Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)
28. November 2017
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2017 Öffentliche Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Dienstag, 28.11.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:40 Uhr bis 19:45 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Bürgermeister Petters SPD: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Dr. Caroli Hirsch Kleinschmidt CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Günther Schweickhardt bis 19:10 Uhr Straubmüller bis 18:45 Uhr Freie Wähler: Stadtrat Stadtrat Mauch Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadtrat Vollmer Sachkundige Einwohner: Herr Herr Frau Herr Herr Herr Bahr Dorner Ducksch Lang Spahl Wieber Sachverständige ohne Stimmrecht: Herr Herr Gantert Olveira Sachkundige Einwohner ohne Stimmrecht: Herr Huppert entschuldigt fehlen: Die Mitglieder der FDP-Fraktion Stadträtin Rehm Herr Sand Protokollführung: Herr Zuhörende ink. Presse: 4 bis 18:45 Uhr Pieper Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Umweltausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -2- ÖFFENTLICHE SITZUNG INFORMATION 1. Coffee-to-go Noch e Mol Projekt des Eurodistrikt Straßburg-Ortenau Der Vorsitzende und der Leiter der Stabsstelle Umwelt stellen das gemeinsame Projekt des Eurodistriktes Straßburg-Ortenau zur Verringerung des Abfallanfalls, der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes durch ein vermehrte Nutzung von Mehrwegbechern vor. Die Mitglieder des Umweltausschusses begrüßen die Anstrengungen der Stadt Lahr, dieses Projekt auch in Lahr voranzutreiben. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 298/2017 1. Energie und Klima − Fortschrittsbericht 2017 Frau Kabisch, Leiterin der Abteilung Gebäudemanagement stellt den oben genannten Bericht vor. In der Diskussion wird unter anderem das Thema Lichtverschmutzung erörtert. Die Stadt Lahr achtet schon jetzt bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffizientere LED, dass die Beleuchtung zielgerichtet und dem Beleuchtungsgegenstand (z.B. Haupt- oder Nebenstraße) angemessen ist. Zukünftig wird besonders berücksichtigt, dass im Außenbereich Bodenstrahler nur in besonderen Fällen eingesetzt werden sollen und bei der Beleuchtung von Gebäuden oder Objekten, zielgerichtete Strahler (z.B. mit Masken, Linsen) genutzt werden sollen. Außerdem wird darauf geachtet, den störenden blauen Lichtanteil zu verringern (z.B. durch PC Amber, True Amber LEDs). Abstimmungsergebnis: Der Energie und Klima − Fortschrittsbericht 2017 wird zur Kenntnis genommen. 301/2017 2. Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022 Der Vorsitzenden und der Leiter der Stabsstelle Umwelt stellen das oben genannte Arbeitsprogramm für die nächsten fünf Jahr vor. Es wird darauf hingewiesen, dass das Arbeitsprogramm unter dem Vorbehalt der Anpassung an veränderte Einflussfaktoren und unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren steht. Eventuelle Mehrkosten werden bei den betroffenen zukünftigen Einzelprojekten errechnet und dargestellt. -3Stadtrat Vollmer stellt den Antrag, bei zukünftigen Grundstücksverkäufen wie z.B. im Baugebiet Hosenmatten II gewisse energetische Vorgaben von Seiten der Stadt Lahr vorzugeben. Alle Mitglieder des Umweltausschuss stimmen dem Antrag zu. Der Vorsitzende sagt den Mitgliedern zu, dies verwaltungsintern zu prüfen, vor allem im Zusammenhang mit der Erstellung von Bebauungsplänen. Stadträte Wagenmann und Straubmüller verlassen die Sitzung um 18:45 Uhr. Stadtrat Schweickhardt verlässt die Sitzung um 19:10 Uhr Nach einer Diskussion über verschiedene Themen kommt folgender geänderter Beschlussvorschlag zur Abstimmung: 1. Das Gremium beschließt das „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 2022“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Das Arbeitsprogramm gibt den zeitlichen und finanziellen Rahmen für die wesentlichen Energie und Klima-Aktivitäten in den nächsten fünf Jahren und wird bei Bedarf an veränderte Einflussfaktoren angepasst. 2. Die folgenden im „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022“ aufgeführten Punkte werden direkt zur Umsetzung beschlossen: 2.1.1 b) Die Stadt Lahr wird bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energie 30 % über den gesetzlichen Vorgaben (EEWärmeG) liegt (2018 Beginn, Daueraufgabe) 2.1.1 c) Die Stadt Lahr wird bei umfassenden Sanierungen von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung mindestens 30 % beträgt (2018 Beginn, Daueraufgabe) 2.1.1 d) Die Stadt Lahr wird bei der Sanierung von Heizungen in kommunalen Gebäuden vorrangig einen Anschluss an Fern- und Nahwärmenetze anstreben, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (2018 Beginn, Daueraufgabe) Die Stadt Lahr wird ab 2018 bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden den EU-Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude (2013/31/EU) einhalten (2018 Beginn, Daueraufgabe) 2.1.1 e) 2.1.1 f) Die Stadt Lahr wird bei der umfassenden Sanierung von kommunalen Gebäuden die gültige EnEV-Neubau-Anforderungen + 10 % oder KfWEffizienzhaus 100 oder besser und bei denkmalgeschützten Gebäuden /besonders erhaltenswerte Bausubstanz die gültige EnEV-Neubau- Anforderungen + 60 % oder Effizienzhaus Denkmal oder besser einhalten (2018 Beginn, Daueraufgabe) (Beschluss geändert) 4.1.2 b) Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen (PKW) für die hauptsächlich innerstädtische Nutzung haben EFahrzeuge Vorrang, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (ab 2018, Daueraufgabe) (Beschluss geändert) 4.1.2 c) Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen -4(PKW) für den restlichen Bedarf erfolgt die Auswahl in der CO2Effizenzklasse B oder besser laut Pkw-EnVKV (ab 2018, Daueraufgabe) (Beschluss geändert) 3. 4.5.1 e) Gebührenfreies Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge für bis zu drei Stunden auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (im Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten) bis 2025 (ab 2018 bis 2025) 5.2.4 c) Generelle Nutzung von Recyclingpapier (aus 100 % Altpapier) für intern und extern erstellte Druckerzeugnisse (z.B. Berichte, Broschüren, Flyer) (ab 2019, Daueraufgabe) 5.2.4 d) Bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schulen, Kindergärten u.a.) ist mindestens eine Komponente (z.B. Fleisch, Fisch, Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gemüse, Salat) in Bioqualität sowie eine Fairtrade-Komponente (z.B. Kakao, Tee, Gewürze) anzubieten (ab 2018, bei neuen Ausschreibungen) 5.3.1 a) Klimaausgleich für alle dienstlichen Flugreisen (ab 2018, Daueraufgabe) Die Umsetzung des „Energie und Klima – Arbeitsprogramms 2018 - 2022“ steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren. Abstimmungsergebnis: einstimmig VERSCHIEDENES 1. Vorstellung der Rollrasenfirma Müller / Dr. Georg-Schaeffler-Straße Herr Sottru, Abteilungsleiter Abt. Öffentliches Grün und Umwelt führt in das Thema ein. Protokollauszug TA vom 28.06.17: Aufgrund der vorangegenen Diskussion über den Wegfall von landwirtschaftlichen Flächen und die intensive Düngung der Rollrasenflächen bittet Stadtrat Dr. Caroli darum, die möglichen ökologischen Wirkungen von stetig wachsenden Rollrasenflächen zu untersuchen und zu berichten. Der Geschäftsführer der Firma, Herr Rainer Müller stellt seinen Betrieb vor und beantwortet Fragen zur Produktion von Rollrasen und Dachbegrünung. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Umweltausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 28.11.2017 -5- Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin