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Beschlussvorlage (Anlage 2 - Antrag Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei zum Erlass einer Katzenschutzverordnung)

                                    
                                        Jürgen Durke | Finanzpolitischer Sprecher | Fraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei
2021‐06‐16 | Antrag | Katzenschutzverordnung

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Gemeinderatsfraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei der Stadt Lahr

Stadtverwaltung Lahr
Rathausplatz 4
D‐77933 Lahr / Schwarzwald
16. Juni 2021

Antrag zur Einführung einer Katzenschutzverordnung gemäß den Vorschlägen des Bundes und des Landes
Baden‐Württemberg sowie des Tierschutzbundes und den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ibert,
die Gemeinderatsfraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei reicht für die kommende Gemeinderatssitzung
am 28. Juni 2021 den folgenden Antrag ein:

Antrag:
Die Stadtverwaltung möge eine kommunale Katzenschutzverordnung für die Gemarkung Lahr erarbeiten
und diese dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegen.
Als Handlungshilfe dienen die Katzenschutzverordnung der Stadt Berglen im Rems‐Murr‐Kreis, in Kraft
getreten am 1. Januar 2020, sowie der Vorschlag für eine kommunale Katzenschutzverordnung des
Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden‐Württemberg.
Die beiden Verordnungsvorschläge sowie ein Dokument mit häufig gestellten Fragen zur Umsetzung sind
diesem Antrag als Anlage beigefügt.
Begründung:
Eine Katzenschutzverordnung dient der langfristigen Kosteneinsparung sowohl der Stadtverwaltung, als
auch des Tierheims beziehungsweise des Tierschutzvereins und lindert gleichzeitig das Leid freilebender
Katzen, in dem sie ihre Populationsgröße reduziert und kontrolliert.
Bereits 2019 haben die Zahlen der aufgenommenen Katzen im Lahrer Tierheim einen traurigen Höhepunkt
von 300 aufgenommenen Katzen pro Jahr erreicht. Hinzu kommen etliche freilebende Katzen, die mitunter
in größeren Katzenkolonien leben. Das Tierheim informiert die Stadtverwaltung regelmäßig über die Zahlen
und die seit Jahren dramatische Lage, insbesondere ist Oberbürgermeister Ibert bereits in Kenntnis gesetzt.
Durch die Covid‐19‐Pandemie ist die Anzahl hilfsbedürftiger Katzen weiter angewachsen und die
gesundheitliche Situation der freilebenden Katzen verschlechtert sich mit zunehmenden Koloniegrößen.
Erschwerend wirkt sich das verantwortungslose Verhalten von Personen aus, die Katzen nicht richtig halten
oder die Tiere sich selbst überlassen. Die Spannweite reicht von sogenannten „Katzen‐Messis“, die
übermäßig viele Tiere ansammeln bis hin zu Menschen, welche die Katzen ganz bewusst aussetzen.
Manche katzenhaltende Personen lassen eher unbedarft eine unkontrollierte Vermehrung zu, andere
vermehren ihre Katzen wiederum ganz gezielt, um sich etwa ein kleines Taschengeld mit den Jungtieren zu
verdienen. Varianten gibt es viele und sei es nur die vorübergehende Anschaffung einer Katze, um sich in
Zeiten der Corona‐Pandemie eine Beschäftigung oder etwas Abwechslung zuzulegen.

Jürgen Durke | Finanzpolitischer Sprecher | Fraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei
2021‐06‐16 | Antrag | Katzenschutzverordnung

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Zusätzlich kommen speziell gezüchtete Rassekatzen auf den Markt, welche die Katzenpopulationen weiter
mit in die Höhe treiben. Wichtiger wäre es, beim Wunsch nach einer eigenen Katze, ein vorhandenes Tier
aus dem Tierheim aufzunehmen und damit die Kapazitäten der Tierheime zu entlasten und Not zu lindern,
anstatt mit dem eigenen Geld eine weitere Zunahme der Katzenpopulationen zu finanzieren.
Die hohen Vermehrungsraten unkastrierter Katzen führen dann zu den in Deutschland auf der Straße
lebenden rund 2 Millionen verwilderten Hauskatzen. Innerhalb von zehn Jahren kann eine einziges
Katzenpaar theoretisch 240 Millionen Nachkommen hervorbringen. Die Lebenserwartung von Katzen ohne
menschliche Obhut ist allerdings sehr gering. Krankheiten und Unterernährung sind die Regel.
Zur Erfüllung des Staatsziels, dem ethischen Tierschutz nach Artikel 20a des Grundgesetzes, und um damit
dem Katzenleid entgegen zu wirken, empfiehlt sowohl der Bund, als auch das Land Baden‐Württemberg
äquivalent zum deutschen Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen die
Einführung einer „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“, nach § 13b des Tierschutzgesetzes.
Eine Verordnung nach § 13b TierSchG ist keine polizei‐ oder ordnungsrechtliche Verordnung, schließt aber
eine zusätzliche Verordnung nach Polizei‐ und Ordnungsrecht ausdrücklich nicht aus. Der Unterschied der
beiden Verordnungsvarianten ist ihr hauptsächlicher Anwendungszweck.
Steht der Schutz von Leben, Gesundheit und Wohlbefinden freilebender Katzen im Vordergrund, ist der
Zweck tierschutzrechtlicher Natur nach § 13b TierSchG. Bei polizei‐ und ordnungsrechtlichen Verordnungen
geht es dagegen in erster Linie um Gefahrenabwehr, wie etwa vor der Gefahr von ausbrechenden Zoonosen,
welche von großen erkrankten Beständen freilebender Katzen ausgeht und die sich auf andere Tiere oder
Menschen übertragen und so zu neuen Pandemien führen können. Auch der Schutz gefährdeter Arten, wie
etwa Vögel, Kleinsäuger oder Reptilien, gilt in diesem Sinne als Gefahrenabwehr.
Eine Katzenschutzverordnung nach § 13 TierSchG ermöglicht zwar noch nicht das Erheben von Bußgeldern,
sehr wohl aber das Einfangen von Katzen auch auf Privatgelände, das schnelle Kastrieren nach 48 Stunden
erfolgloser Ermittlung verantwortlicher Personen sowie die Verpflichtung der katzenhaltenden Personen die
Kosten für Kastration, Kennzeichnung und Registrierung selbst zu tragen.
Die Verordnung betrifft sowohl freilebende Katzen, als auch Hauskatzen, die in Haushalten gehalten werden
und Freigang haben. Die durchschnittlichen Kosten einer Kastration betragen etwa 100,‐ € zuzüglich 30,‐ €
für das Einsetzen eines Transponders zur Registrierung.
Insgesamt gibt es heute, Stand April 2021 ohne Anspruch auf Vollständigkeit, mindestens 880 Städte und
Gemeinden mit sogenannten Kastrations‐, Kennzeichnungs‐ und Registrierungsverordnungen für Katzen.
(Quelle: Deutscher Tierschutzbund)
Der Tierschutzbund empfiehlt die möglichst flächendeckende Einführung der Katzenschutzverordnung.

Jürgen Durke | Finanzpolitischer Sprecher | Fraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei
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Zusammenfassung
Die größten Probleme bei steigenden Katzenpopulationen
1. Überpopulationen führen zu Übertragungen von Krankheiten auf andere Tiere, als auch auf den
Menschen. Beispielsweise ist hier Toxoplasmose zu nennen, die für Schwangere und
immunschwache Personen ein großes Risiko darstellt. Sie können aber auch zur Entstehung ganz
neuer Krankheiten, spezies‐übergreifender Zoonosen und Pandemien führen.
2. Zu viele Tiere einer einzelnen Art haben negative Einflüsse auf die Umwelt und die Artenvielfalt. Bei
Katzen können die Bestände von Singvögeln und anderen teils bedrohten Tierarten gefährdet sein.
3. Eine hohe Populationsdichte zieht hygienische Missstände zum Nachteil der angrenzend lebenden
Menschen nach sich.
4. Große Katzenkolonien können in den betroffenen Gebieten zu einem erhöhten Aufkommen von
Autounfällen führen.
5. Ehrenamtlich helfende Personen im Tierschutz und in der Bevölkerung tragen hohe emotionale und
finanzielle Belastungen.
6. Eine Absenkung der Populationsgrößen freilebender Katzen verringert ebenfalls das Leiden der
Katzen insgesamt, das etwa Unfälle, Verletzungen, Unterernährung oder Krankheiten verursachen.
7. Ins Tierheim gebrachte Katzen können häufig lange Zeit nicht von den Tierschutzvereinen kastriert
werden, da die zugehörigen katzenhaltenden Personen oft langwierig ermittelt werden müssen.

Die größten Vorteile einer Katzenschutzverordnung
Vorteile für Tierheime
1. Schnellere Bearbeitung und Erledigung bei Fundfällen
2. Deutlich kürzere Verweildauer
3. Weniger Personalaufwand
4. Weniger notwendige Kapazitäten
5. Weniger Kosten
Vorteile für Gemeinden
1. Schnellere Bearbeitung und Erledigung bei Fundfällen
2. Weniger Kosten
Vorteile für die Katzen
1. Tiere können schneller ihrem Besitzer zugeordnet werden
2. Weniger Stress durch kürzere Verweildauer
3. Keine „Zweitkastration“ beim weiblichen Tier
4. Schnellere Versorgung bekannter Erkrankungen

Kernpunkte einer jeden Katzenschutzverordnung
1. Eine Kennzeichnungs‐ und Registrierungspflicht für Katzen mit Freigang
2. Eine Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang
3. Die Ermöglichung von Fundtier‐Kastrationen durch den örtlichen Tierschutzverein nach 48 Stunden

Mit einer Katzenschutzverordnung können Gemeinden die Katzenpopulationen langfristig und nachhaltig
kontrollieren und somit zum echten Tierschutz und der effektiven Reduzierung von Tierleid beitragen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei diesem Antrag, vor allem in diesen schwierigen Zeiten der Pandemie.

Jürgen Durke | Finanzpolitischer Sprecher | Fraktion Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei
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Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Atrikel 20a des Grundgesetzes
Der Staat schützt […] die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und
nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
§ 13b des Tierschutzgesetzes
[…]
In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der
freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere können in der Rechtsverordnung
1. der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten
oder beschränkt sowie
2. eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien
Auslauf haben können, vorgeschrieben werden.