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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 5/2021
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 26.04.21, Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1
Dauer der Sitzung:

18:35 Uhr bis 20:20 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Ibert

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Schmieder
Schwarzwälder bis 18:55 Uhr
Roth

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Granderath
Himmelsbach
Nguyen
Przibilla
Rehm
Täubert

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Bühler
Dreyer
Frei
Kleinschmidt
Kremling-Deinert
Hirsch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Dörfler
Günther
Korn
Wille
Rompel

AfD:

Stadtrat
Stadtrat

Haller
Himmelsbach

FDP

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Sittler
Volk
Uffelmann

Linke Liste Lahr &
Tierschutzpartei

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Durke
Öger
Oßwald

bis 19:35 Uhr

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Schöneboom
Petters
Bader
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadträtin

Amann-Vogt

Protokollführung:

Frau

Polzer

Zuhörende:

6

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. INFORMATION
1.

Situationsbericht Coronapandemie
-mündlicher Bericht

Oberbürgermeister Ibert informiert über die aktuelle Situation zu Coronapandemie in Lahr.
61/2021
St. Umwelt

2.

Verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energie in Lahr: Installation von
PV-Anlagen auf kommunalen Gebäudedächern

Mitteilung:
Das Gremium nimmt Kenntnis von dem Maßnahmenvorschlag „Installation
von PV-Anlagen auf kommunalen Gebäudedächern“ der in den Entwurf des
Wirtschaftsplans 2021 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr
Lahr aufgenommen wurde.
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
44/2021
605

1.

Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße
Nord, nördlicher Teil
- Vorstellung der Entwurfsplanung

Im Laufe der Diskussion wurde von den Anwesenden einstimmig die Ergänzung des Beschluss um Ziffer 3 ergänzt. Die Ziffer 3 lautet dabei wie folgt:
„Vorbehaltlich der finalen Fristverlängerung soll die Umsetzung in den Jahren
2022 ff. erfolgen.“
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entwurfsplanung für den Ausbau der Rainer-Haungs-Straße und
David-Schieni-Straße wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage der Entwurfsplanung wird die Verwaltung mit der Ausführungsplanung und der Ausschreibung für die Straßen- und Kanalbauarbeiten beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

77/2021
41

2.

Verleihung der Musikmedaille und der Ensemblemusikmedaille der
Stadt Lahr/Schwarzwald

-4Der Gemeinderat beschließt:
Für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben im Jahre 2020 verleiht
die Stadt Lahr die goldene Musikmedaille an:
1. Laetitia Siefert am Klavier
2. Jula Frischauf am Klavier
3. Eliana Lidia Schäfer am Klavier

4. Albert Vetter am Klavier
5. Joshua Becker am Klavier
6. Tabea Dewald am Klavier

Für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben im Jahre 2020 verleiht
die Stadt Lahr die silberne Musikmedaille an:
1. Lars Herzog am Horn
2. Kimberly Hübner an der Posaune
3. Raphael Weber an der Posaune
Für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben im Jahre 2020 verleiht
die Stadt Lahr die silberne Ensemblemusikmedaille an:
Barockorchester der Städtischen Musikschule Lahr
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

41/2021
603

3.

Grundschule Reichenbach - Energetische Sanierung (Schulsanierungsfonds)
- Vergabe Fensterbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Joseph Held GmbH & Co KG aus Freiburg erhält den Auftrag zur
Ausführung der Fensterbauarbeiten in Höhe von 391.586,64 EUR brutto.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

313/2020
605

4.

Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen (Haushaltsjahr 2020)
im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach und dem
Ausbau der Gehweganlagen und Bushaltestellen.

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2020 beim Investitionsauftrag I54106020004 (Gemeindestraßen – Ortsdurchfahrt Reichenbach:
Ausbau der Gehweganlagen) überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von
337.000,- EUR.
Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Einsparungen bzw. Um-

-5schichtungen aus folgenden Investitionsaufträgen:
I51100020101 „Kanadaring – Ausbau Schwarzwaldstraße“ 150.000,- EUR
I51100020000 „Kreuzstraße“ 20.000,- EUR
I51100020001 „Ausbau Brestenbergstraße“ 16.500,- EUR
I51100020001 „Ausbau Gerichtsstraße“ 15.000,- EUR
I54600020000 „Parkscheinautomaten“ 4.000,- EUR
I55100020010 „Ausbau Mauerweg“ 17.500,- EUR
I55100020020 „Parkierung Mauerweg“ 5.500,- EUR
54105000 „Straßen, Wege und Plätze – Gemeindestraßen“ 93.500,- EUR
54105001 „Feldwege“ 10.000,- EUR
54105011 „Verkehrsausstattung“ 5.000,- EUR
Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
4
Enthaltungen

314/2020
605

5.

Ausbau Ortsmitte Sulz
- Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen (Haushaltsjahr
2020)

Der Gemeinderat empfiehlt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2020 bei dem Investitionsauftrag I54107020000 „Ausbau Ortsmitte Sulz“ überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 264.266,84 EUR.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen und Umschichtungen aus folgenden Investitionsaufträgen:
I51100020100 „Kanadaring- Quatiersplatz+Kandaring“ i.H.v 256.000,00 €
I54600020000 „Ersatz-/Neuanschaffung Parkscheinautomaten“ i.H.v
9.000,00 €
Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
4
Enthaltungen

45/2021
61

6.

Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Stadt Lahr schließt eine Vereinbarung mit der Tarifverbund Ortenau
GmbH (TGO) über die Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus und beauftragt die SWEG mit der Ausstattung der

-6Busse mit Fahrkartenentwertern. Beide Beauftragungen stehen unter dem
Vorbehalt einer Förderzusage durch den Bund. Bei einer Absage wird es
eine erneute Beratung in den Gremien geben.
2. Das Angebot soll mindestens im Zeitraum 2021-2024 gelten. Dies ist in
den Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2022-2024 zu berücksichtigen. Für das Jahr 2024 empfiehlt der Verkehrsentwicklungsplan eine erneute Haushaltsbefragung zur Mobilität. Auf Grundlage der Ergebnisse
und der Verkaufszahlen der Fahrkarten wird die Verwaltung dem Gemeinderat im Laufe des Jahres 2024 einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen
unterbreiten.
3. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat im Laufe des Jahres Maßnahmen
im Bereich des ruhenden Verkehrs vorschlagen, die zu höheren Einnahmen führen und so einen teilweisen, vermutlich aber nur geringfügigen
Ausgleich der höheren Ausgaben nach dem Prinzip „Verkehr finanziert
Verkehr“ ermöglichen.
Im Laufe der Diskussion wurde von den Anwesenden einstimmig die Ergänzung des Satzes „Eine Evaluation soll jährlich erfolgen und dem Gemeinderat
vorgelegt werden.“ in Ziffer 2 ergänzt.
Beratungsergebnis Ziffer 1 und 2:
23
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
7
Enthaltungen
Beratungsergebnis Ziffer 3:
20
Ja-Stimmen
10
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen

54/2021
61

7.

Bebauungsplan KLOSTERMÜHLGASSE, 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans KLOSTERMÜHLGASSE,
1. Änderung beschlossen.
2. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB.
3. Die Planungsziele vom 17.03.2021 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-7Stadtrat Dörfler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal
anwesend.
55/2021
61

8.

Bebauungsplan WERDER-/MOLTKESTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans WERDER-/MOLTKESTRASSE gemäß § 30 BauGB wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
3. Die Planungsziele vom 17.03.2021 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Stadtrat Dörfler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal
anwesend.
III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom
22. März 2021

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
2.

Niederschrift über öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses
der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim vom
30. März 2021

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 26.04.2021

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin