Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
17. Januar 2018
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 1/2018 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 17.01.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 17:50 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Bürgermeister Petters SPD: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Bühler Dr. Caroli Hirsch Trahasch Frei CDU: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Burger Günther Rompel Straubmüller Freie Wähler: Stadtrat Stadtrat Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Granderath Vollmer FDP: Stadtrat Volk Linke Liste Lahr Stadträtin Rehm Entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadtrat Deusch Mauch Protokollführung: Frau Brandenburger Verwaltung: Frau Frau Frau Frau Herr Herr Herr Herr Herr Dalm Fink Hauptvogel Kabisch Lau Sester Dr. Siegele Sottru Tilebein -2Zuhörende: 4 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 258/2017 61 1. Bebauungsplan WEILERFELD II, Gemarkung Sulz - Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 13. November 2017 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans WEILERFELD II, Gemarkung Sulz wird gefasst. 2. Zum Zweck der Aufhebung des Bebauungsplans WEILERFELD II, Gemarkung Sulz ist die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 321/2017 61 2. Bebauungsplan GARTENMARKT UND GEWERBE im Stadtteil Mietersheim - Neuaufstellung statt Änderung, neuer Name - Beratung des Entwurfs - Teilaufhebung des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN und Aufhebung des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 1. Änderung - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlage) Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 18. Dezember 2017 (Anlage). Frau Dalm führt mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein. Stadtrat Hirsch kommt zur Sitzung (17:48 Uhr). -3Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB der Bebauungsplan GARTENMARKT UND GEWERBE neu aufgestellt. Der Geltungsbereich entspricht dem Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Blockschluck Götzmann vom 23.3.2015. 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan GARTENMARKT UND GEWERBE wird gebilligt. 3. Der Teilaufhebung des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN und der Aufhebung des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 1. Änderung wird zugestimmt. 4. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 5. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 3 Enthaltung(en) II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 29. November 2017 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 18. Januar 2018 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin