Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
24. September 2018
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 10/2018 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 24.09.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 19:50 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller bis 19:35 Uhr Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Rehm Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Kmitta Volk Linke Liste Lahr Stadträtin Böhmer beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters -2- entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Ortsvorsteher Mauch Trahasch Uffelmann Wille Fäßler Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 19 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Oberbürgermeister Dr. Müller mit, dass Stadträtin Rehm, die als Vertreterin der Linken Liste Lahr (LLL) in den Gemeinderat gewählt wurde, in die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gewechselt ist. Oberbürgermeister Dr. Müller schlägt im Hinblick auf die Sitzordnung vor, dass Frau Rehm einen Sitz nach links zu Stadtrat Täubert von der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN aufrückt. Das Gremium kommt überein, dass so verfahren werden kann. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Herr Hans Georg Pfleger thematisiert nächtliche Ruhestörungen u. a. durch Basketballspielen, Vermüllung und Gefährdung durch Glasscherben im Umfeld des Max-PlanckGymnasiums an den Wochenenden. Die Fragen werden von Oberbürgermeister Dr. Müller und Bürgermeister Schöneboom beantwortet. Eine vermehrte Kontrolle durch den Kommunalen Ordnungsdienst wird zugesagt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 23.07.2018 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat als Schulträger an der Besetzung der Schulleiterstelle an der Eichrodtschule mitgewirkt. 2. Der Gemeinderat hat der Verwaltung den Arbeitsauftrag für Erwerbsverhandlungen für die Versorgungsstation im Stadtteil Hugsweier, DORVDienstleistungs- und ortsnahe Rundum-Versorgung, erteilt. 3. Der Gemeinderat hat dem Vertragsentwurf zum Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung, Städtebaulicher Vertrag mit Erschließungsvertrag, zugestimmt. 4. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan HOHBERGWEG, Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB, beschlossen. 5. Der Gemeinderat hat die Besetzung der Stelle „Architekt/Stadtplaner“ beschlossen. 6. Der Gemeinderat hat die Eingruppierung städtischer Reinigungskräfte im Arbeitsverhältnis der Stadt Lahr und ihrer Eigenbetriebe beschlossen. III. INFORMATION -41. Information Landesgartenschau Frau Karl informiert über die aktuellen Entwicklungen auf der Landesgartenschau und beantwortet Fragen zu den Themen Besucherzahlen, Auswirkungen der außergewöhnlichen Sommerhitze sowie zu den finanziellen Auswirkungen des Schadenfalles beim Transport des Zeltes für die Seeparkbühne. 198/2018 201 2. Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei der Stadt Lahr. Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Information über die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei der Stadt Lahr zur Kenntnis. IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 171/2018 202 1. badenova AG & Co. KG; Anpassung des Wassermengenpreises zum 01.01.2019 Stadtrat Schweickhardt kommt im Verlauf der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt zur Sitzung. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt die Anpassung des Lahrer Wassermengenpreises um 5 Cent/m³ zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen 212/2018 201 2. Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde und der unteren Baurechtsbehörde - Verwaltungsgebührensatzung - Im Verlauf der Diskussion zum Tagesordnungspunkt entwickelt sich eine kontroverse Diskussion zu einzelnen Gebührensätzen. Das Gremium kommt deshalb auf Vorschlag von Oberbürgermeister Dr. Müller überein, diesen und den folgenden Tagesordnungspunkt 213/2018 201 3. Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren - Verwaltungsgebührenordnung - von der Tagesordnung abzusetzen und noch einmal im Haupt- und Personalauschuss vorzuberaten. -5214/2018 201 4. Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr in den Geschäftsjahren 2010 bis 2014 - Abschluss der Prüfung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds nimmt von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss der Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr bzw. des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege – in den Geschäftsjahren 2010 bis 2014 Kenntnis Abstimmungsergebnis: Einstimmig 190/2018 202 5. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2017 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2017 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat: 1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2017 zur Kenntnis. 2. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2017 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 137.431,61 € zu. 3. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2017 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 29.901,71 € zu. 4. stimmt zu, einen Betrag von 115.023,29 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen. 5. stimmt zu, einen Betrag von 596.256,18 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen. 6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und – unterdeckungen. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 215/2018 61 6. Förderprogramm (E-)Lastenräder - Kaufprämie der Stadt Lahr für Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr gewährt Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr eine Kauf- -6prämie für (E-)Lastenräder. Der Fördertopf hat ein Gesamtvolumen i.H.v. EUR 10.000. Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimme(n) 7 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) 189/2018 1. Erg. 501 7. Neubau eines Rasenspielfeldes im Stadtteil Langenwinkel Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Neubau eines Rasenspielfeldes (neuer Hauptplatz) in Langenwinkel wird zugestimmt. 2. Auf der Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung (€ 490.000,-) werden die zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel (Anteil Stadt Lahr) in Höhe von € 375.000,- im Haushalt 2019 aufgenommen. In diesem Ansatz ist ein von der Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau in Aussicht gestellter Zuschuss in Höhe von € 20.000,- berücksichtigt. 3. Die Bauherrschaft für das Vorhaben sowie die Beantragung der Sportförderzuschüsse beim Badischen Sportbund (€ 95.000,-) übernimmt der FV Langenwinkel e.V. Darüber hinaus bringt der Fußballverein als Eigenleistung den Abbruch des bestehenden Vereinsheims des Tennis-Clubs Langenwinkel e.V. in das Projekt mit ein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 163/2018 1. Erg. 502 8. Ausbau des Betreuungsangebotes im evangelischen Kindergarten Hugsweier Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Kindergarten Hugsweier wird bedarfsgerecht um eine Krippengruppe sowie um eine Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren erweitert. 2. Der Gemeinderat bewilligt zum Umbau und zur Erweiterung des Kindergartens Hugsweier gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2018 bei der Finanzposition 2.4649.940000-101 (Kindergarten Hugsweier, Erweiterung/Umbau) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 200.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 um 200.000 Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. -73. Die für den Maßnahmenteil 2019 erforderlichen Mittel in Höhe von 875.000 Euro sind in den Haushaltsplan 2019 einzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 224/2018 603 9. Neukonzeption Schlachthof - Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Der Gemeinderat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die Neukonzeption des Schlachthofs zu planen und den Antrag auf Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 188/2018 61 10. 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach - Geänderter Geltungsbereich - Beratung des Entwurfs (Offenlage) - Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Im Verlauf der Diskussion wird von der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN folgender Antrag gestellt: Der im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Fußweg zwischen der neu geplanten Ortsmitte und der Galluskirche soll in die Konzeption wieder aufgenommen werden. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n) 17 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) Damit ist der Antrag abgelehnt. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 30. Mai 2016 geänderte Geltungsbereich inkl. Aufteilung in zwei Teilbebauungspläne wird beschlossen. 2. Der Entwurf zum 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE vom 20. Juli 2018 inklusive der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften wird gebilligt. 3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß -8§ 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung). Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n) 4 Nein-Stimme(n) 6 Enthaltung(en) 225/2018 61 11. Einfacher Bebauungsplan LOTZBECK-/JAMMSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Planungsziele Stadtrat Straubmüller verlässt die Sitzung im Lauf der Beratung zum Tagesordnungspunkt. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans LOTZBECK- / JAMMSTRASSE gemäß § 30 (3) Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 24. August 2018 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 227/2018 61 12. Bebauungsplan LOTZBECK-/JAMMSTRASSE - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans LOTZBECK- / JAMMSTRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan LOTZBECK-/JAMMSTRASSE wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -9223/2018 61 13. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 31.08.2018 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen. 2. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit den Bereichen Bebauungsplan MITTELWALD, Stadtteil Langenwinkel Bebauungsplan RUBINMÜHLE, Stadtteil Hugsweier Bebauungsplan DINGLINGER ALLMEND, Kernstadt Lahr Pfaffental, Kippenheim wird in der Fassung vom 31.08.2018 beschlossen. 3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 228/2018 61 14. 8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (frühzeitige Beteiligung) Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der verein- barten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird beschlossen. 2. Dem Vorentwurf der Begründung einschließlich der dazugehörigen Plananlage wird zugestimmt. 3. Auf Grundlage des Vorentwurfs ist gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 10 V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2018 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 08.05.2018 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. VI. PUNKT AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG 192/2018 603 Stadthalle Lahr - Vergabe der Elektroarbeiten und Sprachalarmierungsanlage Mit elektronischem Umlaufverfahren wurde folgender Beschluss gefasst: Die Firma Badenelektra aus Offenburg erhält den Auftrag zur Ausführung der Elektroarbeiten und Sprachalarmierung zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 251.810,58 Euro. Da im Zeitraum der Rückmeldefrist vom 06. August 2018 bis 13. August 2018 kein Widerspruch von einem Mitglied des Gemeinderats eingegangen ist, gilt der Beschluss als gefasst. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 24.09.2018 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin