Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Energie und Klima Fortschrittsbericht 2021)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 603
Sachbearbeitung: Otto

Drucksache Nr.: 274/2021
Az.: 60/603GM-Ka/Ot

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister am

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Umweltausschuss

09.12.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Technischer Ausschuss

19.01.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

24.01.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Energie und Klima Fortschrittsbericht 2021

Beschlussvorschlag:
Der Energie und Klima Fortschrittsbericht 2021 wird zur Kenntnis genommen.

Zusammenfassende Begründung:
Mit dem in 2018 gefassten Beschluss der Maßnahmen aus dem Energie und Klima – Arbeitsprogramm, hat die Stadt Lahr weitere Zeichen im Bereich Energieeinsparung und
Klimaschutz gesetzt.
Mit Einführung des kommunalen Energiemanagements im Jahre 2019 soll der jährlich benötigten Energiemenge der Stadt Lahr noch mehr Aufmerksamkeit zugetragen werden.

Drucksache 274/2021

Seite 2

Sachdarstellung
Durch die stetige Überwachung und Kontrolle der Energieverbräuche wird anhaltend das
Ziel verfolgt, diese weiter zu senken. Allerdings wird dies in verschiedensten Bereichen
eine immer größere Herausforderung. Die städtischen Gebäude, wie z.B. Schulen und
Kita’s, unterliegen zunehmend einer höheren und vielfältigeren Nutzung. Wir erleben eine
rasante Entwicklung neuer Techniken und Dienstleistungen, wie z.B. die Digitalisierung.
Diese werden in unseren Gebäuden zunehmend genutzt und erhöhen somit auch den
Energiebedarf.
Bei Neubauten sowie auch Gebäudesanierung setzt die Stadt Lahr im Bereich der Wärmeenergie verstärkt auf regenerative Energie in Form von Fernwärme, Pellets oder auch
Blockheizkraftwerke. Ebenso wird in den kommenden Jahren verstärkt die Installation von
PV-Anlagen zur Stromerzeugung auf den Dächern kommunaler Gebäude umgesetzt.
Hierfür stehen in den Jahren 2021 bis 2024 610.000 Euro zur Verfügung.
Mit dem vorliegenden Energie und Klima - Fortschrittsbericht 2021 des Gebäudemanagements, welcher zeitlich- und pandemiebedingt etwas später erscheint als gewohnt, erfolgt
die Fortschreibung des Berichtes aus 2017. Der Energiebericht analysiert die erhobenen
Verbrauchs- und Kostendaten und bestimmt die CO2- Emissionen des städtischen Gebäudebestandes. Für die Auswertungen im Energie und Klima - Fortschrittsbericht werden die
Daten aus 2020 mit denen aus dem Vorjahr 2019, bis hin zurück zum Basisjahr 2000
dargestellt und verglichen.
Betrachtet man die Verbräuche aus 2020 mit dem Basisjahr, ergibt sich in Bezugssetzung
zu dem rund 24% gestiegenem Flächenanteil, eine sichtbar positive Entwicklung. Es wurden 22% weniger Wärme (witterungsbereinigt), 17% weniger Strom und 32% weniger
Wasser verbraucht. Was an der Stelle aber nicht außen vor bleiben sollte, ist die pandemiebedingte Schließung vieler Gebäude in 2020.
So wurden Schulen, Kita’s, Sporteinrichtungen und sonstige öffentliche Einrichtungen
über einen längeren Zeitraum nicht oder bedeutend weniger genutzt. Dies zeigt sich sehr
deutlich an den Verbräuchen aus 2020. In den Folgejahren ist demnach wieder mit einer
Steigerung zu rechnen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Silke Kabisch
Abteilungsleitung

Drucksache 274/2021

Seite 3

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf)
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage
beigefügt
Finanzierung
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten

Nein

Nein

[Sofern die Maßnahme nicht bereits in dieser Höhe im Haushaltsplan (+ggf. der mittelfristigen Planung) berücksichtigt wurde]

Anlage(n):
Energie und Klima Fortschrittsbericht 2021
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.