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Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 4/2017
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 22.03.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

16:10 Uhr bis 17:55 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung

Bürgermeister Petters

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Hirsch
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Burger
Günther
Rompel
Straubmüller

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Roth
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat

Granderath
Vollmer

FDP:

Stadtrat

Uffelmann

Ohne Fraktion

Ortschaftsrätin
Ortschaftsrat
Ortschaftsrätin
Ortschaftsrat
Ortschaftsrat
Ortschaftsrat
Ortschaftsrat

Agster
Binefeld
Dill-Spitz
Eichler
Hager
Inderfurth
Müller

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Ortschaftsrätin
Ortschaftsrat

Dr. Caroli
Mauch
Oßwald
Schwarzwälder
Volk
Huber
Samson

Protokollführung:

Frau

Spelsberg

-2-

Verwaltung:

Herr
Frau
Herr
Herr
Herr
Herr

Brucker
Fink
Lau
Löhr
Dr. Siegele
Sottru

IGZ GmbH:

Herr

Ibert

Zuhörende:

10

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. INFORMATION AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG
Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung
- Aussprache mit dem Ortschaftsrat Langenwinkel
Der Vorsitzende begrüßt die Ortschaftsräte und die Ortsvorsteherin von Langenwinkel.
Herr Ibert (IGZ GmbH) teilt mit, dass auf Nachfrage beim Regierungspräsidium Freiburg aus luftfahrtrechtlicher Sicht die Ansiedlung einer Asphaltmischanlage in dieser Höhe auf dem Gelände des IGPs nicht möglich ist. Desweiteren entspricht solch eine Anlage nicht der Entwicklungsstrategie der IGZ
GmbH. Er zeigt anhand eines Planes, warum das Flugplatzgelände auch auf
Grund der Flächenverfügbarkeit und Genehmigungsfähigkeit als Standort für
den Bau einer Asphaltmischanlage und eines Recyclingplatzes nicht geeignet
ist. Hier verweist er auf die nahe Ortschaft Kürzell.
Ortsvorsteherin Deusch erklärt, dass der Ortschaftsrat von Langenwinkel einen anderen Standort für die Anlage wünscht, da dieser sich in der Nähe zu
Langenwinkel und den Aussiedlerhöfen befindet. Der Ortschaftsrat schlägt
die Standorte Flugplatz oder den alten Standort der Firma Vogel-Bau vor,
auch wenn hierfür der regionale Grünzug geändert werden müsste. Dieser
sei auch schon für andere Projekte geändert worden. Der Standort Bruckhirsch sollte nochmals überprüft werden. Der LKW-Verkehr wird als problematisch angesehen.

-3Von der SPD-Fraktion werden folgende Punkte vorgebracht:
 Es wurden alle möglichen Standorte besichtigt, aufgrund der Gutachten ist der vorgeschlagene Standort der richtige
 Der von Frau Ortsvorsteherin Deusch vorgeschlagene Standort
Bruckhirsch scheidet aufgrund des regionalen Grünzuges aus. Der
vorgeschlagene Standort ist nach Abwägung aller Pro- und Contrapunkte der einzig mögliche
 Alle Bedingungen die in den Gutachten aufgeführt sind, sollen im
Städtebaulichen Vertrag festgehalten werden
 Es wird angeregt, den Hinlehreweg bis zur B 415 für das Industriegebiet auszubauen um den LKW-Verkehr zu kanalisieren
 Dem Bebauungsplan wird zugestimmt
Seitens der CDU-Fraktion werden folgende Punkte vorgebracht:
 Grundsätzlich würde der Standort am Flugplatz bevorzugt werden, da
aber eine Genehmigung nicht möglich ist, scheidet dieser aus
 Haltung des Ortschaftsrates von Langenwinkel kann nachvollzogen
werden, um mögliche Beeinträchtigungen zu verhindern
 Aufgrund der Gutachten gehe man davon aus, dass die Grenzwerte
eingehalten oder wenn möglich unterschritten werden.
 Besichtigung einer Asphaltmischanlage in Breisach war aufschlussreich
 Die Änderung des regionalen Grünzuges ist extrem schwierig, weshalb der vorgeschlagene Standort Bruckhirsch nicht berücksichtigt
werden kann
 Es sollen genaue Kontrollen erfolgen, damit die Grenzwerte eingehalten werden
 Dem Standort wird zugestimmt

Die Fraktion der Freien Wählen spricht folgende Punkte an:
 Eine neue Verkehrsanbindung wäre optimal für das Industriegebiet
 Der Bereich des zukünftigen Güterverkehrszentrums würde auch bevorzugt werden, ist aber zeitlich nicht machbar, da die Firma VogelBau zeitnah die Anlage bauen müsse
 Man ist der Meinung, dass innerhalb der Verwaltung ein Suchlauf für
einen Standort stattgefunden habe und es derzeit keinen anderen
Standort gebe
 Es sei gut, dass sich der Ortschaftrat Langenwinkel frühzeitig eingebracht habe
 Im Städtebaulichen Vertrag solle regelt werden, dass die Emissionen
eingehalten werden
Seitens der Fraktion der Grünen wurden nachfolgende Punkte vorgebracht:
 Verwaltung, insbesondere die Verwaltungsspitze, möchte aus entwicklungsstrategischen Gründen die Anlage nicht auf dem Zweckverbandsgelände
 Man ist der Meinung, dass die Asphaltmischanlage und der Recyclingplatz in der Nähe des zukünftigen Güterverkehrszentrum errichtet
werden könnten bzw. auf den nicht als Gewerbe ausgewiesenen Flächen untergebracht werden könnten

-4 Es wird nicht geglaubt, dass auf dem Zweckverbandsgelände kein
Standort zu finden ist, der weiter von der Landebahn entfernt ist als
der jetzige
 Ein Grenzwert sei nicht die Grenze zwischen giftig und ungiftig, sondern sagt etwas über die momentane Gesetzeslage aus
 Es werde nur das Einzelprojekt bezüglich der Abgase und des Verkehrs angeschaut, aber bei weiteren Ansiedlungen mache es die
Summe
 Braunkohlestaubverbrennung solle durch den Städtebaulichen Vertrag
untersagt werden und Gas für die Energiegewinnung verpflichtend
aufgenommen werden
 Ökologisch sinnvollere Ausgleich gewünscht (keine Waldkalkung), z.B.
eine gleichgroße Fläche entsiegeln und für die Landwirtschaft nutzbar
machen.
 Der Standort wird ablehnt
Stadtrat Uffelmann erscheint zur Sitzung (17:10 Uhr).
Der Vorsitzende führt zu den vorangegangenen Ausführungen der Fraktionen
aus, dass derzeit nicht beabsichtigt ist, eine Straße zur B 415 hin für das Industriegebiet zu bauen. Mittel seien nicht vorhanden und diese Maßnahme
würde sicher Kapazitäten für einige Monate binden, was aktuell unrealistisch
sei. Er weist auf die verkehrlichen Aussagen hin und die grundsätzliche Bedeutung von übergeordneten Straßen. Zum ökologischen Ausgleich stellt er
klar, dass die Verwaltung hier auch Ergänzungsbedarf zu den Vorstellungen
des Landratsamtes sah, weshalb sie auch Streuobstwiesen anteilig eingebracht habe. Die Flächenentwicklung auf dem Zweckverbandsgelände sei
zwar grundsätzlich denkbar und Standorte auch strategisch sinnvoll, doch
diese seien durch die Vorgaben des neuen Regionalplans vorläufig verunmöglicht worden, gegen sehr massiven Widerstand der Stadt und der IGZ.
Ortschaftsrat Müller weist darauf hin, dass die Emmissionswerte im Grenzbereich liegen, d. h. aber dass z. B. Feinstaub vorhanden ist und die Grenzwerte immer wieder überschritten werden können. Er führt an, dass im Industriegebiet-West verschiedene Firmen durch die Ansiedlung der Asphaltmischanlage, auch durch die unter den Grenzwerten liegenden Emmissionen, belastet werden. Die Anlage muss aus Sicht des Ortschaftsrates Langenwinkel
weiter weg vom Wohngebiet gebaut werden. Kritisch wird auch der Schwerlastverkehr gesehen.
Ortschaftsrat Eichler bittet darum, dass der Verkehr und die Straßenplanung
gleich bei der Planung mit berücksichtigt werden. Es würde sich positiv auf
Langenwinkel und Kippenheimweiler auswirken, wenn der Schwerlastverkehr
nicht über die B415 und die Kreisstraße fahren würde.
Der Ortschaftsrat Langenwinkel stimmt nicht über den o.g. Punkt ab, da die
Verkehrsführung noch nicht abschließend geklärt ist.
Der Vorsitzende bedankt sich beim Ortschaftsrat Langenwinkel für die Teilnahme.

-5II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
55/2017
61

1.

Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (Offenlegung)

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom
07.03.2017 (Anlage).
Aufgrund der Diskussion im Gremium wird der Beschlussvorschlag durch den
Zusatz:
„Im Gemeinderat wird dargelegt, unter welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand diese Straßenplanung und spätere Umsetzung erfolgen
kann.“
ergänzt.“
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung vom 7. März 2017 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3
(2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung).
Abstimmungsergebnis:
10
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

57/2017
61

2.

Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN
DER INNENSTADT, 3. Änderung
- Aufstellungsbeschluss

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom
06.03.2017 (Anlage).
Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht.
Stadtrat Straubmüller ist während der Abstimmung nicht anwesend.

-6Der Technische Ausschuss empfiehlt:
Für den im beigefügten Übersichtsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN
UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

58/2017
61

3.

Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN
DER INNENSTADT, 3. Änderung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom
06.03.2017 (Anlage).
Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht.
Stadtrat Straubmüller ist während der Abstimmung nicht anwesend.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung wird der Erlass
einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

63/2017
602

4.

Kanadaring öffentliche Freianlagen – Quartiersplatz

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abteilung
Öffentliches Grün und Umwelt, vom 09.03.2017 (Anlage).
Herr Sottru führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein.
Stadträtin Rompel ist während der Abstimmung nicht anwesend.

-7Der Technische Ausschuss empfiehlt:
Der vorgestellten Planung für die öffentlichen Flächen am Quartiersplatz wird
zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten entsprechend der vorgelegten
Planung zur Ausführung zu bringen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 8. März 2017
Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß §
37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während
der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 23.03.2017

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin