Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
22. März 2017
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 4/2017 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 22.03.17 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 16:10 Uhr bis 17:55 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Bürgermeister Petters SPD: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Hirsch Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Burger Günther Rompel Straubmüller Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Deusch Roth Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Granderath Vollmer FDP: Stadtrat Uffelmann Ohne Fraktion Ortschaftsrätin Ortschaftsrat Ortschaftsrätin Ortschaftsrat Ortschaftsrat Ortschaftsrat Ortschaftsrat Agster Binefeld Dill-Spitz Eichler Hager Inderfurth Müller entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Ortschaftsrätin Ortschaftsrat Dr. Caroli Mauch Oßwald Schwarzwälder Volk Huber Samson Protokollführung: Frau Spelsberg -2- Verwaltung: Herr Frau Herr Herr Herr Herr Brucker Fink Lau Löhr Dr. Siegele Sottru IGZ GmbH: Herr Ibert Zuhörende: 10 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. INFORMATION AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung - Aussprache mit dem Ortschaftsrat Langenwinkel Der Vorsitzende begrüßt die Ortschaftsräte und die Ortsvorsteherin von Langenwinkel. Herr Ibert (IGZ GmbH) teilt mit, dass auf Nachfrage beim Regierungspräsidium Freiburg aus luftfahrtrechtlicher Sicht die Ansiedlung einer Asphaltmischanlage in dieser Höhe auf dem Gelände des IGPs nicht möglich ist. Desweiteren entspricht solch eine Anlage nicht der Entwicklungsstrategie der IGZ GmbH. Er zeigt anhand eines Planes, warum das Flugplatzgelände auch auf Grund der Flächenverfügbarkeit und Genehmigungsfähigkeit als Standort für den Bau einer Asphaltmischanlage und eines Recyclingplatzes nicht geeignet ist. Hier verweist er auf die nahe Ortschaft Kürzell. Ortsvorsteherin Deusch erklärt, dass der Ortschaftsrat von Langenwinkel einen anderen Standort für die Anlage wünscht, da dieser sich in der Nähe zu Langenwinkel und den Aussiedlerhöfen befindet. Der Ortschaftsrat schlägt die Standorte Flugplatz oder den alten Standort der Firma Vogel-Bau vor, auch wenn hierfür der regionale Grünzug geändert werden müsste. Dieser sei auch schon für andere Projekte geändert worden. Der Standort Bruckhirsch sollte nochmals überprüft werden. Der LKW-Verkehr wird als problematisch angesehen. -3Von der SPD-Fraktion werden folgende Punkte vorgebracht: Es wurden alle möglichen Standorte besichtigt, aufgrund der Gutachten ist der vorgeschlagene Standort der richtige Der von Frau Ortsvorsteherin Deusch vorgeschlagene Standort Bruckhirsch scheidet aufgrund des regionalen Grünzuges aus. Der vorgeschlagene Standort ist nach Abwägung aller Pro- und Contrapunkte der einzig mögliche Alle Bedingungen die in den Gutachten aufgeführt sind, sollen im Städtebaulichen Vertrag festgehalten werden Es wird angeregt, den Hinlehreweg bis zur B 415 für das Industriegebiet auszubauen um den LKW-Verkehr zu kanalisieren Dem Bebauungsplan wird zugestimmt Seitens der CDU-Fraktion werden folgende Punkte vorgebracht: Grundsätzlich würde der Standort am Flugplatz bevorzugt werden, da aber eine Genehmigung nicht möglich ist, scheidet dieser aus Haltung des Ortschaftsrates von Langenwinkel kann nachvollzogen werden, um mögliche Beeinträchtigungen zu verhindern Aufgrund der Gutachten gehe man davon aus, dass die Grenzwerte eingehalten oder wenn möglich unterschritten werden. Besichtigung einer Asphaltmischanlage in Breisach war aufschlussreich Die Änderung des regionalen Grünzuges ist extrem schwierig, weshalb der vorgeschlagene Standort Bruckhirsch nicht berücksichtigt werden kann Es sollen genaue Kontrollen erfolgen, damit die Grenzwerte eingehalten werden Dem Standort wird zugestimmt Die Fraktion der Freien Wählen spricht folgende Punkte an: Eine neue Verkehrsanbindung wäre optimal für das Industriegebiet Der Bereich des zukünftigen Güterverkehrszentrums würde auch bevorzugt werden, ist aber zeitlich nicht machbar, da die Firma VogelBau zeitnah die Anlage bauen müsse Man ist der Meinung, dass innerhalb der Verwaltung ein Suchlauf für einen Standort stattgefunden habe und es derzeit keinen anderen Standort gebe Es sei gut, dass sich der Ortschaftrat Langenwinkel frühzeitig eingebracht habe Im Städtebaulichen Vertrag solle regelt werden, dass die Emissionen eingehalten werden Seitens der Fraktion der Grünen wurden nachfolgende Punkte vorgebracht: Verwaltung, insbesondere die Verwaltungsspitze, möchte aus entwicklungsstrategischen Gründen die Anlage nicht auf dem Zweckverbandsgelände Man ist der Meinung, dass die Asphaltmischanlage und der Recyclingplatz in der Nähe des zukünftigen Güterverkehrszentrum errichtet werden könnten bzw. auf den nicht als Gewerbe ausgewiesenen Flächen untergebracht werden könnten -4 Es wird nicht geglaubt, dass auf dem Zweckverbandsgelände kein Standort zu finden ist, der weiter von der Landebahn entfernt ist als der jetzige Ein Grenzwert sei nicht die Grenze zwischen giftig und ungiftig, sondern sagt etwas über die momentane Gesetzeslage aus Es werde nur das Einzelprojekt bezüglich der Abgase und des Verkehrs angeschaut, aber bei weiteren Ansiedlungen mache es die Summe Braunkohlestaubverbrennung solle durch den Städtebaulichen Vertrag untersagt werden und Gas für die Energiegewinnung verpflichtend aufgenommen werden Ökologisch sinnvollere Ausgleich gewünscht (keine Waldkalkung), z.B. eine gleichgroße Fläche entsiegeln und für die Landwirtschaft nutzbar machen. Der Standort wird ablehnt Stadtrat Uffelmann erscheint zur Sitzung (17:10 Uhr). Der Vorsitzende führt zu den vorangegangenen Ausführungen der Fraktionen aus, dass derzeit nicht beabsichtigt ist, eine Straße zur B 415 hin für das Industriegebiet zu bauen. Mittel seien nicht vorhanden und diese Maßnahme würde sicher Kapazitäten für einige Monate binden, was aktuell unrealistisch sei. Er weist auf die verkehrlichen Aussagen hin und die grundsätzliche Bedeutung von übergeordneten Straßen. Zum ökologischen Ausgleich stellt er klar, dass die Verwaltung hier auch Ergänzungsbedarf zu den Vorstellungen des Landratsamtes sah, weshalb sie auch Streuobstwiesen anteilig eingebracht habe. Die Flächenentwicklung auf dem Zweckverbandsgelände sei zwar grundsätzlich denkbar und Standorte auch strategisch sinnvoll, doch diese seien durch die Vorgaben des neuen Regionalplans vorläufig verunmöglicht worden, gegen sehr massiven Widerstand der Stadt und der IGZ. Ortschaftsrat Müller weist darauf hin, dass die Emmissionswerte im Grenzbereich liegen, d. h. aber dass z. B. Feinstaub vorhanden ist und die Grenzwerte immer wieder überschritten werden können. Er führt an, dass im Industriegebiet-West verschiedene Firmen durch die Ansiedlung der Asphaltmischanlage, auch durch die unter den Grenzwerten liegenden Emmissionen, belastet werden. Die Anlage muss aus Sicht des Ortschaftsrates Langenwinkel weiter weg vom Wohngebiet gebaut werden. Kritisch wird auch der Schwerlastverkehr gesehen. Ortschaftsrat Eichler bittet darum, dass der Verkehr und die Straßenplanung gleich bei der Planung mit berücksichtigt werden. Es würde sich positiv auf Langenwinkel und Kippenheimweiler auswirken, wenn der Schwerlastverkehr nicht über die B415 und die Kreisstraße fahren würde. Der Ortschaftsrat Langenwinkel stimmt nicht über den o.g. Punkt ab, da die Verkehrsführung noch nicht abschließend geklärt ist. Der Vorsitzende bedankt sich beim Ortschaftsrat Langenwinkel für die Teilnahme. -5II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 55/2017 61 1. Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlegung) Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 07.03.2017 (Anlage). Aufgrund der Diskussion im Gremium wird der Beschlussvorschlag durch den Zusatz: „Im Gemeinderat wird dargelegt, unter welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand diese Straßenplanung und spätere Umsetzung erfolgen kann.“ ergänzt.“ Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung vom 7. März 2017 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung). Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 57/2017 61 2. Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 06.03.2017 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Stadtrat Straubmüller ist während der Abstimmung nicht anwesend. -6Der Technische Ausschuss empfiehlt: Für den im beigefügten Übersichtsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 58/2017 61 3. Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 06.03.2017 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Stadtrat Straubmüller ist während der Abstimmung nicht anwesend. Der Technische Ausschuss empfiehlt: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 63/2017 602 4. Kanadaring öffentliche Freianlagen – Quartiersplatz Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt, vom 09.03.2017 (Anlage). Herr Sottru führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein. Stadträtin Rompel ist während der Abstimmung nicht anwesend. -7Der Technische Ausschuss empfiehlt: Der vorgestellten Planung für die öffentlichen Flächen am Quartiersplatz wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten entsprechend der vorgelegten Planung zur Ausführung zu bringen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 8. März 2017 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 23.03.2017 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin