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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

8. Juli 2019
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 7/2019
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 08.07.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 18:40 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Lettau

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Rehm
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

-2entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Ortsvorsteher

Benz
Böhmer
Bühler
Frei
Fäßler

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

16

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 03.06.2019 gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat hat über die Vergabe der Rettungsgrabungsarbeiten (archäologische
Stadtkerngrabung) im Rahmen der 5. Änderung Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, Archäologische Ausgrabung beschlossen.
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
163/2019
30

1.

Änderung des § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der
Stadt Lahr/Schwarzwald

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung von § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald. Die Änderung des § 5
Abs. 1 der Gemeindeordnung erfolgt in folgendem Wortlaut:
Neue Fassung:
§5
Ältestenrat
(1)

Der vom Gemeinderat gebildete Ältestenrat setzt sich aus dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin mit dem Vorsitz und jeweils einem Mitglied der Fraktionen, das der oder die Fraktionsvorsitzende bzw. der Sprecher oder die Sprecherin der Fraktion sein soll,
sowie je einem weiteren Mitglied von Fraktionen mit mindestens fünf
Mitgliedern zusammen. Die Beigeordneten nehmen an den Sitzungen
teil.

Bisherige Fassung:
§5
Ältestenrat
(1)

Der vom Gemeinderat gebildete Ältestenrat setzt sich aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und jeweils einem Vertreter der Fraktionen, der der Fraktionsvorsitzende bzw. der Sprecher der Fraktion sein
soll, sowie je einem weiteren Vertreter von Fraktionen mit mehr als
sechs Mitgliedern zusammen. Die Beigeordneten nehmen an den Sitzungen teil.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-4-

159/2019
201

2.

Landesgartenschau 2018
Verlustabdeckung für das Wirtschaftsjahr 2019

Während der Aussprache zum Tagesordnungspunkt werden Rückfragen zu
einzelnen Aspekten der Vorlage gestellt. Herr de Haen, Geschäftsführer Landesgartenschau GmbH erläutert Hintergründe und beantwortet die Fragen
aus dem Gremium.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2019 bei der Finanzposition
2.5850.987900-998 (Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
-Maßnahmen gemäß Erfolgsplan) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von
696.000 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch bereits feststehende bzw. sich
abzeichnende Haushaltsverbesserungen 2019.
Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)

152/2019
202

3.

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2018 - Entlastung des Aufsichtsrates

Bürgermeister Petters übernimmt für diesen Tagesornungspunkt die Sitzungsleitung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats Oberbürgermeister Dr. Müller, Erster Bürgermeister Schöneboom, Stadtrat Hirsch, Stadtrat Dr. Caroli, Stadträtin
Dreyer, Stadträtin Rompel, Stadtrat Dörfler, Stadtrat Burger, Stadtrat Roth,
Stadtrat Wagenmann, Stadträtin Deusch, Stadtrat Täubert und Stadtrat Uffelmann nehmen als Mitglieder des Aufsichtsrats wegen Befangenheit nicht
an Beratung und Beschluß des Tagesordnungspunktes teil.

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-597/2019
602

4.

Neubau Rasensportplatz im Stadtteil Langenwinkel

Der Gemeinderat beschließt:
Der Technische Ausschuss stimmt der Planung und Finanzierung für den
Neubau des Rasensportplatz im Stadtteil Langenwinkel zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

162/2019
30

5.

Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahren im Bereich "Seepark"

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Stadt Lahr und
die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH beim Landgericht Offenburg seit
Dezember 2018 ein selbstständiges Beweisverfahren gemäß § 485 Abs. 2
Nr. 2 ZPO zum „Stegmattensee“ durchführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

142/2019
603

6.

Scheffel-Gymnasium
Wasserschaden im Erdgeschoss: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben
Mittelumschichtung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG II)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 84 der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Ausgaben
bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Gebäudeunterhaltung ScheffelGymnasium“ in Gesamthöhe von 121.400,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.9100.850000 „Deckungsreserve“ in Höhe von 50.000,-- €, durch
eine Umschich-tung der bei der Finanzposition 1.2310.505700 „KInvFG II
Maßnahmen Scheffel-Gymnasium“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
in Höhe von 50.000,-- € und durch Einsparungen bei der Finanzposition
1.2210.505 000 „Schulsanierungsprogramm Otto-Hahn-Realschule“ in Höhe
von 21.400,-- €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6125/2019
622

7.

Zuschuss für den Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad im
Jahr 2019

Der Gemeinderat beschließt:
Dem Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad wird der Zuschuss in
Höhe von 34.500 € für die Badesaison 2019 ausbezahlt.
Der Überlassungsvertrag für das Reichenbacher Schwimmbad wird für die
Zukunft entsprechend angepasst
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

118/2019
622

8.

Anpassung der allgemeinen Verkaufspreise für Flächen der Stadt Lahr
in Gewerbe- und Industriegebieten

Der Gemeinderat beschließt:
Der allgemeingültige Verkaufspreis für Grundstücke der Stadt Lahr in Gewerbe- und Industriegebieten wird ab 01.08.2019 von 55,-€/m² auf 90,-€/m² (inkl.
öffentlich-rechtlicher Beiträge und naturschutzrechtlichen Ausgleichszahlungen) angehoben.
Im Fall einer geplanten, zulässigen Einzelhandelsnutzung ist der Verkaufspreis entsprechend einer evtl. höheren Wertschöpfung im Verhandlungsweg
anzupassen und zur Einzelentscheidung dem jeweils zuständigen gemeinderätlichen Gremium vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

151/2019
605

9.

Umgestaltung Ortsdurchfahrt Reichenbach (B415)
- Vergabe der Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Johann Joos, Hartheim, wird auf Grund ihres Angebotes vom
05.06.2019 beauftragt, die erforderlichen Straßenbauarbeiten im Zuge der
Maßnahme „Umgestaltung Ortsdurchfahrt Reichenbach (B415)“ durchzuführen.
Die Gesamtauftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt: 2.927.075,87 EUR
(davon Anteil Stadt Lahr 1.278.934,40 EUR)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-7130/2019
61

10.

Bebauungsplan WERDERSTRASSE
- Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Eine Zurückstellung des Baugesuchs wird nicht beantragt.
2. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
3. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung
noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
135/2019
61

11.

Einfacher Bebauungsplan LUDWIGSTRASSE
- Konzeptvorstellung Teilbereich ehemalige Druckerei

Auf Grund der Diskussion im Technischen Ausschuss wird der Punkt 2 des
Beschlussvorschlags um den Satz „Es sind zusätzlich sechs Standorte für
großkronige Laubbäume im Bebauungsplan vorzusehen“ ergänzt.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Das städtebauliche Konzept wird Grundlage für das anstehende Bebauungsplanverfahren.
2. Den hiermit vorgestellten Planungszielen wird zugestimmt. Es sind zusätzlich sechs Standorte für großkronige Laubbäume im Bebauungsplan
vorzusehen.
3. Nach Abschluss des Städtebaulichen Vertrages kann eine Ausnahme
von der Veränderungssperre für den Umbau des Bestandsgebäudes erteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

136/2019
61

12.

Einfacher Bebauungsplan LUDWIGSTRASSE
- Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung

noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-8-

140/2019
61

13.

Bebauungsplan SCHWEICKHARDTSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans SCHWEICKHARDTSTRASSE gemäß
§ 30 (3) BauGB wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
3. Die Planungsziele vom 28.05.2019 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

141/2019
61

14.

Bebauungsplan SCHWEICKHARDTSTRASSE
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans SCHWEICKHARDTSTRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14
BauGB beschlossen.
2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum
Bebauungsplan SCHWEICKHARDTSTRASSE wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
03.06.2019
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

-9Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 08.07.2019

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin