Beschlussvorlage (Kleingartenpark - Verkleinerung der Anlage)
12. Mai 2014
Beschlussvorlage Amt: 61 Crefeld Datum: 02.05.2014 Az.: - 0680/Fk/Wi Drucksache Nr.: 96/2014 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 12.05.2014 beschließend öffentlich Einstimmig Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Kleingartenpark - Verkleinerung der Anlage Beschlussvorschlag: 1. Der Kleingartenpark soll zunächst im östlichen Bereich des Plangebiets rund 30 Gartenparzellen umfassen und daher entsprechend verkleinert werden. Diese sollen zur Landesgartenschau hergestellt werden. 2. Der Teilbereich zwischen Radweg und westlicher Grenze des Kleingartenparks dient als Erweiterungsoption für den Kleingartenpark. Anlage(n): - Gestaltungsplan Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Mai 2013 - Geändertes Konzept Kleingartenpark BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 96/2014 1. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: Am 6. Mai 2013 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan KLEINGARTENPARK gefasst. Die Planung sah vor, das gesamte Gelände zwischen Vogesen-, Römerstraße und B 36 entsprechend der Entwurfsplanung des Büros club L 94 Landschaftsarchitekten aus Köln zu einem Kleingartenpark umzugestalten (siehe Anlage 1). Vor dem Hintergrund der Kostensteigerung beim See wurde die Notwendigkeit und Größe dieser Anlage diskutiert. Hinzu kommt, dass die Nachfrage nach Kleingärten derzeit schwer einzuschätzen ist, da die Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan trotz persönlicher Einladungen sehr schlecht besucht war. Der Kleingartenpark soll nun verkleinert werden, daher ist die Konzeption anzupassen. Der in allen drei Parkteilen vorgesehene Rundweg könnte im nördlichen Bereich mit der vorhandenen Radwegetrasse zusammengelegt werden. Die Zahl der Gartenparzellen, die bis zur Landesgartenschau im Jahr 2018 realisiert werden sollen, reduziert sich von ca. 70 auf rund 30. Die erforderlichen Stellplätze für die Kleingärtner werden südlich des Radwegs hergestellt. Mit öffentlichen Wiesen, Entwässerungsmulden und regionstypischen alten Obstsortenbäumen soll eine hohe ökologische Wertigkeit in der Anlage entstehen. Ein Farbkonzept für die privaten Hecken und Zäune bindet Gruppen von Parzellen zu einer deutlich lesbaren Struktur zusammen. Der weiß dargestellte Teilbereich zwischen Radweg und westlicher Grenze des Kleingartenparks kann im Zuge der Ausstellungskonzeption temporär für die Durchführung der Landesgartenschau 2018 genutzt werden. Eine Nutzung als temporärer Parkplatz oder auch Wohnmobilstellplatz wäre möglich. Nach der Landesgartenschau kann 2019 entschieden werden, ob und in welchem Umfang die Kleingartenanlage noch erweitert wird. Maßgeblich wird dies davon abhängen, ob ein Bedarf an Kleingärten nach 2018 noch besteht. Mit der Führung des Rundwegs auf der Trasse des vorhandenen Radwegs bleibt dieser Optionsbereich unzerschnitten. Die Veränderung der Konzeption hat auch finanzielle Auswirkungen. Für den Kleingartenpark (Wegebau, Saum, Parzellierung, Pflanzungen, etc.) werden nun statt 1,66 noch 1,1 Mio. Euro veranschlagt. Kosten für Gartenlauben sind hier nicht berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass der Wegebau entlang der Vogesenstraße auch der Verbindung Bahnhof – Landesgartenschaugelände dient und damit die dafür anfallenden Kosten nicht originär nur dem Kleingartenpark zuzurechnen sind. Gleiches gilt auch für die Ertüchtigung des Radweges, der wichtiger Bestandteil des Radwegenetzes bleiben wird. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Konzeption für den Kleingartenpark entsprechend den vorgenannten Ausführungen anzupassen. _________________________ Dr. Wolfgang G. Müller