Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
23. Oktober 2017
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 9/2017) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 23.10.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal ÖFFENTLICHE SITZUNG 257/2017 OB Büro 1. Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“; Ansiedlung der Firma Galtech GmbH, Bad Krozingen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt die Ansiedlung der Firma Galtech GmbH, Bad Krozingen, auf dem Areal des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n) 20 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 261/2017 10/101 2. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Der Gemeinderat beschließt: Die vorgeschlagenen Personen werden durch Wahl als sachkundige Einwohner in die verschiedenen Gremien berufen: Interkultureller Beirat Evangelische Kirchengemeinde Lahr Vertreter: Pfarrer Michael Donner Stellvertreterin: Andrea Eisenmann Katholisches Dekanat zum 01.01.2018: Heike Rinderspacher Jugendgemeinderat -2Vertreterin: Sözdar Bulut Abstimmungsergebnis: Einstimmig 213/2017 14 3. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2016 durch den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2016 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 118.730.431,40 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 32.626.905,34 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt. 2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von 283.446.213,54 EUR festgestellt. 3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art. 13 Abs. 2 Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 169/2016 2. Ergänzu ng 30 4. Kommunalverfassungsreform - Änderung der Hauptsatzung und weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Regelungen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Regelungen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig 170/2016 1. Ergänzu ng 30 5. Kommunalverfassungsreform - Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates und des Jugendgemeinderates -3Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung des Gemeinderates. 2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 171/2016 30 6. Kommunalverfassungsreform - Neufassung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig 172/2016 30 7. Kommunalverfassungsreform - Aufgabenzuweisung an die beratenden Ausschüsse; Umwandlung des Verkehrsausschusses in einen Beirat Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat weist gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 GemO den beratenden Ausschüssen die in der Anlage aufgeführten Angelegenheiten zur Vorberatung zu. 2. Der „Verkehrsausschuss“ wird in einen „Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten“ umgewandelt. Dieser berät die Stadtverwaltung bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde in wichtigen Angelegenheiten. Mitglieder des Beirats sind die bisherigen Mitglieder des Verkehrsausschusses. Die Mitglieder werden nach jeder Wahl des Gemeinderates neu gewählt. Für den Geschäftsgang gelten § 41 Abs. 2 und 3 GemO entsprechend. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 173/2016 1. Ergänzu ng 30 8. Kommunalverfassungsreform - Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege -4Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb „Spital – Pflege und Wohnen“ der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr Abstimmungsergebnis: Einstimmig 245/2017 10/101 9. Landesgartenschau 2018 (LGS) hier: 1. Besuch aus den Partnerstädten 2. Besuch aus der befreundeten Stadt Kasama und sonstige Besuche 3. Fachtagungen Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den Besuch aus den Partnerstädten Dole/Frankreich, Belleville/Kanada und Alajuela/Costa Rica werden im Haushaltsplan 2018 bei der Finanzposition 1.0000.602000 insg. 103.000 Euro veranschlagt. 2. Für den Besuch aus der befreundeten Stadt Kasama/Japan und für sonstige Besuche sind zusätzlich 31.500 Euro auf der Finanzposition 1.0000.601000 vorzusehen (Gesamtansatz: 95.500 Euro). 3. Zur Durchführung von Fachtagungen während der LGS sind Haushaltsmittel in Höhe von 82.000 Euro erforderlich und werden auf der Finanzposition 1.5850.601000 bereit gestellt. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) 236/2017 502 10. Kinder- und jugendgerechte Landesgartenschau: Projekt Jugendcafé Der Gemeinderat beschließt: 1. Das im Rahmen des Projektes „Kinder- und jugendgerechte Landesgartenschau“ konzipierte und geplante Jugendcafé mit Gesamtkosten von Euro 65.000,-- wird im Bürgerpark realisiert. 2. Im Haushaltsplan 2017 stehen Euro 25.000,-- zur Verfügung. Die zusätzlich notwendigen Mittel in Höhe von Euro 40.000,-- sind im Verwaltungshaushaltsentwurf 2018 auf der FiPo 1.5850.578000 (Kinder- und jugendgerechte LGS) zu veranschlagen. -5Abstimmungsergebnis: Einstimmig 246/2017 BGL 11. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Stadtwald Lahr - Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft – Forstbezirk Lahr-, und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018 zur Kenntnis und genehmigt diesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 215/2017 202 12. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr; Abschluss einer Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Darlehensentwurfs den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 242/2017 202 13. Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr; Jahresabschluss 2016 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom erstellten Jahresabschluss 2016. 2. Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem Vorschlag des Haupt- und Personalausschusses als Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr den Jahresgewinn in Höhe von 1.040.678,77 € nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zum 27.10.2017 an den Haushalt der Stadt Lahr abzuführen. -6Abstimmungsergebnis: Einstimmig 229/2017 501 14. Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften Der Gemeinderat beschließt: Die Stadt Lahr gewährt im Rahmen von internationalen Schulpartnerschaften für Besuche der entsprechenden Partnerschule einen Betrag in Höhe von € 5,00 pro Aufenthaltstag und Teilnehmer/innen einschließlich Begleitpersonen. Die Änderung der Richtlinien §§ 4,5 u. 7 zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften wird mit Wirkung ab 01.01.2018 beschlossen. Für das Haushaltsjahr 2018 sind Euro 8.500,- bereitzustellen Abstimmungsergebnis: Einstimmig 218/2017 50 15. Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr für die Gewährung von Zuschüssen gemäß §11 KJHG Der Gemeinderat beschließt: Der Erhöhung des Zuschusses von Euro 2,50 auf Euro 5,00 und damit die Änderung der Richtlinien gemäß §11 KJHG werden beschlossen. Für das Haushaltsjahr 2018 sind Euro 10.000,-- anzumelden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 233/2017 50 16. Städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter Der Gemeinderat beschließt: 1. Tagesmütter/-väter erhalten, befristet für die Jahre 2018 u. 2019, ergänzend zur laufenden Geldleistung von in der Regel Euro 5,50 pro Kind pro Stunde für jedes betreute Kind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lahr eine monatliche Pauschale von: 30 Euro/Monat bei 5-15 Stunden/Woche 60 Euro bei mehr als 15 Stunden/Woche 10 Euro für regelmäßige Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten (vor 7:30 Uhr, nach 17:30 Uhr, Wochenende, über Nacht) bei einer Betreuungsdauer von mindestens einem Kalendermonat -7Bei der FiPo 1.4648.701400 sind hierfür für die Jahre 2018 Euro 34.000 zu veranschlagen. 2. Tagesmütter/-väter, die ein oder mehrere Kinder in einer Kindertagesstätte in Lahr außerhalb der Öffnungszeiten betreuen, werden die Räume in den Kitas unentgeltlich überlassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 235/2017 61 17. Neue Mobilitäts- und Serviceangebote für Radfahrer Der Gemeinderat beschließt: 1. Ein Pedelec-Verleihsystem mit drei Stationen (Bahnhof, LGS, Rathaus) wird bis zum Beginn der Landesgartenschau im April 2018 eingeführt. Für die Realisierung werden Haushaltsmittel i.H.v. 360.000 € benötigt, 300.000 € für den Aufbau des Systems und 60.000 € für den Betrieb im Jahr 2018. Diese Mittel sind in den Haushaltsplan 2018 einzustellen (Selbstbindung). Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Ausschreibung noch im Jahr 2017 vorzubereiten und durchzuführen. 2. Das Pedelec-Verleihsystem wird auch über den Zeitraum der Landesgartenschau hinaus 3,5 Jahre lang betrieben. 3. Der Ausbau des Stationsnetzes erfolgt nach der Landesgartenschau gemäß Variante 3. Die Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 sind für die Beratungen nachzumelden. 4. Die Fahrradabstellanlagen an den Eingängen zum Landesgartenschaugelände, am Bahnhof und am Rathausplatz werden im Frühjahr 2018 mit Ladeschränken / Schließfächern ausgestattet. Für die Realisierung werden Haushaltsmittel i.H.v. 50.000 € benötigt. Diese Mittel sind in den Haushaltsplan 2018 einzustellen (Selbstbindung). 5. Die Verwaltung wird beauftragt, das betriebliche Mobilitätsmanagement fortzuentwickeln, um den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr maßgeblich zu erhöhen. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n) 13 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 260/2017 603 18. Aufstellung von Containern für zwei Krippengruppen auf dem Lehrerparkplatz der Grundschule Sulz - Vergabe der Lieferung und Montage von Containern für zwei Krippengruppen in schlüsselfertiger Bauweise Der Gemeinderat beschließt: -8Die Firma Kip Fertigbau GmbH aus Dülmen erhält den Auftrag zur Ausführung der Lieferung und Montage von Containern für zwei Krippengruppen in schlüsselfertiger Bauweise zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 276.147,01 Euro Abstimmungsergebnis: Einstimmig 240/2017 61 19. Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen im Zeitraum 2018-2022 Der Gemeinderat beschließt: 1. Im Jahr 2018 werden 8-10 Bushaltestellen mit einem Bussonderbordstein und einem Blindenleitsystem ausgestattet. Die für den Umbau notwendigen Haushaltsmittel i.H.v. 200.000 € werden bei den Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2018 der Stadt Lahr berücksichtigt. 2. Der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen wird vorbehaltlich der Schaffung haushaltsrechtlicher Voraussetzungen mindestens bis zum Jahr 2022 in den Haushaltsplänen der Stadt Lahr berücksichtigt, sodass bei einem jährlichen Umbau von ca. 10 Bushaltestellen mindestens die Hälfte aller Haltestellen in Lahr im Jahr 2022 barrierefrei ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 239/2017 605 20. 1. Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und Neubau ZOB (Tiefbauarbeiten) 2. Stellplätze nördlich des historischen Bahnhofs 3. Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und Neubau ZOB (Planung, ÖBÜ, LGVFG) 4. Umgestaltung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Lahr (Tiefbauarbeiten) Hier: - Bewilligung der überplanmäßigen Ausgaben Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Mehrkosten für die Maßnahme „Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und Neubau ZOB“ (Tiefbauarbeiten) werden in Höhe von 105.774,18 € genehmigt. Neue Auftragssumme an die Firma Vogel-Bau Lahr beträgt somit: 1.624.386,48 € 2. Die Mehrkosten für die Maßnahme „Stellplätze nördlich des historischen Bahnhofs“ in Höhe von 159.778,22 EUR werden genehmigt. Die Auftragserweiterung an die Firma Vogel Bau aus Lahr beträgt somit: 249.778,22 € 3. Die Mehrkosten für die Planung, Örtliche Bauüberwachung bzw. LGVFG Antragstellung in Höhe von 59.550,00 € werden genehmigt. Das entspricht -932,69 % der Auftragssumme. Neue Auftragssumme an das Ingenieurbüro Mailänder Consult aus Karlsruhe beträgt somit: 241.706,89 € 4. Die Mehrkosten im Zuge der Maßnahme „Umgestaltung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Lahr“ für die Pflaster- und Straßenbauarbeiten (Tiefbauarbeiten) in Höhe von 63.900,00 € werden genehmigt. 5. Der Gemeinderat bewilligt hierfür gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.6300.950000/080 (Straßenbau) für die o.g. Maßnahmen "Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und Neubau ZOB" (Tiefbauarbeiten, Planung , LGVFG Antrag), " Stellplätze nördlich des historischen Bahnhofs" und "Umgestaltung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Lahr" (Tiefbauarbeiten), überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 390.000,00 €. Die Deckung erfolgt (vorläufig) durch eine im Vergleich zum Planansatz 2017 um 390.000,00 € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Beschluss über die endgültige Deckung der Mehrausgaben wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer erneuten Gremiumsbefassung herbeigeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 201/2017 202 21. Gaskonzession; Beschluss über die Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ergänzungsgutachten zur Vereinbarkeit des Konzessionsvertrages mit § 107 Abs. 1 Satz 1 GemO vom 25.09.2017 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Gaskonzession an die bnNETZE GmbH zu. 3. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, a. den Beschluss Ziff. 2 gem. § 108 GemO der Kommunalaufsicht vorzulegen, b. das Konzessionsvertragsangebot der bnNETZE GmbH in der Fassung vom 01.09.2017 in Abstimmung mit der bnNETZE GmbH in unwesentlichen Punkten anzupassen, soweit sich dies, insbesondere auf Grund von Forderungen der Kommunalaufsicht, als erforderlich erweisen sollte, sowie c. nach Abschluss des Verfahrens nach § 108 GemO den Konzessionsvertrag mit der bnNETZE GmbH abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 250/2017 22. Regionalplan Südlicher Oberrhein Teilfortschreibung Windenergie - 10 61 - Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege Der Gemeinderat beschließt: Windkraft 1. Die Stadt Lahr setzt mit ihrem Klimaschutzkonzept und als European Energy Award-Kommune auch auf den Ausbau regenerativer Energien wie die Windenergie. 2. Die Stadt Lahr begrüßt grundsätzlich das Planungsziel, die Nutzung der Windenergie planerisch innerhalb der Region zu steuern. Der Fortschreibung des Regionalplans wird zugestimmt. Die Empfehlung des Ortschaftsrates wird dem Regionalverband zur Kenntnis gegeben. 3. Mit der Möglichkeit der abschließenden Steuerung durch die kommunale Flächennutzungsplanung bleiben die Optionen weiterer Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auf Lahrer Gemarkung gewahrt. 4. Bei einer möglichen Entwicklung von Windkraftanlagen im Vorranggebiet Geigenköpfle/Schnaigbühl auf den Gemarkungen Friesenheim/Hohberg ist der Grundsatz der interkommunalen Abstimmung zwingend geboten, da bei diesem Standort Auswirkungen – insbesondere auf den Ortsteil Reichenbach – abzusehen sind. Dies wird eingefordert. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Gemeinden Friesenheim und Hohberg die Erforderlichkeit einer engen Abstimmung im Hinblick auf die Auswirkungen auf die benachbarte Gemarkung Lahr/Reichenbach zu verdeutlichen. Bei neuem Sachstand wird die Verwaltung die Gremien informieren. Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege Zu den Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege Nr. s58 Langenhard und Nr. s48b Waldkomplex Rossbrunnen-Günterdobel bringt die Stadt Lahr keine Einwendungen vor. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n) 12 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 205/2017 61 23. Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Abwägung der Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung zu den während der zweiten Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung - 11 wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 4. September 2017 als Satzungen beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig