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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2018
Öffentliche Sitzung des Umweltausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 16.07.18 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 20:45 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung

Bürgermeister Petters

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Caroli
Hirsch
Kleinschmidt

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Burger
Günther
Schweickhardt

Freie Wähler:

Stadtrat
Stadtrat

Mauch
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadtrat

Vollmer

FDP:

Stadträtin

Kmitta

Sachkundige Einwohner:

Herr
Frau
Herr
Herr
Herr
Frau

Bahr
Ducksch
Huppert
Schmieder
Spahl
Mangei

Sachkundige Einwohner
ohne Stimmrecht:

Herr
Herr

Gantert
Dr. Schulze

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Herr

Straubmüller
Rehm
Böhmer
Lang

Protokollführung:

Herr

Pieper

Zuhörende: 4
Presse:
3

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Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Umweltausschuss beschlussfähig und
die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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ÖFFENTLICHE SITZUNG
Der Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnung mit den Informationspunkten zu beginnen.
Die Mitglieder stimmen dem Vorschlag zu.
II. INFORMATION
Verschiedenes
1.

Aktivitäten des Gewässerschutzbeauftragten und Ergebnisse der Gewässerschauen
Die Abteilung Tiefbau stellt anhand einer Präsentation die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten und die Ergebnisse des Jahres 2017 vor. Der Bericht wurde nachträglich an die Teilnehmenden versandt. Die Mitglieder des
Umweltausschusses bitten darum, dass jedes Jahr der aktuelle Bericht des
Gewässerschutzbeauftragten im Gremium vorgestellt wird.
Im Anschluss erfolgt eine kurze Diskussion über den geplanten Bau und den
aktuellen Stand des Regenrückhaltebeckens auf der Gemarkung Sulz. Derzeit prüft das Landratsamt Ortenaukreis das Projekt. Nach Vorlage aller Genehmigungen und vor Beginn des Baus wird eine nochmalige Information von
Seiten der Abteilung Tiefbau im Umweltausschuss erfolgen (voraussichtlich
erst 2019).
2.
Coffee-to-go „Noch e mol“ – Projekt in Lahr
Die Stabsstelle Umwelt berichtet, dass das Projekt der Stadt Lahr und des
Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau zur Abfallvermeidung und zum Ressourcenschutz am 22. Mai 2018 den EU AWARD „Sonderpreis für Europäisches
Engagement“ zur Abfallvermeidung gewonnen hat.
3.
Recyclingpapier-Auszeichnung für die Stadt Lahr
Die Stabsstelle Umwelt informiert, dass die Stadt Lahr am 20. Juli 2018 als
„Recyclingpapierfreundliche Kommune“ ausgezeichnet wird.
2017 lag der Recyclingpapieranteil mit Blauem Engel innerhalb der Stadtverwaltung bei 95,5 %. Qualitäts-Kopierpapier aus Recyclingpapier erfüllt alle
wichtigen Normen für Papier im Bürobereich und kann daher ohne Einschränkungen auf allen gängigen Kopierern, Normalpapier-Faxgeräten, Laser- und Tintenstrahl-Druckern eingesetzt werden. Für Recyclingpapier müssen keine Bäume gefällt werden und es können 60% Energie- und bis zu
70% Wasser eingespart werden.
4.
Kreisputzete 2018 in Lahr
Die Stabsstelle Umwelt teilt mit, dass die Stadt Lahr mithilfe von vielen Schulen, Kindergärten, Vereinen, Ortsteilen und weiteren Teilen der Bevölkerung
an der diesjährigen „Aktion Stadtputz – für ein sauberes Lahr“ beteiligt hat.
Insgesamt konnten 40 Kubikmeter Abfälle in der Natur gesammelt und entsorgt werden. Die Stadt Lahr dankt allen Teilnehmenden der Kreisputzete.

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5.
Klimapartnerschaft Lahr-Alajuela – aktueller Stand der Projekte
Die Stabsstelle Umwelt berichtet, dass im April 2018 das Projekt „Nachhaltige
Optimierung des Abwassermanagement für die Bürger und Umwelt von Alajuela“ erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Seitdem fließt das Abwasser der Kernstadt (rund 40.000 Einwohner) wieder durch die sanierte Zentralkläranlage und wird dadurch erheblich gereinigt. Im Rahmen des dreijährigen
Projektes wurden außerdem zwei dezentrale Kläranlagen mit neuer Technologie und Technik aufgerüstet und eine kommunale Abwasser/SchlammAnnahmestation eingerichtet. Das Ziel einer angemessenen und gesetzeskonformen Abwasseraufbereitung konnte mit dem Projekt erreicht werden.
Dies ist ein wertvoller Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz in
der Region Alajuela.
Beim Projekt „Nachhaltiger Schutz der Trinkwasserquellen für die Bevölkerung von Alajuela durch Aufforstung und Umweltbildung“ konnte in intensiver
und engagierter Zusammenarbeit die praxisorientierte Umweltbildungsmaterialien zum Thema Wasser, Biodiversität, Ökosystem Wald und Klimawandel
erstellt werden. So wurde unter anderem das Buch mit der Geschichte des
costa-ricanischen Wassertropfens „Die Reise von Go-tica in Costa Rica“ und
die Geschichte des Lahrer Wassertropfens „Die Abenteuer von Go-tica und
Tröpfi in Deutschland“ erstellt. Beide Geschichten sind in dem Buch jeweils in
deutscher und in spanischer Sprache vorhanden.
Zur Beteiligung und Unterstützung der Projekte lädt die Stabsstelle Umwelt
weitere interessierte Personen ein.
6.
Renaturierung Gereutertalbach
Die Stabsstelle Umwelt informiert, dass für die Renaturierung des Gereutertalbaches ein Zuschuss in Höhe von 70% bewilligt wurde.
7.
Carsharing in Lahr – My E-Car
Der Klimaschutzmanager berichtet, dass die städtischen Mitarbeitenden in
einer Pilotphase als klimafreundliche Alternative zu den Dienstfahrzeugen
auch das E-Fahrzeug vom Car-Sharing-Anbieter My E-Car nutzen können.
8.
Next Bike in Lahr
Der Klimaschutzmanager informiert über das in Lahr neu eingeführte Pedelec-Verleihsystem von Next-Bike mit momentan drei Standorten. Auch die
Pedelecs sollen den städtischen Mitarbeitenden zur Nutzung bei Dienstfahrten zur Verfügung gestellt werden.
9.
Eschensterben in Lahr
Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt teilt mit, dass es derzeit ein starkes Eschensterben in Lahr gibt, aufgrund eines Pilzbefalls, gegen den es
kein Gegenmittel gibt. Es gibt Standorte, die bekannt sind wie z.B. an der
Friedhofstraße, an der Straße zwischen Lahr und Hugsweier und in der Geroldsecker Vorstadt. Es wird hier zu einigen Rodungen kommen, die unvermeidbar sind, da auch abbrechendes Holz eine Gefahr darstellt. Wenn möglich, wird es Ersatzpflanzungen geben.
10. Amphibienschutz in Lahr-Sulz
Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt gibt einen chronologischen Einblick über die Situation der wandernden Amphibien in Lahr-Sulz, an der Pan-

-5zerstraße zum Langenhard. Auf Höhe des Naturbads Sulz wurde im Herbst
2014 ein Schutzzaun über die Länge von 500 Metern errichtet. Seitdem wird
die Wanderung von Ehrenamtlichen betreut und die Zahl der verschiedenen
gesetzlich geschützten Amphibien erfasst. Der Zaun muss nun zeitnah erneuert werden Zudem ist aus fachlicher Sicht eine Straßenuntertunnelung
erforderlich. Durch das Einsammeln und den Transport der Amphibien von
der einen zur anderen Seite konnte mit der Unterstützung Freiwilliger das
tödliche Überfahren der Amphibien reduziert werden. Das Naturbad verzeichnet derzeit keine Probleme mit zugewanderten Amphibien im Bad.
Die Ortsverwaltung Sulz bedankt sich für das Engagement und begrüßt die
hervorragende Kommunikation mit dem Naturbad Sulz.

I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
178/2018
St. Umwelt

1.

Maßnahmen aus dem Energie und Klima - Arbeitsprogramm 20182022
Der Vorsitzende und die Stabsstelle Umwelt führen kurz in die bereits mehrmals beratene Vorlage ein und gibt Sie abschließend zur Abstimmung.

1. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ein Klimaanpassungskonzept
zu den lokalen Auswirkungen des Klimawandels und den notwendigen Anpassungsmaßnahmen erstellen lässt und dazu Fördergelder beantragt (1.1.4
a).
2. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei allen größeren Bauprojekten routinemäßig die Möglichkeiten des Aufbaus einer neuen Nahwärmeinsel
und den Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz prüfen lässt (1.3.2 c).
3. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden darauf achtet, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energie 30 % über den gesetzlichen Vorgaben (EEWärmeG) liegt.
Zu jedem neu geplanten kommunalen Gebäude erhält das Gremium für das
Wärme (Klimatisierungs-)konzept eine Standard- und eine Klima-Variante mit
Kostenbetrachtung zur weiteren Entscheidung vorgelegt (2.1.1 b).
4. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei umfassenden Sanierungen
von kommunalen Gebäuden darauf achtet, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung mindestens 30 % beträgt. Zu jedem zu sanierenden kommunalen Gebäude erhält das Gremium
für das Wärme (Klimatisierungs-)konzept eine Standard- und eine KlimaVariante mit Kostenbetrachtung zur weiteren Entscheidung vorgelegt (2.1.1
c).
5. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Sanierung von Heizungen in kommunalen Gebäuden vorrangig einen Anschluss an Fern- und
Nahwärmenetze anstrebt, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen.
Zu jeder Sanierungsplanung erhält das Gremium eine Standard- und eine
Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur weiteren Entscheidung vorgelegt
(2.1.1 d).

-66. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ab 2018 bei der Neuplanung
von kommunalen Gebäuden den EU-Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude (2013/31/EU) einhalten wird (2.1.1 e).
7. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr Stadt Lahr bei der umfassenden Sanierung von kommunalen Gebäuden die gültige EnEV-NeubauAnforderungen + 10 % oder KfW-Effizienzhaus 100 oder besser und bei
denkmalgeschützten Gebäuden /besonders erhaltenswerte Bausubstanz die
gültige EnEV-Neubau-Anforderungen + 60 % oder Effizienzhaus Denkmal
oder besser einhalten wird. Zu jeder Sanierungsplanung erhält das Gremium
eine Standard- und eine Klima-Variante mit Kostenbetrachtung zur EinzelfallEntscheidung vorgelegt (2.1.1 f).
8. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Beschaffung (Miete /
Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen für die hauptsächlich innerstädtische
Nutzung grundsätzlich E-Fahrzeuge beschafft, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (4.1.2 b).
9. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei der Beschaffung (Miete /
Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen für den restlichen Bedarf die Auswahl
in der CO2-Effizenzklasse B oder besser laut Pkw-EnVKV erfolgt (4.1.2 c).
10. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr gebührenfreies Parken für
elektrisch betriebene Fahrzeuge für bis zu drei Stunden auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (im Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten) bis 2025 gestattet (4.5.1 e).
11. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr einen Förderantrag beim Bund
stellt, um die Personalstelle Klimaschutzmanagement befristet fortzuführen.
12. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ab 2019 generell Recyclingpapier (aus 100 % Altpapier) für intern und extern erstellte Druckerzeugnisse
(z.B. Berichte, Broschüren, Flyer) nutzt (5.2.4 c).
13. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schulen, Kindergärten
u.a.) mindestens eine Komponente (z.B. Fleisch, Fisch, Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gemüse, Salat) in Bioqualität sowie eine Fairtrade-Komponente (z.B.
Kakao, Tee, Gewürze) anbietet (5.2.4 d).
14. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr für alle dienstlichen Flugreisen
einen Klimaausgleich einführt, vorerst mit einem jährlichen Maximalbetrag
von 1.000 Euro (5.3.1.a).
15. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr bei einkommensschwachen
Haushalten den Neukauf energieeffizienter Kühlgeräte bezuschusst, dafür
stehen vorerst 5.000 Euro zur Verfügung (6.4.2 a).
16. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr das Fifty-Fifty-Projekt ab 2019

-7auf alle städtischen Schulen ausweitet und ab 2021 auf alle städtischen Kindergärten und Horte (6.4.3).
17. Das Gremium beschließt, dass die Stadt Lahr ein SanierungsFörderprogramm erarbeiten lässt und dieses Sanierungs-Förderprogramm
zur Abstimmung vorlegt (6.5.3 b).
18. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen steht grundsätzlich unter
dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig
180/2018
602

2.

Verwendung von Pestiziden auf der Gemarkung Lahr

Die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt führt in das Thema ein und verweist auf die bereits behandelten Anträge der SPD und des Bündnis 90/Die
Grünen, die mit dem Freien Wählern zusammen einen ersten Antrag zur Behandlung des Themas eingereicht hatten.
Herr Schulze als Sachgebietsleiter des Amtes für Landwirtschaft, Landratsamt Ortenaukreis gibt fachliche Erläuterungen zu diesem Thema. Bei der Begrifflichkeit weist er darauf hin, dass in Fachkreisen und in Gesetzestexten
eher von Pflanzenschutzmitteln gesprochen wird.
Nach einer längeren Diskussion über die Verwendung von Pestiziden in Verbindung mit den vorgeschlagenen Punkten in der o.g. Vorlage der Stadtverwaltung kommt es zu mehreren Änderungsanträgen wie folgt.
In Abstimmung mit den Mitgliedern des Umweltausschuss bringt der Vorsitzende folgende Punkte einzeln zur Abstimmung.
Der Umweltausschuss beschließt:
Der Vorsitzende nimmt den Antrag der Mitglieder auf, den Betreff der Beschlussvorlage zu ändern in:
„Verwendung von Pestiziden auf städtischen Flächen in Lahr“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Weiterhin wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Auf öffentlichen Freiflächen wird auf den Einsatz von Pestiziden grundsätzlich verzichtet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Die Stadt Lahr wirkt auf die in ihrer Mehrheitsbeteiligung liegenden Unternehmen (Wohnbau) ein, mit dem Ziel auf den Einsatz von Pestiziden zu verzichten.

-8Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Homepage der Stadt
Lahr) werden die Gründe für einen Pestizidverzicht der Bevölkerung näher
gebracht:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Antrag des Vorsitzenden, die beiden Sätze gemäß Beschluss Nr. 4a beizubehalten.
4a. Ökologisch wirtschaftende Betriebe sind bei der Vergabe der Pachten für
städtische Landwirtschaftsflächen zu bevorzugen. Ein entsprechender Kriterienkatalog hierzu wird noch erarbeitet.
Abstimmungsergebnis: 3 Ja / 10 Nein-Stimmen / 2 Enthaltungen
Beschlussvorschlag Nr. 4a entfällt dadurch komplett. Nr. 4b ersetzt den Beschlussvorschlag zukünftig in der Vorlage als Nr. 4.
4b. Auf ackerbaulichen Flächen der Stadt Lahr wird ein grundsätzliches Verbot von Glyphosat und Neonicotinoiden vereinbart.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. In den Pachtverträgen zu Kleingärten wird ein Verbot von chemischsynthetischen Pflanzenschutzmitteln Pestiziden aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. In öffentlichen Bereichen mit einem geringen Nutzungsdruck sollen vermehrt standortgerechte insektenfreundliche Ansaaten zum Einsatz kommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Die Anlage und Pflege von standortgerechten Blühstreifen entlang öffentlicher Wege, Gewässer und Gehölzstreifen soll durch die Stadt gefördert werden durch Erlass der Pachtzahlungen bzw. und der Bereitstellung des Saatgutes.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

-9Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Umweltausschusses während der
gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 06.11.2018

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin