Öffentliche Niederschrift (Beirat für Verkehrsangelegenheiten)
5. Februar 2019
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 6/2019 Öffentliche Sitzung Beirats für Straßenverkehrsangelegenheiten der Stadt Lahr/Schwarzwald am Dienstag, 05.02.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:32 Uhr bis 18:48 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Erster Bürgermeister Schöneboom SPD: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Dr. Caroli Hirsch Dr. John CDU: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Benz Burger Rompel Freie Wähler: Stadtrat Stadtrat Girstl Wagenmann vertritt Klaus Schwarzwälder Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Granderath FDP: Stadtrat Uffelmann Linke Liste Lahr Stadträtin Böhmer Sachkundige Einwohner: Herr Herr Herr Herr Dohl Hovestadt Jäckle Schönberger Sachkundige Einwohner ohne Stimmrecht: Herr Bumann entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Herr Herr Herr Herr Schwarzwälder vertreten durch Wagenmann Hoppe Schmidt Schmiederer Wieber Protokollführung: Frau Stuber ab 17:34 Uhr -2- Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. INFORMATION 9/2019 302 1. Änderung der Einfärbung von Radverkehrsflächen Mitteilung: Die Radverkehrsflächen in Lahr werden künftig in roter statt in grüner Farbe markiert. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 142/2018 1. Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen 1. Ergänzung 302 Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt: Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt folgende grundsätzliche Vorgehensweise bei der Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen in Lahr: 1. Künftig wird das Parken auf Gehwegen grundsätzlich sanktioniert, sofern es nicht mittels Markierung oder Beschilderung erlaubt ist. 2. Bei beengten Straßenverhältnissen und bestehendem Parkdruck wird das Parken auf Gehwegen mit 2 m Gehwegrestbreite zugelassen. Die Erlaubnis erfolgt durch eine entsprechende Markierung. 3. Sollte dies aufgrund unzureichend breiter Gehwege nicht möglich sein, wird für diesen Bereich ein individuelles Konzept erstellt. 4. Den in der Anlage beigefügten Sonderkonzepten für Reichenbach, Kuhbach und Der Kernstadt wird zugestimmt. 5. Die Waldstraße in Sulz wird bis zu ihrer Sanierung von Kontrollen des Gehwegparkens ausgenommen. 6. Für das Klinikviertel wurde ein separates Parkraumkonzept durch ein Fachbüro erstellt. Eine Vorberatung fand in nicht öffentlicher Sitzung des technischen Aus schuss am 29.11.2017 statt. Eine abschließende Beschlussfassung des Gemeinderates steht derzeit noch aus. 7. Um den Parkraumverlust möglichst gering zu halten, werden künftig folgende Einbahnstraßen eingerichtet: - Östliche Eichrodtstraße ab Schillerstraße bis Goethestraße, um beidseitiges -4Parken zu ermöglichen. - Im Sulzbachfeld von der Beethovenstraße bis zur Max-Reger-Straße, um beidseitiges Parken zu ermöglichen. - Ernetstraße ab Heidenburgstraße bis Scheerbachstraße, um einseitiges Parken auf der Fahrbahn zu ermöglichen. 8. Um die Fußgänger zu schützen und den Parkraum zu erhalten, wird der Bereich zwischen Werderstraße und Roonstraße „Am Schnoogebuck“ und die westliche Moltkestraße sowie die südliche Weiherstraße als verkehrsberuhigte Bereiche mit Schrittgeschwindigkeit ausgewiesen. Somit kann der vorhandene Gehweg weiterhin beparkt werden und der Fußgänger gilt im gesamten Fahrbahnbereich als geschützt. Im Zuge der nächsten Fahrbahnsanierungen würden die Gehwege dann entfallen und ein niveaugleicher Ausbau realisiert werden. 9. Auf der benannten Finanzposition sind im HHPlan 2019 Ausgabemittel in Höhe von insgesamt 150.000 € veranschlagt; davon entfallen 50.000 € auf "Sonderkonzepte Gehwegparken" (= Maßnahmen zur Umsetzung von Konzeptionen für das Gehwegparken). Diese 50.000 € sind mit einem haushaltsrechtlichen Sperrvermerkversehen. Dies bedeutet, dass über die Mittel erst nach vorheriger Freigabe durch ein städt. Gremium verfügt werden darf. Das heißt, dass auch eine Auftragserteilung erst nach dieser Freigabe möglich ist. Zur Umsetzung der Maßnahme (Beschilderung, Markierungen, Bordsteinabsenkungen) sind Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR im Haushaltsplan 2019 unter der Finanzposition 2.6300.950000-092 mit einem Sperrvermerk enthalten. Vor Inanspruchnahme dieser Haushaltsmittel wird die Verwaltung mit einer gesonderten Sitzungsvorlage einen Beschluss des Technischen Ausschusses über eine entsprechende Mittelfreigabe einholen. Abstimmungsergebnis: Beschlusspunkte 1 - 6: Einstimmig Beschlusspunkt 7: 13 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beschlusspunkt 8: 12 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen Beschlusspunkt 9 Einstimmig -5- 12/2019 302 2. Einrichtung einer Einbahnstraße in der Kaiserstraße zwischen Liebensteinstraße und Schillerstraße Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten beschließt: Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Kaiserstraße zwischen Liebensteinstraße und Schillerstraße in Fahrtrichtung Ost. Abstimmungsergebnis: 14 1 0 8/2018 3. Ja-Stimme(n) Nein-Stimme(n) Enthaltung(en) Bushaltestelle & Querungshilfe Dinglinger Hauptstraße 1. Ergänzung 302 Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten beschließt: 1. Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt die Beibehaltung der provisorischen Bushaltestelle mit anbindender Querungshilfe in der Dinglinger Hauptstraße auf Höhe des Stadtparks bis zur Sanierung der Dinglinger Hauptstraße. 2. Die reduzierte Parkscheibendauer auf 0,5 h und die ausgedehnte Parkscheibenpflicht bis 19 Uhr bleiben unverändert bestehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6- III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Offenlegung der Ergebnissniederschrift Nr. 04/2018 der öffentlichen Sitzung des Beirats für Straßenverkehrsangelegenheiten der Stadt Lahr vom 19.06.2018 Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Beirats für Straßenverkehrsangelegenheiten während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 05.02.2019 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin