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Beschlussvorlage (Anlage 10 - Pressemitteilung vom 20.08.20 - erneuter Zuschuss für die Kastration von Katzen)

                                    
                                        Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen

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Lahr, 20. August 2020

Zuschuss für die Kastration von Katzen auch im Jahr 2020
Unkontrollierte Vermehrung von Katzen soll eingedämmt werden

In den vergangenen Jahren wurden dem Rechts- und Ordnungsamt der Stadt
Lahr immer wieder Beschwerden zugetragen, wonach sich wild lebende
Katzen unkontrolliert vermehren, Krankheiten übertragen und zum Teil auch
eine Gefahr für Straßenverkehrsteilnehmer darstellen. Um dem Problem zu
begegnen hat der Gemeinderat für das Jahr 2019 Mittel für die Kastration von
Katzen und Katern der Lahrer Einwohnerschaft bereitgestellt. Aufgrund des
großen Zuspruches aus der Lahrer Bevölkerung hat der Gemeinderat auch
für das Jahr 2020 Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro für die Kastration von
Katzen und Katern der Lahrer Einwohnerschaft bewilligt.

Somit können auch im Jahr 2020 in Lahr lebende Personen einen Zuschuss
für die Kastration Ihrer Katzen und Kater beantragen. Die Beantragung des
Zuschusses ist möglich für Katzen und Kater, die in der Zeit zwischen dem
01.01.2020

und

dem

15.11.2020

kastriert

wurden

bzw.

werden.

Zuschussanträge können bei der jeweiligen Ortsverwaltung bzw. dem
Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr abgegeben werden. Für Katzen
wird ein Zuschuss zur Kastration in Höhe von 40,00 Euro, für Kater ein
Zuschuss von 20,00 Euro an die Halter der Tiere ausbezahlt. Um in den
Genuss einer Zuschussgewährung zu kommen, ist ein schriftlicher Antrag
des Tierhalters erforderlich. Des Weiteren müssen dem schriftlichen Antrag
die Kastrationsrechnung, ein Bild der Katze bzw. des Katers sowie die
Bankverbindung des Zuschussempfängers beigefügt werden.

Zuschussgewährung für die Kastration von Katzen

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Das Rechts- und Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich
darauf hin, dass der Verfügungsrahmen für die Bezuschussung der
Kastrationen in Höhe von 2.000,00 Euro nicht überschritten werden kann. Es
wird daher empfohlen, die Kastrationen und die Übersendung der
Antragsunterlagen

zeitnah

durchzuführen,

da

ansonsten

u.U.

die

bereitgestellten Mittel bereits ausgeschöpft sind und eine Bezuschussung
nicht mehr erfolgen kann.

Ansprechpartner/in zum Inhalt dieser Pressemitteilung:
Stadt Lahr, Rechts- und Ordnungsamt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Lucia Vogt, Tel.: 07821 / 910-0320, E-Mail: lucia.vogt@lahr.de