Beschlussvorlage (Energie und Klima Fortschrittsbericht 2021)
24. Januar 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 603 Sachbearbeitung: Otto Drucksache Nr.: 274/2021 Az.: 60/603GM-Ka/Ot An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Oberbürgermeister am Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 09.12.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Technischer Ausschuss 19.01.2022 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 24.01.2022 beschließend öffentlich Betreff: Energie und Klima Fortschrittsbericht 2021 Beschlussvorschlag: Der Energie und Klima Fortschrittsbericht 2021 wird zur Kenntnis genommen. Zusammenfassende Begründung: Mit dem in 2018 gefassten Beschluss der Maßnahmen aus dem Energie und Klima – Arbeitsprogramm, hat die Stadt Lahr weitere Zeichen im Bereich Energieeinsparung und Klimaschutz gesetzt. Mit Einführung des kommunalen Energiemanagements im Jahre 2019 soll der jährlich benötigten Energiemenge der Stadt Lahr noch mehr Aufmerksamkeit zugetragen werden. Drucksache 274/2021 Seite 2 Sachdarstellung Durch die stetige Überwachung und Kontrolle der Energieverbräuche wird anhaltend das Ziel verfolgt, diese weiter zu senken. Allerdings wird dies in verschiedensten Bereichen eine immer größere Herausforderung. Die städtischen Gebäude, wie z.B. Schulen und Kita’s, unterliegen zunehmend einer höheren und vielfältigeren Nutzung. Wir erleben eine rasante Entwicklung neuer Techniken und Dienstleistungen, wie z.B. die Digitalisierung. Diese werden in unseren Gebäuden zunehmend genutzt und erhöhen somit auch den Energiebedarf. Bei Neubauten sowie auch Gebäudesanierung setzt die Stadt Lahr im Bereich der Wärmeenergie verstärkt auf regenerative Energie in Form von Fernwärme, Pellets oder auch Blockheizkraftwerke. Ebenso wird in den kommenden Jahren verstärkt die Installation von PV-Anlagen zur Stromerzeugung auf den Dächern kommunaler Gebäude umgesetzt. Hierfür stehen in den Jahren 2021 bis 2024 610.000 Euro zur Verfügung. Mit dem vorliegenden Energie und Klima - Fortschrittsbericht 2021 des Gebäudemanagements, welcher zeitlich- und pandemiebedingt etwas später erscheint als gewohnt, erfolgt die Fortschreibung des Berichtes aus 2017. Der Energiebericht analysiert die erhobenen Verbrauchs- und Kostendaten und bestimmt die CO2- Emissionen des städtischen Gebäudebestandes. Für die Auswertungen im Energie und Klima - Fortschrittsbericht werden die Daten aus 2020 mit denen aus dem Vorjahr 2019, bis hin zurück zum Basisjahr 2000 dargestellt und verglichen. Betrachtet man die Verbräuche aus 2020 mit dem Basisjahr, ergibt sich in Bezugssetzung zu dem rund 24% gestiegenem Flächenanteil, eine sichtbar positive Entwicklung. Es wurden 22% weniger Wärme (witterungsbereinigt), 17% weniger Strom und 32% weniger Wasser verbraucht. Was an der Stelle aber nicht außen vor bleiben sollte, ist die pandemiebedingte Schließung vieler Gebäude in 2020. So wurden Schulen, Kita’s, Sporteinrichtungen und sonstige öffentliche Einrichtungen über einen längeren Zeitraum nicht oder bedeutend weniger genutzt. Dies zeigt sich sehr deutlich an den Verbräuchen aus 2020. In den Folgejahren ist demnach wieder mit einer Steigerung zu rechnen. Tilman Petters Bürgermeister Silke Kabisch Abteilungsleitung Drucksache 274/2021 Seite 3 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt Finanzierung Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Nein Nein [Sofern die Maßnahme nicht bereits in dieser Höhe im Haushaltsplan (+ggf. der mittelfristigen Planung) berücksichtigt wurde] Anlage(n): Energie und Klima Fortschrittsbericht 2021 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.