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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 5/2018
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 16.04.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 20:15 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Roth
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadträtin
Stadträtin

Böhmer
Rehm

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

bis 19:15 Uhr

-2-

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Ortsvorsteher

Bühler
Mauch
Schwarzwälder
Fäßler

Protokollführung:

Frau

Müller

Zuhörende:

20

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert Frau Karl, Geschäftsführerin der Landesgartenschau GmbH, über die Eröffnung und die Besucherzahlen des ersten Wochenendes.
Weiterhin berichtet sie, dass seit der Eröffnung weitere 1.400 Dauerkarten verkauft wurden. Bezüglich des Einlasses bei Abendveranstaltungen wird es noch entsprechende Anpassungen geben. Dies hat zur Folge, dass mehr Ehrenamtliche bzw. Personal im Einsatz
sein werden und auch die Gastronomie länger geöffnet haben muss.
Weiterhin berichtet sie von den Parkplätzen, die bisher gut ausreichen. Die Tagesgebühr
von 3 € erhalten die Ehrenamtlichen bei ihren Einsätzen zurück erstattet. Mit den für die
Toilettenanlagen zuständigen Gastronomen wird nochmals ein Gespräch geführt. Es wurde aber vereinbart, dass das Toilettenpersonal kein Geld fordern darf.
Stadtrat Wagenmann regt an, in der Vogesenstraße den Eingang sowie den Parkplatz
besser auszuschildern. Frau Karl sagt eine Nachbesserung zu.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Lukas Oßwald stellt die Frage “Wieviele öffentlich geförderte Wohnungen gibt es in der
Stadt Lahr und wieviele sind in den letzten Jahren aus der Sozialbindung herausgefallen?“.
Oberbürgermeister Dr. Müller bedankt sich für diese Anfrage und teilt mit, dass diese öffentlich und schriftlich beantwortet wird.
II. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in den nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
am 12. und 19.03.2018 gefassten Beschlüsse

Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung am 12. März 2018:
1. Der Gemeinderat hat über die Vergabe des Betriebs eines PedelecVerleihsystems nach erneuter Ausschreibung Beschluss gefasst. Die Inbetriebnahme der ersten drei Stationen am Bahnhof, auf dem Rathausplatz und
am LGS-Haupteingang Kleingartenpark erfolgt bis spätestens 01.07.2018.
2. Der Gemeinderat hat die Einberufung der Jagdgenossenschaft Lahr zu einer
Genossenschaftsversammlung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Lahr
zum nächstmöglichen Termin beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der
Aufstellung der Tagesordnung und der Durchführung der Versammlung beauftragt.
Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung am 19. März 2018:
1. Der Gemeinderat hat der Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Lahr / Gemeinde Friesenheim zum Kauf des Flughafenareals vom 30.12.1996 zugestimmt und ermächtigt den Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr dem Beschluss über den
Abschluss der Nachtragsvereinbarung zuzustimmen.

-42. Der Gemeinderat hat über die Anmietung einer Mehrzweckimmobilie in der
Geroldsecker Vorstadt zum Betrieb einer fünfgruppigen Kindertagesstätte inklusive Hort und weiteren Schulräumen für die Geroldseckerschule durch die
jeweiligen Träger der Bildungseinrichtungen Beschluss gefasst.
3. Der Gemeinderat hat über den Verkauf des Flurstücks Nr. 26631, Flugplatz,
Gemarkung Lahr, mit 6.103 m², für den Kaufpreis von 292.944,- beschlossen.

III. INFORMATION
Umsetzung des Nachtfahrverbots auf der B 415 zwischen Lahr und
Anschlußstelle B 33
Oberbürgermeister Dr. Müller verweist auf die zugesandte Vorlage der Abt.
öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die einzelnen Fraktionen geben ihre Stellungnahmen ab und schließen sich
dem Antrag der SPD an.
Oberbürgermeister Dr. Müller informiert, das Regierungspräsidium habe auf
Anfrage mitgeteilt, dass die Vorlage aktueller Zahlen durch eine erneute Verkehrszählung die grundsätzlich ablehnende Haltung nicht ändern würde.
Er teilt mit, dass die Verwaltung ein Gutachten in Auftrag geben wird. Weiterhin bittet er die Ortschaftsräte Kuhbach und Reichenbach über die mögliche
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h über 24 Stunden zu besprechen.
Die Ergebnisse werden dann wieder im Gemeinderat vorgestellt. Danach will
die Stadtverwaltung nochmals an das Regierungspräsidium heran treten.
IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
89/2018
10/101

1.

Resolution des Gemeinderates der Stadt Lahr zum Erhalt des Klinikums Lahr als Klinikum der Zentralversorgung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr wendet sich mit Entschiedenheit gegen die
Bestrebungen des Ortenaukreises, in Offenburg ein Klinikum der Maximalversorgung einzurichten und dadurch den Status der Zentralversorgung des
Klinikums Lahr in Frage zu stellen. Darüber hinaus würde ein Klinikum der
Maximalversorgung in Offenburg auch zu einer Schwächung aller anderen
Standorte führen.
Der Ortenaukreis gehört mit seinen traditionell produzierenden Unternehmen
zu den stärksten Wirtschaftsregionen in Baden-Württemberg. Mitarbeiter und
Unternehmer tragen gemeinsam diese Leistung, die auch dem Haushalt des
Landkreises satte Finanzmittel beschert.
Den hier arbeitenden Menschen und ihren Familien ist eine gute und flächendeckende medizinische Versorgung anzubieten. Das macht unsere Region attraktiv, sichert unsere Wirtschaftskraft und damit auch künftig unsere
Fähigkeit, im Wettbewerb um die Besten gegen die Ballungszentren zu bestehen.

-5Die Strukturpolitik des Ortenaukreises muss sich nach diesen Zielen ausrichten und darf sich nicht ausschließlich an Gutachten und ökonomischer Optimierung orientieren. Die ausreichend vorhandenen Haushaltsmittel des Kreises sind daher zur Stärkung der medizinischen Infrastruktur im gesamten
Ortenaukreis einzusetzen.
Der Ortenaukreis wird an sein 1977 gegebenes Versprechen und seine vertragliche Verpflichtung erinnert, die Häuser in Lahr und Offenburg gleichrangig und gleichmäßig zu fördern. Die Stadt Lahr besteht auf dem Anspruch der
Zentralversorgungsfunktion.
Sollte im Ortenaukreis ein Maximalversorgungsniveau angestrebt werden, so
ist dieses auf Offenburg und Lahr zu verteilen. Das Klinikum Lahr ist ein wichtiger Standort und Garant einer ökonomisch sinnvollen medizinischen Versorgung in der Ortenau auf höchstem Niveau.
Massive Einschnitte der Bettanzahl, ein verringertes Leistungsspektrum und
eine eingeschränkte medizinische Leistungsfähigkeit schaden Pflegepersonen, Ärzten, Patienten und der Zukunftsfähigkeit der Stadt Lahr.
Wir fordern den Ortenaukreis auf, alle Planvorstellungen, Beratungsergebnisse und das Gutachten offen zu legen und in eine konstruktive Diskussion einzutreten mit dem Ziel einer optimalen Versorgungsstruktur im Ortenaukreis
bei gleichzeitigem Erhalt der Zentralfunktion des Lahrer Klinikums.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

36/2018
201

2.

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2017

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die in der Anlage 1a gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne
von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2017 im
- Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 4.538.500,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 6.265.000,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 20.246.500,-- Euro
entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-671/2018
201

3.

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2017

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr beschließt für das Rechnungsjahr 2017 die Bildung folgender Haushaltsreste:
- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ i.H.v. € 150.000,- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ i.H.v. € 150.000,Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

53/2018
201

4.

Übertragung von Anlagen im Bau auf die Landesgartenschau Lahr
2018 GmbH (Haushaltsjahr 2017)

Stadtrat Girstl verlässt die Sitzung. Stadtrat Kleinschmidt verlässt kurzzeitig
den Sitzungsraum.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt rückwirkend zum 01.01.2017 die Übertragung der vor der Gründung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
(LGS GmbH) für die Gartenschau begonnenen bzw. geschaffenen Anlagen mit entstandenen Ausgaben in Höhe von 1.726.496,47 € an die
LGS GmbH. Die entsprechenden Positionen bzw. Ausgaben werden
bei der Stadt - Hauptkasse - bis dato als Anlagen im Bau geführt.
Die Übertragung im Gegenwert von 1.726.496,47 € erfolgt ohne Geldfluss im Wege der Verrechnung über die für das Jahr 2017 neu eingerichtete Ausgabe-Finanzposition 2.5850.987990/998 (Landesgartenschau 2018 -Übertragung von Anlagen im Bau an die LGS-GmbH
und gleichzeitiger Vereinnahmung in betragsidentischer Höhe auf der
ebenfalls neu angelegten Finanzposition 2.5850.347990/001 (Landesgartenschau 2018 -Übertragung von Anlagen im Bau an die LGSGmbH -Verrechnung-).
Zwischen den beiden vorstehenden Finanzpositionen wird für das Jahr
2017 eine haushaltsrechtliche UD-Beziehung (= Unechte Deckungsfähigkeit) eingerichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-784/2018
501

5.

Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Stadt Lahr für
das Jahr 2017 sowie ehrenamtlich Tätige Personen in Vereinen
hier: Verleihung der Sportmedaillen und der Sportplaketten

Stadträtin Böhmer, Stadtrat Wagenmann und Stadtrat Günther verlassen
kurzzeitig den Sitzungsraum.
Der Gemeinderat beschließt:
Mit der Sportmedaille bzw. der Sportplakette der Stadt Lahr/Schwarzwald
sowie den Sonderehrungen für ehrenamtlich Tätige Personen in Vereinen
(nach Vorschlägen) gem. Ziffer 13 der Ehrungsrichtlinien werden die im beigefügten Verzeichnis aufgeführten Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlich Tätige (Trainer/-innen und / oder Betreuer/-innen) sowie Vereinsvorstände u.a.) im Jahr 2017 geehrt.
Ergänzend wird erstmals eine Auszeichnung im Bereich Verein-SchulKooperation verliehen, für die Würdigung von besonderem Engagement eines Vereins in Kooperation mit einer Schule. Dies zeigt die öffentliche Wertschätzung des Vereins verbunden mit einem Preisgeld (250,00 €), das projektgebunden verwendet werden muss. Die Stadtverwaltung will damit andere Vereine motivieren sich zu engagieren. Ab kommendem Jahr kann sich
jeder Verein hierfür bewerben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

57/2018
605

6.

RW-Ableitungssammler Hosenmatten
BA IV: Hosenmattenweg
- Vergabe der Kanalisations- und Straßenbauarbeiten

Stadträtin Böhmer kehrt zurück zur Sitzung.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Knäble GmbH, Biberach, wird auf Grund ihres Angebotes vom
05.03.2018 beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- und Straßenbauarbeiten durchzuführen
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt 738.637,39 EUR
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-868/2018
61

7.

Sozialwohnungen beim Wohnungsbau
- Baugebiete Altenberg und Hosenmatten II
- Ausblick auf weitere Wohnungsbauprojekte

Stadtrat Uffelmann verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum.
Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat Wagenmann und Stadtrat Günther kehren in
den Sitzungsaal zurück.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Für die beiden als Einzelfälle anzusehenden Baugebiete Altenberg
und Hosenmatten II wird insbesondere aus Gründen des Vertrauensschutzes die Sozialwohnungsquote nicht angewendet.
2. Auf der Grundlage erster praktischer Erfahrungen erstellt die Verwaltung in 2018 einen Bericht und unterbreitet gegebenenfalls Vorschläge zur Konkretisierung der Beschlüsse vom 24.07.2017.

Abstimmungsergebnis:
22
Ja-Stimme(n)
6
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

75/2018
61

8.

Aktuelle Veränderungssperren gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB)
- Zwischenstand

Stadtrat Uffelmann kehrt in den Sitzungsaal zurück.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat macht sich die nachstehend aufgeführten Planungsziele der Veränderungssperren jeweils ausdrücklich zu eigen und bekräftigt
sie hiermit.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-9V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
19.03.2018
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 16.04.2018

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin