Stadtrat Oßwald, der an der Sitzung nicht teilnehmen
kann..
123/2017
EBM

3.

Römisches Streifenhaus auf dem Landesgartenschaugelände

Im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt erläutert Alexander
Heising, Professor für provinzialrömische Archäologie an der Albert-LudwigsUniversität Freiburg die neuen Erkenntnisse die in die Rekonstruktion einfließen werden.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Rekonstruktion eines römischen Streifenhauses auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im
Bürgerpark in einem Kostenrahmen von 385.000,00 € und beauftragt die
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH mit der Realisierung.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

81/2017
202

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat der Bauverein Lahr GmbH

Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in der Gesellschafterversammlung der
Bauverein Lahr GmbH in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden soll.

-5Turnusgemäß scheidet Herr Bürgermeister Tilmann Petters als Vertreter der Stadt Lahr nach dreijähriger Amtszeit im Juli dieses Jahres
aus. Eine Wiederwahl ist möglich.
Bürgermeister Tilman Petters wird von Oberbürgermeister Dr. Müller als Vertreter vorgeschlagen.
Das Gremium kommt überein, dass offen abgestimmt werden kann.
Der Gemeinderat beschließt:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da der/die
Vertreter/in durch Wahl zu ermitteln ist.
Bürgermeister Tilman Petters wird von Oberbürgermeister Dr. Müller
als Vertreter vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

70/2017
622

5.

Bildung und Besetzung der Feuerwehrstrukturkommission

Entsprechend der Vorlage benennen die Fraktionen die jeweiligen Vertreter.
Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc gewählt werden kann.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat bildet die Feuerwehrstrukturkommission in folgender Besetzung:
a.) CDU 2 (2)

SPD 2 (2)

FW 1 (1)

Grüne 1 (1) FDP 1 (1)

Hinweis: Die in Klammern gesetzten Zahlen beziehen sich auf die bisherige Besetzung der polit. Kommissionsmitglieder

Fraktion
CDU

Vertreter/-in
1. Stadtrat Dörfler

Stellvertreter/-in
1. Stadtrat Günther.

2.Stadtrat Schweickhardt

2. Stadtrat Benz

3.Stadtrat Kleinschmidt

1.Stadtrat Bühler

4.Stadträtin Frei

2. Stadtrat Hirsch

FW

5.Stadtrat Mauch

1.Stadträtin Deusch

Grüne

6.Stadträtin Granderath

1.Stadtrat Täubert

FDP

7. Stadtrat Uffelmann.

1.Stadtrat Volk

SPD

-6b.) - Kommandant Feuerwehr Stadt Lahr
- Stellv. Kommandant Feuerwehr Stadt Lahr
- drei Angehörige „Freiwillige der Feuerwehr Stadt Lahr“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

100/2017
202

6.

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Bürgermeister Petters übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen nicht an den Beratungen und der
Abstimmung teil.
Der Gemeinderat beschließt:
Folgende Personen werden für die Wahl zum Aufsichtsrat der Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr vorgeschlagen:
1.
2.
3.
4.
5.

StRin Rompel
StR Hirsch
StR Dr. Caroli
StR Dörfler
Stadtkämmerer Trampert

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

90/2017
202

7.

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr;
- Jahresabschluss 2016

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt






die Bilanz zum 31.12.2016,
die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2016,
den Lagebericht 2016,
den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
den Bericht des Aufsichtsrats

zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2016
festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates

-7über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2016 und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung
zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

91/2017
202

8.

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr;
- Entlastung des Aufsichtsrates

Bürgermeister Petters übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die
Sitzungsleitung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen nicht an den Beratungen und der
Abstimmung teil.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

49/2017
41

9.

Verleihung der Musikmedaille und der Ensemblemusikmedaille der
Stadt Lahr/Schwarzwald
hier: Ehrungsvorschläge für das Jahr 2017

Der Gemeinderat beschließt:
Für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben im Jahre 2016 verleiht
die Stadt Lahr die goldene Musikmedaille an:
1. Dao Helmut, Klavier
2. Dao Bill, Klavier
3. Vetter Albert, Klavier
4. Meier Mathilda, Violoncello
5. Lutz Armin, Violoncello
6. Dronov Sebastian, Gitarre
7. Korotine David, Gitarre

8. Schrape Simeon, Kontrabass
9. Schrape Elisa, Violine
10. Faißt Anna-Lena, Klavier
11. Meier Apollonia, Horn
12. Himmelsbach Jule, Horn
13. Volz Miriam, Horn
14. Meier Leonie, Querflöte

Die silberne Musikmedaille der Stadt Lahr an:
1. Brobeil Elisabeth, Violine
2. Ngo Dac Ann-Minh, Violoncello
3. Hoppe Hannes, Violoncello
4. Wagner Leonie, Klavier
5. Lamprecht Ena, Posaune
6. Schrape Ann-Sophie, Violine
7. Faißt Sophia Hannah, Klavier

11. Glassen Laetitia, Harfe
12. Ragnit Philemon, Gesang
13. Kündiger Elias, Gesang
14. Hertwig Sophia, Gesang
15. Gönnheimer Emily, Gesang
16. Obert Lorenz, Tenorsaxophon
17. Linker Florian, Klavier

-88. Neimann Magdalena, Klavier
9. Geiger Kevin, Posaune
10. Laifer Magdalena, Harfe
.

18. Sackmann Valentin, Violine
19. Peterke Kai, Schlagzeug
20. Walter Sophia, Gitarre
21. Vielfort Janne, Posaune

Die goldene Ensemblemusikmedaille der Stadt Lahr an:
Stadtkapelle Lahr e.V.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

44/2017
201

10.

Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und
geschlossenen Gruben - Kleinkläranlagensatzung -

Der Gemeinderat empfiehlt:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Kleinkläranlagensatzung nach
Maßgabe des angeschlossenen Satzungsentwurfs und stimmt der zugrunde
liegenden Gebührenkalkulation sowie dem vorgeschlagenen Gebührensatz
zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

52/2017
202

11.

Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Lahr
zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

13/2017
50

12.

Neubau einer dreigruppigen Kindertagesstätte auf dem Areal östlich
der Martinskirche durch die Katholische Kirchengemeinde An der
Schutter

Der Gemeinderat beschließt:
Die Katholische Kirchengemeinde An der Schutter errichtet auf dem Grundstück neben der Martinskirche in Lahr-Dinglingen, Flurstück-Nr. 20078, Gemarkung Lahr, eine dreigruppige Kindertagesstätte mit zwei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe als Ersatz und Erweiterung für die derzeitige zweigruppige Kindertagesstätte St. Raphael, Bergstraße 83. Hierzu erwirbt die Kirchengemeinde das derzeit noch in städtischem Eigentum befindliche Grundstück zum Preis von 192.000 Euro.

-9Die Gesamtkosten werden auf 2,55 Mio. Euro geschätzt, davon 2,2 Mio. Euro
für das Kita-Gebäude einschließlich Mobiliar, ca. 300.000 Euro für das Außengelände und ca. 50.000 Euro für den Abbruch des bisherigen Gebäudes.
Die Katholische Kirche beteiligt sich an den Neubaukosten für die Altersgruppe 3 bis 6 Jahre mit 30%, für die Kleinkindbetreuung mit 10% der darauf entfallenden Kosten. Ein Antrag auf Bundeszuschuss für den Neubau von 10
Krippenplätzen über die Fördersumme von 120.000 Euro, ggf. auch für weitergehende Fördermöglichkeiten, ist durch die Katholische Kirche zu stellen.
Der Bundeszuschuss wird in voller Höhe der städtischen Förderung zugerechnet.
Nach Fertigstellung des Neubaus wird das bisherige Kindergartengebäude
abgebrochen. Die Katholische Kirche beteiligt sich an den Abbruchkosten mit
30%. Die Stadt Lahr übernimmt den verbleibenden Finanzierungsanteil für
Neubau und Abbruch im Rahmen des vorgeschlagenen Finanzierungsmodells in Höhe von ca. 1.832.000 Euro (ca. 71,8%) als städtischen Zuschuss.

In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 sind jeweils 916.000 Euro als städtischer Zuschuss einzustellen. In der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung
sind für die Maßnahme in den Jahren 2017 und 2018 bereits Ausgabemittel
in Höhe von jeweils 750.000 Euro eingestellt.

Abstimmungsergebnis:
29
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

106/2017
501

13.

Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Stadt Lahr für
das Jahr 2016 sowie ehrenamtlich tätige Personen in Vereinen
hier: Verleihung der Sportmedaillen und der Sportplaketten

Der Gemeinderat beschließt:
Mit der Sportmedaille bzw. der Sportplakette der Stadt Lahr/Schwarzwald
sowie den Sonderehrungen für ehrenamtlich tätige Personen in Vereinen
(nach Vorschlägen) werden die im beigefügten Verzeichnis aufgeführten
Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlich Tätige (Trainer/-innen und /
oder Betreuer/-innen) sowie Vereinsvorstände u.a.) im Jahr 2016 geehrt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 10 71/2017
61

14.

Knotenpunktuntersuchung Burgheimer Straße/Stefanienstraße
- Vorstellung der Ergebnisse

Der Gemeinderat beschließt:
1. Im Zuge der Kanalsanierung in der Burgheimer Straße werden vorbereitende Maßnahmen für eine mögliche spätere Signalisierung des Knotenpunktes Burgheimer Straße/Stefanienstraße (Variante 3) getroffen.
2. Ist keine ausreichende Leistungsfähigkeit des bestehenden Knotenpunktes mehr gegeben, wird die Verwaltung einen Ausbauvorschlag auf der
Basis eines noch zu erstellenden Verkehrsgutachtens für die Oststadt
zur Beratung vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

83/2017
10/101

15.

Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
- Ergebnis des Bürgerentscheids am 26.03.2017
- Fortführung des Bebauungsplanverfahrens

Stadtrat Uffelmann verlässt den Sitzungssaal und nimmt an Beratung und
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Gemeinderat beschließt:
Beim Bürgerentscheid vom 26.03.2017 wurde das Quorum von 20 % nicht
erreicht, somit ist kein bindender Bürgerentscheid zu Stande gekommen.
Das Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
wird fortgeführt.
Abstimmungsergebnis:
21
Ja-Stimme(n)
8
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

101/2017
61

16.

Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
Für den im beigefügten Übersichtsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans AM HUSARENPFAD, 1. Änderung gemäß § 2 (1)
BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 11 102/2017
61

17.

Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)

Das Gremium kommt überein, dass die durch die zwischenzeitlich in Kraft
getretene Novellierung des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung
und der Planzeichenverordnung notwenigen Anpassungen in der Vorlage
nachträglich ergänzt werden können.
Der Gemeinderat beschließt:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans AM HUSARENPFAD, 1. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

41/2017
61

18.

Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger sonstiger
Belange

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
3. Auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs vom 21.02.2017
wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger durchgeführt.
4. Der Flächennutzungsplan wird berichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 12 73/2017
61

19.

Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Teilaufhebung des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD
- Offenlagebeschluss nach § 13a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Das Gremium kommt überein, dass die durch die zwischenzeitlich in Kraft
getretene Novellierung des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung
und der Planzeichenverordnung notwenigen Anpassungen in der Vorlage
nachträglich ergänzt werden können.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1
BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans KLEINFELD-NORD,
3. Änderung beschlossen.
2. Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplan KLEINFELD-NORD
wird gebilligt.
3. Der Teilaufhebung des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD wird zugestimmt.
4. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im
beschleunigten Verfahren durchgeführt.
5. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

74/2017
1. Erg.
61

20.

Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim
Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit,
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange

Das Gremium kommt überein, dass die durch die zwischenzeitlich in Kraft
getretene Novellierung des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung
und der Planzeichenverordnung notwenigen Anpassungen in der Vorlage
nachträglich ergänzt werden können.
Der Gemeinderat beschließt:
1.

Die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
wird beschlossen.

2.

Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan wird gebilligt.

- 13 3.

Auf der Grundlage des geänderten Entwurfs wird gemäß § 4a Abs. 3
BauGB die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

lV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats
am 27.03.2017
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 22.05.2017

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin