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Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)

28. November 2018
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 11/2018
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 28.11.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

16:00 Uhr bis 16:50 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung

Bürgermeister Petters

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Burger
Günther
Rompel
Straubmüller

Freie Wähler:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Girstl
Mauch
Schwarzwälder

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadtrat

Vollmer

FDP:

Stadtrat

Uffelmann

entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Granderath
Rehm
Trahasch
Volk
Wagenmann

Protokollführung:

Frau

Spelsberg

Verwaltung:

Herr
Frau
Herr
Herr
Frau
Herr
Herr
Herr

Brucker
Fink
Gresbach
Happersberger
Kabisch
Lau
Misic
Dr. Siegele

-2Herr
Herr

Zuhörende:

Sottru
Trampert

2

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 7. November 2018
gefassten Beschlüsse
Die Stadt Lahr veräußert das Grundstück Flst. Nr. 1378/2 Industriestraße, mit
2.892 m² zu einem Kaufpreis von 159.060,- €.
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
287/2018
1. Ergänzung
605

1.

Ausbau Brestenberg- und Gerichtsstraße
- Überarbeitete Ausbauplanung
- Übertragung Verpflichtungsermächtigung

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abteilung
Tiefbau vom 12.11.2018 (Anlage).
Herr Lau führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein.
Stadtrat Burger kommt zur Sitzung (16:20 Uhr).
Stadtrat Bühler kommt zur Sitzung (16:25 Uhr).
Nach der Diskussion im Gremium beschließen die Mitglieder des Technischen Ausschusses einstimmig, dass bei der Variante III in der Gerichtsstraße der historische Pflasterbelag auf der Fahrbahn erhalten bleiben soll, die
Gehwege gepflastert werden sollen und die Hochborde wegen der Regenwasserableitung bleiben werden.
Herr Lau weist ausdrücklich darauf hin, dass die ausführende Firma aufgrund
des Gefälles in der Gerichtsstraße voraussichtlich eine Gewährleistung ablehnen werde. Der Unterhaltungsaufwand wird sich erhöhen.

-3Der Technische Ausschuss beschließt:
1. Der Entwurfsplanung für den Ausbau der Brestenbergstraße und Gerichtsstraße wird zugestimmt. Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage
der Variante III. mit folgender Änderung: Der Fahrbahnbelag der nördlichen Gerichtsstraße wird anstatt in Asphalt- in Pflasterbauweise ausgeführt.
2. Gemäß § 86 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
werden außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzpositionen 2.6150.950700/005 (Ausbau Brestenbergstraße) in Höhe von
30.000,- € und bei 2.6150.950800/005 (Ausbau Gerichtsstraße) in Höhe
von 50.000,- € bewilligt.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch anteiligen
Übertrag der Verpflichtungsermächtigung bei der Finanzposition
2.6300.950000/702 (Ausbau Ortsmitte Sulz) in Höhe von insgesamt
80.000,- €. Der Gesamtbetrag der in der Haushaltssatzung festgesetzten
Verpflichtungsermächtigungen wird damit nicht überschritten. Die VE der
Ortsmitte Sulz wird im laufenden Haushaltsjahr 2018 auf Grund zeitlicher
Verschiebung nicht vollumfänglich benötigt. Eine entsprechende Berücksichtigung im Haushaltsjahr 2019 erfolgt.
3. Der verkehrsberuhigte Bereich wird um den Teilabschnitt der nördlichen
Gerichtsstraße gekürzt, stattdessen wird dort ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20 Zone) eingerichtet. Das hierzu erforderliche
Einvernehmen nach § 45 Abs. 1b, 1c, 1d StVO wird hiermit erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
278/2018
1. Ergänzung
605

2.

1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr –
Reichenbach
2. Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr –
Reichenbach
Hier: Bewilligung der Mehrkosten und Erhöhung des Haushaltansatzes
im Haushalt 2019 und einer Verpflichtungsermächtigung (VE) für das
Jahr 2020

Die Stadträte Dr. Caroli und Schwarzwälder kommen zur Sitzung (16:40 Uhr).
Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abteilung
Tiefbau vom 15.11.2018 (Anlage).
Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht.
Der Technische Ausschuss beschließt:
1. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Deckung der Mehrkosten für die
Durchführung der Maßnahme - Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei
der Poche" in Lahr – Reichenbach – in Höhe von 404.254,90 EUR werden
bewilligt.

-42. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Deckung der Mehrkosten für die
Durchführung der Maßnahme - Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr.
11a in Lahr - Reichenbach - in Höhe von 139.049,12 EUR werden bewilligt.
3. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Deckung der Mehrkosten für Tragwerkplanung, Objektplanung und der Örtlichen Bauleitung von ca.
160.000,00 EUR werden bewilligt.
4. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Deckung der geschätzten Mehrkosten für die Durchführung der sonstigen Leistungen (Versorgungsträger, Inanspruchnahme der anliegenden Grundstücke, etc.) von ca. 70.000,00 EUR
werden bewilligt.
5. Die Erhöhung des Haushaltansatzes auf der Haushaltstelle
2.6300.950000-605 „Brücke über Gereutertalbach“ im Jahr 2019 (160.000,00
EUR) und im Jahr 2020 (VE = 300.000,00 EUR) von 315.000,00 EUR auf
insgesamt rund 775.000,00 EUR wird bewilligt.
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Förderung im Jahr 2019 in
Höhe von 136.000,00 EUR und im Jahr 2020 in Höhe von 136.000,00 EUR
(Gesamtförderung = 272.000,00 EUR) erwartet wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 7. November 2018
Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß §
37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während
der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 29.11.2018

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin