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Öffentliche Niederschrift (Beirat für Verkehrsangelegenheiten)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 6/2019
Öffentliche Sitzung Beirats für Straßenverkehrsangelegenheiten der
Stadt Lahr/Schwarzwald
am Dienstag, 05.02.19 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:32 Uhr bis 18:48 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung

Erster Bürgermeister Schöneboom

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Caroli
Hirsch
Dr. John

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Benz
Burger
Rompel

Freie Wähler:

Stadtrat
Stadtrat

Girstl
Wagenmann
vertritt Klaus Schwarzwälder

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin

Granderath

FDP:

Stadtrat

Uffelmann

Linke Liste Lahr

Stadträtin

Böhmer

Sachkundige Einwohner:

Herr
Herr
Herr
Herr

Dohl
Hovestadt
Jäckle
Schönberger

Sachkundige Einwohner
ohne Stimmrecht:

Herr

Bumann

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Herr
Herr
Herr
Herr

Schwarzwälder vertreten durch
Wagenmann
Hoppe
Schmidt
Schmiederer
Wieber

Protokollführung:

Frau

Stuber

ab 17:34 Uhr

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Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. INFORMATION
9/2019
302

1.

Änderung der Einfärbung von Radverkehrsflächen

Mitteilung:
Die Radverkehrsflächen in Lahr werden künftig in roter statt in grüner
Farbe markiert.
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
142/2018

1.

Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen

1. Ergänzung

302

Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt:
Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt folgende grundsätzliche
Vorgehensweise bei der Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen in Lahr:
1. Künftig wird das Parken auf Gehwegen grundsätzlich sanktioniert, sofern es nicht
mittels Markierung oder Beschilderung erlaubt ist.
2. Bei beengten Straßenverhältnissen und bestehendem Parkdruck wird das Parken
auf Gehwegen mit 2 m Gehwegrestbreite zugelassen. Die Erlaubnis erfolgt durch
eine entsprechende Markierung.
3. Sollte dies aufgrund unzureichend breiter Gehwege nicht möglich sein, wird für
diesen Bereich ein individuelles Konzept erstellt.
4. Den in der Anlage beigefügten Sonderkonzepten für Reichenbach, Kuhbach und
Der Kernstadt wird zugestimmt.
5. Die Waldstraße in Sulz wird bis zu ihrer Sanierung von Kontrollen des Gehwegparkens ausgenommen.
6. Für das Klinikviertel wurde ein separates Parkraumkonzept durch ein Fachbüro
erstellt. Eine Vorberatung fand in nicht öffentlicher Sitzung des technischen Aus
schuss am 29.11.2017 statt. Eine abschließende Beschlussfassung des Gemeinderates steht derzeit noch aus.
7. Um den Parkraumverlust möglichst gering zu halten, werden künftig folgende
Einbahnstraßen eingerichtet:
- Östliche Eichrodtstraße ab Schillerstraße bis Goethestraße, um beidseitiges

-4Parken zu ermöglichen.
- Im Sulzbachfeld von der Beethovenstraße bis zur Max-Reger-Straße, um
beidseitiges Parken zu ermöglichen.
- Ernetstraße ab Heidenburgstraße bis Scheerbachstraße, um einseitiges Parken
auf der Fahrbahn zu ermöglichen.
8. Um die Fußgänger zu schützen und den Parkraum zu erhalten, wird der Bereich
zwischen Werderstraße und Roonstraße „Am Schnoogebuck“ und die westliche
Moltkestraße sowie
die südliche Weiherstraße als verkehrsberuhigte Bereiche mit Schrittgeschwindigkeit ausgewiesen. Somit kann der vorhandene Gehweg weiterhin beparkt
werden und der Fußgänger gilt im gesamten Fahrbahnbereich als geschützt. Im
Zuge der nächsten Fahrbahnsanierungen würden die Gehwege dann entfallen
und ein niveaugleicher Ausbau realisiert werden.
9. Auf der benannten Finanzposition sind im HHPlan 2019 Ausgabemittel in Höhe
von insgesamt 150.000 € veranschlagt; davon entfallen 50.000 € auf "Sonderkonzepte Gehwegparken" (= Maßnahmen zur Umsetzung von Konzeptionen für das
Gehwegparken). Diese 50.000 € sind mit einem haushaltsrechtlichen Sperrvermerkversehen. Dies bedeutet, dass über die Mittel erst nach vorheriger Freigabe
durch ein städt. Gremium verfügt werden darf. Das heißt, dass auch eine Auftragserteilung erst nach dieser Freigabe möglich ist.
Zur Umsetzung der Maßnahme (Beschilderung, Markierungen, Bordsteinabsenkungen) sind Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR im Haushaltsplan 2019
unter der Finanzposition 2.6300.950000-092 mit einem Sperrvermerk enthalten.
Vor Inanspruchnahme dieser Haushaltsmittel wird die Verwaltung mit einer gesonderten Sitzungsvorlage einen Beschluss des Technischen Ausschusses über
eine entsprechende Mittelfreigabe einholen.

Abstimmungsergebnis:
Beschlusspunkte 1 - 6:
Einstimmig
Beschlusspunkt 7:
13 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschlusspunkt 8:
12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
Beschlusspunkt 9
Einstimmig

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12/2019
302

2.

Einrichtung einer Einbahnstraße in der Kaiserstraße zwischen Liebensteinstraße und Schillerstraße

Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten beschließt:
Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Kaiserstraße zwischen Liebensteinstraße und Schillerstraße in Fahrtrichtung Ost.

Abstimmungsergebnis:
14
1
0

8/2018

3.

Ja-Stimme(n)
Nein-Stimme(n)
Enthaltung(en)

Bushaltestelle & Querungshilfe Dinglinger Hauptstraße

1. Ergänzung

302

Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten beschließt:
1. Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt die Beibehaltung
der provisorischen Bushaltestelle mit anbindender Querungshilfe in der
Dinglinger Hauptstraße auf Höhe des Stadtparks bis zur Sanierung der
Dinglinger Hauptstraße.
2. Die reduzierte Parkscheibendauer auf 0,5 h und die ausgedehnte Parkscheibenpflicht bis 19 Uhr bleiben unverändert bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6-

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Offenlegung der Ergebnissniederschrift Nr. 04/2018 der öffentlichen
Sitzung des Beirats für Straßenverkehrsangelegenheiten der Stadt Lahr
vom 19.06.2018
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Beirats für Straßenverkehrsangelegenheiten während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 05.02.2019

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin