Navigation überspringen

Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

19. Juli 2021
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2021
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 19.07.21, Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1
Dauer der Sitzung:

18:05 Uhr bis 20:30 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Ibert

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Schmieder
Roth

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Granderath
Himmelsbach
Nguyen
Przibilla
Rehm
Täubert

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Bühler
Dreyer
Kleinschmidt
Kremling-Deinert
Hirsch
bis 20:15

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Dörfler
Günther
Korn
Wille
Rompel

AfD:

Stadtrat
Stadtrat

Haller
Himmelsbach

FDP

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Sittler
Volk
Uffelmann

Linke Liste Lahr &
Tierschutzpartei

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Durke
Öger
Oßwald

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

bis 20:20

-2Ortsvorsteher

Bader

entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Ortsvorsteher

Frei
Schwarzwälder
Amann-Vogt
Fäßler

Protokollführung:

Herr

Kettenacker

Zuhörende:

4

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. EHRUNG
Ehrung des Städtetags Baden-Württemberg für die langjährige kommunalpolitische Tätigkeit der Stadträtin Uta Dreyer (20 Jahre)
Stadträtin Dreyer wurde von Oberbürgermeister Ibert für die langjährige
kommunalpolitische Tätigkeit geehrt.
II. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
III. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.
Juni 2021
1. Der Gemeinderat schlägt dem Regierungspräsidium Freiburg vor, die Schulleiterstelle
am Max-Planck-Gymnasium mit Herrn Martin Ries zu besetzen.
2. Der Gemeinderat beschließt die Auftragserteilung im Rahmen des Digitalpakts S ofortausstattungsprogramm "Leihgeräte für Lehrer*innen“ und „Stärker aus der Krise“ IPads, Notebooks und Zubehör für die städtischen Lahrer Schulen. Dabei werden die
Aufträge wie folgt vergeben:





iPads - IfmB Institut für moderne Bildung GmbH für 142.018,11 Euro
Notebooks - Hyrican Informationssysteme AG für 50.763,26 Euro
Zubehör - ACS alpha computer sales GmbH für 53.603,25 Euro
MacBooks - IfmB Institut für moderne Bildung für 17.912,59 Euro
IV. ANFRAGEN UND ANTRÄGE
Antrag der Linken Liste Lahr & Tierschutzpartei zur Einführung einer
Katzenschutzverordnung bei der Stadt Lahr
Antrag Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei:
„Die Stadtverwaltung möge eine kommunale Katzenschutzverordnung für die
Gemarkung Lahr erarbeiten und diese dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegen.“
Geschäftsordnungsantrag von der Fraktion Freie Wähler:
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Sachverhalt für eine kommunale Katzenschutzverordnung für die Gemarkung Lahr vorzubereiten, die Vor- und
Nachteile aufzuzeigen und diese über die Fachausschüsse (Umweltausschuss/HPA) dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“

-4Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
2 Enthaltungen
Damit ist der Geschäftsordnungsantrag angenommen.
V. INFORMATION
1.

Situationsbericht Coronapandemie
- mündlicher Bericht

Oberbürgermeister Ibert informiert über die aktuelle Situation zur CoronaPandemie in Lahr.
124/2021
201

2.

Jahresrechnung 2019 der Stadt Lahr

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2019 der Stadt
Lahr (Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen
Anlage
„Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr
2019“ zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen.
VI. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
63/2021
61

1.

Mobilitätsnetzwerk Ortenau: Standort- und Umsetzungsplanung für
Mobilitätsstationen in Lahr

Der Gemeinderat empfiehlt:

1. Im Zeitraum 2023-2025 werden in der Stadt Lahr 34 ortsfeste und 1 virtuelle
Mobilitätsstation realisiert.
2. Es werden sechs zusätzliche ortsfeste Mobilitätsstationen als Erweiterungsoption in das Konzept aufgenommen. Die Nutzung der Erweiterungsoption sowie grundsätzliche Änderungen am Konzept stehen unter
dem Vorbehalt einer Zustimmung durch die Gremien.
3. Die notwendigen Mittelbedarfe gemäß Sachdarstellung sind in die Haushaltspläne 2022-2026 der Stadt Lahr mit Bindungswirkung einzustellen. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen bzw. der Mobilitätsnetzwerk Ortenau GbR (ab 2022 vsl. Kommunalanstalt) Mittel für Ausschreibungen als kommunaler Verbund bereitzustellen.
Über die Dauer der Rahmenvereinbarungen wird in einer separaten Vorlage
beraten.

-5-

Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
115/2021
61

2.

Vertragsverlängerung mit der nextbike GmbH

Der Gemeinderat empfiehlt:
Die Stadt Lahr zieht die in der Ausschreibung und späteren Beauftragung
enthaltene Verlängerungsoption über den Betrieb des PedelecVerleihsystems bis zum 31.03.2023 durch die nextbike GmbH aus Leipzig.
Die im Zuge der Vertragsverlängerung für das Jahr 2022 i.H.v. 70.200 € und
das erste Quartal 2023 i.H.v. 17.600 € notwendigen Mittelbedarfe sind in die
Haushaltspläne 2022 und 2023 mit Bindungswirkung einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
3
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
165/2021
61

3.

Bebauungsplan FACHMARKTZENTRUM I
- Aufstellungsbeschluss
- Planungsziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die
Aufstellung des Bebauungsplans FACHMARKTZENTRUM I gemäß §
2 (1) BauGB beschlossen.
2. Die Planungsziele zum Bebauungsplan FACHMARKTZENTRUM I
werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
0
Enthaltungen
52/2021
61

4.

Bebauungsplan BÄDLEWEG
- Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in

-6die wesent-lichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.

3. Zumindest die südliche Hälfte des Straßengrundstücks Flst.
Nr. 314/4 hat in der Wiederherstellung komplett über die Eichner Baugesellschaft mbH zu erfolgen, so dass sich die Tiefbaukosten der Stadt Lahr auf die nördliche Hälfte, die von der
Baustelle nicht berührt wird, beschränken.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
3
Enthaltungen
135/2021
61

5.

Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
- Beratung des Entwurfs
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans ROTH-HÄNDLE-AREAL wird gebilligt.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch im
beschleunigten Verfahren durchgeführt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
168/2021
605

6.

Barrierefreier Umbau von 18 Bushaltestellen und 2 Fußgängerüberquerungen 2021/2022
- Vergabe der Erd-, Straßen-, und Pflasterbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Trenkle aus Kippenheim wird aufgrund ihres Angebots vom
14.07.20121, vorbehaltlich weiteren Prüfungen, beauftragt, die erforderlichen
Erd-, Straßen-, und Pflasterbauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Barrierefreier Umbau von 18 Bushaltestellen und 2 Fußgängerüberquerungen
2021/2022“ durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt.: 640.888,24 EUR
Abstimmungsergebnis:

-7Einstimmig

148/2021
14

7.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die
örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr
für das Rechnungsjahr 2019 durch den Gemeinderat

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2019 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 146.387.163,87 EUR und auf
der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit
31.812.159,50 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
331.222.243,61 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art.
13 Abs. 2 Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Kremling-Deinert war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

150/2021
14

8.

Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung
für das Rechnungsjahr 2019 des Hospital- und Armenfonds Lahr und
Kenntnisnahme des Berichts der örtlichen Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt
der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2019 des Hospital- und
Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege - und die Jahresrechnung 2019 Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest:
a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds
- Spital - Wohnen und Pflege mit einer Bilanzsumme von 9.779.564,44 EUR und einem Jahresverlust von
141.731,25 EUR.
Nach der Verrechnung mit der Kapitalrücklage aus Vermächtnissen
(24.507,07 EUR) ergibt sich ein Ergebnisvortrag von 117.224,18 EUR.
Dieser Betrag wird mit der übrigen Kapitalrücklage verrechnet.
Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.

-8Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben werden.
b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds
- Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit
21.479,58 EUR und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts -143.247,83 EUR (SOLL) bzw. 6.752,17 EUR (IST).
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2
GemO ortsüblich bekannt zu geben. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 StiftG
i.V.m. §§ 97 Abs. 1, 96 Abs. 3 GemO abgesehen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin Kremling-Deinert war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

123/2021
202

9.

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Entlastung des Aufsichtsrates

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen für die Geschäftsjahre 2020 und 2015 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:
18 Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
134/2021
202

10.

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Festlegung der Vergütungshöhe für die Aufsichtsratstätigkeit

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat legt durch Beschluss das Sitzungsgeld für Aufsichtsratssitzungen bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH in Höhe von
100 € je Sitzung fest. Der Vertreter der Stadt Lahr wird ermächtigt in
der Gesellschafterversammlung des Unternehmens der Festlegung
des Sitzungsgeldes in der beschlossenen Höhe zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
18 Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen

-9-

163/2021
152

1

Enthaltung

11.

Einführung der digitalen eAkte und Implementierung Dokumentenmanagementsystem (enaio - KommONE)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat befürwortet und unterstützt im Rahmen der Digitalisierung die digitale Weiterentwicklung der Stadtverwaltung
Lahr. Er nimmt die Planung in Hinblick auf die Einführung digitaler Aktenführung zustimmend zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung und Implementierung eines modernen,
zukunftsfähigen Dokumentenmanagementsystems.
2. Im Haushaltsplan 2021 sind unter der Auftragsnummer
I11200100010 für das Projekt Dokumentenmanagementsystem
(DMS/eAkte) anteilige Haushaltsmittel in Höhe von 60.000€ veranschlagt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag an die Komm.ONE,
Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Produkt „Enaio™“ in der
Gesamthöhe von 273.200 € zu vergeben.
4. Zur Schaffung der für diese Auftragsvergabe notwendigen haushaltsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage in Gesamthöhe von ger.
273.200 € sind in die Haushaltspläne der Jahre 2022 bis 2024 folgende (ger.) Mittelbedarfe mit Bindungswirkung einzustellen:
2022: 59.200 €/ 2023: 68.500 €/ 2024: 77.800 €
5. Für das laufende Haushaltsjahr 2021 wird im Zuge der Auftragsabwicklung mit dem ersten Auszahlungsbedarf i.H.v. ger. 67.700
€ gerechnet. Die sich hieraus im Vergleich zum Planansatz 2021
für das DMS (60.000€) ergebende Differenz i.H.v. rd. 7.700 €
kann innerhalb des unter der Auftragsnummer I1200100010 veranschlagten Gesamtansatzes 2021 i.H.v. 632.000 € ausgeglichen
werden

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
138/2021
603

12.

Neubau Feuerwache West
Vergabe Fenster, Pfosten-Riegel-Fassade, Außentüren

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Metall & Stahlbau Schmickler GmbH & Co. KG aus Remagen erhält den Auftrag zur Ausführung der Fensterarbeiten, Pfosten-RiegelFassadenarbeiten sowie der Außentüren für den Neubau der Feuerwache
West in Höhe von 296.804,09 Euro inkl. 19% MwSt.

- 10 Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
142/2021
603

13.

Neubau Feuerwache West
Vergabe Sanitäre Anlagen

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Franz Herbstritt GmbH aus Herbolzheim erhält den Auftrag zur
Ausführung der Sanitären Anlagen für den Neubau der Feuerwache West in
Höhe von 149.100,88 Euro inkl. 19% MwSt. (inkl. Wartungsarbeiten in Höhe
von 2.790,55 Euro brutto).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
143/2021
603

14.

Neubau Feuerwache West
Vergabe Heizungsanlagen

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Martin Vochatzer e.K. aus Schramberg erhält den Auftrag zur Ausführung der Heizungsanlagen für den Neubau der Feuerwache West in Höhe
von 294.008,18 Euro inkl. 19% MwSt. (inkl. Wartungsarbeiten in Höhe von
15.946,00 Euro brutto).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
145/2021
603

15.

Neubau Feuerwache West
Vergabe Lüftungsanlagen mit Gebäudeautomation

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Martin Vochatzer e.K. aus Schramberg erhält den Auftrag zur Ausführung der Lüftungsanlagen mit Gebäudeautomation für den Neubau der
Feuerwache West in Höhe von 424.556,50 Euro inkl. 19% MwSt. (inkl. Wartungsarbeiten in Höhe von 11.245,50 Euro brutto).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 11 -

146/2021
603

16.

Neubau Feuerwache West
Vergabe Elektroinstallation

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Elektro Junker GmbH aus Schutterwald erhält den Auftrag zur Ausführung der Elektroinstallation für den Neubau der Feuerwache West in Höhe
von
439.254,07 Euro inkl. 19% MwSt. (inkl. Wartungsarbeiten in Höhe von
3.332,00 Euro brutto).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

156/2021
603

17.

Neubau Feuerwache West
- Projektmanagement-Bericht 08, Stand Juni 2021

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagement-Bericht 08, Stand Juni 2021 zum Neubau der Feuerwache West wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
157/2021
603

18.

Schulsanierungsmaßnahmen, Max-Planck-Gymnasium
- Projektmanagement-Bericht 10. Stand Juni 2021

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagement-Bericht 10, Stand Juni 2021 zur Sanierung MaxPlanck-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
158/2021
603

19.

Schulsanierungsmaßnahmen, Scheffel-Gymnasium
- Projektmanagement-Bericht 10, Stand Juni 2021

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagement-Bericht 10, Stand Juni 2021 zur Sanierung des
Scheffel-Gymnasiums wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

- 12 Einstimmig

159/2021
603

20.

Schulsanierungsmaßnahmen, Schutterlindenbergschule
- Projektmanagement-Bericht 10, Stand Juni 2021

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagement-Bericht 10, Stand Juni 2021 zur Sanierung der
Schutterlindenbergschule wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
133/2021
St. Umwelt

21.

Kommunale Wärmeplanung – Zuweisung gemäß Klimaschutzgesetz
Baden-Württemberg

Der Gemeinderat beschließt:
1. Das Gremium bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2021 auf der Kostenstelle
56105030 „Klimaschutz“ mit der Kostenart 4291000 überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 42.000 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 56105030
„Klimaschutz“ mit der Kostenart 31410000 „Zuweisungen vom Land“ in
Höhe von 42.000 Euro.
2. Das Gremium stimmt der entsprechenden, haushaltsneutralen Mittelveranschlagung für die Aufwendungen und Fördermittel in den Jahren
2022 und 2023 mit jeweils 21.000 Euro zu (haushaltsrechtliche Bindungswirkung).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Umsetzung der oben genannten
Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
129/2021
605

22.

Neubau Regenüberlaufbecken "Am Schützenhaus" im Stadtteil Sulz
- Vergabe der Wasser-und EMSR-Technik

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Firma Keller Industriemontagen, Durmersheim, wird auf Grund ihres
Angebotes vom 22.06.2021 beauftragt, die erforderliche Wassertechnik im
Zuge der Maßnahme Neubau Regenüberlaufbecken "Am Schützenhaus" im
Stadtteil Sulz auszuführen.

- 13 Die Auftragssumme beträgt, inkl. 19% MwSt: 276.856,95 EUR

2. Die Firma Mountec, Emmendingen, wird auf Grund ihres Angebotes vom
22.06.2021 beauftragt, die erforderliche EMSR-Technik im Zuge der Maßnahme Neubau Regenüberlaufbecken "Am Schützenhaus" im Stadtteil Sulz
auszuführen.
Die Auftragssumme beträgt, inkl. 19% MwSt: 191.427,85 EUR

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
104/2021
202

23.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Änderung der Betriebssatzung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat entscheidet sich die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr auf
der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen und
beschließt hierfür die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs
Bau- und Gartenbetrieb Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

152/2021
10/101

24.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Kauf eines Geräteträgers Reform Muli T10X Hybridshift

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt dem Kauf eines Geräteträgers Reform Muli T10X
Hybridshift zum Preis von 159.490.- € netto der Firma Spinner GmbH Appenweier zu.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

65/2021
202

25.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr;
Änderung der Betriebssatzung

Der Gemeinderat beschließt:

- 14 1. Der Gemeinderat beschließt dem Eigenbetrieb den Erwerb und
Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und
Einspeisung dessen in das Versorgungsnetz als neue Aufgabe
zuzuweisen.
2. Der Gemeinderat entscheidet sich die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr künftig auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen.
3. Zur Umsetzung der Beschlüsse nach den Ziffern 1 und 2 beschließ der Gemeinderat die Änderung der Betriebssatzung des
Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

82/2021
202

26.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung;
Änderung der Betriebssatzung

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat entscheidet sich die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr künftig auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu
führen und beschließt hierfür die Änderung der Betriebssatzung des
Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
170/2021
202

27.

Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH);
Jahresabschluss 2020

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der Gemeinderat nimmt
 die Bilanz zum 31.12.2020
 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis zum
31.12.2020,
 den Lagebericht 2020,
 den Anhang 2020 und
 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesell-

- 15 schafterversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2020
zuzustimmen.

2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung
a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung,
b) der Entlastung des Geschäftsführers und
c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
VII. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 28.
Juni 2021
Es werden keine Einwendungen erhoben, die Niederschrift ist genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 19.07.2021

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin