Beschlussvorlage (Anlage 0)
24. Januar 2022
24. Januar 2022
1 Stadt Lahr L -J Beschlussvorlage Federführende Stelle: 101 Sachbearbeitung: Bußhardt Drucksache Nr.: 301/2021 Az.; 023.04 An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Vorlagenkonferenz 12.01.2022 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 24.01.2022 beschließend öffentlich w AbstimifSlng Betreff: Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen Einwohnern Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Drucksache 301/2021 Seite 2 Sachdarstellung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2019 die Einrichtung von beratenden Ausschüssen und sonstigen Gremien beschlossen. Diese sollten mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern besetzt werden. Daraufhin wurden verschiedene Personen und Organisationen gebeten, VertreterZ-innen und StellvertreterZ-innen für die betreffende Gremien mitzuteilen. Bislang wurde die Institution „Ortenauer Energieagentur GmbH“ von Herrn Gantert im Umweltausschuss vertreten. Da Herr Gantert aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet, soll nun die Geschäftsführerin der Ortenauer Energieagentur GmbH, Frau Dr. Lioba Markl-Hummel, im Ausschuss nachrücken. U mwelta ussc h uss Institution Mitglied Ortenauer Energieagentur GmbH bisher: Hesso Gantert Freiburger Str. 41 77652 Offenburg (Sachverst. ohne Stimmrecht) Ortenauer Energieagentur GmbH neu: Dr. Lioba Markl-Hummel Freiburger Str. 41 77652 Offenburg (Sachverst. ohne Stimmrecht) Zudem teilt der Regionalverband zur Förderung von Menschen mit Autismus mit, Frau Himmelsbach-Schaub vom Therapiezehtrum Lahr in den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung zu entsenden. Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung Institution Mitglied Regionalverband zur Förderung von Menschen mit Autismus neu: Andrea Himmelsbach-Schaub Freiburger Str. 24 77933 Lahr Seite 3 Drucksache 301/2021 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen lEl Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbe darf) □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt / Markus Ibert Oberbürgermeister Friederike Ohnemus Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.