Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
1. Februar 2017
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 1/2017 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 01.02.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 18:05 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Bürgermeister Petters SPD: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Hirsch Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Günther Straubmüller Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Mauch Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Granderath Vollmer FDP: Stadtrat Uffelmann entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Oßwald Rompel Volk Protokollführung: Frau Spelsberg Verwaltung: Herr Herr Frau Herr Herr Herr Herr Herr Brucker Haller Kabisch Lau Löhr Singler Dr. Siegele Sottru -2Zuhörende: 3 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 30. November 2016 gefassten Beschlüsse 1. Die Stadt Lahr veräußert im Baugebiet Heubühl, Gemarkung Reichenbach, Lili-Sasse-Straße das Grundstück Flst.Nr. 1320 mit 468 m² zum Kaufpreis von 85.329,45 €. 2. Die Stadt Lahr veräußert im Baugebiet Hosenmatten II, Wolfweg das Grundstück Flst.Nr. 9576 mit 905 m² zum Kaufpreis von 244.350 €. 3. Umlegung „HOSENMATTEN II, 2. Abschnitt, Gemarkung Lahr: a) Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes gemäß § 52 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt entsprechend der dargestellten Abgrenzung in der beigefügten Bestandkarte. Außerhalb der Abgrenzung befinden sich auf der Gemarkung Reichenbach zwei Waldgrundstücke Flst. Nr. 877 und 881, die für die Zuteilung eines Beteiligten mit einem landwirtschaftlichen Betrieb vorgesehen sind. b) Der Umlegungsausschuss stellt das Erfordernis zur Durchführung einer Umlegung nach dem IV. Teil des BauGB fest und beschließt gemäß § 47 BauGB die Durchführung der Umlegung innerhalb des östlichen Bereiches des Bebauungsplanes „HOSENMATTEN II“, der am 31. Juli 2004 rechtsverbindlich geworden ist. Das Umlegungsgebiet mit ca. 9,2 ha liegt am nordöstlichen Stadtrand und wird im Süden durch die bestehende Bebauung an der Merzengasse und im Westen durch den bereits erschlossenen 1. Abschnitt bzw. durch die Neugasse (Hohlweg) begrenzt. Das Gebiet erstreckt sich in Richtung Osten bis ca.120 m vor dem Hegweg und im Norden bis ca. 30 m vor den in westost Richtung verlaufenden Feldweg von der Burgbühlstraße zum Hegweg. In das Verfahren sind folgende Flurstücke der Gemarkung Lahr einbezogen: Nr. 1578 (hiervon ca. 1038 m²), 1591 - 1612, 1617 (hiervon ca. 471 m²), 1622/1 - 1624, 1626/1 - 1632/1, 1634 - 1638, 1639 (hiervon ca. 1537 m²) 1640 - 1644, 1647 – 1649, 1652 (hiervon ca. 1543 m²), 1653 (hiervon ca. 990 m²), 1654 (hiervon ca. 954 m²), 1655 - 1663, 1669 (hiervon ca. 285 m²), 1677 (hiervon ca. 566 m²) und 8950 (hiervon ca. 16 m²). -3Das Umlegungsgebiet ist in der Bestandkarte dargestellt. Der Umlegungsbeschluss wird entsprechend § 50 BauGB bekannt gemacht. 4. Umlegung HOSENMATTEN II, 2. Abschnitt, Gemarkung Lahr: Nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 56 BauGB) wird bei der Festlegung des Verteilungsmaßstabes vom Verhältnis der Werte entsprechend § 57 BauGB ausgegangen. 5. Umlegung HOSENMATTEN, 2. Abschnitt, Gemarkung Lahr: Die Bodenwerte werden, bezogen auf den Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses, festgelegt. Die Einwurfs- und die Zuteilungswerte beziehen sich auf den jeweiligen Entwicklungszustand. Einwurfswert Wertzone 1 76 €/m² Wertzone 2 94 €/m² Wertzone 3 * 120 €/m² Wertzone 4 87 €/m² (* Wertzone liegt nur im 1. Abschnitt) Zuteilungswert 116 €/m² 143 €/m² 120 €/m² 133 €/m² II. INFORMATION Baugebiet Hosenmatten II, 2. Abschnitt - Information über vorbereitende Arbeiten Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses vorliegende Tischvorlage des Amtes für Geoinformation und Liegenschaften, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, vom 23.01.2017 (Anlage) und erläutert die Vorbereitungsarbeiten für die Herstellung eines Eidechsenhabitats. Weiter erfolgen Rodungs-/Freilegungsarbeiten auf potentiellen Artenschutzersatzflächen, die Entfernung von standortfremden Gehölzen sowie Rodungsarbeiten an der Böschung am künftigen Brückenkopf, um die Eidechsen rechtzeitig zu vergrämen. Desweiteren ist das Freischneiden eines Lichtraumprofiles für die geplante Baustraße nördlich des Baugebietes (Flst.Nr. 1510) nötig, um für die Erschließungsarbeiten die Eingriffe zunächst so gering wie möglich zu halten, damit die betroffenen Tierarten die Ersatzhabitate/Grünflächen im Norden und Osten des Gebietes besiedeln können. Der Vorsitzende weist daraufhin, dass mit den Rodungs- und Freilegungsarbeiten rechtzeitig begonnen werden musste, damit diese vor Beginn der Brutund Vegetationszeit im März abgeschlossen sind. -4III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 16/2017 603 1. Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule - Projektmanagementbericht Nr. 8, Januar 2017 Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abt. Gebäudemanagement, vom 17.01.2017 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss empfiehlt: Der Projektmanagementbericht Nr. 8, Stand Januar 2017, zur Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen 15/2017 603 2. Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik - Projektmanagementbericht Nr. 8, Januar 2017 Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abt. Gebäudemanagement, vom 17.01.2017 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss empfiehlt: Der Projektmanagementbericht Nr. 8, Stand Januar 2017, zum Umbau und Sanierung der ehemaligen Tonofenfabrik zum neuen stadtgeschichtlichen Museum wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen 8/2017 61 3. Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 12.01.2017 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. -5Der Technische Ausschuss empfiehlt: Die Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre vom 23. März 2015 wird zur Sicherung der Planung für den Bebauungsplanbereich BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch um 1 Jahr verlängert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig IV. INFORMATION Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass die markante Kastanie an der Kaiserstraße im Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung gefällt werden musste, obwohl diese zum Erhalt festgesetzt wurde. Die Prüfung ergab, dass der Baum für Bebauung im Kronenbereich gekappt werden müsste und dadurch noch asymmetrischer würde. Trotz evtl. Verlegung der Kellerwände müsste auch in den Wurzelbereich eingegriffen werden. Es ist eine Befreiung von der Festsetzung notwendig. Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt stimmt zu, dass ein neuer großer Baum in Abstimmung mit Stadt gepflanzt wird. Daneben werden fünf weitere kleinere Straßenbäume entlang der Neubebauung gepflanzt. V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 30. November 2016 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. StR Uffelmann möchte wissen, wann die Stelenkunst von Kubach-Wilmsen im Vorbereich des ehemaligen Modehaus Menzer wieder aufgestellt wird. Nach ausführlicher Diskussion im Gremium stellt StRin Granderath den Antrag die Stelenkunst von Kubach-Wilmsen vor dem Stadtfest wieder aufzustellen. Abstimmungsergebnis: 12 Nein-Stimmen 2 Ja-Stimmen 1 Enthaltung -6StR Uffelmann stellt den Antrag, dass die Stelenkunst von Kubach-Wilmsen unmittelbar nach dem Stadtfest wieder aufgestellt wird. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 02.02.2017 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin