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Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 7/2018
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 11.07.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 20:35 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung

Bürgermeister Petters

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Benz
Günther
Rompel
Straubmüller

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Deusch
Llombart
Schwarzwälder

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat

Granderath
Vollmer

FDP:

Stadtrat

Volk

entschuldigt fehlen:

Stadtrat

Burger vertreten durch
Stadtrat Benz
Mauch
Rehm
Trahasch vertreten durch
Stadträtin Dreyer
Wagenmann vertreten durch
Stadträtin Llombart

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Protokollführung:

Frau

Brandenburger

Verwaltung:

Frau
Frau
Frau
Frau
Frau

Dalm
Fink
Flamming
Gauggel
Kabisch

-2Herr
Herr
Herr
Herr
Frau
Frau

Zuhörende:

Kühl
Lau
Löhr
Lütkenhaus
Stahl
Töpfer

22

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
PUNKTE AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG
Zusendung der Beschlussvorlagen
Stadtrat Vollmer verweist auf § 34 Gemeindeordnung Baden-Württemberg,
wonach in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag die Verhandlungsgegenstände mitzuteilen sind. Dabei sind die für die Verhandlung
erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Bereits mehrfach sind Unterlagen nachversandt worden. Zu dieser Sitzung
hatten die entsprechenden Beschlussvorlagen einen Umfang, der das zumutbare Maß einer kurzfristigen Einarbeitung in die Thematik übersteigt.
Der Vorsitzende schlägt vor, dass künftig die Bestandteile von Beschlussvorlagen vorab zur Post gegeben werden, die bereits fertig gestellt sind.
Lediglich die Unterlagen, die noch abschließend bearbeitet werden müssen,
sollen nachträglich versendet werden.
Stadträtin Rompel kommt zur Sitzung (17:40 Uhr).
Information zum Förderprojekt zur ökologischen Aufwertung des Gereutertalbaches
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von
182.280,- € von der Stiftung Naturschutzfonds schriftlich zugesagt wurde.
I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
117/2018
61

1.

Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich
- Beratung des Entwurfs
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a und 13b BauGB
- Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

-3Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen
Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes
vom 7. Juni.2018 (Anlage).
Frau Miethaner (faktorgruen) stellt anhand einer Präsentation die Umweltbelange vor.
Herr Dr. Scherzinger (Ingenieurgruppe Geotechnik) ergänzt die Ausführungen zum Vorgehen nach dem Starkregenereignis.
Im Verlauf der Diskussion werden Fragen gestellt, die von Frau Miethaner,
Herrn Dr. Scherzinger und dem Vorsitzenden direkt beantwortet werden.
Der Technische Ausschuss beschließt:
1.

Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans ALTENBERG, 1. Änderung zum geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird um die Flurstücke 6014/24 und 5838 reduziert. Im Bereich
der Altvaterstraße wird der Geltungsbereich um die Flurstücke 1318/1
teilweise, 1508 teilweise, 1508/2 teilweise, 1508/3 teilweise und 1316
teilweise vergrößert. Die genaue Abgrenzung ist der ersten Anlage zur
Beschlussvorlage zu entnehmen.

2.

Der Entwurf des Bebauungsplans ALTENBERG, 1. Änderung wird
gebilligt.

3.

Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a und 13b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

4.

Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).

Abstimmungsergebnis:
11
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

172/2018
61

2.

Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Frau Fink nimmt auf der Verwaltungsbank Platz.
Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen
Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes
vom 2. Juni 2018 (Anlage).
Herr Löhr, Herr Lütkenhaus und der Vorsitzende beantworten die gestellten
Fragen.

-4Stadträtin Llombart verlässt die Sitzung (19:50 Uhr).
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung vom
2. Juli 2018 wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 2. Juli 2018 beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
11
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

164/2018
61

3.

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes
- Beratung des Entwurfs
- Offenlegungsbeschluss

Frau Fink setzt sich wieder neben den Vorsitzenden.
Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen
Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes
vom 26. Juni 2018 (Anlage).
Herr Villanyi (Fichtner, Water & Transportation) führt mittels einer PowerPoint-Präsentation in die Beschlussvorlage ein. Dabei blickt er auf die erste
Stufe des Lärmaktionsplanes zurück und gibt einen Ausblick auf die zweite
Stufe. Er beantwortet Fragen, die im Rahmen der Aussprache gestellt werden.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Dem Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird zuge-

stimmt.
2. Gemäß § 47d (3) BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für

Aktionspläne gehört. Es wird ihr rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit
gegeben, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne
mitzuwirken (Offenlage).
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Auf-

gabenbereich durch den Lärmaktionsplan berührt sein kann, werden
unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5-

147/2018
61

4.

Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung
- Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3
Baugesetzbuch

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen
Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes
vom 21. Juni 2018 (Anlage).
Eine Einführung in die Beschlussvorlage wird nicht gewünscht.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen.
Der Geltungsbereich kann dem Bestandsplan vom 21. Juni 2018 entnommen
werden, der ebenfalls Anlage dieser Beschlussvorlage ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

150/2018
61

5.

Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK
- Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3
Baugesetzbuch

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen
Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes
vom 21. Juni 2018 (Anlage).
Auf eine Einführung in die Beschlussvorlage wird verzichtet.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

165/2018
61

6.

Städtebaulicher Wettbewerb "Neues Quartier Lahr-West"
- Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs
- Gemeinderatsvertreter/-innen im Preisgericht

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen
Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes
vom 29. Juni 2018 (Anlage).

-6Eine Einführung in die Beschlussvorlage wird nicht gewünscht.
Seitens der SPD-Fraktion wird mitgeteilt, dass Stadtrat Hirsch als Preisrichter
benannt werden soll. Stellvertreter ist Stadtrat Dr. Caroli.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benennt Stadtrat Täubert als Mitglied
des Preisgerichts und Stadträtin Granderath als Stellvertreterin.
Für die FDP-Fraktion wird Stadtrat Uffelmann als Preisrichter teilnehmen.
Die CDU-Fraktion und die Freien Wähler werden ihre Mitglieder noch mitteilen.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Der Durchführung eines nicht offenen städtebaulichen Ideen- und
Realisierungswettbewerbs für das im beigefügten Lageplan ersichtliche Gebiet wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Betreuung
des Wettbewerbsverfahrens beauftragt.
2. Als Vertretung des Gemeinderats im Preisgericht entsenden die Fraktionen von SPD, CDU, Freie Wähler, Bündnis 90 / Die Grünen und
FDP je eine/-n Sachpreisrichter/-in mit Stimmrecht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

173/2018
61

7.

1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Beratung des Entwurfs (unvollständiger aktueller Arbeitsstand)

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen
Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes
vom 28. Juni 2018 (Anlage).
Auf eine Einführung in die Beschlussvorlage wird verzichtet.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Die vorliegenden Elemente zum 1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDTSTRASSE (aktueller Arbeitsstand) vom Juli 2018 werden gebilligt.
2. Auf dieser Grundlage ist der Entwurf zum Bebauungsplan fertigzustellen
und direkt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
12
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

-7-

II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 20. Juni 2018
Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß
§ 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft.
Die Stadträte Straubmüller und Volk verlassen die Sitzung (20:35 Uhr).

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während
der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 12.07.2018

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin