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Beschlussprotokoll (Haupt- und Personalausschuss)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Haupt- und Personalausschusses (Nr. 3/2020)
der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 09.03.20 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
45/2020
10/102

1.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2019)
hier: Stellenausschreibungen / Vorstellungsreisen

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr
2019
bei
der
Finanzposition
1.0220.651000
(Personalverwaltung/Organisation - Stellenausschreibungen/Vorstellungsreisen) überplanmäßige Mehrausgaben in Höhe von 49.000,-- Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen:
 1.0300.164000 (Stadtkämmerei – Personalkostenersätze) i.H.v. 12.900,-Euro
 1.2000.164000 (Allg. Schulverwaltung – Personalkostenersätze) i.H.v.
12.900,-- Euro
 1.3520.164000 (Mediathek – Personalkostenersätze) i.H.v. 13.100,-- Euro
 1.4651.164000 (Kita Alleestraße - Personalkostenersätze) i.H.v. 10.100,-Euro
Beratungsergebnis:
Einstimmig

61/2020
10/102

2.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2019)
Hier: Qualifizierungskosten

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr
2019 bei der Finanzposition 1.0810.562100 (allgemeine Fortbildung) und
1.0810.562300 (Fortbildung Führungskräfte) überplanmäßige Mehrausgaben
in Höhe von 70.100 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Einsparungen

-2und Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen
1. 1.0220.655200 (Verwaltungsentwicklung) in Höhe von 12.600 Euro
2. 1.4640.164000 (Kindertagestätte – Am Schießrain Personalkostenersätze) in Höhe von 22.500 Euro
3. 1.4650.164000 (Kindertagestätte – Heiligenstraße (Arche Noah)
Personalkostenersätze) in Höhe von 35.000 Euro
Beratungsergebnis:
Einstimmig

47/2020
603

3.

Stromkosten für die Straßenbeleuchtung
- Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr
2019

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2019 bei der
Finanzposition 1.6700.575000 (Straßenbeleuchtung -Stromverbrauch) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 54.200,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.8800.140000 (Allgemeines Grundvermögen -Mieten und
Pachten).
Beratungsergebnis:
Einstimmig

55/2020
603

4.

Verwaltungsgebäude
- Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr
2019

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2019 bei der
Finanzposition 1.0620.500000 (Verwaltungsgebäude) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 56.600,- Euro
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Einsparungen bei der Finanzposition 1.9100.808000 (Allg. Finanzwirtschaft – Zinsen für Kredite) in Höhe
von 27.000,- Euro und bei der Finanzposition 1.2131.500100 (Turnhalle Theodor-Heuss-Schule) in Höhe von 29.600,- Euro.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-3II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
19/2020
201

1.

Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Stadt Lahr als Spendenempfänger -

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

53/2020
201

2.

Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Spital - Wohnen und Pflege als Spendenempfänger -

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss in seiner Funktion als Betriebsausschuss
des Spital - Wohnen und Pflege fasst folgenden Beschluss:
„Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig