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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 1/2018
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 29.01.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 19:45 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
bis 19:45 Uhr
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann

Linke Liste Lahr

Stadträtin
Stadträtin

Böhmer
Rehm

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

-2-

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Ortsvorsteher

Dr. John
Schwarzwälder
Volk
Fäßler

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

13

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
am 18.12.2017 gefassten Beschlüsse
1.

Der Gemeinderat hat über den Zuschlag für die Lieferung von Reinigungsmitteln,
Reinigungsgeräten, Papier und sonstigem Reinigungsbedarf für die Gebäude der
Stadt Lahr Beschluss gefasst.

2.

Der Gemeinderat hat die Auftragsvergabe über die Ausstattung des Zentralen
Omnibusbahnhofs (ZOB) und Bahnhofs in Lahr mit Anlagen zur Dynamischen
Fahrgastinformation (DFI) beschlossen.
II. INFORMATION
Information Landesgartenschau
Herr de Haen informiert über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen auf
dem Gelände der Landesgartenschau.
Anschließend informiert Oberbürgermeister Dr. Müller und Herr de Haen
dass sich die Fertigstellung der Brücke nach aktuellen Informationen des
damit beauftragten Unternehmens noch einmal bis zum 10. April 2018 verschieben soll.
Als Reaktion darauf ist ein Termin bei dem Stahlbauunternehmen
vorgesehen.
III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE

319/2017
10/101

Antrag der SPD-Fraktion
hier: Vermeidung des Pflanzen- und Insektengifts Glyphosat
Der Antrag der SPD-Fraktion wird kontrovers diskutiert. Er wird von vielen
Mitgliedern als zu weitgehend und nicht sachgerecht aufgefasst.
Als Ergebnis der Diskussion wird von Seiten der SPD-Fraktion die im Antrag
noch vorgesehene Ziffer 4
„4. öffentlich bei Landwirten, Gärtnern und Gartenbesitzern für den Verzicht
auf Glyphosat zu werben.“
zurückgezogen.
Als Kompromiss formuliert Oberbürgermeister Dr. Müller folgenden Beschlussvorschlag:
„Der Antrag der SPD-Fraktion zum Glyhosateinsatz wird in den Umweltausschuss verwiesen. Dort soll mit Bezug auf den Antrag der SPD das Thema
Landwirtschaft diskutiert werden“

-4Abstimmungsergebnis:
14
Ja-Stimme(n)
16
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en
Damit ist dieser Beschlussvorschlag abgelehnt.
Nach rechtlicher Prüfung wurde im weiteren Verlauf der Sitzung ergänzend
über den ursprünglichen Antrag abgestimmt.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt
1. Bei der Pflege des öffentlichen Grüns auf Glyphosat zu verzichten,
2. bei städtischen verpachteten Flächen mittelfristig auf die Nichtanwendung von Glyphosat hinzuwirken,
3. beim Abschluss neuer Pachtverträge und bei Vertragsverlängerungen
eine Klausel über das Verbot des Glyphosateinsatzes einzufügen.
Abstimmungsergebnis:
14
Ja-Stimme(n)
16
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt.
IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
331/2017
10/101

1.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern

Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden
kann.
Der Gemeinderat beschließt:
Die vorgeschlagene Person wird durch Wahl als sachkundiger Einwohner in
das Gremium berufen:
Umweltausschuss
Ortenauer Energieagentur
Vertreter: Hesso Gantert
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5320/2017
14

2.

Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs "Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr" und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme
von 52.992.448,01 EUR und einem Jahresgewinn von 1.040.678,77 EUR
nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 1.040.678,77 EUR wird an den
Haushalt der Gemeinde abgeführt.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

327/2017
14

3.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 34.697.044,06
EUR auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Es ist ein Jahresgewinn in Höhe von 22.408,32 EUR entstanden, der mit
dem Verlustvortrag verrechnet wird.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6301/2017
St. Umwelt

4.

Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022

Nach intensiver Diskussion zu einzelnen Punkten des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms kommt das Gremium überein, das Thema in den Technischen Ausschuss zu verweisen.
Beschlussvorschlag an den Gemeinderat:
1.

Das Gremium beschließt das „Energie und Klima – Arbeitsprogramm
2018 - 2022“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Das
Arbeitsprogramm gibt den zeitlichen und finanziellen Rahmen für die
wesentlichen Energie und Klima-Aktivitäten in den nächsten fünf Jahren und wird bei Bedarf an veränderte Einflussfaktoren angepasst.

2.

Die folgenden im „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022“
aufgeführten Punkte werden direkt zur Umsetzung beschlossen:
2.1.1 b) Die Stadt Lahr wird bei der Neuplanung von kommunalen
Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energie 30 % über den gesetzlichen Vorgaben (EEWärmeG) liegt (2018 Beginn, Daueraufgabe).
2.1.1 c) Die Stadt Lahr wird bei umfassenden Sanierungen von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz
der Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung
mindestens 30 % beträgt (2018 Beginn, Daueraufgabe).
2.1.1 d) Die Stadt Lahr wird bei der Sanierung von Heizungen in
kommunalen Gebäuden vorrangig einen Anschluss an Fernund Nahwärmenetze anstreben, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (2018 Beginn, Daueraufgabe)
2.1.1 e) Die Stadt Lahr wird ab 2018 bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden den EU-Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude (2013/31/EU) einhalten (2018 Beginn,
Daueraufgabe).
2.1.1 f)

Die Stadt Lahr wird bei der umfassenden Sanierung von
kommunalen Gebäuden die gültige EnEV-NeubauAnforderungen + 10 % oder besser und bei denkmalgeschützten Gebäuden /besonders erhaltenswerte Bausubstanz die gültige EnEV-Neubau- Anforderungen + 60 % oder
Effizienzhaus Denkmal oder besser einhalten (2018 Beginn,
Daueraufgabe).

4.1.2 b) Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen (PKW) für die hauptsächlich innerstädtische Nutzung
haben E-Fahrzeuge Vorrang, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (ab 2018, Daueraufgabe).
4.1.2 c) Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen (PKW) für den restlichen Bedarf erfolgt die Auswahl

-7in der CO2-Effizenzklasse B oder besser laut Pkw-EnVKV (ab
2018, Daueraufgabe).
4.5.1 e) Gebührenfreies Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge
für bis zu drei Stunden auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (im Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten) bis 2025 (ab 2018 bis 2025).
5.2.4 c) Generelle Nutzung von Recyclingpapier (aus 100 % Altpapier) für intern und extern erstellte Druckerzeugnisse (z.B.
Berichte, Broschüren, Flyer) (ab 2019, Daueraufgabe).
5.2.4 d) Bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schulen, Kindergärten u.a.) ist
mindestens eine Komponente (z.B. Fleisch, Fisch, Kartoffeln,
Reis, Nudeln, Gemüse, Salat) in Bioqualität sowie eine Fairtrade-Komponente (z.B. Kakao, Tee, Gewürze) anzubieten
(ab 2018, bei neuen Ausschreibungen).
5.3.1 a) Klimaausgleich für alle dienstlichen Flugreisen (ab 2018,
Daueraufgabe).
3.

Die Umsetzung des „Energie und Klima – Arbeitsprogramms 2018 2022“ steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der
Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren.

Abstimmungsergebnis:
Verweisung an den Technischen Ausschuss
einstimmig
284/2017
61

5.

Fußverkehrsförderung in Lahr
- Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2016

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Bericht über die Teilnahme der Stadt Lahr an den FußverkehrsChecks 2016 Baden-Württemberg wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Fußverkehrs-Checks werden auf weitere Quartiere ausgedehnt, sobald Maßnahmen in den zuvor analysierten Quartieren umgesetzt sind
bzw. eine Umsetzung durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln gesichert ist.
3. Für den Jahreshaushalt 2018 ist eine Finanzposition zur Fußverkehrsförderung eingerichtet worden. Der Fußverkehr soll aber auch über das
Jahr 2018 hinaus gefördert werden. Die dafür benötigten Finanzmittel
sollen in die jährlichen Haushaltsberatungen eingebracht werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-8321/2017
61

6.

Bebauungsplan GARTENMARKT UND GEWERBE im Stadtteil
Mietersheim
 Neuaufstellung statt Änderung, neuer Name
 Beratung des Entwurfs
 Teilaufhebung des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK
GÖTZMANN und Aufhebung des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 1. Änderung
 Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlage)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1
BauGB der Bebauungsplan GARTENMARKT UND GEWERBE neu
aufgestellt. Der Geltungsbereich entspricht dem Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Blockschluck Götzmann vom 23.3.2015.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan GARTENMARKT UND GEWERBE
wird gebilligt.
3. Der Teilaufhebung des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN und der Aufhebung des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK
GÖTZMANN, 1. Änderung wird zugestimmt.
4. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch im
beschleunigten Verfahren durchgeführt.
5. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

258/2017
61

7.

Bebauungsplan WEILERFELD II, Gemarkung Sulz
Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans WEILERFELD II, Gemarkung Sulz wird gefasst.
2. Zum Zweck der Aufhebung des Bebauungsplans WEILERFELD II,
Gemarkung Sulz ist die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-9V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 18.12.2017
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 30.01.2018

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin