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Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 1/2017
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 01.02.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 18:05 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung

Bürgermeister Petters

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Hirsch
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Günther
Straubmüller

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Mauch
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat

Granderath
Vollmer

FDP:

Stadtrat

Uffelmann

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Oßwald
Rompel
Volk

Protokollführung:

Frau

Spelsberg

Verwaltung:

Herr
Herr
Frau
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr

Brucker
Haller
Kabisch
Lau
Löhr
Singler
Dr. Siegele
Sottru

-2Zuhörende:

3

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 30. November
2016 gefassten Beschlüsse
1. Die Stadt Lahr veräußert im Baugebiet Heubühl, Gemarkung Reichenbach, Lili-Sasse-Straße das Grundstück Flst.Nr. 1320 mit 468 m² zum
Kaufpreis von 85.329,45 €.
2. Die Stadt Lahr veräußert im Baugebiet Hosenmatten II, Wolfweg das
Grundstück Flst.Nr. 9576 mit 905 m² zum Kaufpreis von 244.350 €.
3. Umlegung „HOSENMATTEN II, 2. Abschnitt, Gemarkung Lahr:
a) Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes gemäß § 52 Baugesetzbuch
(BauGB) erfolgt entsprechend der dargestellten Abgrenzung in der beigefügten Bestandkarte.
Außerhalb der Abgrenzung befinden sich auf der Gemarkung Reichenbach zwei Waldgrundstücke Flst. Nr. 877 und 881, die für die Zuteilung
eines Beteiligten mit einem landwirtschaftlichen Betrieb vorgesehen sind.
b) Der Umlegungsausschuss stellt das Erfordernis zur Durchführung einer
Umlegung nach dem IV. Teil des BauGB fest und beschließt gemäß § 47
BauGB die Durchführung der Umlegung innerhalb des östlichen Bereiches des Bebauungsplanes „HOSENMATTEN II“, der am 31. Juli 2004
rechtsverbindlich geworden ist. Das Umlegungsgebiet mit ca. 9,2 ha liegt
am nordöstlichen Stadtrand und wird im Süden durch die bestehende Bebauung an der Merzengasse und im Westen durch den bereits erschlossenen 1. Abschnitt bzw. durch die Neugasse (Hohlweg) begrenzt. Das
Gebiet erstreckt sich in Richtung Osten bis ca.120 m vor dem Hegweg
und im Norden bis ca. 30 m vor den in westost Richtung verlaufenden
Feldweg von der Burgbühlstraße zum Hegweg. In das Verfahren sind folgende Flurstücke der Gemarkung Lahr einbezogen:
Nr. 1578 (hiervon ca. 1038 m²), 1591 - 1612, 1617 (hiervon ca. 471 m²),
1622/1 - 1624, 1626/1 - 1632/1, 1634 - 1638, 1639 (hiervon ca. 1537 m²)
1640 - 1644, 1647 – 1649, 1652 (hiervon ca. 1543 m²), 1653 (hiervon ca.
990 m²), 1654 (hiervon ca. 954 m²), 1655 - 1663, 1669 (hiervon ca. 285
m²), 1677 (hiervon ca. 566 m²) und 8950 (hiervon ca. 16 m²).

-3Das Umlegungsgebiet ist in der Bestandkarte dargestellt. Der Umlegungsbeschluss wird entsprechend § 50 BauGB bekannt gemacht.
4. Umlegung HOSENMATTEN II, 2. Abschnitt, Gemarkung Lahr:
Nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 56 BauGB) wird bei der Festlegung
des Verteilungsmaßstabes vom Verhältnis der Werte entsprechend § 57
BauGB ausgegangen.

5. Umlegung HOSENMATTEN, 2. Abschnitt, Gemarkung Lahr:
Die Bodenwerte werden, bezogen auf den Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses, festgelegt.
Die Einwurfs- und die Zuteilungswerte beziehen sich auf den jeweiligen
Entwicklungszustand.
Einwurfswert
Wertzone 1
76 €/m²
Wertzone 2
94 €/m²
Wertzone 3 *
120 €/m²
Wertzone 4
87 €/m²
(* Wertzone liegt nur im 1. Abschnitt)

Zuteilungswert
116 €/m²
143 €/m²
120 €/m²
133 €/m²

II. INFORMATION
Baugebiet Hosenmatten II, 2. Abschnitt - Information über vorbereitende Arbeiten
Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses vorliegende Tischvorlage des Amtes für Geoinformation und Liegenschaften, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, vom 23.01.2017
(Anlage) und erläutert die Vorbereitungsarbeiten für die Herstellung eines
Eidechsenhabitats.
Weiter erfolgen Rodungs-/Freilegungsarbeiten auf potentiellen Artenschutzersatzflächen, die Entfernung von standortfremden Gehölzen sowie Rodungsarbeiten an der Böschung am künftigen Brückenkopf, um die Eidechsen rechtzeitig zu vergrämen. Desweiteren ist das Freischneiden eines
Lichtraumprofiles für die geplante Baustraße nördlich des Baugebietes
(Flst.Nr. 1510) nötig, um für die Erschließungsarbeiten die Eingriffe zunächst
so gering wie möglich zu halten, damit die betroffenen Tierarten die Ersatzhabitate/Grünflächen im Norden und Osten des Gebietes besiedeln können.
Der Vorsitzende weist daraufhin, dass mit den Rodungs- und Freilegungsarbeiten rechtzeitig begonnen werden musste, damit diese vor Beginn der Brutund Vegetationszeit im März abgeschlossen sind.

-4III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
16/2017
603

1.

Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule
- Projektmanagementbericht Nr. 8, Januar 2017

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abt. Gebäudemanagement, vom 17.01.2017 (Anlage).
Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
Der Projektmanagementbericht Nr. 8, Stand Januar 2017, zur Erweiterung
der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

15/2017
603

2.

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
- Projektmanagementbericht Nr. 8, Januar 2017

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abt. Gebäudemanagement, vom 17.01.2017 (Anlage).
Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
Der Projektmanagementbericht Nr. 8, Stand Januar 2017, zum Umbau und
Sanierung der ehemaligen Tonofenfabrik zum neuen stadtgeschichtlichen
Museum wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

8/2017
61

3.

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung im Stadtteil Mietersheim
- Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3
Baugesetzbuch

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom
12.01.2017 (Anlage).
Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht.

-5Der Technische Ausschuss empfiehlt:
Die Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre vom 23. März 2015
wird zur Sicherung der Planung für den Bebauungsplanbereich BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch um 1 Jahr verlängert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

IV. INFORMATION
Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung
Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass die markante Kastanie an der
Kaiserstraße im Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung gefällt
werden musste, obwohl diese zum Erhalt festgesetzt wurde.
Die Prüfung ergab, dass der Baum für Bebauung im Kronenbereich gekappt
werden müsste und dadurch noch asymmetrischer würde. Trotz evtl. Verlegung der Kellerwände müsste auch in den Wurzelbereich eingegriffen werden. Es ist eine Befreiung von der Festsetzung notwendig.
Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt stimmt zu, dass ein neuer großer Baum in Abstimmung mit Stadt gepflanzt wird. Daneben werden fünf weitere kleinere Straßenbäume entlang der Neubebauung gepflanzt.

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 30. November 2016
Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß §
37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft.

StR Uffelmann möchte wissen, wann die Stelenkunst von Kubach-Wilmsen im Vorbereich
des ehemaligen Modehaus Menzer wieder aufgestellt wird. Nach ausführlicher Diskussion
im Gremium stellt StRin Granderath den Antrag die Stelenkunst von Kubach-Wilmsen vor
dem Stadtfest wieder aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
12 Nein-Stimmen
2 Ja-Stimmen
1 Enthaltung

-6StR Uffelmann stellt den Antrag, dass die Stelenkunst von Kubach-Wilmsen unmittelbar
nach dem Stadtfest wieder aufgestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während
der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 02.02.2017

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin