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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 9/2017) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 23.10.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
257/2017
OB Büro

1.

Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“;
Ansiedlung der Firma Galtech GmbH, Bad Krozingen

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt die Ansiedlung der Firma Galtech GmbH,
Bad
Krozingen, auf dem Areal des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr“ zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
13
Ja-Stimme(n)
20
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

261/2017
10/101

2.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern

Der Gemeinderat beschließt:
Die vorgeschlagenen Personen werden durch Wahl als sachkundige Einwohner in die verschiedenen Gremien berufen:
Interkultureller Beirat
Evangelische Kirchengemeinde Lahr
Vertreter: Pfarrer Michael Donner
Stellvertreterin: Andrea Eisenmann
Katholisches Dekanat
zum 01.01.2018:
Heike Rinderspacher

Jugendgemeinderat

-2Vertreterin: Sözdar Bulut

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

213/2017
14

3.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die
örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr
für das Rechnungsjahr 2016 durch den Gemeinderat

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2016 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 118.730.431,40 EUR und auf
der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit
32.626.905,34 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
283.446.213,54 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art.
13 Abs. 2 Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

169/2016
2. Ergänzu
ng
30

4.

Kommunalverfassungsreform - Änderung der Hauptsatzung und weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Regelungen

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Regelungen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

170/2016
1. Ergänzu
ng
30

5.

Kommunalverfassungsreform - Änderung der Geschäftsordnung des
Gemeinderates und des Jugendgemeinderates

-3Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung des Gemeinderates.
2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung des Jugendgemeinderates.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

171/2016
30

6.

Kommunalverfassungsreform - Neufassung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt
Lahr/Schwarzwald über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

172/2016
30

7.

Kommunalverfassungsreform - Aufgabenzuweisung an die beratenden
Ausschüsse; Umwandlung des Verkehrsausschusses in einen Beirat

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat weist gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 GemO den beratenden
Ausschüssen die in der Anlage aufgeführten Angelegenheiten zur Vorberatung zu.
2. Der „Verkehrsausschuss“ wird in einen „Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten“ umgewandelt. Dieser berät die Stadtverwaltung bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde in wichtigen Angelegenheiten. Mitglieder des Beirats sind die bisherigen Mitglieder des Verkehrsausschusses. Die Mitglieder werden nach jeder Wahl des Gemeinderates neu gewählt. Für den Geschäftsgang gelten § 41 Abs. 2 und 3 GemO
entsprechend.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

173/2016
1. Ergänzu
ng
30

8.

Kommunalverfassungsreform - Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege

-4Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb „Spital –
Pflege und Wohnen“ der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

245/2017
10/101

9.

Landesgartenschau 2018 (LGS)
hier: 1. Besuch aus den Partnerstädten
2. Besuch aus der befreundeten Stadt Kasama und sonstige Besuche
3. Fachtagungen

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den Besuch aus den Partnerstädten Dole/Frankreich, Belleville/Kanada und Alajuela/Costa Rica werden im Haushaltsplan 2018 bei der
Finanzposition 1.0000.602000 insg. 103.000 Euro veranschlagt.
2. Für den Besuch aus der befreundeten Stadt Kasama/Japan und für sonstige Besuche sind zusätzlich 31.500 Euro auf der Finanzposition
1.0000.601000 vorzusehen (Gesamtansatz: 95.500 Euro).
3. Zur Durchführung von Fachtagungen während der LGS sind Haushaltsmittel in Höhe von 82.000 Euro erforderlich und werden auf der Finanzposition 1.5850.601000 bereit gestellt.

Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)

236/2017
502

10.

Kinder- und jugendgerechte Landesgartenschau: Projekt Jugendcafé

Der Gemeinderat beschließt:
1. Das im Rahmen des Projektes „Kinder- und jugendgerechte Landesgartenschau“ konzipierte und geplante Jugendcafé mit Gesamtkosten von Euro
65.000,-- wird im Bürgerpark realisiert.
2. Im Haushaltsplan 2017 stehen Euro 25.000,-- zur Verfügung. Die zusätzlich notwendigen Mittel in Höhe von Euro 40.000,-- sind im Verwaltungshaushaltsentwurf 2018 auf der FiPo 1.5850.578000 (Kinder- und jugendgerechte
LGS) zu veranschlagen.

-5Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

246/2017
BGL

11.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Stadtwald Lahr - Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für
Waldwirtschaft – Forstbezirk Lahr-, und dem Eigenbetrieb Bau- und
Gartenbetrieb Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018 zur Kenntnis und genehmigt diesen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

215/2017
202

12.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr;
Abschluss einer Vereinbarung über das gemeindliche Darlehen

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Darlehensentwurfs den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über
das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bäder, Versorgung
und Verkehr Lahr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

242/2017
202

13.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr;
Jahresabschluss 2016

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom erstellten Jahresabschluss
2016.
2. Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem Vorschlag des
Haupt- und Personalausschusses als Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr den Jahresgewinn in Höhe von 1.040.678,77 € nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zum 27.10.2017 an den
Haushalt der Stadt Lahr abzuführen.

-6Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

229/2017
501

14.

Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften

Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Lahr gewährt im Rahmen von internationalen Schulpartnerschaften
für Besuche der entsprechenden Partnerschule einen Betrag in Höhe von €
5,00 pro Aufenthaltstag und Teilnehmer/innen einschließlich Begleitpersonen.
Die Änderung der Richtlinien §§ 4,5 u. 7 zur Förderung von Begegnungen im
Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften wird mit Wirkung ab
01.01.2018 beschlossen.
Für das Haushaltsjahr 2018 sind Euro 8.500,- bereitzustellen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

218/2017
50

15.

Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr für die Gewährung von Zuschüssen gemäß §11 KJHG

Der Gemeinderat beschließt:
Der Erhöhung des Zuschusses von Euro 2,50 auf Euro 5,00 und damit die
Änderung der Richtlinien gemäß §11 KJHG werden beschlossen. Für das
Haushaltsjahr 2018 sind Euro 10.000,-- anzumelden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

233/2017
50

16.

Städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter

Der Gemeinderat beschließt:
1. Tagesmütter/-väter erhalten, befristet für die Jahre 2018 u. 2019, ergänzend zur laufenden Geldleistung von in der Regel Euro 5,50 pro Kind pro
Stunde für jedes betreute Kind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lahr eine
monatliche Pauschale von:




30 Euro/Monat bei 5-15 Stunden/Woche
60 Euro bei mehr als 15 Stunden/Woche
10 Euro für regelmäßige Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten (vor
7:30 Uhr, nach 17:30 Uhr, Wochenende, über Nacht) bei einer Betreuungsdauer von mindestens einem Kalendermonat

-7Bei der FiPo 1.4648.701400 sind hierfür für die Jahre 2018 Euro 34.000
zu veranschlagen.
2. Tagesmütter/-väter, die ein oder mehrere Kinder in einer Kindertagesstätte
in Lahr außerhalb der Öffnungszeiten betreuen, werden die Räume in den
Kitas unentgeltlich überlassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

235/2017
61

17.

Neue Mobilitäts- und Serviceangebote für Radfahrer

Der Gemeinderat beschließt:
1. Ein Pedelec-Verleihsystem mit drei Stationen (Bahnhof, LGS, Rathaus)
wird bis zum Beginn der Landesgartenschau im April 2018 eingeführt. Für
die Realisierung werden Haushaltsmittel i.H.v. 360.000 € benötigt,
300.000 € für den Aufbau des Systems und 60.000 € für den Betrieb im
Jahr 2018. Diese Mittel sind in den Haushaltsplan 2018 einzustellen
(Selbstbindung). Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Ausschreibung noch im Jahr 2017 vorzubereiten und durchzuführen.
2. Das Pedelec-Verleihsystem wird auch über den Zeitraum der Landesgartenschau hinaus 3,5 Jahre lang betrieben.
3. Der Ausbau des Stationsnetzes erfolgt nach der Landesgartenschau gemäß Variante 3. Die Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 sind für
die Beratungen nachzumelden.
4. Die Fahrradabstellanlagen an den Eingängen zum Landesgartenschaugelände, am Bahnhof und am Rathausplatz werden im Frühjahr 2018 mit
Ladeschränken / Schließfächern ausgestattet. Für die Realisierung werden Haushaltsmittel i.H.v. 50.000 € benötigt. Diese Mittel sind in den
Haushaltsplan 2018 einzustellen (Selbstbindung).
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das betriebliche Mobilitätsmanagement
fortzuentwickeln, um den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr maßgeblich zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
17
Ja-Stimme(n)
13
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

260/2017
603

18.

Aufstellung von Containern für zwei Krippengruppen auf dem Lehrerparkplatz der Grundschule Sulz
- Vergabe der Lieferung und Montage von Containern für zwei Krippengruppen in schlüsselfertiger Bauweise

Der Gemeinderat beschließt:

-8Die Firma Kip Fertigbau GmbH aus Dülmen erhält den Auftrag zur Ausführung der Lieferung und Montage von Containern für zwei Krippengruppen in
schlüsselfertiger Bauweise zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 276.147,01
Euro
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

240/2017
61

19.

Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen im Zeitraum 2018-2022

Der Gemeinderat beschließt:
1. Im Jahr 2018 werden 8-10 Bushaltestellen mit einem Bussonderbordstein und einem Blindenleitsystem ausgestattet. Die für den Umbau
notwendigen Haushaltsmittel i.H.v. 200.000 € werden bei den Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2018 der Stadt Lahr berücksichtigt.
2. Der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen wird vorbehaltlich der
Schaffung haushaltsrechtlicher Voraussetzungen mindestens bis zum
Jahr 2022 in den Haushaltsplänen der Stadt Lahr berücksichtigt, sodass bei einem jährlichen Umbau von ca. 10 Bushaltestellen mindestens die Hälfte aller Haltestellen in Lahr im Jahr 2022 barrierefrei ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

239/2017
605

20.

1. Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und Neubau ZOB (Tiefbauarbeiten)
2. Stellplätze nördlich des historischen Bahnhofs
3. Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und Neubau ZOB (Planung,
ÖBÜ, LGVFG)
4. Umgestaltung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Lahr (Tiefbauarbeiten)
Hier: - Bewilligung der überplanmäßigen Ausgaben

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Mehrkosten für die Maßnahme „Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes
und Neubau ZOB“ (Tiefbauarbeiten) werden in Höhe von 105.774,18 € genehmigt. Neue Auftragssumme an die Firma Vogel-Bau Lahr beträgt somit:
1.624.386,48 €
2. Die Mehrkosten für die Maßnahme „Stellplätze nördlich des historischen
Bahnhofs“ in Höhe von 159.778,22 EUR werden genehmigt. Die Auftragserweiterung an die Firma Vogel Bau aus Lahr beträgt somit: 249.778,22 €
3. Die Mehrkosten für die Planung, Örtliche Bauüberwachung bzw. LGVFG
Antragstellung in Höhe von 59.550,00 € werden genehmigt. Das entspricht

-932,69 % der Auftragssumme.
Neue Auftragssumme an das Ingenieurbüro Mailänder Consult aus Karlsruhe
beträgt somit: 241.706,89 €
4. Die Mehrkosten im Zuge der Maßnahme „Umgestaltung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Lahr“ für die Pflaster- und Straßenbauarbeiten (Tiefbauarbeiten) in Höhe von 63.900,00 € werden genehmigt.
5. Der Gemeinderat bewilligt hierfür gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.6300.950000/080 (Straßenbau) für die o.g. Maßnahmen "Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und
Neubau ZOB" (Tiefbauarbeiten, Planung , LGVFG Antrag), " Stellplätze
nördlich des historischen Bahnhofs" und "Umgestaltung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Lahr" (Tiefbauarbeiten), überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von insgesamt rund 390.000,00 €. Die Deckung erfolgt (vorläufig) durch
eine im Vergleich zum Planansatz 2017 um 390.000,00 € erhöhte Entnahme
aus der allgemeinen Rücklage. Der Beschluss über die endgültige Deckung
der Mehrausgaben wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer erneuten Gremiumsbefassung herbeigeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

201/2017
202

21.

Gaskonzession;
Beschluss über die Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt
Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt das Ergänzungsgutachten zur Vereinbarkeit
des Konzessionsvertrages mit § 107 Abs. 1 Satz 1 GemO vom
25.09.2017 zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Gaskonzession an die
bnNETZE GmbH zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt,
a. den Beschluss Ziff. 2 gem. § 108 GemO der Kommunalaufsicht
vorzulegen,
b. das Konzessionsvertragsangebot der bnNETZE GmbH in der Fassung vom 01.09.2017 in Abstimmung mit der bnNETZE GmbH in
unwesentlichen Punkten anzupassen, soweit sich dies, insbesondere auf Grund von Forderungen der Kommunalaufsicht, als erforderlich erweisen sollte, sowie
c. nach Abschluss des Verfahrens nach § 108 GemO den Konzessionsvertrag mit der bnNETZE GmbH abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

250/2017

22.

Regionalplan Südlicher Oberrhein Teilfortschreibung Windenergie

- 10 61

- Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege
Der Gemeinderat beschließt:
Windkraft
1. Die Stadt Lahr setzt mit ihrem Klimaschutzkonzept und als European
Energy Award-Kommune auch auf den Ausbau regenerativer Energien wie
die Windenergie.
2. Die Stadt Lahr begrüßt grundsätzlich das Planungsziel, die Nutzung der
Windenergie planerisch innerhalb der Region zu steuern. Der Fortschreibung des Regionalplans wird zugestimmt. Die Empfehlung des Ortschaftsrates wird dem Regionalverband zur Kenntnis gegeben.
3. Mit der Möglichkeit der abschließenden Steuerung durch die kommunale
Flächennutzungsplanung bleiben die Optionen weiterer Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auf Lahrer Gemarkung gewahrt.
4. Bei einer möglichen Entwicklung von Windkraftanlagen im Vorranggebiet
Geigenköpfle/Schnaigbühl auf den Gemarkungen Friesenheim/Hohberg ist
der Grundsatz der interkommunalen Abstimmung zwingend geboten, da
bei diesem Standort Auswirkungen – insbesondere auf den Ortsteil Reichenbach – abzusehen sind. Dies wird eingefordert.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Gemeinden Friesenheim und
Hohberg die Erforderlichkeit einer engen Abstimmung im Hinblick auf die
Auswirkungen auf die benachbarte Gemarkung Lahr/Reichenbach zu verdeutlichen. Bei neuem Sachstand wird die Verwaltung die Gremien informieren.
Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege
Zu den Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege Nr. s58 Langenhard und Nr. s48b Waldkomplex Rossbrunnen-Günterdobel bringt die
Stadt Lahr keine Einwendungen vor.
Abstimmungsergebnis:
18
Ja-Stimme(n)
12
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

205/2017
61

23.

Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim
- Abwägung der Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit,
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Die Abwägung zu den während der zweiten Offenlage vorgebrachten
Stellungnahmen zum Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung

- 11 wird beschlossen.
2.

Der Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten
Fassungen vom 4. September 2017 als Satzungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig