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Beschlussvorlage (Schlussbericht 2011 - 2012 (Anlage 1))

                                    
                                        Schlussbericht 2011 - 2012
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
der Jahresabschlüsse 2011 und 2012

des Eigenbetriebs
Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr

INHALTSVERZEICHNIS

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ................. 1

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ....................................................... 1
1.

Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 1

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe ..................................................................... 2

3.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen .......................................................... 4

4.

Wichtige Verträge des Eigenbetriebs BVVL ............................................................ 5

5.

Steuerliche Verhältnisse .......................................................................................... 7

III.

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen........................................................ 8

1.

Vorjahresabschlüsse ................................................................................................ 8

2.

Rechnungswesen / Buchführung ............................................................................ 8

IV.

Vollzug der Wirtschaftspläne 2011 und 2012 ............................................... 9

1.

Ergebnis des Wirtschaftsplans 2011 ..................................................................... 10

2.

Ergebnis des Wirtschaftsplans 2012 ..................................................................... 11

3.

Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................. 12

4.

Kasse ....................................................................................................................... 12

V.

Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 .......................................... 15
1.

Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 15

2.

Bilanzen 2011 und 2012 .......................................................................................... 16

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang .......................... 22

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2011 und 2012 ........................................... 23

5.

Vermögens- und Finanzlage .................................................................................. 26

VI.

Zusammenfassung ....................................................................................... 28

VII.

Bestätigungsvermerk ................................................................................... 29

VIII.

Beschlussvorschlag 2011 ............................................................................ 29

IX.

Beschlussvorschlag 2012 ............................................................................ 30

Anlagen

ABKÜRZUNGEN
aLL

aus Lieferung und Leistung

BgA

Betrieb gewerblicher Art

DA

Dienstanweisung

EB

Eigenbetrieb

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

EWM

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG

FA

Finanzamt

gem.

gemäß

GemKVO

Gemeindekassenverordnung

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPro

Gemeindeprüfungsordnung

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

KStG

Körperschaftsteuergesetz

LGWH

Lahrer Gas- und Wasser-Holding GmbH

Mio.

Million

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

p.a.

per anno

PBefG

Personenbeförderungsgesetz

RPA

Rechnungsprüfungsamt

TGO

Tarifverbund Ortenau GmbH

UmwG

Umwandlungsgesetz

Vj.

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

BVVL

Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“

VwV

Verwaltungsvorschrift

* Zum 01.01.2010 wurden die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur
Umstellung des Hauhalts- und Rechnungswesens auf Kommunale Doppik gelten
diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter.

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung
(GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den
Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPro) zu prüfen.
Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der
Kassenvorgänge.
Dieser Bericht beinhaltet die Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012.
Steuerliche Aspekte haben wir bei unserer Prüfung nicht einbezogen.
Prüferin der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 war Helga Fritzsche-Müll.

II.
1.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
Rechtliche Grundlagen

Um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ausnutzen zu können, beschloss der
Gemeinderat am 15.12.2003, den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“
(VVL) zum 01.01.2004 zu gründen. Dazu wurden das Aufgabengebiet des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Bereitstellung und der Betrieb des
Parkhauses Stadtmitte aus dem städtischen Haushalt ausgegliedert und im Eigenbetrieb VVL dafür zwei getrennte Betriebszweige gebildet. Die beiden Bereiche gelten
steuerrechtlich als Verkehrsbetriebe.
Weiterhin wurden entsprechend der Betriebssatzung die Mitunternehmeranteile an
der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (vorher im Bäderbetrieb Lahr) und der
badenova AG & Co. KG (vorher in der Lahrer Gas- und Wasser-Holding GmbH, Auflösung 31.12.2003) im Eigenbetrieb VVL ebenfalls in gesonderten Betriebszweigen
gehalten und verwaltet. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um Versorgungsbetriebe.
Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb
der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung
und Verkehr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL). Zudem wurde bei der Satzungsänderung
die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 22.12.2009 in den beiden Lahrer Tageszeitungen (Badische Zeitung, Ausgabe Ortenau und Lahrer Zeitung).
Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung wurde am 15.01.2010 dem Regierungspräsidium gem. § 4 Abs. 3 GemO angezeigt.
Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Entsprechend der Betriebssatzung treten die nach der Hauptsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald eingeEigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

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richteten beschließenden Ausschüsse anstelle des beschließenden Betriebsausschusses. Sie entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche unter Beachtung
des § 8 EigBG. Der Haupt- und Personalausschuss fungiert somit als Betriebsausschuss.
Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden
vom Oberbürgermeister wahrgenommen.
Daneben werden Leistungen von städtischen Dienststellen erbracht, für die ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben wird.
Das Stammkapital wurde auf 100.000 € festgesetzt.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO).

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe

Der Haupt- und Personalausschuss fasste am 10.11.2008 einstimmig den folgenden
Beschluss:
„Der Gemeinderat beschließt unter Vorbehalt einer positiven verbindlichen Auskunft
des Finanzamts Lahr
1. Die Zusammenführung der Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und
„Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme des Eigenbetriebs
„Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ durch den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“.
2. die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Finanzamt Lahr einen Antrag auf verbindliche
Auskunft zu stellen, um die steuerlichen Wirkungen der Zusammenführung abzusichern.“
Mit Datum vom 21.08.2009 erging die beantragte verbindliche Auskunft des Finanzamts Lahr. Die Kernaussagen sind:


Die Zusammenführung der EB Bäder und VVL führt nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art (BgA).



Die BgA Bäder und VVL werden zukünftig gesondert veranlagt.



Durch die Zusammenführung der beiden BgA in einen Eigenbetrieb werden keine
stillen Reserven aufgedeckt und es fällt in diesem Zusammenhang keine Kapitalertragsteuer an.

Die mit der steuerrechtlichen Begleitung des Antrags auf verbindliche Auskunft bezüglich der Zusammenfassung der Eigenbetriebe Bäder und Versorgung und Verkehr beauftragte Wibera Wirtschaftsberatung AG kam in Ihrem Schreiben vom
17.11.2009 zu den Folgen der verbindlichen Auskunft zu dem Schluss, „dass eine
Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

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Zusammenfassung der BgA mit steuerlicher Wirkung momentan nicht möglich ist. Als
Folge ergibt sich keine Ergebnisverrechnung der beiden BgA.“
„Handelsrechtlich liegt nach der Zusammenfassung der EB Bäder und VVL nur noch
ein Eigenbetrieb vor. Somit besteht lediglich die Verpflichtung zur Erstellung einer
Handelsbilanz. Aufgrund der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine
Spartenrechnung durchzuführen, in der die im Eigenbetrieb vorhandenen Sparten
dargestellt werden.
Der Jahresabschluss des gesamten Eigenbetriebs ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften des Handels- und Eigenbetriebsrechts aufzustellen, zu beschließen und zu veröffentlichen.
Es ist lediglich ein einheitlicher Wirtschaftsplan notwendig und auch nur noch jeweils
ein Beschluss für Wirtschaftsplan, Jahresabschluss etc. Die Finanzierung wird lediglich für den handelsrechtlichen Eigenbetrieb zu beachten sein.“
Am 14.12.2009 fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr
Lahr“ werden im Wege der Übernahme des Eigenbetriebs Bäder der Stadt
Lahr“ durch den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 01.01.2010
zusammengeführt.
2. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr
Lahr“.
Die Übernahme durch einen bestehenden Eigenbetrieb hat im Gegensatz zur Zusammenfassung in einen neuen Eigenbetrieb folgende Vorteile:
Gesetzlich handelt es sich um eine wesentliche Erweiterung des bestehenden Betriebes (§ 102 Abs. 1 GemO). Die Neuerrichtung einer Satzung ist nicht notwendig,
die bestehende Satzung des übernehmenden Eigenbetriebes muss nur angepasst
werden.
Bei der Übernahme bedarf es keiner Eröffnungsbilanz entsprechend § 242 Abs. 1
HGB. Die Übernahme der Aktiva und Passiva des übernommenen Betriebes erfolgt
durch Zugangsbuchung. Dabei sind für die Bewertung des Vermögens des übernommenen Eigenbetriebs die Buchwerte anzusetzen.
Der zusammengefasste Eigenbetrieb ist gem. § 9 Abs. 3 EigBVO verpflichtet eine
Spartenrechnung (Anlage 5 EigBVO) zu führen. Die bestehenden Spartenrechnung
für den Eigenbetrieb Versorgung und Verkehr ist um die Betriebszweige „Terrassenbad“ und „Hallenbad“ zu ergänzen.
Darüber hinaus ergeben sich die oben erwähnten Vorteile durch die Erstellung eines
Jahresabschlusses mit Lagebericht und eines Wirtschaftsplans.
Durch die im EB Bäder anfallenden Verluste war der vorhandene Gewinnvortrag nahezu aufgezehrt. Darüber hinaus wurde seit dem Jahr 2005 ein Kassenfehlbetrag
ausgewiesen, der in den Folgejahren weiter anstieg, so dass eine Zuführung von Mitteln durch die Stadt notwendig geworden wäre. Die jährlichen Verluste des „Bäderbetriebs“ werden ab dem Wirtschaftsjahr 2010 handelsrechtlich mit den Gewinnen des
„Versorgungs- und Verkehrsbetriebs“ verrechnet, somit ist ein Verlustausgleich durch
Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

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Erträge aus Beteiligungen außerhalb des städtischen Haushalts möglich. Dennoch
ist darauf zu achten, durch eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung die
Verluste des „Bäderbetriebs“ auch weiterhin möglichst gering zu halten.
Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Eigenbetriebe wurde die Betriebssatzung geändert und die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Das RPA würde die Bestellung einer Betriebsleitung weiterhin befürworten,
da die Größe des Eigenbetriebs einen Betriebsleiter rechtfertigt. Eine einheitliche
Steuerung der verschiedensten Aufgabenbereiche und Sparten, eventuell auch zunächst in Form einer regelmäßigen Abstimmung der verantwortlichen Abteilungen,
erachten wir nach wie vor als notwendig.

3.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen

Der Eigenbetrieb BVVL besteht somit nun aus den sechs Betriebszweigen:
1.

ÖPNV

Durchführung der Betriebsführerschaft im Sinne von § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Orts- und Nachbarortslinienverkehr innerhalb der Stadt Lahr.
Mit der Ausführung wurde die SWEG AG beauftragt. Als Geschäftsleiter des Verkehrsbetriebs ÖPNV wird im Wege der Arbeitnehmerüberlassung ein sachkundiger
Mitarbeiter der SWEG AG eingesetzt. Die Genehmigungen des Landratsamts Ortenaukreis hierzu wurden mit Wirkung ab dem 01.04.2004 mit Schreiben vom
29.03.2004 erteilt. Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Verträgen mit der
SWEG (siehe unten 3.1) am 29.03.2004 zu.
2.

Parkhaus Stadtmitte

Die im März 1983 in Betrieb genommene Tiefgarage in der Alleestraße in Lahr ist
verpachtet und wird von einer privaten Parkhausgesellschaft betrieben. Steuerrechtlich gilt die Verpachtung des Parkhauses als Betrieb gewerblicher Art (BgA).
3.

Mitunternehmeranteil badenova AG & Co. KG

Die badenova AG & Co. KG formierte sich 2001 aus dem Zusammenschluss von
sechs regionalen Energieversorgungsunternehmen, darunter die Stadtwerke Lahr
GmbH. Die Stadt Lahr hält einen Kapitalanteil von 1,43 % an der badenova AG & Co.
KG, mit Service Center in Lahr. Größter kommunaler Anteilseigner ist die Stadt Freiburg.
Unter Beachtung der Grundsätze von Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung sowie
Klima- und Wasserschutz ist das Unternehmen mit der Versorgung mit Elektrizität,
Erdgas, Wasser und Wärme beauftragt. Darüber hinaus erbringt die badenova AG
Dienstleistungen im Sektor Abwasserentsorgung und weiteren Bereichen, soweit sie
mit dem Unternehmensgegenstand Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung in Zusammenhang stehen. Weitere Aufgabenbereiche sind Datenverarbeitung, Informationstechnologie und Telekommunikation.
4.

Mitunternehmeranteil Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG

Das E-Werk Mittelbaden garantiert die sichere, zuverlässige und umweltfreundliche
Stromversorgung in der Ortenau. Als regionaler, kommunal geprägter EnergieverEigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

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sorger ist das Ziel, die Stromerzeugungskapazitäten speziell im regenerativen Bereich auszubauen (Wasserkraftwerke, Photovoltaikanlagen, Beteiligung an verschiedenen On- und Offshore-Windpark-Anlagen). Die kommunalen Belange der überwiegend kommunalen Anteilseigner werden berücksichtigt und ein wichtiger Beitrag zur
Finanzierung kommunaler Aufgaben geleistet
5.

Terrassenbad

Das Terrassenbad wurde in den Jahren 1954 – 1957 erbaut, direkt am Hang des
Schutterlindenbergs gelegen. Es besitzt ein 50-m Becken mit Sprungbecken, ein Attraktionsbecken mit Riesenrutsche, Wasserpilz und Strudel sowie ein Kinder- und
Babybecken. Außerdem steht noch ein Beachvolleyballfeld zur Verfügung.
Öffnungszeiten 2011:

07.05. bis 16.09.2011

Öffnungszeiten 2012:

05.05. bis 16.09.2012

Besucher 2011:

79.243

Besucher 2012:

92.190

6.

(Vj. 92.784 Besucher)

Hallenbad

Das Hallenbad im Hallensportkomplex wurde im Jahr 1974 eröffnet. Es verfügt über
ein Springerbecken, ein Schwimmer-Becken, sowie ein Lehr- und ein Kleinkinderbecken. Regelmäßige Schwimmkurse und Fitnessangebote werden angeboten. Zahlreiche Vereine sowie die Bereitschaftspolizei nutzen das Bad zu Trainings- und
Wettkampfzwecken.
Öffnungszeiten 2011:

01.01. bis 30.04. und 24.09. bis 31.12.2011

Öffnungszeiten 2012:

01.01. bis 30.04. und 25.09. bis 31.12.2012

Besucher 2011:

78.485

Besucher 2012:

83.628

4.
4.1

(Vj. 85.625 Besucher)

Wichtige Verträge des Eigenbetriebs BVVL
Verkehrsbetrieb ÖPNV

Vertrag mit der SWEG über die Durchführung des Stadtverkehrs Lahr vom
02.04.2004
Vertragsbeginn: 01.04.2004
Vertragsdauer: bis 31.12.2014 (§ 12 des Vertrags)
Automatische Vertragsverlängerung um jeweils zwei Jahre, soweit nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Vertragsseite gekündigt wird.
Nachtrag 1: gültig ab 01.01.2005

Erhöhung der Vergütung

Nachtrag 2: gültig ab 01.01.2006

Erhöhung der Vergütung

Nachtrag 3: gültig ab 01.01.2007

Pauschalierung der Ausgleichsleistungen im
Ausbildungsverkehr nach § 45 a PBefG

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

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Nachtrag 4: gültig ab 01.01.2008

Erhöhung der Vergütung

Nachtrag 5: gültig ab 01.01.2010

Erhöhung der Vergütung

Nachtrag 6: gültig ab 01.01.2011

Erhöhung der Vergütung

Nachtrag 7: gültig ab 01.01.2012

Erhöhung der Vergütung

Vertrag mit der SWEG über die Stellung eines fachkundigen Mitarbeiters als
Geschäftsleiter des Verkehrsunternehmens vom 02.04.2004
Leistungsumfang: 25 Arbeitsstunden pro Woche
Vertragslaufzeit: Beginn und Ende analog mit dem Vertrag zur Durchführung des
Stadtverkehrs (siehe oben).

Vereinbarung mit der TGO (Tarifverbund Ortenau GmbH) vom 02.04.2004
Der Stadtverkehr sollte, wie unter der früheren Betriebsführerin SWEG, weiterhin in
das Tarifsystem des Ortenaukreises und der Regionalverkehrslinien eingebunden
sein. Die Vereinbarung mit der TGO regelt die Zuscheidung der Einnahmen aus dem
TGO-Einnahmepool.
Vertragslaufzeit: Mit Ende der Betriebsführerschaft endet auch diese Vereinbarung.
Beidseitig kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

4.2

Parkhaus Stadtmitte

Pachtvertrag über das Parkhaus Stadtmitte zwischen der Stadt Lahr und der
Parkhausgesellschaft Park Service Hüfner GmbH + Co. KG vom 17./20.05.2010
Vertragsbeginn: 01.01.2010
Vertragsdauer: Der Pachtvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede
Vertragspartei hat das Recht, das Vertragsverhältnis durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen, erstmals jedoch zum 31.12.2020.
Park Service Hüfner ist bereits seit Dezember 1987 Pächter der Tiefgarage Stadtmitte. Nach Änderung der Miteigentümerordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Alleestr. 4 bis 12/ Obststr. 14 bis 18 war die Pachtvereinbarung den
neuen Regelungen anzupassen. Da umfangreiche Änderungen notwendig waren,
wurde der Pachtvertrag einvernehmlich komplett neu gefasst. Er ersetzt den bestehenden Vertrag vom 02.12.1987.
Die Prüfung der GPA zeigte, dass beim Betriebszweig Parkhaus Stadtmitte Aufwendungen gebucht sind, die dem privaten Teil des Parkhauses (z.B. Stromkosten) zuzuordnen sind. Lt. GPA sollten beim Abschluss eines neuen Pachtvertrags die Regelungen zur Umsatzpacht und zur Betriebskostenabrechnung auf ihre Angemessenheit geprüft und das Inventarverzeichnis aktualisiert werden. Das Inventarverzeichnis
wurde mit dem Abnahmeprotokoll vom 06.07.2010 bei Abschluss des neuen Vertrags aktualisiert.
Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

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Es war vorgesehen, die Neufassung der Gemeinschaftsordnung mit einer Neuregelung der Verteilung Kosten für den Zeitraum ab 01.01.2010 vorzunehmen. Lt. Information der zuständigen Fachabteilung kam es bei der Unterzeichnung durch die Mitglieder zu Verzögerungen.
Es wurde im Rahmen der Eigentümerversammlung vom 09.06.2010 durch die Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft (WEG) beschlossen, dass auch ohne Gültigkeit der neuen Gemeinschaftsordnung die Verteilung der Kosten ab dem
01.01.2010 in der Form zu erfolgen hat, wie in dieser neu gefassten Miteigentümerordnung vorgesehen. Dieser Beschluss muss künftig jährlich gefasst werden.
1. Änderung zum Pachtvertrag: gültig ab 5./14.02.2013

Anpassung §5 Pachtzins

Vertrag / Vereinbarung Kinostellplätze zwischen der Stadt Lahr, der Parkhausgesellschaft Park Service Hüfner GmbH + Co. KG, der Eigentümerin und dem
Kinobetreiber vom 14.12.2012/14.02.2013
Auf dem ehemaligen "Rappenareal" wird eine Bebauung realisiert, unter anderem
wird dort ein Kino/Lichtspieltheater eingerichtet. Die hierfür bauordnungsrechtlich
notwendigen Stellplätze können auf dem Baugrundstück selbst nicht hergestellt werden. Vertragsgegenstand ist daher die Bewilligung einer Stellplatzbaulast auf der in
Teil- bzw. Sondereigentum des Eigenbetriebs stehenden Fläche auf dem Grundstück
FlSt.Nr. 655 (Parkhaus Stadtmitte). Im Gegenzug verpflichtet sich die Eigentümerin
sicherzustellen, dass der jeweilige Kinobetreiber Kinobesuchern, die das Parkhaus
Stadtmitte nutzen, geldwerte Vergünstigungen gewährt, damit diese Stellplätze kostenfrei bzw. kostengünstig nutzen können.

 Bei den bestehenden Verträgen des Betriebszweiges Parkhaus sollte in
Abstimmung mit dem Rechtsamt geklärt werden, ob eventuell eine Befassung des Betriebsausschusses bzw. eine Unterzeichnung durch die Betriebsleitung erforderlich sein könnte.

5.

Steuerliche Verhältnisse

Die kommunalrechtliche Zusammenführung der Eigenbetrieb hat zunächst keine
steuerlichen Auswirkungen.
Der Eigenbetrieb VVL stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz
(KStG) einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen Person des öffentlichen
Rechts der Stadt Lahr dar. Jeder Betriebszweig ist für sich ebenfalls ein BgA. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe bilden einen natürlichen Querverbund. Die Verluste
aus den Betriebszweigen ÖPNV und Parkhaus Stadtmitte können somit ohne weitere
Voraussetzungen mit den Gewinnen aus den Versorgungsbetrieben verrechnet werden.
Der Eigenbetrieb Bäder stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ebenfalls einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen
Person des öffentlichen Rechts der Stadt Lahr dar.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

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Gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts Lahr vom 21.08.2009 führt die Zusammenführung der EB Bäder und VVL nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art (BgA). Die BgA Bäder und VVL
werden gesondert veranlagt. Es werden somit neben dem handelsrechtlichen Abschluss auch zwei steuerliche Abschlüsse erstellt.

III.

1.

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen

Vorjahresabschlüsse

Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurde dem Gemeinderat am
17.12.2012 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte
den Jahresabschluss 2010 mit einer Bilanzsumme von 53.488.590,05 € und einem
Jahresgewinn von 763.793,83 € gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest.
Der Jahresgewinn in Höhe von 763.793,83 € wurde nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG am 23.02.2013 in den
beiden Lahrer Tageszeitungen ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und
der Lagebericht lagen vom 25.02. bis 05.03.2013 zur Einsichtnahme für die Bürger
und Abgabepflichtigen an sieben Tagen öffentlich aus.

2.

Rechnungswesen / Buchführung

Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 EigBVO hat der Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen und somit einen doppischen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV aufzustellen.
Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das Finanzprogramm
SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs. 1 und
23 Abs. 2 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) erteilt wurde. Für den Eigenbetrieb BVVL sind in SAP zwei separate Buchungskreise angelegt. Die Bücher werden mit SAP PSM in der erweiterten Betriebskameralistik geführt.
Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und
GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten
Buchs des HGB zu führen.
Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden in SAP automatisiert erstellt.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

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Buchungssystem ist die erweiterte Betriebskameralistik. Sämtliche Einnahmen und
Ausgaben, zu denen der Wirtschaftsplan ermächtigt, sind mittels förmlicher Kassenanordnung auf den entsprechenden Finanzpositionen des Erfolgs- bzw. Vermögensplans anzuweisen. Per Plan-Vergleich kann so am Jahresende in SAP überprüft
werden, ob die Vorgaben des Wirtschaftsplans eingehalten wurden.
Durch die kamerale Buchung über das Haushaltsmanagement werden im Hintergrund automatisch doppische Buchungssätze erzeugt, aus denen am Jahresende
die Bilanz und GuV abgebildet werden können.
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von
der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht.
Löhne und Gehälter werden vom Personalamt über das Rechenzentrum in Freiburg
abgerechnet.
Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen
wurden dem Rechnungsprüfungsamt übergeben.
Das Ergebnis des Erfolgsplans in SAP muss mit der GuV übereinstimmen. Die dem
Jahresabschluss beigefügte Vermögensplanabrechnung muss ebenfalls mit der Darstellung in SAP übereinstimmen.

 Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle

lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden beachtet.

IV.

Vollzug der Wirtschaftspläne 2011 und 2012

Nach § 14 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 96 GemO ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und
Stellenübersicht. Der Wirtschaftsplan 2011 wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat am 24.01.2011 und der Wirtschaftsplan 2012 am 30.01.2012 beschlossen
und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m.
§§ 87 Abs.2, 81 Abs.3 u. 121 Abs.2 GemO).
Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.
Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans.
Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, demnach soll das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein. Dies ergibt sich u. a. aus der
Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 S.1 EigBG).
Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

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Der Vermögensplan muss dabei immer ausgeglichen sein. Wenn keine anderen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, werden höhere Zuschüsse der Gemeinde
oder höhere Kredite erforderlich (vgl. § 15 Abs.1 Nr.2 EigBG). Kredite können demnach im Eigenbetrieb z.B. auch für die Rückführung von Eigenkapital an die Gemeinde aufgenommen werden.
Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“
bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) spätestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen.
Das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung sollte im Lagebericht diskutiert werden. Insbesondere ist zu erläutern, ob und mit welchem Kostenvolumen die im Anlagevermögen geplanten Vorhaben realisiert wurden. Wesentliche Abweichungen vom
Vermögensplan sollten in diesem Zusammenhang begründet werden.

 Die in den Vermögensplanabrechnungen genannten Ansätze stimmen mit
dem Wirtschaftsplänen 2011 und 2012 überein.

 Der Wirtschaftsplan 2011 wurde erst am 24.01.2011 und der Wirtschaftsplan 2012 am 30.01.2012 vom Gemeinderat beschlossen. Nach
§ 14 Abs. 1 EigBG ist der Wirtschaftsplan vor Beginn des Wirtschaftsjahres aufzustellen.

 Die tatsächliche Ertrags- und Aufwandslage und die Gründe für die Ab-

weichungen von der Planung sind im Jahresabschluss detailliert dargestellt.

 Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung sind im Lagebericht ausführlich dargestellt.

 Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich machten, lagen nicht vor.

1.

Ergebnis des Wirtschaftsplans 2011

1. Erfolgsplan
a) Erträge
b) Aufwendungen
Jahresüberschuss
2. Vermögensplan
a) Einnahmen
b) Ausgaben
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
5. Höchstbetrag der Kassenkredite

Ansatz
in Euro

2011
Ergebnis
in Euro

Abweichung
in Euro
in %

5.810.100,00
5.378.350,00
431.750,00

5.876.384,75
4.732.767,21
1.143.617,54

66.284,75
1,14
-645.582,79 -12,00
711.867,54 164,88

4.203.400,00
4.203.400,00
0,00
0,00
7.500.000,00

3.223.595,34
3.748.828,55
0,00

-979.804,66
-454.571,45

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

-23,31
-10,81

Seite 10 von 32

Im Wirtschaftsjahr 2011 bewegen sich die Abweichungen des Erfolgsplans zwischen
Planung und Ergebnis im üblichen Rahmen. Die Aufwendungen liegen um 12,00 %
niedriger als erwartet, bei annähernd in der Planung liegenden Erträgen.

Vermögensplanabrechnung 2011
Die wesentlichen Einnahmen sind
Art
Jahresgewinn
Abschreibungen
Erübrigte Mittel aus Vorjahren (Sparte VVL)

Betrag (Euro)
1.143.617,54
349.612,11
1.730.365,69

Die wesentlichen Ausgaben stellen sich wie folgt dar:
Art
Gewinnabführung an den Haushalt der Gemeinde
Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren (Bäder)

2.

Betrag (Euro)
763.793,83
2.910.991,26

Ergebnis des Wirtschaftsplans 2012

1. Erfolgsplan
a) Erträge
b) Aufwendungen
Jahresüberschuss
2. Vermögensplan
a) Einnahmen
b) Ausgaben
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
5. Höchstbetrag der Kassenkredite

Ansatz
in Euro

2012
Ergebnis
in Euro

5.838.250,00
5.134.100,00
704.150,00

6.239.337,56
5.076.640,24
1.162.697,32

401.087,56
-57.459,76
458.547,32

6,87
-1,12
65,12

4.902.050,00
4.902.050,00
0,00
0,00
7.500.000,00

3.660.597,53 -1.241.452,47
3.912.304,96 -989.745,04
0,00

-25,33
-20,19

Abweichung
in Euro
in %

Im Wirtschaftsjahr 2012 bewegen sich die Abweichungen des Erfolgsplans zwischen
Planung und Ergebnis im üblichen Rahmen. Die Erträge liegen um 6,87 % höher als
erwartet, bei annähernd in der Planung liegenden Aufwendungen.

Vermögensplanabrechnung 2012
Die wesentlichen Einnahmen sind
Art
Jahresgewinn
Abschreibungen
Erübrigte Mittel aus Vorjahren (Sparte VVL)

Betrag (Euro)
1.162.697,32
346.538,77
2.151.361,44

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 11 von 32

Die wesentlichen Ausgaben stellen sich wie folgt dar:
Art
Gewinnabführung an den Haushalt der Gemeinde
Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren (Bäder)

3.

Betrag (Euro)
1.143.617,54
2.676.594,65

Finanzplanung (§ 4 EigBVO)

Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über
die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist.
Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen,
um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.

 Finanzpläne und Investitionsprogramme für die Jahre 2010 – 2014 (Wirtschaftsplan 2011) und 2011 - 2015 (Wirtschaftsplan 2012) wurden nach
den eigenbetriebsrechtlichen Vorgaben erstellt.

4.

Kasse

4.1

Höchstbetrag der Kassenkredite
20.12.2011

06.12.2011

22.11.2011

08.11.2011

25.10.2011

11.10.2011

27.09.2011

13.09.2011

30.08.2011

16.08.2011

02.08.2011

19.07.2011

05.07.2011

21.06.2011

07.06.2011

24.05.2011

10.05.2011

26.04.2011

12.04.2011

29.03.2011

15.03.2011

01.03.2011

15.02.2011

01.02.2011

18.01.2011

04.01.2011

Kassenstand BVVL 2011

2.000.000,00

1.000.000,00

0,00

-1.000.000,00

-2.000.000,00

-3.000.000,00

-4.000.000,00
Kassenbestand EB Bäder

Kassenbestand EB Versorung und Verkehr

Im Wirtschaftsplan 2011 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 7,5 Mio. €
festgesetzt und im Wirtschaftsplan 2012 beibehalten.
Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 12 von 32

17.12.2012

03.12.2012

19.11.2012

05.11.2012

22.10.2012

08.10.2012

24.09.2012

10.09.2012

27.08.2012

13.08.2012

30.07.2012

16.07.2012

02.07.2012

18.06.2012

04.06.2012

21.05.2012

07.05.2012

23.04.2012

09.04.2012

26.03.2012

12.03.2012

27.02.2012

13.02.2012

30.01.2012

16.01.2012

02.01.2012

Kassenstand BVVL 2012

2.000.000,00

1.000.000,00

0,00

-1.000.000,00

-2.000.000,00

-3.000.000,00

-4.000.000,00

-5.000.000,00
Kassenbestand EB Bäder

Kassenbestand EB Versorung und Verkehr

Die genehmigte Kassenkreditlinie von 7,5 Mio. € wurde weder in 2011 noch in 2012
überschritten.

Vergleich Kassenbestand / -vorgriff
Jahresabschluss 2004 - 2012

Euro
1.000.000,00
0,00

-1.000.000,00
-2.000.000,00
-3.000.000,00
-4.000.000,00
-5.000.000,00
-6.000.000,00
-7.000.000,00
Kassenbestand/-vorgriff VVL

2004
304.053

2005
331.642

Kassenbestand/-vorgriff Bäder

27.321

-77.397

2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
-1.950.521 -3.613.052 -3.582.725 -3.252.169 -3.301.477 -2.747.724 -3.625.348
-709.462

-1.550.369 -2.316.639 -3.110.807 -2.746.717 -2.538.262 -2.290.506

Zum 31.12.2011 wies die Kasse ein Minus (Kassenvorgriff) von 2.747.723,65 €
(VVL) bzw. 2.538.261,78 € (Bäder) aus, zum 31.12.2012 betrug der Kassenvorgriff
3.625.347,86 € (VVL) bzw. 2.290.506,04 € (Bäder). Der Kassenvorgriff wird in der Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde passiviert.
Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 13 von 32

Verzinsung der Kassenstände
Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Nach § 13 Satz 1 EigBVO sind Kredite (auch
Kassenkredite) zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt angemessen zu verzinsen.
Der Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird hierbei im monatlichen Turnus ermittelt
und verzinst.
Der Verzinsung wurden in 2011 Habenzinsen in Höhe von 2,5 % und Sollzinsen in
Höhe von 5 % zugrunde gelegt. Die Zinssätze waren seit 1979 bzw. 1986 unverändert.
Wie von der GPA in ihrem Prüfungsbericht vom 06.03.2009 gefordert, wurden die
Zinssätze 2012 überprüft und an das veränderte Zinsniveau angepasst. Der Habenzinssatz betrug in 2012 nunmehr 2 % und der Sollzinssatz 4,5 %.
Im Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 wurden dem Eigenbetrieb Sollzinsen
von 97.104,00 € für die Sparte Versorgung und Verkehr und 155.061,00 € für die
Bädersparte von der Stadtkämmerei berechnet. Wie in den Vorjahren wurden die
Zinsen für die Bädersparte buchungstechnisch nunmehr auf Hallenbad (90.452,25 €)
und Terrassenbad (64.608,75 €) aufgeteilt.
Im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 wurden dem Eigenbetrieb Sollzinsen
von 108.538,00 € für die Sparte Versorgung und Verkehr und 127.937,00 € für die
Bädersparte (davon Hallenbad 74.650,92 € und Terrassenbad 53.322,08 €) von der
Stadtkämmerei berechnet.

 Wir empfehlen auch künftig die Zinssätze jährlich auf ihre Angemessenheit zu prüfen und gegebenenfalls der allgemeinen Zinsentwicklung anzupassen.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 14 von 32

V.

1.

Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012

Grundsätzliche Feststellungen

Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang
bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß
anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs
Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und
dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres
nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der
Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der
Bilanzen sichergestellt werden.
Jahresabschluss 2011
Vorbehaltlich des Ergebnisses der örtlichen Prüfung, wurde der Jahresabschluss
2011 ohne vorherige Befassung des HPA dem Gemeinderat am 17.12.2012 vorgelegt.

 Mit Beschluss vom 17.12.2012 stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss 2011 - vorbehaltlich des Ergebnisses der örtlichen Prüfung – vorläufig fest. Damit wurde die Frist von sechs Monaten überschritten.

Jahresabschluss 2012
Der vom Betriebsleiter des Eigenbetriebs unterzeichnete Jahresabschluss 2012 wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 31.10.2013 mit der Bitte um Prüfung zugeleitet.
Der HPA als Betriebsausschuss nahm am 11.11.2013 den Jahresabschluss zur
Kenntnis und schlug dem Gemeinderat vor, den Jahresgewinn nach Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags zum 02.12.2013 an den Haushalt abzuführen. Die Gewinnabführung wurde am 18.11.2013 vom Gemeinderat beschlossen.

 Auch bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 wurde die Frist
nicht eingehalten.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 15 von 32

 Wir empfehlen künftig gem. § 16 EigBG zu verfahren. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind danach innerhalb von 6 Monaten nach
Ende des Wirtschaftsjahres dem Oberbürgermeister vorzulegen, der diesen unverzüglich zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsamt zuleitet. Der
Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfbericht sind dann zusammen innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres dem Gemeinderat zur Feststellung vorzulegen.

2.

Bilanzen 2011 und 2012

Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der
Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der
Bilanzen sichergestellt werden.

 Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO wurden eingehalten.

 Gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB wurden in den Bilanzen zu jedem Posten
die Vorjahresbeträge angegeben.

 Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Im Folgenden erläutern wir als Ergebnis unserer Prüfung die wesentlichen Veränderungen in den Bilanzen 2011 und 2012.

2.1
A

AKTIVA

Sachanlagen

In 2011 lagen die Investitionen mit 38.492,46 € deutlich unter dem Planansatz
(158.800,00 €). Es handelte sich hierbei vor allem um eine Beschallungsanlage für
das Terrassenbad, den Austausch der Chlorgasdosieranlage im Hallenbad, eine
neue Buswartehalle in der Willy-Brandt-Straße und um Aufwendungen für die
Brandmeldeanlage im Parkhaus Stadtmitte.
In 2012 lagen die Investitionen wiederum mit 56.542,77 € unter dem Planansatz von
82.300,00 €. Es handelte sich vor allem um Investitionen in die Chlorgasdosieranlage
im Hallenbad und Terrassenbad sowie um Garderobenschränke mit Wertfachanlage
im Außenbereich.

 Insgesamt waren im Eigenbetrieb Sachanlagen zum 31.12.2011 in Höhe
von 4.339.403,09 € und zum 31.12.2012 von 4.049.407,09 € bilanziert.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 16 von 32

Anlagennachweis
§ 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagennachweises vor. Dieser soll
als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Nach § 16 Abs. 1 EigBG i.V.m.
§ 10 Abs. 2 EigBVO ist im Anlagennachweis als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen nach Formblättern 2 und 3 (Anlagen 2 und 3 zur EigBVO) darzustellen.
Das bilanzierte Anlagevermögen stimmt mit dem Anlagennachweis überein. In der
Form entspricht der Anlagennachweis den gesetzlichen Vorgaben.
B

Finanzanlagen

Entsprechend der Betriebssatzung werden die Mitunternehmeranteile an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der badenova AG & Co. KG im Eigenbetrieb VVL gehalten und verwaltet.
Folgende Beteiligungen sind zum 31.12.2011 und 31.12.2012 aktiviert:
a) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG mit
b) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden VerwaltungsAG mit
c) Beteiligung badenova AG & Co. KG mit

C

33.971.908,89 €
32.941,00 €
9.481.001,12 €

Umlaufvermögen

Vorräte
Vorräte sind gem. § 266 Abs.2 HGB auf der Aktivseite als Teil des Umlaufvermögens
zu bilanzieren. Im Bäderbetrieb werden Reinigungsmittel bevorratet. Dabei handelt
es sich um Betriebsstoffe. Betriebsstoffe sind fremdbezogene Stoffe, die weder verbraucht noch verarbeitet werden und nur unmittelbar in die Leistungserstellung einfließen.

 Per Stichtagsinventur wurde am Jahresende 2011 ein Vorratsbestand in

Höhe von 1.340,30 € (Vj. 2.011,30 €) und zum Jahresende 2012 ein Bestand
von 817,16 € ermittelt. Der Vorratsbestand hat sich gegenüber den Vorjahren deutlich verringert. Wir halten es für sinnvoll, die Vorratshaltung auf
das Nötigste zu begrenzen.

 Seit Oktober 2010 werden im Bäderbetrieb Schwimmbrillen, Schwimmhilfen, Urkunden etc. verkauft. Künftig sind zum Jahresende auch jeweils die
Bestände an Verkaufswaren durch körperliche Inventur zu erfassen und in
die Bilanz aufzunehmen.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 17 von 32

Forderungen
Im Umlaufvermögen sind neben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
erwarteten Gewinnausschüttungen aus den Beteiligungen sowie Forderungen gegenüber der Gemeinde und sonstige Vermögensgegenstände bilanziert.
Bei den Forderungen handelt es sich um:
Sparte
VVL

2011
5.721,25 €

90.868,38 €

4.726.988,29 €

5.042.804,14 €

Forderungen ggü. Gemeinde

200.000,00 €

0,00 €

Sonstige Vermögensgegenstände

587.344,25 €

804.127,61 €

5.520.053,79 €

5.937.800,13 €

12.454,22 €

21.709,06 €

0,00 €

113,60 €

5.927,55 €

6.918,18 €

18.381,77 €

28.740,84 €

Forderungen aLL
Forderungen ggü. Unternehmen mit
Beteiligungsverhältnis

Bäder

2012

Forderungen aLL
Forderungen ggü. Gemeinde
Sonstige Vermögensgegenstände

Lt. GPA-Mitteilung 6/2006 ist „eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer (…) nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig“.
Die Plus- und Minusstunden müssen daher getrennt erfasst werden. Für die Überstunden werden Rückstellungen gebildet; der Leistungsrückstand wird als Forderung
gegen Arbeitnehmer in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert.

 Für das Terrassenbad ergab sich in 2009 wie auch für das Hallenbad eine

Forderung von je 570,00 €. Eine Auflösung der Forderung erfolgte erst im
Jahr 2011. In 2011 wurden Forderungen gegen Arbeitnehmer aus Gleitzeitkonten in Höhe von 480,00 € gebildet. 2012 wurde diese aufgelöst und
wiederum Forderungen in Höhe von 730,00 € gebildet.

 Die bilanzierten Forderungen stimmten mit den offenen Posten der Buchhaltung überein.

Kassenbestand
Gem. Bilanz betrug der Kassenbestand der Handkasse zum 31.12.2011 und
31.12.2012 jeweils 1.050,00 €.
Hierbei handelt es sich um den ständigen Wechselgeldvorschuss der Zahlstelle, sowie um den Handvorschuss von 50,00 € gem. DA vom 30.10.2001.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 18 von 32

Gem. Dienstanweisung vom 09.09.2010 betrug der ständige Wechselgeldvorschuss
1.000,00 €. Bei der jährlichen unvermuteten Prüfung der Zahlstelle am 13.12.2012
stellten wir jedoch fest, dass die Zahlstelle tatsächlich seit 15.06.2012 über einen
Wechselgeldvorschuss in Höhe von 1.200,00 € verfügt. Die Dienstanweisung wurde
am 24.01.2013 geändert

 Der tatsächliche Wechselgeldvorschuss wurde nicht in die Bilanz übernommen.

 Die Höhe des Wechselgeldvorschusses ist in regelmäßigen Abständen
auf ihre Angemessenheit zu überprüfen.

2.2
A

PASSIVA

Eigenkapital

Die Gewinnabführungen an den städtischen Haushalt erfolgten entsprechend den
Beschlüssen des Gemeinderats.
Das Eigenkapital entwickelte sich somit folgendermaßen:

Passiva
A. Eigenkapital
I. Stammkapital

31.12.2010

31.12.2011

31.12.2012

BVVL

BVVL

BVVL

Euro

Euro

Euro

Summe 18.697.141,74
100.000,00

19.076.965,45 19.096.045,23
100.000,00
100.000,00

17.833.347,91
0,00

17.833.347,91 17.833.347,91
0,00
0,00

II. Rücklagen
1. allgemeine Rücklage
2. zw eckgebundene Rücklagen
III. Gew inn/Verlust
Gew inn/Verlust des Vorjahres
Abführung an städtischen Haushalt
Jahresgew inn/Jahresverlust
Eigenkapitalquote

3.016.163,18
-3.016.163,18
763.793,83

763.793,83
-763.793,83
1.143.617,54

1.143.617,54
-1.143.617,54
1.162.697,32

34,96%

35,75%

35,69%

Der Eigenbetrieb ist nach § 12 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital
des Eigenbetriebs.
Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von mindestens 30 – 40 % ist bei steuerpflichtigen Betrieben
unbedingt zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen
werden muss. Nach neuesten Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings immer öfter auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet.

 Der Eigenbetrieb BVVL ist angemessen mit Eigenkapital ausgestattet. (Eigenkapitalquote siehe oben in der Tabelle.)

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 19 von 32

B

Empfangene Ertragszuschüsse

Die empfangenen Ertragszuschüsse werden als Passivposten bilanziert. Den Jahresabschlüssen 2011 und 2012 ist jeweils ein Nachweis der Ertragszuschüsse für die
Betriebszweige ÖPNV, Parkhaus, Hallenbad und Terrassenbad beigefügt.
Zum 31.12.2011 waren an empfangenen Ertragszuschüsse insgesamt 497.920,00 €
und zum 31.12.2012 462.370,00 € passiviert.
C

Rückstellungen (§ 249 HGB)

Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in
dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von
diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen
abgewichen werden.
Das HGB fordert daher, für bestimmte vorhersehbare Verpflichtungen Rückstellungen zu bilden. Zu berücksichtigen sind dabei, Passivierungspflicht und Passivierungswahlrecht für die Bildung von Rückstellungen. Dabei sind Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Wert anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Betriebssparte Versorgung und Verkehr
Beim Eigenbetrieb BVVL wurden im Betriebszweig Versorgung und Verkehr auf Basis der Betriebsprüfung 2011 Steuerrückstellungen in Höhe von 4.747,00 € gebildet.

 In 2012 wurde eine Rückstellung für anrechenbare Ertragsteuern aus der

Beteiligung an der badenova in Höhe von 49.548,00 € gebildet. Diese wurde aber nicht unter Steuerrückstellungen sondern unter Sonstige Rückstellungen gebucht.

 Für die in 2011 durchgeführte und nicht im gleichen Jahr abgerechnete

Schwerbehindertenerhebung wurde keine Rückstellung gebildet. Die
Rechnung in Höhe von 2.380,00 € wurde erst im Jahr 2012 gebucht.

Darüber hinaus wurden für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und externe
Abschlusskosten sonstige Rückstellungen passiviert.
Betriebssparte Bäderbetrieb
Rückstellungen sind u.a. zu bilden für die gesetzlichen Verpflichtungen







zur Aufstellung des Jahresabschlusses
zur Prüfung des Jahresabschlusses
für übertragenen Resturlaub der Beschäftigten
geleistete und noch nicht abgefeierte Überstunden der Beschäftigten
für Leistungen aus Vorruhestandsregelungen (Altersteilzeit)
für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 20 von 32

An Resturlaubstagen waren zum Jahresende 2012 insgesamt noch 85 Tage
(Vj. 114) übrig.
Die Bilanzposition Rückstellungen entwickelte sich folgendermaßen:
31.12.2010
E uro

Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen

413.050,08
250.838,08
162.212,00

31.12.2011
E uro

124.849,00
4.747,00
120.102,00

31.12.2012
E uro

+ Zuwachs
- Minderung
E uro

148.684,58
4.748,71
143.935,87

23.835,58
1,71
23.833,87

Altersteilzeit im Blockmodell
In der Handelsbilanz sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, einschließlich Altersteilzeit-Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen.
Der Erfüllungsbetrag umfasst die gesamte den Arbeitnehmern in der Freistellungsphase zu gewährende Vergütung einschließlich der zu erbringenden Aufstockungsbeträge und Nebenleistungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Dabei sind die Kosten- und Wertverhältnisse zum Erfüllungszeitpunkt maßgeblich, so
dass auch Kostensteigerungen einbezogen werden müssen. Demgegenüber sind
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen. Zudem sind bei der
Bemessung der Rückstellung biometrische Faktoren wie Sterblichkeit zu berücksichtigen.

 Seit Jahresabschluss 2010 wurde aufgrund der Komplexität der neuen

Regelungen des BilMoG ein externer Gutachter mit der Berechnung der
Altersteilzeitrückstellungen beauftragt.

 Die

Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen
Grundsätzen gebildet und die Entwicklung im Lagebericht dargestellt.

D

Verbindlichkeiten

Kredite gegenüber Kreditinstituten bestehen keine. Zum 31.12.2011 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt in Höhe von 33.003.589,16 € und zum
31.12.2012 in Höhe von 33.643.588,96 €.
Die Verbindlichkeiten aus dem Trägerdarlehen blieben in der Sparte Versorgung und
Verkehr konstant bei 27.725.135,44 €. Hinzu kamen die Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 21 von 32

31.12.2010
Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2011

31.12.2012

+ Zuwachs + Zuwachs
- Minderung - Minderung

E uro

E uro

E uro

2 0 11 zu 2 0 10

2 0 12 zu 2 0 11

33.825.727,52
39.969,71

33.648.760,98
192.132,85

33.778.981,89
43.995,98

-176.966,54
152.163,14

130.220,91
-148.136,87

0,00

61.341,57

89.687,16

61.341,57

28.345,59

0,00

391.697,40

1.709,79

391.697,40

-389.987,61

33.785.757,81

33.003.589,16

33.643.588,96

-782.168,65

639.999,80

27.725.135,44

27.725.135,44

27.725.135,44

davon Restlaufzeit >= 1 Jahr

2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
davon Restlaufzeit >= 1 Jahr

3. Verbindlichkeiten ggü. Finanzamt
davon Restlaufzeit >= 1 Jahr

4. Verbindlichkeiten ggü. Gemeinde andere Eigenbetriebe
davon Restlaufzeit >= 1 Jahr

 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stimmen mit den
laut Buchhaltung ausstehenden Rechnungen überein.

 Die Verbindlichkeitenspiegel 2011 und 2012 stimmen mit den Bilanzen
überein.

E

Rechnungsabgrenzungsposten

Nach § 250 Abs. 2 HGB sind Einnahmen, die vor dem Abschlussstichtag erzielt wurden, aber erst nach dem Stichtag zu Ertrag führen als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zu passivieren, um das Jahresergebnis periodengerecht darzustellen.
Auf der Passivseite der Bilanz des Bäderbetriebs wurden noch nicht in Anspruch genommene Guthaben aus Punkte- bzw. Wertkarten abgegrenzt.
Der RAP wurde in der Bilanz zum 31.12.2011 mit 17.584,53 € passiviert
(Vj. 19.199,71 €). Auch in 2012 wurden 17.548,53 € abgegrenzt, obwohl sich rechnerisch ein Betrag von 19.812,40 € ergeben hätte. Die Umbuchung erfolgte irrtümlich
auf Rückstellungen.

 2012 wurden die Guthaben aus Punkte- und Wertkarten nicht korrekt abgegrenzt.

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang

Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.

 Der Lagebericht 2011 und 2012 wurde erstellt. Die in § 289 HGB bzw.

§ 11 EigBVO geforderten Inhalte sind enthalten. Insbesondere auf die unterschiedlichen Ergebnisse und Entwicklungen der 6 Betriebszweige wurde jeweils differenziert eingegangen.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

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 Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in
§§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen.

 Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen.

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2011 und 2012

4.1

Abschluss der Betriebszweige 2011

Erfolgsübersicht
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.

Materialaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben
Aufwendung für Altersversorgung
Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern
Andere betriebliche Aufwendungen
Aufwendungen 1 - 8

10. Betriebserträge
a) Umsatzerlöse
b) Sonstige Erträge
11. Betriebserträge insgesamt
12. Betriebsergebnis
13. Finanzerträge
14. außerordentliche Aufwendungen
15. Unternehmensergebnis

4.2

Euro

Beteiligung Beteiligung
EWM
badenova
Euro
Euro

117.705

33.786
26.603
2.108
26.780
206.983

16.276
19.556
35.832
-171.152

-171.152

1.406.218

215.959

53.739
1.459.957

6.100
222.059

0
-1.459.957
3.990.946
97.749
2.433.240

0
-222.059
774.042
551.983

ÖPNV

Sparte VVL

Euro

Euro

1.200.893

1.318.598

22.812

56.598
1.648.780
2.108
123.992
3.150.077

37.373
1.261.078

661.598
1.241
662.839
-598.239

-598.239

677.874
20.796
698.670
-2.451.407
4.764.988
97.749
2.215.832

Terrassenbad
Euro

Hallenbad
Euro

Sparte
Bäder
Euro

206.317
166.200
37.813
16.198
156.021
64.609
247
54.103
701.508

217.118
170.806
40.849
17.492
135.956
90.452
297
110.461
783.433

423.436
337.006
78.662
33.690
291.977
155.061
544
164.564
1.484.940

173.901
38.731
212.632
-488.876
-263

191.438
8.919
200.357
-583.076

-489.139

-583.076

365.339
47.650
412.989
-1.071.951
-263
0
-1.072.214

Abschluss der Betriebszweige 2012

Erfolgsübersicht
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.

Parkhaus

Materialaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben
Aufwendung für Altersversorgung
Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern
Andere betriebliche Aufwendungen
Aufwendungen 1 - 8

10. Betriebserträge
a) Umsatzerlöse
b) Sonstige Erträge
11. Betriebserträge insgesamt
12. Betriebsergebnis
13. Finanzerträge
14. außerordentliche Aufwendungen
15. Unternehmensergebnis

Parkhaus
Euro

Beteiligung Beteiligung
EWM
badenova
Euro
Euro

190.327

34.767
26.603
2.108
40.915
294.721

16.276
17.721
33.997
-260.724

-260.724

ÖPNV

Sparte VVL

Euro

Euro

1.225.427

1.415.755

22.232

56.999
1.634.892
2.108
117.000
3.226.755

1.392.330

215.959

28.903
1.421.233

5.250
221.209

0
-1.421.233
4.253.848
337.052
2.495.563

0
-221.209
793.387

699.355
-590.237

572.178

-590.237

41.933
1.289.592

699.355

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

715.631
17.721
733.352
-2.493.403
5.047.235
337.052
2.216.780

Terrassenbad
Euro

Hallenbad
Euro

Sparte
Bäder
Euro

227.719
172.087
35.852
15.639
159.199
53.322
246
68.342
732.407

225.467
190.289
40.630
17.816
127.159
74.651
298
104.116
780.426

453.186
362.376
76.482
33.456
286.358
127.973
544
172.459
1.512.833

203.840
42.788
246.628
-485.779
16

201.373
10.734
212.107
-568.319

-485.763

-568.319

405.213
53.522
458.734
-1.054.099
16
0
-1.054.083

Seite 23 von 32

A

Versorgung und Verkehr Lahr

Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr
2012
Euro
1.

Umsatzerlöse
a) Fahrgeldeinnahmen

2.

Sonstige betriebliche Erträge
(Gesamtertrag)

3.

Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

2011
Euro

715.631,24

Euro

Euro

677.874,38

715.631,24
17.720,84
733.352,08

194.773,56
1.220.981,24

677.874,38
20.796,09
698.670,47

123.704,90
1.194.893,26

1.415.754,80
4.

Personalaufwand

5.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

6.

0,00

1.318.598,16
0,00

56.999,00

56.598,30

Sonstige betriebliche Aufwendungen
(Gesamtaufwand)

117.000,49
1.589.754,29

123.992,06
1.499.188,52

Zwischenergebnis (Ertrag-Aufwand)

-856.402,21

-800.518,05

5.042.804,14

4.726.988,29

4.431,00

38.000,00

1.634.892,45

1.648.780,45

2.555.940,48

2.315.689,79

7.

Erträge aus Beteiligungen

8.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

9.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

10. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
11. Steuern vom Einkommen
12. Sonstige Steuern
Jahresgewinn / Jahresverlust (-)

337.052,00

97.749,41

2.108,38

2.108,38

339.160,38
2.216.780,10

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

99.857,79
2.215.832,00

Seite 24 von 32

B

Bäder

Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr
2012
Euro
1.

Umsatzerlöse

2.

Sonstige betriebliche Erträge
(Gesamtertrag)

3.

Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

2011
Euro

405.212,50

Euro

Euro

365.339,36

405.212,50
53.521,84
458.734,34

453.185,96
0,00

365.339,36
47.649,92
412.989,28

423.435,73
0,00

453.185,96
4.

5.

6.

Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung

362.375,56

423.435,73
337.005,81

109.938,00

112.352,74

472.313,56

449.358,55

286.357,71

291.976,81

Sonstige betriebliche Aufwendungen
(Gesamtaufwand)

172.458,86
1.384.316,09

164.564,33
1.329.335,42

Zwischenergebnis (Ertrag-Aufwand)

-925.581,75

-916.346,14

16,00

-263,29

127.973,00

155.061,00

-1.053.538,75

-1.071.670,43

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

7.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

8.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

9.

Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit

10. außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

11. Steuern vom Einkommen

0,00

0,00

12. Sonstige Steuern
Jahresgewinn / Jahresverlust (-)

544,03

544,03

544,03
-1.054.082,78

544,03
-1.072.214,46

 Die GuV wurde in 2011 und 2012 in Form und Inhalt entsprechend den

Vorgaben des Eigenbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der
EigBVO (Anlage 4) aufgestellt.

 Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind in den jeweiligen
Lageberichten und im Anhang detailliert erläutert.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 25 von 32

5.

Vermögens- und Finanzlage

Bilanzstruktur 2011
Vermögen
immaterielles AV
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen
Vorräte
Forderungen
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen
Gesamtvermögen

Euro
0,00
4.339.403,09
43.485.851,01
47.825.254,10
1.340,30
5.538.435,56
1.050,00
5.540.825,86
53.366.079,96

%
0,00
8,13
81,49
89,62
0,00
10,38
0,00
10,38
100,00

Kapital
Stammkapital
Gewinn
Rücklagen
Eigenkapital
Zuschüsse/Beiträge
lf. Rückstellungen
lf. Verbindlichkeiten
lf. Fremdkapital
kf. Rückstellungen
kf. Verbindlichkeiten
kf. Fremdkapital
Gesamtkapital

Euro
100.000,00
1.143.617,54
17.833.347,91
19.076.965,45
497.920,00
0,00
27.725.135,44
27.725.135,44
124.849,00
5.941.210,07
6.066.059,07
53.366.079,96

%
0,19
2,14
33,42
35,75
0,93
0,00
51,95
51,95
0,23
11,13
11,37
100,00

Euro
100.000,00
1.162.697,32
17.833.347,91
19.096.045,23
462.370,00
0,00
27.725.135,44
27.725.135,44
148.684,58
6.071.430,98
6.220.115,56
53.503.666,23

%
0,19
2,17
33,33
35,69
0,86
0,00
51,82
51,82
0,28
11,35
11,63
100,00

Bilanzstruktur 2012
Vermögen
immaterielles AV
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen
Vorräte
Forderungen
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen
Gesamtvermögen

5.1

Euro
0,00
4.049.407,09
43.485.851,01
47.535.258,10
817,16
5.966.540,97
1.050,00
5.968.408,13
53.503.666,23

%
0,00
7,57
81,28
88,84
0,00
11,15
0,00
11,16
100,00

Kapital
Stammkapital
Gewinn
Rücklagen
Eigenkapital
Zuschüsse/Beiträge
lf. Rückstellungen
lf. Verbindlichkeiten
lf. Fremdkapital
kf. Rückstellungen
kf. Verbindlichkeiten
kf. Fremdkapital
Gesamtkapital

Goldene Finanzierungsregel

Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar.
Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter
veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.
Im Eigenbetrieb geht es insbesondere um die gesetzlich verankerte Erhaltung des
Sondervermögens, deren Sicherstellung auch die Vermögensplanabrechnung dient.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 26 von 32

Goldene Finanzierungsregel =
(Deckungsgrad II)

EK + lfr. FK (inkl. Ertragszuschüsse)
Anlagevermögen

2011
Deckungsgrad II = 19.076.965,45 € + 497.920,00 € + 27.725.135,44 €

= 98,9 %

47.825.254,10 €
2012
Deckungsgrad II = 19.096.045,23 € + 462.370,00 € + 27.725.135,44 €

= 99,5 %

47.535.258,10 €
Das Anlagevermögen ist fast vollständig mit langfristigem Kapital finanziert.

5.2

Liquidität 3. Grades

Die Liquidität 3. Grades gibt das Verhältnis des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens an. Ist die Liquidität 3. Grades kleiner als
1, dann wird ein Teil der kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht durch das Umlaufvermögen gedeckt, das heißt, es muss unter Umständen Anlagevermögen zur Deckung
der Verbindlichkeiten verkauft werden.
2011
Liquidität 3. Grades =

Umlaufvermögen =

5.540.825,86 €

kurzfr. FK

6.066.059,07 €

= 91 %

Die Unterfinanzierung beträgt 525.233, 21.
2012
Liquidität 3. Grades =

Umlaufvermögen

=

kurzfr. FK

5.968.408,13 €

= 99 %

6.220.115,56 €

Die sich ergebende Unterfinanzierung liegt bei 251.707,43 €.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

Seite 27 von 32

VI. Zusammenfassung
Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb
der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung
und Verkehr Lahr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung
„Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL).
Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Eigenbetriebe wurde die Betriebssatzung geändert und die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Das RPA würde die Bestellung einer Betriebsleitung weiterhin befürworten,
da die Größe des Eigenbetriebs einen Betriebsleiter rechtfertigt. Eine einheitliche
Steuerung der verschiedensten Aufgabenbereiche und Sparten, eventuell auch zunächst in Form einer regelmäßigen Abstimmung der verantwortlichen Abteilungen,
erachten wir nach wie vor als notwendig.

Jahresergebnis Beteiligung badenova
Jahresergebnis ÖPNV
Jahresergebnis Parkhaus
Jahresergebnis Beteiligung E-Werk
Ergebnis Betriebsparte Versorgung und Verkehr
Jahresergbnis Terrassenbad
Jahresergebnis Hallenbad
Ergebnis Betriebsparte Bäder
Ergebnis Eigenbetrieb BVVL

2010

2011

2012

31.12.2010

31.12.2011

31.12.2012

Euro

Euro

Euro

581.431,15
551.982,81
572.177,68
-583.297,19
-598.239,10
-590.236,71
-70.198,00
-171.151,57
-260.724,00
1.884.177,94 2.433.239,86 2.495.563,13
1.812.113,90 2.215.832,00 2.216.780,10
-484.810,53
-489.138,91
-485.763,45
-563.509,54
-583.075,55
-568.319,33
-1.048.320,07 -1.072.214,46 -1.054.082,78
763.793,83

1.143.617,54

1.162.697,32

Der Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ schließt das Jahr 2011 mit
einem Jahresgewinn von 1.143.617,54 € (+380 T€) ab. 2012 verbessert sich das Ergebnis um 19 T€ auf 1.162.697,32 €.
Der Verlust des Betriebszweigs ÖPNV erhöhte sich im Jahr 2011 im Vergleich zum
Vorjahr um 2,6 % auf 598,239,10 €, 2012 lag der Jahresverlust bei 590.236,71 €.
Aufgrund weiter steigender Aufwendungen erhöht sich der Verlust des Betriebszweigs Parkhaus im 2011 um 144 % auf 171.151,57 € und 2012 auf 260.724,00 € (+
52%).
Der Jahresgewinn des Betriebszweigs badenova 2011 lag mit 551.982,81 € um 5%
unter dem Vorjahresgewinn, 2012 verbesserte sich der Jahresgewinn um 3,7% auf
572.177,68 €.
Der Betriebszweig EWM erwirtschaftete in 2011 ebenfalls einen Gewinn in Höhe von
2.433.239,86 € (+30%). 2012 blieb der Gewinn stabil bei 2.495.563,13 € (+ 2,6%).
Die jährlichen Verluste des „Bäderbetriebs“ in Höhe von 1.072.214,46 € in 2011 und
1.054.082,78 € in 2012 werden handelsrechtlich mit den Gewinnen des „Versorgungs- und Verkehrsbetriebs“ verrechnet, somit ist ein Verlustausgleich durch Erträge aus Beteiligungen außerhalb des städtischen Haushalts möglich. Dennoch ist darauf zu achten, durch eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung die Verluste
des „Bäderbetriebs“ auch weiterhin möglichst gering zu halten.
Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

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VII.

Bestätigungsvermerk

Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 des
Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL) nach § 16 Abs. 3
EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für die Wirtschaftsjahre 2011 und 2012
Entlastung zu erteilen.
Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind künftig zu beachten.

VIII. Beschlussvorschlag 2011
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von
53.366.079,96 € und einem Jahresgewinn von 1.143.617,54 € nach Abschluss
der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der
Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2011 in Höhe von 1.143.617,54 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt.
3. Der, der Stadt zufließende Gewinnanteil wird mit der beim Eigenbetrieb zum
31.12.2011 noch bestehenden Forderung gegenüber der Stadt in Höhe von
200.000,00 € verrechnet.
4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

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IX.

Beschlussvorschlag 2012

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von
53.503.666,23 € und einem Jahresgewinn von 1.162.697,32 € nach Abschluss
der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der
Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2012 in Höhe von 1.162.697,32 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, 05.05.2014

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
-Städtisches Rechnungsprüfungsamt-

Helga Fritzsche-Müll

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

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Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben zu den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1 Feststellung des Jahresabschlusses
1.1. Bilanzsumme

Euro
53.366.079,96

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen

47.825.254,10
5.540.825,86

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
- die Rechnungsabgrenzungsposten

19.076.965,45
497.920,00
124.849,00
33.648.760,98
17.584,53

1.2 Jahresgewinn

1.143.617,54

1.2.1 Summe der Erträge

5.876.384,75

1.2.2 Summe der Aufwendungen

4.732.767,21

2 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1. bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

0,00
0,00
1.143.617,54
0,00

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Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben zu den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2012
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1 Feststellung des Jahresabschlusses
1.1. Bilanzsumme

Euro
53.503.666,23

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen

47.535.258,10
5.968.408,13

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
- die Rechnungsabgrenzungsposten

19.096.045,23
462.370,00
148.684,58
33.778.981,89
17.584,53

1.2 Jahresgewinn

1.162.697,32

1.2.1 Summe der Erträge

6.239.337,56

1.2.2 Summe der Aufwendungen

5.076.640,24

2 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1. bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen

Eigenbetrieb BVVL - Prüfung Jahresabschlüsse 2011 - 2012 -

0,00
0,00
1.162.697,32
0,00

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