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Beschlussvorlage (Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Stadt Lahr als Spendenempfänger -)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Dinger

Drucksache Nr.: 293/2021
Az.: 20/201/Dg

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Vorlagenkonferenz

26.01.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

07.02.2022

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Stadt Lahr als Spendenempfänger -

Beschlussvorschlag:
Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.

Drucksache 293/2021

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 18.02.2006 die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) geändert, und in § 78 der GemO den Abs. 4 eingefügt.
In § 78 Abs. 4 der GemO wurde das „neue“ Spendenverfahren aufgenommen. Hierüber
wurde der Haupt- und Personalausschuss in seiner Sitzung vom 26.06.2006 (Drucksache
Nr. 34/2006), sowie der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.07.2006 (Drucksache Nr.
92/2006) unterrichtet.
Mit Datum vom 20.09.2006 wurde die Dienstanweisung über die „Annahme von Spenden
und ähnlichen Zuwendungen“ erlassen.
Die Zuständigkeit des Haupt- und Personalausschusses für die Annahme der Spenden,
wurde diesem in der Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2006 durch Änderung der Hauptsatzung übertragen.
Die Verwaltung bittet den Haupt- und Personalausschuss um Zustimmung zur Annahme
bzw. Vermittlung der in Anlage aufgeführten Spenden.
(Anmerkung: U.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen, werden die Spendengeber der elektronischen Beschlussvorlage nicht beigefügt. Die Nennung der Spendengeber erfolgt gegenüber den Mitgliedern des Haupt- und Personalausschusses im Wege des Umlaufverfahrens während der Sitzung).

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Drucksache 293/2021

Seite 3

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf)
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage
beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen und kann gelöscht werdenEinmalige (Investitions-)Kosten

2021

2022

2023

2024

2025 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag
/ Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
/ Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in
EUR

1.
2.
SUMME

Finanzierung
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten

Nein

Nein

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.