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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 7/2017
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 24.07.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:40 Uhr bis 19:50 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
bis 19:50 Uhr
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann

Linke Liste Lahr

Stadträtin
Stadträtin

Böhmer
Rehm

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

-2Ortsvorsteher

Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Frei
Schwarzwälder
Volk

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

10

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
II. BEKANNTGABE

Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung am
10.07.2017 gefassten Beschlusses
Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Oberflächenwasserableitung im Bereich
des ehemaligen Reichswaisenhauses das Vorziehen der Unterquerung der B 415 beschlossen.
III. INFORMATION
1.

Information Landesgartenschau

Frau Karl von der LGS 2018 GmbH berichtet über den aktuellen Stand auf
dem Landesgartenschaugelände.
129/2017
201

2.

Jahresrechnung 2016 der Stadt Lahr

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2016 der Stadt Lahr
(Kernhaushalt)
nach
Maßgabe
der
angeschlossenen
Anlage
„Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2016
Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis.
130/2017
201

3.

Haushalt 2017
-Bericht über die Haushaltsentwicklung

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die Haushaltsentwicklung
2017.
IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
190/2017
202

1.

Bauverein Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2016

-4Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt




die Bilanz zum 31.12.2016,
die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2016,
den Lagebericht 2016

zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2016
festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung
des Jahres-ergebnisses 2016 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung
und des Aufsichtsrats zuzustimmen.
4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

165/2017
2. Erg.
202

2.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben;
Verkehrsknotenpunkte an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige Ausgaben bei den Haushaltsstellen:
 2.6300.950000/072 (Bau von Radwegen) in Höhe von 99.000,- €,
 2.6300.950000/088 (Kreisverkehr Dr. Georg-Sch.Str./Einsteinallee) in Höhe von 346.000,- €,

 2.6300.950000/089 (Ausbau Dr. Georg-Schaeffler-Straße (2.
BA)) in Höhe von 190.500,- €,

 2.6300.951000/090 (Verkehrseinrichtung – Beleuchtung) in Höhe von
25.000,- € und

 2.6300.980000/090 (Zuweisungen und Zuschüsse an Bund) in
Höhe von 146.000,- €

zusammen in Höhe von € 806.500,-.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei

-5den Haushaltsstellen:
 2.6300.363000/088 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) in Höhe von 231.800 € und

 2.6300.363000/089 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) in Höhe von 102.900 € sowie

 2.6300.363000/090 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) in Höhe von 79.000 € sowie

vorläufig durch im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um 392.800,- €
erhöhte Rücklagenentnahme.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

194/2017
202

3.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben;
Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2017 weitere überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.8800.500500 (Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost) in Höhe von € 17.500,-.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben bei
Finanzposition 1.9100.808000 (Zinsen für Kredite bei Kreditinstituten)
in Höhe von 17.500,- €.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

177/2017
50

4.

Aufstellung von Containern für zwei Krippengruppen auf dem Lehrerparkplatz der Grundschule Sulz
Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben

Der Gemeinderat beschließt:
Zur Deckung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesstättenplätze werden auf
dem Lehrerparkplatz der Grundschule Sulz Container zur Unterbringung von
2 Krippengruppen für voraussichtlich zwei Jahre aufgestellt.
Die Trägerschaft für diese beiden Gruppen übernimmt die Katholische Kirche, Seelsorgeeinheit Maria Frieden Kippenheim.
Hierfür bewilligt der Gemeinderat gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) außer- bzw. überplanmäßige Ausgaben bei der
Finanzpositionen 1.4648.531700 (Miete für Container in Sulz) Euro 16.500,
bei der Finanzposition 1.4648.500700(Aufstellungskosten für Container in

-6Sulz, einschließlich Spielfläche) Euro 53.500 und bei der Finanzposition
2.4648 987000/998 (Zuschüsse für Baumaßnahmen und Erstanschaffungen)
von Euro 50.000. Für die vorläufige Deckung kann eine im Vergleich zum
Planansatz 2017 um EURO 120.000 verringerte Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt bzw. erhöhte Einnahmen aus der allgemeinen Rücklage herangezogen werden. Die endgültige Deckung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch bereits zugesagte und noch ausstehende Landesmittel.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

196/2017
202

5.

Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben;
Beschaffung von neuen Ausgehuniformen

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.1300.560000 (Dienst- und Schutzkleidung) in Höhe von
€ 115.000,-.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um 115.000,- € erhöhte Rücklagenentnahme

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

168/2017
41

6.

Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2018/2019

Der Gemeinderat beschließt:
1)

Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen
der Spielzeit September 2018 bis Juli 2019 Künstlern/Agenturen/Firmen
ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit
Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltsstelle
1.3310.620000 (Theater- und Konzertaufwand) mit einem Zuschussbedarf von Euro 159.000,- erteilt. Dieser Beschluss umfasst auch die im
betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der im Haushalt
2017 bereitgestellten Mittel.

2)

Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten
Bereiche des Kultur-Etats Künstlern/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2018
erteilt:

-72.1) Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2017 bereitgestellten Höhe.
2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: In der
im Haushalt 2017 bereitgestellten Höhe.
2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Einzelplan 3 / UA
3210: Wegen erhöhter Lade- und Transportanforderungen für Kunstexponate der Reihe „Kunst in die Stadt!“ Etat-Erhöhung um 6.150,- auf
19.100,-.
2.4) Puppenparade Ortenau 2018 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller
städtischen Veranstalter - Einzelplan 3 / UA 3310: In der im Haushalt
2017 genehmigten Höhe des Zuschussbedarfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

107/2017
EBM

7.

Soziales Wohnen in Lahr

Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt kommt das Gremium
überein den Beschlussvorschlag um folgende Passage zu ergänzen:
„Die Stadtverwaltung wird jährlich einen Bericht zum Sozialen Wohnen abgeben.“
Der Gemeinderat beschließt:
Um die Verfügbarkeit von sozialem Wohnraum in der Stadt Lahr zu sichern
und zu erhöhen, beschließt der Gemeinderat:
1. Die Einführung einer Sozialwohnungsquote beim Wohnungsneubau.
Bei Wohnungsbauprojekten, die nach dem 1. Januar 2018 eingereicht
werden* und die 10 oder mehr Wohnungen umfassen oder eine Gesamtwohnfläche von über 800 m² aufweisen, müssen mindestens 20 % der
Wohnungsfläche als sozialer Mietwohnraum mit mindestens 15-jähriger
Preisbindung angeboten werden, bei Vorhaben auf städtischen Grundstücken mindestens 30 %. Bis Ablauf von fünf Jahren werden der Erfolg der
Quote und eine eventuelle neue Quotenhöhe evaluiert. Baumaßnahmen
mit bereits bestehendem Baurecht auf privatem Grund sind hiervon nicht
betroffen.
*Maßgeblich ist die vollständige Einreichung der Bauunterlagen gemäß § 54 Abs. 2 der
Landesbauordnung

Für die kommenden Haushaltsberatungen wird zum Zwecke einer aktiven
Flächenbevorratung für den "Sozialen Wohnungsbau" eine Finanzposition
eingerichtet, deren quantitative Ausstattung nach den konzeptionellen
Überlegungen (siehe Punkt 3) noch festzulegen sein wird.

-82. Die Einrichtung einer auf zwei Jahre befristeten, halben Personalstelle für den Service „Wohnungsvermittlung und Fördermittelberatung Wohnen“.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine interne und dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Baubürgermeisters zu schaffen, um weitere Lösungsansätze zu verfolgen. Die Stadtverwaltung
wird jährlich einen Bericht zum Sozialen Wohnen abgeben.
4. Des Weiteren befürwortet der Gemeinderat den Bau von Sozialwohnungen und Wohnungen für die Anschlussunterbringung von
Flüchtlingen
Der Gemeinderat empfiehlt den Vertretern der Stadt im Aufsichtsrat der
Wohnbau Stadt Lahr, sich für den Bau eines Wohnhauses mit etwa 600 m²
Wohnfläche (8 – 10 Wohnungen) einzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

113/2017
St. Umwelt

8.

Teilnahme der Stadt Lahr an der „Fairtrade-Towns-Kampagne“
(Kampagne der Fairhandels Städte)

Stadtrat Straubmüller verlässt im Verlauf der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt die Sitzung.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Bei der Beschaffung von Produkten und Leistungen werden weiterhin
auch ökologische und soziale Kriterien beachtet. Berücksichtigung finden
nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILOKonvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt
sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende
Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben.
2. Die Stadt Lahr beschließt an der Fairtrade-Towns-Kampagne teilzunehmen und den Titel „Fairtrade-Town“ anzustreben. Hierzu sollen die fünf
Kriterien der
Fairtrade-Towns Kampagne erfüllt werden.
3. Bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse, sowie in den Büros
der Dezernenten wird (weiterhin) fair gehandelter Kaffee und (neu) ein
weiteres Produkt (z.B. Tee) aus fairem Handel verwendet.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-9192/2017
605

9.

Hohlwegbrücke Kirschbaumallee; Baugebiet Hosenmatten II
- Zustimmung zur Vergabe der Brückenbauarbeiten durch die STEG

Herr Bürgermeister Petters erläutert zur Vorgehensweise, dass die frühzeitige Beteiligung im Bebauungsplanverfahren Hosenmatten 2, 3. Änderung ohne formellen Beschluss abweichend vom üblichen Vorgehen schon jetzt
durchgeführt wird um das Verfahren insgesamt beschleunigen zu können.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr erteilt laut städtebaulichem Vertrag mit der
STEG die Zustimmung zur Vergabe der erforderlichen Brückenbauarbeiten
an die Fa. Ritter-Bau GmbH, Schutterwald, auf Grundlage des Angebotes
vom 22.06.2017.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt. 373.809,08 Euro (brutto).
Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
193/2017
605

10.

Sanierung der Dr. Georg-Schaeffler-Straße zwischen Kreisverkehrsanlage Einsteinallee und Knotenpunkt B 415
- Vergabe der Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Arge Joos GmbH / Vogel-Bau GmbH, Hartheim, wird auf Grund ihres Angebotes vom 26.06.2017 beauftragt, die erforderlichen Straßenbauarbeiten
durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt. 291.000,00 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
191/2017
61

11.

Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird ein Bebauungsplan mit
der Bezeichnung TEMPORÄRER PARKPLATZ aufgestellt.
2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 10 -

171/2017
622

12.

Festlegung der Quadratmeterpreise für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet HOSENMATTEN II, 2. Abschnitt

Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Lahr veräußert im neuen Baugebiet HOSENMATTEN II, 2. Abschnitt die Einfamilienhausgrundstücke für 305,- €/m² und die Ketten- und
Doppelhäuser für 275,- €/m². Der Verkauf der städtischen Grundstücke soll
auch bereits erfolgen können, ohne dass die Grundstücke öffentlich-rechtlich
erschlossen sind.
Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
10.07.2017
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 31.07.2017

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin