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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 3/2017
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 27.03.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 20:55 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadträtin

Dr. John
Rompel

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

26

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert Oberbürgermeister Dr. Müller über das Ergebnis der Bürgerentscheids Bebauungsplan ALTENBERG und dankt allen Beteiligten für Ihren Einsatz.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Herr Willaredt und Frau Freyler vom Nestler-Carrée stellen Fragen zur Einbindung in den Beteiligungsprozess zum Einzelhandelskonzept. Oberbürgermeister Dr. Müller bedauert dass die Kommunikation dazu nicht optimal
erfolgte und verweist auf die Aussprache zum Thema im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung.
II. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am
20.02.2017 gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat hat die Veräußerung des Grundstücks Flst. Nr. 9568 mit 843
m², im Baugebiet HOSENMATTEN II, Wolfweg zum Kaufpreis von 270 €/m²,
gesamt 227.610,00 Euro beschlossen.
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
56/2017
61

1.

Einzelhandelskonzept der Stadt Lahr
- Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange
- Beschlussfassung

Herr Dr. Acocella vom Büro Acocella Stadt- und Regionalentwicklung erläutert die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Im Anschluss entwickelt sich insbesondere zum Thema Einbindung des Nestler Areals eine intensive Diskussion.
Stadtrat Dr. Caroli stellt dazu folgenden Änderungsantrag:
„Der Bereich Nestler-Carrée soll im Rahmen des Einzelhandelskonzept zur
Innenstadt als zentralem Versorgungsbereich zugeordnet werden.“
Abstimmungsergebnis:
12
Ja-Stimme(n)
19
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
Damit ist der Antrag abgelehnt.

-4Der Gemeinderat beschließt:
1.

Den Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt.

2.

Das Einzelhandelskonzept vom 9. März 2017 wird als städtebauliches
Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

64/2017
10/101

2.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern

Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden
kann.
Der Gemeinderat beschließt:
Die vorgeschlagenen Personen werden durch Wahl als sachkundige Einwohner in den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung berufen:
Agentur für Arbeit Offenburg
Vertreter: Andreas.Giessler
Stellvertreterin: Sabine.Mast
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
31/2017
St. Feuerw

3.

Feuerwehr Stadt Lahr
 Wahl des Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr
 Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für BadenWürttemberg (FwG) in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr und Ernennung zum Ehrenbeamten

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt gem. § 8 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 4
der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald der Wahl des Feuerwehrangehörigen Ralf Wieseke zum Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr, zu. Er wird zum Ehrenbeamten ernannt.
Die Bestellung zum Stellvertretenden Kommandanten und die
Ernennung zum Ehrenbeamten wird ab 01.04.2017 wirksam.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5-

36/2017
201

4.

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die in der Anlage 1a gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaus-haltes werden für übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im
Sinne von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2016
im
- Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 4.336.700,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 4.454.600,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 12.153.100,-- Euro
entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

46/2017
OB Büro

5.

Breitbandausbau in Lahr
- Sachstandsbericht
- Beitritt der Stadt Lahr zur „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Zwischenbericht zum Breitbandausbau in Lahr sowie von den Vorteilen und Nachteilen eines Beitritts der Stadt Lahr zur „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ und möglichen Alternativen.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Konsortialvertrages zwischen dem Ortenaukreis und der Stadt Lahr sowie dem Beitritt der
Stadt Lahr zur „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ zu.
3. Der Gemeinderat beschließt den Betrauungsakt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in den Vertragsentwürfen sowie in
dem Betrauungsakt gegebenenfalls noch auftretende Unstimmigkeiten
vor Abschluss der Verträge und vor Erlass des Betrauungsaktes in Abstimmung mit den anderen Beteiligten zu beseitigen. Soweit es sich
hierbei um ausschließlich redaktionelle oder inhaltliche Veränderungen
ohne erhebliche Bedeutung oder Modifikationen infolge steuerrechtlicher Erwägungen handelt, bedarf es keiner erneuten Beschlussfassung des Gemeinderates.

-65. Für das von der Stadt Lahr im Rahmen des Beitritts zur "Breitband Ortenau GmbH & Co. KG" zu entrichtende Stammkapital bewilligt der
Gemeinderat gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) bei der Finanzposition 2.7610.930000/002 (Breitbandausbau Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 45.000,-- Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine betragsgleiche Umschichtung der unter der Finanzposition 2.7610.959000/002 (Breitbandausbau -Ausbau Breitbandnetz) in
Höhe von 120.000,-- Euro veranschlagten Haushaltsmittel.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

94/2015
2. Erg.
622

6.

Änderung der Entgelte im Terrassenbad und Hallenbad

Vor der Diskussion zum Tagesordnungspunkt nehmen die Sprecher des Jugendgemeinderats Stellung zur Änderung der Entgelte.
Der Gemeinderat beschließt:
Ab dem 01.04.2017 bzw. zum Beginn der Terrassenbadsaison im Jahr 2017
werden im Terrassenbad und Hallenbad die Entgelte gemäß der beigefügten
Entgeltordnung festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
3
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

43/2017
602

7.

Spielplatz Bürgerpark - Entwurf

Der Gemeinderat beschließt:
Der vorgelegten Entwurfsplanung für den Spielplatz im Bürgerpark wird zugestimmt. Die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH wird mit der Umsetzung
beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-7-

63/2017
602

8.

Kanadaring öffentliche Freianlagen – Quartiersplatz

Der Gemeinderat beschließt:
Der vorgestellten Planung für die öffentlichen Flächen am Quartiersplatz wird
zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten entsprechend der vorgelegten
Planung zur Ausführung zu bringen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

40/2017
603

9.

Zeitplan Gebäudemanagement 2017

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den Zeitplan für die im Haushaltsjahr 2017 vorgesehenen Maßnahmen der Abteilung Gebäudemanagement zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

53/2017
605

10.

Ausbau Kreuzstraße
- Vergabe der Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Schöllmann aus 77746 Schutterwald wird auf Grund ihres Angebotes vom 06.02.2017 beauftragt, die Straßenbauarbeiten auszuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

62/2017
605

11.

Ausbau Kreuzstraße
- Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.6150.950600/005
(Stadtsanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt-Ausbau Kreuzstraße) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 55.000,- €.

-8Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen in Höhe von
55.000,- € bei der Finanzposition 1.6300.510000 (GemeindestraßenStraßenunterhaltung).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

27/2017
605

12.

Sanierung Mischwasserkanal Burgheimer Straße / Stefanienstraße
BA II: Burgheimer Straße
- Vergabe der Kanalisations- und Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Knäble GmbH, Biberach, wird auf Grund ihres Angebotes vom
15.02.2017 beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- und Straßenbauarbeiten durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt. 745.365,11 EUR
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

28/2017
605

13.

RW-Ableitungssammler Hosenmatten
BA I: Schutter - Willy-Brandt-Straße - Stefanienstraße
- Vergabe der Kanalisations- und Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Trenkle GmbH, Kippenheim wird auf Grund ihres Angebotes vom
26.02.2017 beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- und Straßenbauarbeiten durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt 1.098.837,19 EUR
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

69/2017
605

14.

Vergabe von Ingenieurleistungen für Frei- und Verkehrsanlagen im Sanierungsgebiet Kanadaring (VgV Verfahren)

Der Gemeinderat beschließt:
Die Bietergemeinschaft RS Ingenieure GmbH & Co KG (Achern) und BHM
Planungsgesellschaft mbH (Bruchsal) wird auf Grund des Ergebnisses des
europaweiten Ausschreibungsverfahrens nach VgV und des darin abgegebenen Angebots beauftragt die Ingenieurleistungen für die Freianlagen, Verkehrsanlagen und die Vermessung im Sanierungsgebiet Kanadaring auszuführen.

-9Die Auftragssumme beträgt 557.141,05 EUR einschließlich 19 % MwSt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

55/2017
61

15.

Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (Offenlegung)

Zur in diesem Bereich geplanten Asphaltmischanlage entwickelt sich eine
intensive Diskussion.
Im Verlauf der Diskussion kommt das Gremium überein, die vom Stadtplanungsamt vorgeschlagenen Ergänzungen in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Das Gremium kommt weiterhin überein, dass über die Punkte 1und 2 sowie
die neuen Ziffern 3 – 5 des Beschlussvorschlags getrennt abgestimmt werden soll.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung vom 7. März 2017 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß
§ 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung).
Abstimmungsergebnis:
23
Ja-Stimme(n)
8
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
Der Gemeinderat beschließt:
3. Vor einer weiteren Ansiedlung im Erweiterungsbereich des Industriegebietes-West ist eine Gesamtkonzeption mit neuem Straßenanschluss an die B 415 zu erarbeiten und vorzulegen. (keine Salamitaktik)
4. Unter Berücksichtigung von sicherheitsbezogenen, baulichen und finanziellen Aspekten wird eine möglichst kurzfristige Ertüchtigung der
Einmündung des Limbruchweges in die Dr.-Georg-Schaeffler-Straße
geprüft.
5. Der Städtebauliche Vertrag wird wie folgt ergänzt: „Die Firma VogelBau weist ihre Fahrer regelmäßig an, die LKW-Verkehre über die Dr.Georg-Schaeffler-Straße (und die Tullastraße bzw. gegebenenfalls

- 10 den Limbruchweg) abzuwickeln. Fahrer externer Firmen werden regelmäßig auf diesen Streckenverlauf hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

57/2017
61

16.

Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN
DER INNENSTADT, 3. Änderung
- Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
Für den im beigefügten Übersichtsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN
UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

58/2017
61

17.

Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN
DER INNENSTADT, 3. Änderung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung wird der Erlass
einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am

- 11 20.02.2017
2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 23.11.2016

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 03.04.2017

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin