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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2019
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 25.02.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 19:35 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Lettau

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Rehm
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadtrat

Benz

-2Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Böhmer
Straubmüller
Volk

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

17

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2019 gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat hat über die Veräußerung der Grundstücke
Flurstücknummer 26938, Gemarkung Lahr, Flugplatzstraße 14 u.16,
Flurstücknummer 26938/1, Gemarkung Lahr; Schweickhardtstraße 20 u.22,
Flurstücknummer 26921/2; Gemarkung Lahr, Zeppelinstraße 1 u.3
Flurstücknummer 26921/1; Gemarkung Lahr, Zeppelinstraße 7 u.9
Flurstücknummer 26921/3; Gemarkung Lahr, Heiligenstraße 1 u.3
mit einer Gesamtfläche von 9.568 m² zum Preis des Bodenrichtwertes 2018 in Höhe von 165 €/m² (1.578.720,- €) abzüglich der vom Erwerber bereits bezahlten Erschließungskosten in Höhe von 62.207,68 € zu einem Gesamtkaufpreis von
1.516.512,32 € sowie einer ergänzenden Vereinbarung zur Förderung bezahlbaren
Wohnraums in Lahr Beschluss gefasst.
II. INFORMATION
Information Landesgartenschau
Frau Karl berichtet von den Aktivitäten auf dem ehemaligen Landesgartenschaugelände. So wird derzeit eine Fläche stabilisiert, um zukünftig weiterhin
größere Veranstaltungen zu ermöglichen. Zum ersten Jahrestag der Eröffnung am 10. April ist eine Veranstaltung geplant und im Mai findet die Messe
»trendy + cool« statt. Aktuell werden im Gelände 300 Bäume ersetzt. Dies ist
durch die Trockenheit im letzten Jahr erforderlich geworden und erfolgt zu
großen Teilen im Rahmen der Gewährleistung.
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
42/2019
61

1.

Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung
- Archäologische Ausgrabung Leopoldstraße
- Bericht und weiteres Vorgehen

Zum Tagesordnungspunkt entwickelt sich eine intensive Diskussion zum
Thema archäologische Grabung und den damit verbundenen Kosten.
Im Zuge der Diskussion zu alternativen Standorten der Bebauung wird von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Wunsch geäußert, in einer der
nächsten Sitzungen des Technischen Ausschusses eine Liste der im Besitz
der Stadt befindlichen Gelände vorzustellen. Oberbürgermeister Dr. Müller
sagt dies zu.

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der öffentlich-rechtlichen Investorenvereinbarung zwischen dem Land
Baden-Württemberg und der Stadt Lahr wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe der

-4archäologischen Grabung auf Grundlage der beigefügten Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis vorzubereiten.
3. Die Verwaltung wird eine Markterkundung vor der Ausschreibung
durchführen und eine Vertreterin des Landesamtes für Denkmalpflege
zur Sitzung einladen. Nach Durchführung der Ausschreibung wird der
Vergabevorschlag zum Beschluss vorgelegt.
4. Der Sperrvermerk, der für diese Maßnahme im Haushaltsplan 2019

unter der Finanzposition 2.8800.950500/999 (Allgemeines Grundvermögen –Boden-ordnungsmaßnahmen: Mittelansatz i.H.v. 300.000 €)
enthalten ist, wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
22
Ja-Stimme(n)
7
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
54/2019
10/101

2.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern

Oberbürgermeister Dr. Müller ergänzt zur Vorlage, dass Frau Silke Reibold weiterhin im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung
mitwirken will und deshalb ergänzend als „weitere Sachkundige“ zur
Wahl steht.
Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann.
Der Gemeinderat beschließt:
Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung
Gutenbergschule
Mitglied: Steffi Stulz
Stellvertretung: Karin Kussin
Schulkindergarten für geistig behinderte Kinder
Mitglied: Jochen Meier
Weitere Sachkundige
Silke Reibold
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
335/2018
202

3.

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen;
Teilprojekt 1 – Produktplan der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:

-5Der Gemeinderat nimmt den Produktplan der Stadt Lahr zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

18/2019
15

4.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018
bei der Finanzposition 1.0260.675500 (Kostenerstattung an BGL)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 GemO bei
der Finanzposition. 1.0260.675500 (Amt für Projektentwicklung - Kostenerstattung an BGL) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 228.600,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.0260.572310 (Amt für Projektentwicklung - Honorare und Entschädigungen) in Höhe von € 197.600,-- sowie durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.061000 (Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen –
Sonstige allg. Zuweisungen vom Land) in Höhe von € 31.000,--.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
15/2019
201

5.

Sanierung der Straßenbeleuchtung in Lahr
Endgültige Deckung der in der Sitzung am 02.07.2018 bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2018)

Der Gemeinderat beschließt:
Mit Beschluss vom 02.07.2018 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr
2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
auf der Finanzposition 1.6700.510100 (Straßenbeleuchtung - Umrüstung der
Leuchtmittel) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 325.000,00 € bewilligt.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im
Vergleich zum Planansatz 2018 um 325.000,00 € verringerte Zuführung an
den Vermögenshaushalt bzw. erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Die endgültige Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 325.000,00 € erfolgt
durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.041000 (Schlüsselzuweisungen vom Land) i.H.v. 145.000,00 €, 1.9000.041100 (Kommunale
Investitionspauschale) i.H.v. 85.000,00 €, 1.9000.061000 (Sonstige allg. Zuweisungen) i.H.v. 42.000,00 € und durch Einsatz der Deckungsreserve (Finanzposition 1.9100.850000) i.H.v. 53.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
340/2018
St. Feuerw

6.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018) im
Feuerschutz-Deckungskreis „GD 13005200“

Der Gemeinderat beschließt:

-6Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2018 beim Deckungskreis „GD 13005200“ (Ausgabepositionen 1.1300.520100 „Anschaffung Ausrüstungsgegenstände“, 1.1300.520200 „Instandhaltung Feuerwehrgeräte“,
1.1300.525000 „Unterhaltung der Funktechnik“, 1.1300.550000 „ Haltung von
Fahrzeugen“, 1.1300.562000 „Aus- und Fortbildung“, 1.1300.575000 „Betriebsaufwand“, 1.1300.575100 „Persön-liche Entschädigungen“,
1.1300.575300 „Betriebsaufwand zentr. Atemschutzwerkstatt“, 1.1300.66100
„Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine“, 1.1300.668000
„Vermischte Ausgaben“, überplanmäßige Ausgaben in Höhe von (aufgerundet) € 188.748,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.1300.150100 „Kostenerstattung n. d. Feuerwehrgesetz“ in
Höhe von € 104.720,--, durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.1300.150300 „Kostenerstattung vorbeugender Brandschutz“ in Höhe von €
55.930,--, durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.1300.150200 „Kostenerst. zentrale Atemschutzwerkstatt“ in Höhe von € 20.150,--, sowie durch
Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.1300.150400 „Kostenersatz zentrale Schlauchwerkstatt“ in Höhe von € 7.948,--.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

19/2019
502

7.

Ausbau des Betreuungsangebotes im evangelischen Kindergarten
Hugsweier
- Endgültige Deckung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr
2018)

Der Gemeinderat beschließt:
Mit Beschluss vom 24.09.2018 hat der Gemeinderat gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2018 bei der
Finanzposition 2.4649.940000-101 (Kindergarten Hugsweier, Erweiterung/Umbau) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 200.000 Euro bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 um 200.000 Euro erhöhte Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage.
Die endgültige Deckung kann aus Einsparungen bei der Finanzposition
1.4648.700000 erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

28/2019
603

8.

Scheffel-Gymnasium - Wasserschaden im Erdgeschoss
- Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2018)

Der Gemeinderat beschließt:
Mit Beschluss vom 11.06.2018 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr

-72018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei
der Finanzposition 1.2310.500000 „Scheffel-Gymnasium - Gebäudeunterhaltung“ überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 227.000,-- € bewilligt.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im
Vergleich zum Planansatz 2018 verringerte Zuführung zum Vermögenshaushalt bzw. erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84
GemO bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Scheffel-Gymnasium - Gebäudeunterhaltung“ überplanmäßige Ausgaben in neu ermittelter Höhe von
287.000,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.6700.575000 „Stromverbrauch“ in Höhe von 80.000,-- € sowie
durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.003000 „Gewerbesteuer“ in Höhe von 207.000,-- €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

29/2019
603

9.

Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagsschule / Umbau im
Bestand
- Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018
(Mittelumschichtung)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Ausgaben
bei der Finanzposition 2.2210.941000-002 (Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagsschule) in Höhe von 205.000,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Umschichtung bei der
Finanzposition 2.2210.942000-002 (Otto-Hahn-Realschule - bauliche Verbesserungen) in betragsgleicher Höhe von 205.000,-- € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-830/2019
202

10.

Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2018);
Ausgleich von Forderungen des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und
Verkehr gegenüber der Stadt Lahr
hier: Endgültige Deckung der Mehrausgaben

Der Gemeinderat beschließt:
1. Mit Beschluss vom 19.11.2018 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei
folgenden Haushaltsstellen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von zusammen 450.500,- €:
- 1.2900.57500 (Schülerbeförderung – Betriebsaufwand) in Höhe von
434.100 €,
- 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) in Höhe von 16.400 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt zum einen in Höhe von
121.800 € durch Mehreinnahmen bei Finanzposition 1.8300.210000
(Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und anderen Beteiligungen) und zum anderen vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsansatz um 328.700 € erhöhte Rücklagenentnahme.
2. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg bei Haushaltstellen 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie
106) weitere überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 7.700,- €.
3. Die endgültige Deckung der teilweise vorläufig gedeckten Mehrausgaben
aus Nr. 1 und 2 erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.900.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 336.400,-.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
21/2019
602

11.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018)
Kostenerstattung an BGL Abt. Öffentliches Grün und Umwelt

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2018 auf der Finanzposition 1.7500.675500 „Kostenerstattung an BGL“ für den Bereich Bestattungswesen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 106.000,-.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.7500.110100 „Grabstättengebühren“ in Höhe von € 106.000,-.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-920/2019
602

12.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018)
Kostenerstattung an BGL - Abt. Öffentlichen Grün und Umwelt

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2018 beim Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.5620.
„Sportplätze und –anlagen“, 1.5800. „Öffentl. Grünanlagen“, 1.5801. „Stadtpark“, 1.5820. „Kinderspielplätze“ und 1.5910. „Miniaturgolanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 186.000 Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch:
Mehreinnahmen bei der Finanzposition:
1.5801.110000 „Benutzungsgebühren Stadtpark“
1.5803.159000 „Vermischte Einnahmen“
1.7500.110000 „Bestattungsgebühren“
1.7500.110100 „Grabstättengebühren“
Einsparungen bei Finanzposition:
1.5800.515000 „Unterhaltung gärtn. Anlagen“

18.100 Euro
6.100 Euro
61.800 Euro
36.300 Euro
63.700 Euro

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
10/2019
202

13.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung
von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassergebührensatzung – AbwGebS)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung
der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
27/2019
202

14.

Bewirtschaftungsvertrag für den Ostteil des Flughafenareals

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt,
1. den Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Stadt Lahr und der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH entsprechend der in der
Anlage beigefügten Fassung.
2. den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, dem Abschluss des Bewirtschaftungsvertrages zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
334/2018

15.

Zusammenführung von Gemeindevollzugsdienst (GVD) und Kommuna-

- 10 302

lem Ordnungsdienst (KOD)
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage beigefügten Konzept zur Zusammenführung des bestehenden Gemeindevollzugsdienstes (GVD) und
des bestehenden Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zum 01.03.2019
zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Umwandlung der im Stellenplan (Unterabschnitt 1100) vorhandenen 4,0 Vollzeitstellen „GVD“ (EG 5) in 4,0 Vollzeitstellen „KOD“ mit Wirkung ab 01.03.2019 zu.
3. Der Gemeinderat beschließt, alle „KOD“-Stellen auf der Grundlage des
vorgelegten Konzeptes nach Zusammenführung des Gemeindevollzugsdienstes und des Kommunalen Ordnungsdienstes mit Wirkung ab
01.03.2019 auf Entgeltgruppe 9a TVöD anzuheben.
4. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis:
Die Zusammenlegung von GVD und KOD erfordert im Haushaltsjahr 2019
voraussichtlich einen zusätzlichen Mittelbedarf von insgesamt
ca. 80.000,- €.
Diese notwendigen Finanzmittel belaufen sich auf ca. 37.000,- € für zusätzliche Personalkosten (Haushaltsstelle 1.1100.4000000), auf ca.
30.000,- Euro für die erforderliche Qualifizierungsmaßnahme (Haushaltsstelle 1.0810.562100), auf ca. 8.000,- € Euro für die Beschaffung zusätzlicher Ausstattung (Haushaltstelle 1.1100.520000) und auf ca. 5.000,- € für
den Kauf zweier E-Bikes (Haushaltsstelle 2.110.935000).

Die über- bzw. außerplanmäßigen Mehrausgaben werden gemäß § 84 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) im Rahmen der Zuständigkeitsregelung finanzieller Art im Laufe des Haushaltsjahres 2019
von der Facheinheit beantragt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
23/2019
61

16.

Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen
- Finanzierung der vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung der zukünftigen Regelung

Der Gemeinderat beschließt:
Die im Haushaltsplan 2019 unter der Finanzposition 2.6300.950000-092
"Gemeindestraßen – Fußverkehrsinfrastruktur" mit einem Sperrvermerk versehenen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR werden für die Umsetzung
der Maßnahme freigegeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
7/2019
501

17.

Durchführung von überregionalen Sportveranstaltungen in Lahr
hier:
Bewerbung für die Durchführung des Landesturnfestes 2022 in Lahr

- 11 Der Gemeinderat beschließt:
1.) Ausgehend vom Sportentwicklungskonzept der Stadt Lahr (Beschluss des
Gemeinderates vom 15.10.2018) stimmt der Gemeinderat einer Bewerbung
für die Durchführung des Landesturnfestes 2022 in Lahr zu.
2.) Vor Abschluss der endgültigen Vereinbarung mit dem Badischen Turnerbund e.V. über die Zusammenarbeit, Organisation und Durchführung des
Landesturnfestes 2022 wird dem Gemeinderat das Veranstaltungs/- und Finanzierungskonzept zur Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im
Haushalt 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
47/2019
605

18.

Ausbau Brestenberg- und Gerichtsstraße in Lahr
- Vergabe der Straßen- und Pflasterbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Lässle, Straßen- u. Pflasterbau, aus Schwanau wird auf Grund
ihres Angebotes vom 22.01.2019 beauftragt, die Straßen- und Pflasterbauarbeiten auszuführen.
Die Auftragssumme beträgt 461.529,56 Euro einschl. 19 % MwSt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
41/2019
622

19.

Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit Geschäftsstelle
in Lahr mit den benachbarten Gemeinden im ehemaligen Landkreis
Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Reform
des Gutachterausschusswesens in Baden-Württemberg zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, mit den benachbarten
Gemeinden im ehemaligen Landkreis Lahr eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses
mit Geschäftsstelle in Lahr zu erarbeiten und abzustimmen und danach dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
31/2019
61

20.

Einfacher Bebauungsplan LUDWIG-FRANK-STRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

- 12 Bürgermeister Petters erläutert auf Nachfrage aus dem Gremium die ergänzende Notwendigkeit eines Vor-Ort-Termins.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans LUDWIG-FRANKSTRASSE gemäß § 30 (3) BauGB wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB.
3. Die Planungsziele vom 23. Januar 2019 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)

- 13 32/2019
61

21.

Einfacher Bebauungsplan LUDWIG-FRANK-STRASSE
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans LUDWIGFRANK-STRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre
zum Bebauungsplan LUDWIG-FRANK-STRASSE wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)
34/2019
61

22.

1. Teilbebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung
(Bereich südlich der Schutter)
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Beschluss zur 3. Offenlage
- Planungsziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im Bestandsplan vom 23. Januar 2019 dargestellten Bereich

wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans
HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
3. Die Durchführung einer 3. Offenlage wird beschlossen.
4. Die Planungsziele vom 23.1.2019 werden aktualisiert und gebilligt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
33/2019
61

23.

1. Teilbebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung
(Bereich südlich der Schutter)
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den Geltungsbereich des 1. Teilbebauungsplanes HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum 1.
Teilbebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung wird be-

- 14 schlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
43/2019
61

24.

Einfacher Bebauungsplan LUDWIGSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

Aus dem Gremium wird angemerkt, dass die in der Sitzung des Technischen
Ausschusses vorgestellte Konzeption als zu dicht und teilweise auch zu hoch
empfunden wurde.
Bürgermeister Petters sagt zu, entsprechende Prüfungen in die Planungsziele mit aufzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans LUDWIGSTRASSE
gemäß § 30 (3) BauGB wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB.
3. Die Planungsziele vom 30. Januar 2019 werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

45/2019
61

25.

Einfacher Bebauungsplan LUDWIGSTRASSE
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans LUDWIGSTRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14
BauGB beschlossen.
2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre
zum Bebauungsplan LUDWIGSTRASSE wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
38/2019
61

26.

Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN
DER INNENSTADT, 3. Änderung
- Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3
Baugesetzbuch (BauGB)

- 15 Der Gemeinderat beschließt:
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN und ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt
ist, wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
329/2018
61

27.

Einfacher Bebauungsplan WESTLICHE TRAMPLERSTRASSE
- Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Eine Zurückstellung des Baugesuchs erfolgt nicht.
2. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
3. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung
noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
28.01.2019

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 21.11.2018

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 25.02.2019

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin