Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
11. Juli 2018
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 7/2018 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 11.07.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 20:35 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Bürgermeister Petters SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Hirsch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Benz Günther Rompel Straubmüller Freie Wähler: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Deusch Llombart Schwarzwälder Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Granderath Vollmer FDP: Stadtrat Volk entschuldigt fehlen: Stadtrat Burger vertreten durch Stadtrat Benz Mauch Rehm Trahasch vertreten durch Stadträtin Dreyer Wagenmann vertreten durch Stadträtin Llombart Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Protokollführung: Frau Brandenburger Verwaltung: Frau Frau Frau Frau Frau Dalm Fink Flamming Gauggel Kabisch -2Herr Herr Herr Herr Frau Frau Zuhörende: Kühl Lau Löhr Lütkenhaus Stahl Töpfer 22 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG PUNKTE AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG Zusendung der Beschlussvorlagen Stadtrat Vollmer verweist auf § 34 Gemeindeordnung Baden-Württemberg, wonach in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag die Verhandlungsgegenstände mitzuteilen sind. Dabei sind die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Bereits mehrfach sind Unterlagen nachversandt worden. Zu dieser Sitzung hatten die entsprechenden Beschlussvorlagen einen Umfang, der das zumutbare Maß einer kurzfristigen Einarbeitung in die Thematik übersteigt. Der Vorsitzende schlägt vor, dass künftig die Bestandteile von Beschlussvorlagen vorab zur Post gegeben werden, die bereits fertig gestellt sind. Lediglich die Unterlagen, die noch abschließend bearbeitet werden müssen, sollen nachträglich versendet werden. Stadträtin Rompel kommt zur Sitzung (17:40 Uhr). Information zum Förderprojekt zur ökologischen Aufwertung des Gereutertalbaches Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 182.280,- € von der Stiftung Naturschutzfonds schriftlich zugesagt wurde. I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 117/2018 61 1. Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a und 13b BauGB - Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange -3Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 7. Juni.2018 (Anlage). Frau Miethaner (faktorgruen) stellt anhand einer Präsentation die Umweltbelange vor. Herr Dr. Scherzinger (Ingenieurgruppe Geotechnik) ergänzt die Ausführungen zum Vorgehen nach dem Starkregenereignis. Im Verlauf der Diskussion werden Fragen gestellt, die von Frau Miethaner, Herrn Dr. Scherzinger und dem Vorsitzenden direkt beantwortet werden. Der Technische Ausschuss beschließt: 1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans ALTENBERG, 1. Änderung zum geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird um die Flurstücke 6014/24 und 5838 reduziert. Im Bereich der Altvaterstraße wird der Geltungsbereich um die Flurstücke 1318/1 teilweise, 1508 teilweise, 1508/2 teilweise, 1508/3 teilweise und 1316 teilweise vergrößert. Die genaue Abgrenzung ist der ersten Anlage zur Beschlussvorlage zu entnehmen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans ALTENBERG, 1. Änderung wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a und 13b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 172/2018 61 2. Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Frau Fink nimmt auf der Verwaltungsbank Platz. Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 2. Juni 2018 (Anlage). Herr Löhr, Herr Lütkenhaus und der Vorsitzende beantworten die gestellten Fragen. -4Stadträtin Llombart verlässt die Sitzung (19:50 Uhr). Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung vom 2. Juli 2018 wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 2. Juli 2018 beschlossen. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 164/2018 61 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes - Beratung des Entwurfs - Offenlegungsbeschluss Frau Fink setzt sich wieder neben den Vorsitzenden. Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 26. Juni 2018 (Anlage). Herr Villanyi (Fichtner, Water & Transportation) führt mittels einer PowerPoint-Präsentation in die Beschlussvorlage ein. Dabei blickt er auf die erste Stufe des Lärmaktionsplanes zurück und gibt einen Ausblick auf die zweite Stufe. Er beantwortet Fragen, die im Rahmen der Aussprache gestellt werden. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Dem Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird zuge- stimmt. 2. Gemäß § 47d (3) BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne gehört. Es wird ihr rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit gegeben, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken (Offenlage). 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Auf- gabenbereich durch den Lärmaktionsplan berührt sein kann, werden unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5- 147/2018 61 4. Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung - Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 21. Juni 2018 (Anlage). Eine Einführung in die Beschlussvorlage wird nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss empfiehlt: Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen. Der Geltungsbereich kann dem Bestandsplan vom 21. Juni 2018 entnommen werden, der ebenfalls Anlage dieser Beschlussvorlage ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 150/2018 61 5. Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK - Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 21. Juni 2018 (Anlage). Auf eine Einführung in die Beschlussvorlage wird verzichtet. Der Technische Ausschuss empfiehlt: Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 165/2018 61 6. Städtebaulicher Wettbewerb "Neues Quartier Lahr-West" - Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs - Gemeinderatsvertreter/-innen im Preisgericht Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 29. Juni 2018 (Anlage). -6Eine Einführung in die Beschlussvorlage wird nicht gewünscht. Seitens der SPD-Fraktion wird mitgeteilt, dass Stadtrat Hirsch als Preisrichter benannt werden soll. Stellvertreter ist Stadtrat Dr. Caroli. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benennt Stadtrat Täubert als Mitglied des Preisgerichts und Stadträtin Granderath als Stellvertreterin. Für die FDP-Fraktion wird Stadtrat Uffelmann als Preisrichter teilnehmen. Die CDU-Fraktion und die Freien Wähler werden ihre Mitglieder noch mitteilen. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Der Durchführung eines nicht offenen städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs für das im beigefügten Lageplan ersichtliche Gebiet wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Betreuung des Wettbewerbsverfahrens beauftragt. 2. Als Vertretung des Gemeinderats im Preisgericht entsenden die Fraktionen von SPD, CDU, Freie Wähler, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP je eine/-n Sachpreisrichter/-in mit Stimmrecht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 173/2018 61 7. 1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Beratung des Entwurfs (unvollständiger aktueller Arbeitsstand) Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 28. Juni 2018 (Anlage). Auf eine Einführung in die Beschlussvorlage wird verzichtet. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Die vorliegenden Elemente zum 1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDTSTRASSE (aktueller Arbeitsstand) vom Juli 2018 werden gebilligt. 2. Auf dieser Grundlage ist der Entwurf zum Bebauungsplan fertigzustellen und direkt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) -7- II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 20. Juni 2018 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. Die Stadträte Straubmüller und Volk verlassen die Sitzung (20:35 Uhr). Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 12.07.2018 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin