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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

24. September 2018
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 10/2018
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 24.09.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 19:50 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller bis 19:35 Uhr

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Rehm
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat

Kmitta
Volk

Linke Liste Lahr

Stadträtin

Böhmer

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

-2-

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Ortsvorsteher

Mauch
Trahasch
Uffelmann
Wille
Fäßler

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

19

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Oberbürgermeister Dr. Müller mit, dass Stadträtin
Rehm, die als Vertreterin der Linken Liste Lahr (LLL) in den Gemeinderat gewählt wurde,
in die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gewechselt ist.
Oberbürgermeister Dr. Müller schlägt im Hinblick auf die Sitzordnung vor, dass Frau Rehm
einen Sitz nach links zu Stadtrat Täubert von der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
aufrückt. Das Gremium kommt überein, dass so verfahren werden kann.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE

Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Herr Hans Georg Pfleger thematisiert nächtliche Ruhestörungen u. a. durch Basketballspielen, Vermüllung und Gefährdung durch Glasscherben im Umfeld des Max-PlanckGymnasiums an den Wochenenden. Die Fragen werden von Oberbürgermeister Dr. Müller
und Bürgermeister Schöneboom beantwortet. Eine vermehrte Kontrolle durch den Kommunalen Ordnungsdienst wird zugesagt.
II. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 23.07.2018 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat als Schulträger an der Besetzung der Schulleiterstelle
an der Eichrodtschule mitgewirkt.
2. Der Gemeinderat hat der Verwaltung den Arbeitsauftrag für Erwerbsverhandlungen für die Versorgungsstation im Stadtteil Hugsweier, DORVDienstleistungs- und ortsnahe Rundum-Versorgung, erteilt.
3. Der Gemeinderat hat dem Vertragsentwurf zum Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung, Städtebaulicher Vertrag mit Erschließungsvertrag, zugestimmt.
4. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan HOHBERGWEG, Städtebaulicher
Vertrag gemäß § 11 BauGB, beschlossen.
5. Der Gemeinderat hat die Besetzung der Stelle „Architekt/Stadtplaner“ beschlossen.
6. Der Gemeinderat hat die Eingruppierung städtischer Reinigungskräfte im Arbeitsverhältnis der Stadt Lahr und ihrer Eigenbetriebe beschlossen.

III. INFORMATION

-41.

Information Landesgartenschau

Frau Karl informiert über die aktuellen Entwicklungen auf der Landesgartenschau und beantwortet Fragen zu den Themen Besucherzahlen, Auswirkungen der außergewöhnlichen Sommerhitze sowie zu den finanziellen Auswirkungen des Schadenfalles beim Transport des Zeltes für die Seeparkbühne.
198/2018
201

2.

Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei der Stadt
Lahr.

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt die Information über die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei der Stadt Lahr zur Kenntnis.
IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
171/2018
202

1.

badenova AG & Co. KG;
Anpassung des Wassermengenpreises zum 01.01.2019

Stadtrat Schweickhardt kommt im Verlauf der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt zur Sitzung.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt die Anpassung des Lahrer Wassermengenpreises um 5 Cent/m³ zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

212/2018
201

2.

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde und der unteren Baurechtsbehörde
- Verwaltungsgebührensatzung -

Im Verlauf der Diskussion zum Tagesordnungspunkt entwickelt sich eine
kontroverse Diskussion zu einzelnen Gebührensätzen.
Das Gremium kommt deshalb auf Vorschlag von Oberbürgermeister Dr. Müller überein, diesen und den folgenden Tagesordnungspunkt
213/2018
201

3.

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche
Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren
- Verwaltungsgebührenordnung -

von der Tagesordnung abzusetzen und noch einmal im Haupt- und Personalauschuss vorzuberaten.

-5214/2018
201

4.

Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
in den Geschäftsjahren 2010 bis 2014
- Abschluss der Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds nimmt von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über
den Abschluss der Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr bzw. des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege – in den
Geschäftsjahren 2010 bis 2014 Kenntnis

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

190/2018
202

5.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2017
2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2017

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat:
1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2017 zur Kenntnis.
2. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2017 bei der
Niederschlagswassergebühr in Höhe von 137.431,61 € zu.
3. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2017 bei der
Schmutzwassergebühr in Höhe von 29.901,71 € zu.
4. stimmt zu, einen Betrag von 115.023,29 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen.
5. stimmt zu, einen Betrag von 596.256,18 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen.
6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und –
unterdeckungen.
Abstimmungsergebnis:
28
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

215/2018
61

6.

Förderprogramm (E-)Lastenräder
- Kaufprämie der Stadt Lahr für Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Stadt Lahr gewährt Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr eine Kauf-

-6prämie für (E-)Lastenräder. Der Fördertopf hat ein Gesamtvolumen i.H.v.
EUR 10.000.
Abstimmungsergebnis:
20
Ja-Stimme(n)
7
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)

189/2018
1. Erg.
501

7.

Neubau eines Rasenspielfeldes im Stadtteil Langenwinkel

Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Neubau eines Rasenspielfeldes (neuer Hauptplatz) in Langenwinkel
wird zugestimmt.
2. Auf der Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung (€ 490.000,-) werden die zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel (Anteil Stadt Lahr) in Höhe von € 375.000,- im Haushalt 2019 aufgenommen. In
diesem Ansatz ist ein von der Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau in Aussicht gestellter Zuschuss in Höhe von € 20.000,- berücksichtigt.
3. Die Bauherrschaft für das Vorhaben sowie die Beantragung der Sportförderzuschüsse beim Badischen Sportbund (€ 95.000,-) übernimmt der FV
Langenwinkel e.V. Darüber hinaus bringt der Fußballverein als Eigenleistung
den Abbruch des bestehenden Vereinsheims des Tennis-Clubs Langenwinkel e.V. in das Projekt mit ein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
163/2018
1. Erg.
502

8.

Ausbau des Betreuungsangebotes im evangelischen Kindergarten
Hugsweier

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Kindergarten Hugsweier wird bedarfsgerecht um eine Krippengruppe sowie um eine Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren erweitert.
2. Der Gemeinderat bewilligt zum Umbau und zur Erweiterung des Kindergartens Hugsweier gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2018 bei der Finanzposition
2.4649.940000-101 (Kindergarten Hugsweier, Erweiterung/Umbau)
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 200.000 Euro. Die Deckung
der Mehrausgaben erfolgt vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 um 200.000 Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage. Die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgt zu einem
späteren Zeitpunkt.

-73. Die für den Maßnahmenteil 2019 erforderlichen Mittel in Höhe von
875.000 Euro sind in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

224/2018
603

9.

Neukonzeption Schlachthof
- Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"

Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Neukonzeption des Schlachthofs zu planen und den Antrag auf Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu
stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

188/2018
61

10.

1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
- Geänderter Geltungsbereich
- Beratung des Entwurfs (Offenlage)
- Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange

Im Verlauf der Diskussion wird von der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
folgender Antrag gestellt:
Der im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Fußweg zwischen der neu geplanten Ortsmitte und der Galluskirche soll in die Konzeption wieder aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
10
Ja-Stimme(n)
17
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 30. Mai 2016 geänderte
Geltungsbereich inkl. Aufteilung in zwei Teilbebauungspläne wird beschlossen.
2. Der Entwurf zum 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE vom 20. Juli 2018
inklusive der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften wird gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß

-8§ 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung).
Abstimmungsergebnis:
19
Ja-Stimme(n)
4
Nein-Stimme(n)
6
Enthaltung(en)

225/2018
61

11.

Einfacher Bebauungsplan LOTZBECK-/JAMMSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Planungsziele

Stadtrat Straubmüller verlässt die Sitzung im Lauf der Beratung zum Tagesordnungspunkt.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans LOTZBECK- / JAMMSTRASSE gemäß § 30 (3) Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB.
3. Die Planungsziele vom 24. August 2018 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

227/2018
61

12.

Bebauungsplan LOTZBECK-/JAMMSTRASSE
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans LOTZBECK- / JAMMSTRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre
zum Bebauungsplan LOTZBECK-/JAMMSTRASSE wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-9223/2018
61

13.

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 31.08.2018 zu den während

der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 6. Änderung
des Flächennutzungsplanes werden beschlossen.
2. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit
den Bereichen
Bebauungsplan MITTELWALD, Stadtteil Langenwinkel
Bebauungsplan RUBINMÜHLE, Stadtteil Hugsweier
Bebauungsplan DINGLINGER ALLMEND, Kernstadt Lahr
Pfaffental, Kippenheim
wird in der Fassung vom 31.08.2018 beschlossen.
3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim
Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

228/2018
61

14.

8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (frühzeitige Beteiligung)

Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der verein-

barten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird beschlossen.
2. Dem Vorentwurf der Begründung einschließlich der dazugehörigen

Plananlage wird zugestimmt.
3. Auf Grundlage des Vorentwurfs ist gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 10 V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
23.07.2018

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 08.05.2018

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
VI. PUNKT AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG
192/2018
603

Stadthalle Lahr - Vergabe der Elektroarbeiten und Sprachalarmierungsanlage
Mit elektronischem Umlaufverfahren wurde folgender Beschluss gefasst:
Die Firma Badenelektra aus Offenburg erhält den Auftrag zur Ausführung der
Elektroarbeiten und Sprachalarmierung zum Bruttoangebotspreis in Höhe
von 251.810,58 Euro.
Da im Zeitraum der Rückmeldefrist vom 06. August 2018 bis 13. August 2018
kein Widerspruch von einem Mitglied des Gemeinderats eingegangen ist, gilt
der Beschluss als gefasst.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 24.09.2018

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin