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Beschlussvorlage (Anlage 0)

24. Januar 2022
                                    
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Stadt Lahr L -J

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Bußhardt

Drucksache Nr.: 301/2021
Az.; 023.04

An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Vorlagenkonferenz

12.01.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

24.01.2022

beschließend

öffentlich

w

AbstimifSlng

Betreff:
Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen
Einwohnern

Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt.

Drucksache 301/2021

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2019 die Einrichtung von beratenden Ausschüssen
und sonstigen Gremien beschlossen. Diese sollten mit sachkundigen Einwohnerinnen und
Einwohnern besetzt werden. Daraufhin wurden verschiedene Personen und Organisationen gebeten,
VertreterZ-innen und StellvertreterZ-innen für die betreffende Gremien mitzuteilen.
Bislang wurde die Institution „Ortenauer Energieagentur GmbH“ von Herrn Gantert im
Umweltausschuss vertreten. Da Herr Gantert aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet, soll nun die
Geschäftsführerin der Ortenauer Energieagentur GmbH, Frau Dr. Lioba Markl-Hummel, im
Ausschuss nachrücken.
U mwelta ussc h uss
Institution

Mitglied

Ortenauer Energieagentur GmbH

bisher: Hesso Gantert
Freiburger Str. 41
77652 Offenburg
(Sachverst. ohne Stimmrecht)

Ortenauer Energieagentur GmbH

neu: Dr. Lioba Markl-Hummel
Freiburger Str. 41
77652 Offenburg
(Sachverst. ohne Stimmrecht)

Zudem teilt der Regionalverband zur Förderung von Menschen mit Autismus mit,
Frau Himmelsbach-Schaub vom Therapiezehtrum Lahr in den Beirat für die Belange von Menschen
mit Behinderung zu entsenden.
Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung
Institution

Mitglied

Regionalverband zur Förderung
von Menschen mit Autismus

neu: Andrea Himmelsbach-Schaub
Freiburger Str. 24
77933 Lahr

Seite 3

Drucksache 301/2021

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
lEl Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbe­
darf)
□ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
□ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage
beigefügt

/

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Friederike Ohnemus

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.