Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
7. Februar 2018
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2018 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 07.02.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 17:45 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Bürgermeister Petters SPD: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Hirsch Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Burger Dörfler Günther Rompel Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Deusch Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Granderath Vollmer FDP: Stadträtin Kmitta Linke Liste Lahr Stadträtin Böhmer entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Mauch Rehm Straubmüller Volk Protokollführung: Frau Spelsberg Verwaltung: Frau Herr Herr Kabisch Löhr Sottru Zuhörende: 1 -2Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 17. Januar 2018 gefassten Beschlüsse 1. Die Stadt Lahr veräußert das Grundstück Flst. Nr. 1666, Mietersheimer Friedhofstraße, mit 575 m², zu einem Kaufpreis von ca. 103.500,- €. Nachfolgende Beschlüsse betreffen den Bebauungsplan ALTENBERG; 1. Änderung 1. Die Erschließungsplanung von Dezember 2017 ist als Grundlage für die weitere Projektbearbeitung zu verwenden. 2. Es gab eine Debatte über mögliche Inhalte des entsprechenden Städtebaulichen Vertrages, zu dem wurde aber keine abschließende Abstimmung gehalten. 3.1. Dem Gestaltungshandbuch zugestimmt. (Entwurf) wird grundsätzlich 3.2. Ergänzend sollen konkrete Festsetzungs- und Gestaltungsvorschläge für den Bebauungsplan im Gestaltungshandbuch separat aufgelistet werden. 3.3. Das Gestaltungshandbuch (Entwurf) ist als Grundlage für die weitere Projektbearbeitung zu verwenden. Stadträtin Rompel kommt zur Sitzung (17:37 Uhr). II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 3/2018 61 1. Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich - Planentwurf - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 18.01.2018 (Anlage). -3- Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 10. Juli 2017 geänderten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung aufgestellt. 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung vom 10. Januar 2018 wird gebilligt. 3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung). Abstimmungsergebnis: Einstimmig III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 17. Januar 2018 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 08.02.2018 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin