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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

28. November 2017
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2017
Öffentliche Sitzung des Umweltausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Dienstag, 28.11.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:40 Uhr bis 19:45 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung

Bürgermeister Petters

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Caroli
Hirsch
Kleinschmidt

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Günther
Schweickhardt bis 19:10 Uhr
Straubmüller bis 18:45 Uhr

Freie Wähler:

Stadtrat
Stadtrat

Mauch
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadtrat

Vollmer

Sachkundige Einwohner:

Herr
Herr
Frau
Herr
Herr
Herr

Bahr
Dorner
Ducksch
Lang
Spahl
Wieber

Sachverständige
ohne Stimmrecht:

Herr
Herr

Gantert
Olveira

Sachkundige Einwohner
ohne Stimmrecht:

Herr

Huppert

entschuldigt fehlen:

Die Mitglieder der FDP-Fraktion
Stadträtin
Rehm
Herr
Sand

Protokollführung:

Herr

Zuhörende ink. Presse:

4

bis 18:45 Uhr

Pieper

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Umweltausschuss beschlussfähig und
die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-2-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
INFORMATION
1.

Coffee-to-go Noch e Mol Projekt des Eurodistrikt Straßburg-Ortenau

Der Vorsitzende und der Leiter der Stabsstelle Umwelt stellen das gemeinsame Projekt des Eurodistriktes Straßburg-Ortenau zur Verringerung des
Abfallanfalls, der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes durch ein
vermehrte Nutzung von Mehrwegbechern vor.
Die Mitglieder des Umweltausschusses begrüßen die Anstrengungen der
Stadt Lahr, dieses Projekt auch in Lahr voranzutreiben.

BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
298/2017

1.

Energie und Klima − Fortschrittsbericht 2017

Frau Kabisch, Leiterin der Abteilung Gebäudemanagement stellt den oben
genannten Bericht vor.
In der Diskussion wird unter anderem das Thema Lichtverschmutzung erörtert. Die Stadt Lahr achtet schon jetzt bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffizientere LED, dass die Beleuchtung zielgerichtet und dem
Beleuchtungsgegenstand (z.B. Haupt- oder Nebenstraße) angemessen ist.
Zukünftig wird besonders berücksichtigt, dass im Außenbereich Bodenstrahler nur in besonderen Fällen eingesetzt werden sollen und bei der Beleuchtung von Gebäuden oder Objekten, zielgerichtete Strahler (z.B. mit Masken,
Linsen) genutzt werden sollen. Außerdem wird darauf geachtet, den störenden blauen Lichtanteil zu verringern (z.B. durch PC Amber, True Amber
LEDs).
Abstimmungsergebnis:
Der Energie und Klima − Fortschrittsbericht 2017 wird zur Kenntnis genommen.

301/2017

2.

Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022

Der Vorsitzenden und der Leiter der Stabsstelle Umwelt stellen das oben genannte Arbeitsprogramm für die nächsten fünf Jahr vor. Es wird darauf hingewiesen, dass das Arbeitsprogramm unter dem Vorbehalt der Anpassung
an veränderte Einflussfaktoren und unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit
der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren steht. Eventuelle Mehrkosten werden bei den betroffenen zukünftigen Einzelprojekten errechnet und
dargestellt.

-3Stadtrat Vollmer stellt den Antrag, bei zukünftigen Grundstücksverkäufen wie
z.B. im Baugebiet Hosenmatten II gewisse energetische Vorgaben von Seiten der Stadt Lahr vorzugeben.
Alle Mitglieder des Umweltausschuss stimmen dem Antrag zu.
Der Vorsitzende sagt den Mitgliedern zu, dies verwaltungsintern zu prüfen,
vor allem im Zusammenhang mit der Erstellung von Bebauungsplänen.
Stadträte Wagenmann und Straubmüller verlassen die Sitzung um 18:45 Uhr.

Stadtrat Schweickhardt verlässt die Sitzung um 19:10 Uhr
Nach einer Diskussion über verschiedene Themen kommt folgender geänderter Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
1.

Das Gremium beschließt das „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 2022“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Das Arbeitsprogramm gibt den zeitlichen und finanziellen Rahmen für die wesentlichen
Energie und Klima-Aktivitäten in den nächsten fünf Jahren und wird bei Bedarf an veränderte Einflussfaktoren angepasst.

2.

Die folgenden im „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022“ aufgeführten Punkte werden direkt zur Umsetzung beschlossen:
2.1.1 b)

Die Stadt Lahr wird bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energie 30 % über den gesetzlichen Vorgaben (EEWärmeG)
liegt (2018 Beginn, Daueraufgabe)

2.1.1 c)

Die Stadt Lahr wird bei umfassenden Sanierungen von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil
regenerativer Energien an der Wärmeversorgung mindestens 30 %
beträgt
(2018 Beginn, Daueraufgabe)

2.1.1 d)

Die Stadt Lahr wird bei der Sanierung von Heizungen in kommunalen Gebäuden vorrangig einen Anschluss an Fern- und Nahwärmenetze anstreben, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (2018 Beginn, Daueraufgabe)
Die Stadt Lahr wird ab 2018 bei der Neuplanung von kommunalen
Gebäuden den EU-Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude (2013/31/EU) einhalten (2018 Beginn, Daueraufgabe)

2.1.1 e)

2.1.1 f)

Die Stadt Lahr wird bei der umfassenden Sanierung von kommunalen Gebäuden die gültige EnEV-Neubau-Anforderungen + 10 %
oder KfWEffizienzhaus 100 oder besser und bei denkmalgeschützten Gebäuden /besonders erhaltenswerte Bausubstanz die gültige
EnEV-Neubau- Anforderungen + 60 % oder Effizienzhaus Denkmal
oder besser einhalten
(2018 Beginn, Daueraufgabe) (Beschluss geändert)

4.1.2 b)

Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen
(PKW) für die hauptsächlich innerstädtische Nutzung haben EFahrzeuge Vorrang, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (ab 2018, Daueraufgabe) (Beschluss geändert)

4.1.2 c)

Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen

-4(PKW) für den restlichen Bedarf erfolgt die Auswahl in der CO2Effizenzklasse B oder besser laut Pkw-EnVKV (ab 2018, Daueraufgabe) (Beschluss geändert)

3.

4.5.1 e)

Gebührenfreies Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge für bis
zu drei Stunden auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (im Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten) bis 2025 (ab 2018 bis 2025)

5.2.4 c)

Generelle Nutzung von Recyclingpapier (aus 100 % Altpapier) für
intern und extern erstellte Druckerzeugnisse (z.B. Berichte, Broschüren, Flyer)
(ab 2019, Daueraufgabe)

5.2.4 d)

Bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schulen, Kindergärten u.a.) ist mindestens eine
Komponente (z.B. Fleisch, Fisch, Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gemüse, Salat) in Bioqualität sowie eine Fairtrade-Komponente (z.B.
Kakao, Tee, Gewürze) anzubieten (ab 2018, bei neuen Ausschreibungen)

5.3.1 a)

Klimaausgleich für alle dienstlichen Flugreisen (ab 2018, Daueraufgabe)

Die Umsetzung des „Energie und Klima – Arbeitsprogramms 2018 - 2022“
steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

VERSCHIEDENES
1.

Vorstellung der Rollrasenfirma Müller / Dr. Georg-Schaeffler-Straße

Herr Sottru, Abteilungsleiter Abt. Öffentliches Grün und Umwelt führt in das
Thema ein.
Protokollauszug TA vom 28.06.17:
Aufgrund der vorangegenen Diskussion über den Wegfall von landwirtschaftlichen Flächen und die intensive Düngung der Rollrasenflächen bittet Stadtrat
Dr. Caroli darum, die möglichen ökologischen Wirkungen von stetig wachsenden Rollrasenflächen zu untersuchen und zu berichten.
Der Geschäftsführer der Firma, Herr Rainer Müller stellt seinen Betrieb vor
und beantwortet Fragen zur Produktion von Rollrasen und Dachbegrünung.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Umweltausschusses während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 28.11.2017

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Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin