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Beschlussvorlage (Anlage 8 - Pressemitteilung vom 19.03.19 - Zuschuss für die Kastration von Katzen)

                                    
                                        Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen

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Lahr, 19. März 2019

Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen
Unkontrollierte Vermehrung von Katzen soll eingedämmt werden

In den vergangenen Jahren wurden dem Rechts- und Ordnungsamt der Stadt
Lahr immer wieder Beschwerden zugetragen, wonach sich wild lebende
Katzen unkontrolliert vermehren, Krankheiten übertragen und zum Teil auch
eine Gefahr für Straßenverkehrsteilnehmer darstellen. Um dem Problem zu
begegnen hat der Gemeinderat Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro für die
Kastration von Katzen und Katern der Lahrer Einwohnerschaft bereitgestellt.

Für ab dem 01.01.2019 bis einschließlich 31.10.2019 kastrierte Tiere, können
in Lahr lebende Personen einen Zuschuss für die Kastration beantragen. Die
Zuschussanträge nimmt die jeweilige Ortsverwaltung bzw. das Rechts- und
Ordnungsamt der Stadt Lahr entgegen. Für Katzen wird ein Zuschuss zur
Kastration in Höhe von 40,00 Euro, für Kater ein Zuschuss von 20,00 Euro an
die

Halter

der

Tiere

ausbezahlt.

Für

die

Beantragung

sind

die

Kastrationsrechnung, ein Bild des Tieres sowie die Bankverbindung des
Zahlungsempfängers erforderlich.

Das Rechts- und Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich
darauf hin, dass der Verfügungsrahmen für die Bezuschussung der
Kastrationen in Höhe von 2.000,00 Euro nicht überschritten werden kann. Es
wird daher empfohlen, die Kastrationen und die Übersendung der
Antragsunterlagen

zeitnah

durchzuführen,

da

ansonsten

u.U.

die

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bereitgestellten Mittel bereits ausgeschöpft sind und eine Bezuschussung
nicht mehr erfolgen kann.

Ansprechpartner/in zum Inhalt dieser Pressemitteilung:
Stadt Lahr, Rechts- und Ordnungsamt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Lucia Vogt, Tel.: 07821 / 910-0320, E-Mail: lucia.vogt@lahr.de