Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
13. Februar 2019
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2019 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 13.02.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 19:20 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Bürgermeister Petters SPD: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Bühler Dr. Caroli Hirsch Lettau CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Benz Burger Günther Rompel Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Mauch Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Granderath Rehm Vollmer entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Straubmüller Volk Protokollführung: Frau Spelsberg Verwaltung: Frau Frau Herr Frau Frau Herr Herr Herr Frau Dalm Fink Haller Kabisch Köchel Löhr Lütkenhaus Nerz Töpfer Zuhörende: 6 -2Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 31/2019 61 1. Einfacher Bebauungsplan LUDWIG-FRANK-STRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele Stadträtin Rompel kommt zur Sitzung (17:33 Uhr). Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 23.01.2019 (Anlage). Herr Löhr führt anhand von Plänen in die Vorlage ein. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans LUDWIG-FRANKSTRASSE gemäß § 30 (3) BauGB wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 23. Januar 2019 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 32/2019 61 2. Einfacher Bebauungsplan LUDWIG-FRANK-STRASSE - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 23.01.2019 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. -3Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans LUDWIGFRANK-STRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. 2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan LUDWIG-FRANK-STRASSE wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 34/2019 61 3. 1. Teilbebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung (Bereich südlich der Schutter) - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss zur 3. Offenlage - Planungsziele Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 23.01.2019 (Anlage). Frau Dalm führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein und stellt die geplante Bebauung vor. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den im Bestandsplan vom 23. Januar 2019 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Durchführung einer 3. Offenlage wird beschlossen. 4. Die Planungsziele vom 23.1.2019 werden aktualisiert und gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -433/2019 61 4. 1. Teilbebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung (Bereich südlich der Schutter) - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 23.01.2019 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den Geltungsbereich des 1. Teilbebauungsplanes HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. 2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum 1. Teilbebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 43/2019 61 5. Einfacher Bebauungsplan LUDWIGSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 30.01.2019 (Anlage). Frau Fink führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans LUDWIGSTRASSE gemäß § 30 (3) BauGB wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 30. Januar 2019 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -545/2019 61 6. Einfacher Bebauungsplan LUDWIGSTRASSE - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 30.01.2019 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans LUDWIGSTRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. 2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan LUDWIGSTRASSE wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 38/2019 61 7. Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung - Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 31.01.2019 (Anlage). Herr Löhr führt anhand von Plänen in die Vorlage ein. Der Technische Ausschuss empfiehlt: Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN und ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -642/2019 61 8. Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung - Archäologische Ausgrabung Leopoldstraße - Bericht und weiteres Vorgehen Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 30.01.2019 (Anlage). Herr Lütkenhaus führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein. Stadtrat Schwarzwälder verlässt die Sitzung (18:20 Uhr). Stadtrat Wagenmann verlässt die Sitzung (18:50 Uhr). Stadtrat Günther und Stadtrat Benz verlassen die Sitzung (19:00 Uhr). Aufgrund der Diskussion im Gremium wird der Punkt 3 um den Satz „Die Verwaltung wird eine Markterkundung vor der Ausschreibung durchführen und eine Vertreterin des Landesamtes für Denkmalpflege zur Sitzung einladen“ ergänzt. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Der öffentlich-rechtlichen Investorenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Lahr wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe der archäologischen Grabung auf Grundlage der beigefügten Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis vorzubereiten. 3. Die Verwaltung wird eine Markterkundung vor der Ausschreibung durchführen und eine Vertreterin des Landesamtes für Denkmalpflege zur Sitzung einladen. Nach Durchführung der Ausschreibung wird der Vergabevorschlag zum Beschluss vorgelegt. 4. Der Sperrvermerk, der für diese Maßnahme im Haushaltsplan 2019 unter der Finanzposition 2.8800.950500/999 (Allgemeines Grundvermögen –Boden-ordnungsmaßnahmen: Mittelansatz i.H.v. 300.000 €) enthalten ist, wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 3 Enthaltung(en) -7II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 16. Januar 2019 Stadträtin Rompel verlässt die Sitzung (19:17 Uhr). Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 14.02.2019 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin