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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 3/2021
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 22.03.21, Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 19:50 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Ibert

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Schmieder
Schwarzwälder
Roth

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Granderath
Himmelsbach
Nguyen
Przibilla
Rehm
Täubert

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Bühler
Dreyer
Frei
Kleinschmidt
Kremling-Deinert
Hirsch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Dörfler
Günther
Korn
Wille
Rompel

AfD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Haller
Himmelsbach
Amann-Vogt

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Sittler
Volk
Uffelmann

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Durke
Öger
Oßwald

FDP

Linke Liste Lahr &
Tierschutzpartei

bis 19:50 Uhr

bis 19:50 Uhr

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortschaftsrat

Schöneboom
Petters
Bader
Woitassek

entschuldigt fehlen:

Ortsvorsteher

Fäßler vertreten durch
Ortschaftsrat Woitassek

Protokollführung:

Frau

Polzer

Zuhörende:

9

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Oberbürgermeister Ibert mit, dass der Tagesordnungspunkt 10 „Namensgebung Neues Quartier Lahr West“ vorgezogen wird und neu
TOP 7 wird.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Herr Manfred Bähr schildert seine Situation und stellt Fragen zu den
Bauschäden an seinem Gebäude in der Lotzbeckstraße. Bürgermeister Petters verweist ihn auf die laufenden Rechtsverfahren und bittet darum, diese
Fragen im Rechtsverfahren zu klären, insbesondere da neben der Stadt private Dritte sich im Verfahren mit Herr Bähr befinden.
II. INFORMATION
1.

Situationsbericht Coronapandemie
- mündlicher Bericht

Oberbürgermeister Ibert informiert über die aktuelle Situation zur Coronapandemie in Lahr.
29/2021
201

2.

Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Pandemie
- Darstellung der finanziellen Auswirkungen
- Beschlusslage
- Ausblick

Mitteilung:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt Kenntnis von den finanziellen Auswi rkungen der Corona-Pandemie zum Stichtag 31.12.2020, von der Beschlusslage in Bezug auf die wesentlichen Abgabe- und Zuschusspositionen sowie
vom Ausblick auf mögliche Beschlussfassungen im Jahr 2021.

40/2021
201

3.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Lahr auf LED

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Stand der Umrüstung der
Lahrer Straßenbeleuchtung auf LED (Betrachtungszeitraum 2010
bis 2020 inkl. Ausblick auf die Jahre 2021 ff.)

-4III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
36/2021
302

1.

Erhebung von Sondernutzungsgebühren

Der Gemeinderat beschließt:
Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach der „Satzung über die
Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der
Stadt Lahr/Schwarzwald (Sondernutzungsgebührensatzung)“ gegenüber Unternehmern als Gebührenschuldner, deren Betrieb durch die CoronaVerordnung(en) des Landes zeitweise eingestellt oder eingeschränkt wurde
oder ist, wird für den Zeitraum 01.04.2021 bis einschließlich 30.06.2021 verzichtet. Von dem Antragserfordernis nach § 10 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührensatzung wird abgesehen.
Anmerkung: Nach der aktuellen Beschlusslage verzichtet die Stadt Lahr auf
die Erhebung der Sondernutzungsgebühren bis einschließlich 31.03.2021

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

332/2020
41

2.

Antrag des Kulturkreises Lahr e.V. auf jährliche institutionelle Förderung ab 2021

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Arbeit des Kulturkreises Lahr e.V. als
bedeutender, rein ehrenamtlich tätiger Kleinkunstveranstalter und als Trägerverein einer aktiven Amateurtheaterbühne mitten im Herzen der Lahrer Altstadt wichtig und außerordentlich wertvoll für Lahr ist, insbesondere für die
Belebung und Vitalisierung der Lahrer Innenstadt.
Der Gemeinderat stimmt der beantragten institutionellen Förderung des Kulturkreises Lahr e.V. in Höhe von jährlich 4.500,- Euro, zunächst befristet auf
fünf Jahre zu. Die entsprechenden Mittel hierfür werden auf der Kostenstelle
28105020 (Kulturförderung) Sachkonto 43180000 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5-

43/2021
GGA

3.

Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr;
Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinde
Seelbach

Der Gemeinderat beschließt:
Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Seelbach wird rückwirkend ab dem 07.11.2020
bis zum Ablauf der verbleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024
nachstehende Personen bestellt:
Vertreter für Seelbach:
Herr Roni Bucher, Lindenmatten 1, 77960 Seelbach
Herr Michael Baumann, Im Wiesengrund 17, 77960 Seelbach

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

25/2021
1. Ergänzu
ng
603

4.

Zweiter Verzicht auf Miet- und Pachtforderungen wegen der Coronapandemie
- Zeitraum 01.11.2020 - 31.03.2021

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, aufgrund der seit November
2020 mit der Coronapandemie einhergehenden Auswirkungen erneut einen
Teil der Miet- und Pachtforderungen gegenüber den Nutzern von städtischen
Immobilien im o.g. Zeitraum zu erlassen. Danach beläuft sich der Verzicht auf
die Erhebung von Mieten/Pachten bzw. der Rückerstattungsbetrag in Summe
auf rund 40.000 €.

Abstimmungsergebnis:
32
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Stadtrat Dörfler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal
anwesend.

-630/2021
603

5.

Max-Planck-Gymnasium - Sanierung Gebäudehülle
- Vergabe Lüftungsarbeiten (dezentrale Lüftungsgeräte)

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma EnerSearch Solar GmbH aus Welzheim erhält den Auftrag zur
Ausführung der Lüftungsarbeiten (dezentrale Lüftungsgeräte) in Höhe von
brutto 678.783,22 € brutto.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

17/2021
61

6.

Wettbewerb Flugplatzstraße - Neues Quartier Lahr West
- Übersicht über den Projektstand

Frau Fink und Herr echterbuch führen in das Thema ein und stellen die Pläne
vor.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Darstellung der städtebaulichen Neuordnung mit ihren zahlreichen Komponenten wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
beauftragt, für eine weitere kontinuierliche Umsetzung zu sorgen.
Die Beschlussfassungen zu wichtigen Einzelthemen wie z.B. Kitaerweiterung,
Obdachlosenunterkunft in einzelnen vertiefenden Vorlagen wird begrüßt.
In der mittelfristigen Finanzplanung soll ab 2022 die geplante Projektumsetzung abgebildet werden.
Abstimmungsergebnis:
32
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
307/2020
621

7.

Namensgebung "Neues Quartier Lahr West"
- Vergabe der Straßennamen

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für das neu zu ordnende Wohnquartier in Lahr West werden fünf Straßennamen, wie auch ein Quartiersname vergeben.
2. Folgende Namen werden als Straßenname festgelegt:
-

Don Bosco
Schutterallee
Eichertsgrund
Neue Scholle
Amelia-Earhart-Straße

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-7-

27/2021
61

8.

Bebauungsplan JAMMSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele
- Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans JAMMSTRASSE gemäß § 30
BauGB wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
3. Die Planungsziele vom 17.02.2021 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
32
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung

51/2021
61

9.

Bebauungsplan GUTENBERGSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans GUTENBERGSTRASSE gemäß § 30
Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
3. Die Planungsziele vom 11. März 2021 werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-831/2021
61

10.

9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (frühzeitige Beteiligung)

Der Gemeinderat empfiehlt:
1.

Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird beschlossen.

2.

Dem Vorentwurf der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterlagen wird zugestimmt.

3.

Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Der Beschlusstext zu Ziffer 1 wurde durch das Rechtsamt wie folgt geändert:
„Die Vertreter des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim werden beauftragt, die Aufstellung der 9. Änderung des
Flächennutzungsplans zu beschließen.“
Abstimmungsergebnis:
25
Ja-Stimmen
2
Nein-Stimmen
6
Enthaltungen
350/2020
1. Erg.
10/102

11.

Bewertung der Ämter des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten
der Stadt Lahr und Einweisungsbeschlüsse
Hier: Amt des Oberbürgermeisters

Oberbürgermeister Ibert erklärt sich für den Tagesordnungspunkt für befangen.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die Stelle des Oberbürgermeisters der Stadt Lahr wird gemäß § 1 Abs. 2
LKomBesG ab dem 01.01.2021 nach Besoldungsgruppe B 7 LBesG Baden-Württemberg bewertet.
2. Oberbürgermeister Markus Ibert wird mit Wirkung ab 01.01.2021 weiterhin
in die Besoldungsgruppe B 7 LBesG Baden-Württemberg eingewiesen.

Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
1
Enthaltung

-9-

351/2020
1. Erg.
10/102

12.

Bewertung der Ämter des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten
der Stadt Lahr und Einweisungsbeschlüsse
Hier: Amt des Ersten Beigeordneten

Erster Bürgermeister Schöneboom begibt sich für diesen Punkt in den Zuhörerbereich.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:

1. Herr Erster Bürgermeister Guido Schöneboom wird mit Wirkung ab
01.01.2021 in die Besoldungsgruppe B 6 LBesG Baden-Württemberg eingewiesen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

352/2020
1. Erg.
10/102

13.

Bewertung der Ämter des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten
der Stadt Lahr und Einweisungsbeschlüsse
Hier: Amt des Beigeordneten

Bürgermeister Petters begibt sich für diesen Punkt in den Zuhörerbereich
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die Stelle des Beigeordneten der Stadt Lahr wird gemäß § 1 Abs. 2
LKomBesG
ab dem 01.01.2021 nach Besoldungsgruppe B 4 LBesG BadenWürttemberg
bewertet.
2. Herr Bürgermeister Tilman Petters wird mit Wirkung ab 01.01.2021 in die
Besoldungsgruppe B 4 LBesG Baden-Württemberg eingewiesen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom
22. Februar 2021
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

- 10 Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 22.03.2021

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin