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Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchungg)

                                    
                                        Erläuterungsbericht
Schalltechnische
Untersuchung

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“, Stadtteil Kuhbach
612-2485
Stadt Lahr

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach/ Schalltechnische Untersuchung

Kontakt

Fichtner Water &
Transportation GmbH
Linnéstraße 5
79037 Freiburg
www.fwt.fichtner.de

Kim Ruoff
+49 (0)761 88505-702
kim.ruoff@fwt.fichtner.de

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I

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach/ Schalltechnische Untersuchung

Inhaltsverzeichnis
1

2

3

Allgemeines ..................................................................................................................................................................................... 1
1.1

Aufgabenstellung ............................................................................................................................................................. 1

1.2

Bearbeitungsgrundlagen .............................................................................................................................................. 1

Grundlagen ...................................................................................................................................................................................... 2
2.1

Allgemeines ........................................................................................................................................................................ 2

2.2

Beurteilungsgrundlagen ................................................................................................................................................ 2

2.3

Schallschutz im Städtebau ........................................................................................................................................... 3

Verkehrslärm ................................................................................................................................................................................... 5
3.1

Allgemeines ........................................................................................................................................................................ 5

3.2

Beurteilungsgrundlagen ................................................................................................................................................ 5

3.3

Emissionen .......................................................................................................................................................................... 6

3.3.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................................ 6
3.3.2 Analyse-Fall ........................................................................................................................................................................ 7
3.3.3 Prognose-Nullfall ............................................................................................................................................................. 7
3.3.4 Prognose-Planfall ............................................................................................................................................................. 8
3.4

Immissionen ....................................................................................................................................................................... 9

3.4.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................................ 9
3.4.2 Nachbarschaft ................................................................................................................................................................... 9
3.4.3 Plangebiet ........................................................................................................................................................................ 11

4

5

Tiefgarage ..................................................................................................................................................................................... 12
4.1

Emissionen ....................................................................................................................................................................... 12

4.2

Immissionen .................................................................................................................................................................... 13

Lärmschutzmaßnahmen .......................................................................................................................................................... 14
5.1

Allgemeines ..................................................................................................................................................................... 14

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III

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

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5.2

Passiver Lärmschutz – Verkehrslärm ..................................................................................................................... 15

5.2.1 Allgemeines ..................................................................................................................................................................... 15
5.2.2 Grundrissorientierung ................................................................................................................................................. 15
5.2.3 Schalldämmung der Außenbauteile ...................................................................................................................... 15
5.2.4 Belüftung von Schlafräumen .................................................................................................................................... 17
5.2.5 Außenwohnbereiche .................................................................................................................................................... 17
5.3

6

Tiefgarage ........................................................................................................................................................................ 18

Zusammenfassung ..................................................................................................................................................................... 19

Tabellen
Tab. 2-1:

Orientierungswerte der DIN 18005 [5] ................................................................................................................. 3

Tab. 3-1:

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11] .................................................................................................... 6

Tab. 3-2:

Verkehrsmengen im Analyse-Fall ........................................................................................................................... 7

Tab. 3-3:

Emissionspegel im Prognose-Nullfall ................................................................................................................... 8

Tab. 3-4:

Emissionspegel im Prognose-Planfall ................................................................................................................... 9

Tab. 4-1:

Schallleistungspegel Tiefgarage .......................................................................................................................... 12

Anlagen
Anlage 1

Lagepläne Verkehrslärm

Anlage 2

Verkehrserzeugung

Anlage 3

Beurteilungspegel Verkehrslärm
Nachbarschaft

Anlage 4

Isophonenkarten Verkehrslärm
Plangebiet

Anlage 5

Tiefgarage

Anlage 6

Außenlärmpegel nach
DIN4109-2:2018-01

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IV

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Anlage 7

Schutz von Außenwohnbereichen

Abkürzungen
BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

BImSchV

Bundes-Immissionsschutzverordnung

dB(A)

Dezibel nach A-Bewertung (Schallpegel mit Frequenzbewertung)

DIN

Deutsches Institut für Normung e. V.

DTV

durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

FWT

Fichtner Water & Transportation GmbH

HLUG

Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

IGW

Immissionsgrenzwert

IRW

Immissionsrichtwert

Lr

Beurteilungspegel

Lr, diff

Überschreitung eines Grenz-, Richt- oder Orientierungswertes

RLS

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

VDI

Verein Deutscher Ingenieure

VerBau

Verkehrsaufkommen durch Vorhaben der Bauleitplanung (Software)

Quellenverzeichnis

[1]

Fichtner Water & Transportation GmbH: Verkerhsuntersuchung zur B 415
Ortsumfahrung Lahr- Kuhbach und Reichenbach im Auftrag des
Regierungspräsidiums Freiburg, November 2019.

[2]

Wikipedia: Schalldruckpegel, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel,
Januar 2021.

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V

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

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[3]

Prof. Dr. Jürgen Hellbrück: Wirkungen von Lärm auf Erleben, Verhalten und
Gesundheit, Vortrag auf dem Seminar "Lärmarme Straßenbeläge", März 2010.

[4]

Weltgesundheitsorganisation: Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische
Union - Zusammenfassung, 2018.

[5]

Schallschutz im Städtebau Teil 1, Grundlagen und Hinweise für die Planung;
Beiblatt zu DIN 18005 Teil 1, Mai 1987, Juli 2002.

[6]

Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1,
Berechnungsverfahren / Schalltechnische
städtebauliche Planung, Mai 1987.

[7]

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 22.03.2007 - 4 CN 2/06.

[8]

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 18.12.1990 - 4 N 6/88.

[9]

Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Lärm - Straße und Schiene, Juli 2014.

[10]

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkerhswesen: Richtlinien für den
Lärmschutz an Straßen, RLS-19, Ausgabe 2019.

[11]

16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz¬gesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), Juni 1990 (BGBl. I S. 1036),
zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnungvom 4. November 2020 (BGBl. I S.
2334).

[12]

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Städtebauliche Lärmfibel – Hinweise für
die Bauleitplanung, November 2018.

[13]

Freie und Hansestadt Hamburg:
Bauleitplanung 2010, Januar 2010.

[14]

Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen: Heft 42 der
Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung: Integration von
Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff,
Wiesbaden, 2000.

[15]

Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff: Programm Ver_Bau: Abschätzung des
Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung mit Excel-Tabellen am
PC, Januar 2021.

[16]

Bayerisches Landesamt für Umwelt: Parkplatzlärmstudie – 6. überarbeitete
Auflage, August 2007.

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Schallschutz im
Orientierungswerte

Hamburger

VI

Leitfaden

Städtebau für
die

– Lärm

in

der

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

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[17]

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998.

[18]

Der Bundesminister für Verkehr, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS90, Ausgabe 1990.

[19]

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Beschluss vom 20.07.1995 - 3 S
3538/94.

[20]

Verwaltungsgerichtshof Bayern: Beschluss vom 23.11.2016 - 15 CS 16.1688..

[21]

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin: Berliner Leitfaden
Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017, Mai 2017.

[22]

DIN 4109-1:2018-01 – Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen,
Stand Januar 2018.

[23]

DIN 4109-2:2018-01 – Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise
der Erfüllung der Anforderungen, Stand Januar 2018.

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VII

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

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1

Allgemeines

1.1

Aufgabenstellung

Die Stadt Lahr möchte südöstlich der Ortsmitte im Stadtteil Kuhbach einen Bebauungsplan aufstellen. Mit
der Aufstellung des 2. Teilbebauungsplans „Ortsmitte“ soll die Neugestaltung der Ortsmitte Kuhbach
abgeschlossen werden. Im Zuge der Planung soll das Wohnangebot durch die geplante Neubebauung
entlang der Kuhbacher Hauptstraße (B 415) gestärkt werden.
Im Rahmen des Verfahrens sollen die schalltechnischen Auswirkungen durch die Aufstellung des
Bebauungsplans untersucht werden. Dazu gehören die Ermittlung und Bewertung der Einwirkungen des
Verkehrslärms auf das Plangebiet und die Änderungen der Verkehrslärmsituation für die Nachbarschaft.
Zudem erfolgt eine quantitative Bewertung der Lärmeinwirkungen durch im Plangebiet vorgesehene
Tiefgaragen.
Die Bewertung erfolgt anhand der nach den unterschiedlichen Lärmarten zu unterscheidenden
rechtlichen Beurteilungsgrundlagen. Aus den Ergebnissen der Untersuchung werden Vorschläge zu
Lärmschutzmaßnahmen und Festsetzungen für den Bebauungsplan abgeleitet.

1.2

Bearbeitungsgrundlagen

Die schalltechnische Untersuchung bezieht sich auf den Entwurf des 2. Teilbebauungsplans „Ortsmitte“
vom 26.10.2021. Ein Katasterauszug sowie die Höhendaten wurden aus der Untersuchung
„Lärmmindernde Maßnahmen B 415 Kuhbach & Reichenbach“ übernommen, die 2019 im Auftrag der
Stadt Lahr durchgeführt wurde. Die angesetzten Verkehrsmengen für die schalltechnische Berechnung
stammen aus einer von der Fichtner Water & Transportation GmbH durchgeführten
Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2019 [1]. Weitere Datengrundlagen werden an den jeweiligen
Stellen im Text aufgeführt.
Die schalltechnischen Berechnungen werden mit der Software SoundPLAN (Version 8.2, Soundplan
GmbH) durchgeführt.

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1

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
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2

Grundlagen

2.1

Allgemeines

Schall bezeichnet mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium (z. B. Luft).
Schallpegel werden üblicherweise in der Einheit dB(A) (Dezibel) dargestellt. Dabei handelt es sich um eine
Hilfsgröße, die einen Schalldruckpegel in ein Verhältnis zur menschlichen Hörschwelle setzt. Durch den
logarithmischen Maßstab entstehen dabei besser handhabbare Werte.
Das menschliche Gehör nimmt Frequenzen ungefähr zwischen 16 Hz und 20 KHz wahr. Die Hörschwelle
liegt in Abhängigkeit von der Frequenz ungefähr bei 0 dB. Die Schmerzgrenze liegt bei ca. 130 dB. „Die
Abhängigkeit von wahrgenommener Lautstärke und Schalldruckpegel ist stark frequenzabhängig. […]
Sollen Aussagen über die Wahrnehmung eines Schallereignisses gemacht werden, muss daher das
Frequenzspektrum des Schalldrucks betrachtet werden.“ [2]
Durch eine frequenzabhängige Gewichtung wird der bewertete Schalldruckpegel gebildet. Üblich ist
dabei die Verwendung des A-bewerteten Schallpegels (dB(A)).
Als Lärm werden Schallereignisse bezeichnet, die subjektiv als störend empfunden werden. Lärm ist also
„unerwünschter Schall, der das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen erheblich
beeinträchtigen kann“. [3] Auch nach Auffassung der Weltgesundheitsorganisation hat Lärm „negative
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden und wird in zunehmendem Maße
zu einem Problem.“ [4]

2.2

Beurteilungsgrundlagen

Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen der unterschiedlichen Lärmarten (z. B. Verkehr, Gewerbe,
Freizeit) werden durch entsprechende Richtlinien bzw. Verordnungen vorgegeben. Hierbei erfolgt eine
sektorale Betrachtung, d. h. bei den schalltechnischen Überprüfungen sind die Lärmquellen der
unterschiedlichen Lärmarten einzeln zu ermitteln und die daraus berechneten Beurteilungspegel den
jeweiligen Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten gegenüberzustellen.
Eine Aggregation mehrerer Lärmarten erfolgt in der Regel nicht. Schallquellen, die keiner Lärmart
zuzuordnen sind (z. B. Naturgeräusche, Wind, Wasser etc.), werden bei den schalltechnischen
Untersuchungen nicht betrachtet.
Für die schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die Schallemissionen ermittelt oder
abgeschätzt, d. h. es wird der von einer Schallquelle ausgehende Lärm betrachtet. In Abhängigkeit der
Lage, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen etc. werden daraus die Schallimmissionen ermittelt, also der auf
den jeweils maßgebenden Immissionsort (z. B. ein Wohngebäude) einwirkende Lärm bestimmt.
Mit den Zuschlägen der jeweiligen Berechnungsrichtlinien z. B. für Ruhezeiten oder bestimmte Lärmarten
werden aus den Immissionen die Beurteilungspegel gebildet.

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2

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Stadtteil Kuhbach

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2.3

Schallschutz im Städtebau

Für die schalltechnische Beurteilung städtebaulicher Planungen kann die DIN 18005 Teil 1 - Schallschutz
im Städtebau [5] herangezogen werden. In Beiblatt 1 zur DIN 18005 sind „Orientierungswerte für die
angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung“ [6] angegeben. Die
Orientierungswerte sind als Ziele des Schallschutzes für die Bauleitplanung aufzufassen und keine
Grenzwerte. Die örtlichen Gegebenheiten können ein Abweichen von Orientierungswerten nach oben
oder unten erfordern.
Die DIN 18005 dient als Grundlage zur Abwägung der Belange des Schallschutzes bei städtebaulichen
Planungen. „Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten
abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere
geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche
Schallschutzmaßnahmen – insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert
werden.“ [5]
„Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, desto gewichtiger müssen
allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die
Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um
diese Auswirkungen zu verhindern.“ [7] „Eine Überschreitung der Orientierungswerte (der DIN 18005) um
5 dB(A) kann das Ergebnis einer gerechten Abwägung sein. Maßgeblich sind die Umstände des
Einzelfalls.“ [8]
„Weist ein Bebauungsplan ein neues Wohngebiet (WA) aus, das durch vorhandene Verkehrswege
Lärmbelastungen ausgesetzt wird, die an den Gebietsrändern deutlich über den Orientierungswerten der
DIN 18005 liegen, ist es nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, auf aktiven Lärmschutz zu verzichten.
Je nach Umständen des Einzelfalls, z. B. in dicht besiedelten Räumen, kann es abwägungsfehlerfrei sein,
eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie Anordnung
der Wohn- und Schlafräume zu erreichen.“ [7]
In der folgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die in der DIN 18005 (Beiblatt zu Teil
1) [5] angegebenen Orientierungswerte für den Tag (6 bis 22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr)
aufgeführt:
Tab. 2-1:

Orientierungswerte der DIN 18005 [5]

Nutzungsart

Orientierungswerte der DIN 18005 in dB(A)
Tag
Nacht

Reine Wohngebiete

50

40 (35)

Allgemeine Wohngebiete

55

45 (40)

Besondere Wohngebiete

60

45 (40)

Dorf- und Mischgebiete

60

50 (45)

Kerngebiete

65

55 (50)

Gewerbegebiete

65

55 (50)

(Werte in Klammern für Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm)

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3

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
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Die Beurteilungspegel verschiedener Lärmarten (Verkehr, Gewerbe, Sport, Freizeit) sind einzeln mit den
Orientierungswerten zu vergleichen.

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Verkehrslärm

3.1

Allgemeines

Das Plangebiet liegt zentral im Stadtteil Kuhbach. Im Süden wird das Plangebiet durch die Kuhbacher
Hauptstraße/ B 415 begrenzt. Westlich des Plangebiets verläuft die Straße „Am Kirchberg“.
Für das Bebauungsplanverfahren ist zu prüfen, welchen Lärmbelastungen Gebäude mit schutzbedürftigen
Nutzungen im Plangebiet ausgesetzt sein werden. Aus den Ergebnissen sind, falls erforderlich,
Schutzmaßnahmen abzuleiten. Daneben sind die Änderungen der Verkehrslärmsituation für die
Umgebung des Plangebiets zu ermitteln. Diese können sich durch die Verkehrserzeugung der zulässigen
Nutzungen im Plangebiet und den Einfluss der bisherigen und künftigen Baukörper im Plangebiet
ergeben.
Untersucht werden im Folgenden der Analysefall, der Prognose-Nullfall sowie der Prognose-Planfall. Der
Analysefall repräsentiert die derzeitige Verkehrssituation im Plangebiet sowie der Umgebung. Der
Prognose-Nullfall beschreibt die prognostizierte Verkehrssituation ohne Realisierung der Planung im
Gebiet des 2. Teilbebauungsplans „Ortsmitte“. Damit wird die vom Plangebiet unabhängige
Verkehrsentwicklung berücksichtigt. Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung
des Plangebietes unter Berücksichtigung der Aufstellung des 2.Teilbebauungsplans „Ortsmitte“ im
Stadtteil Kuhbach

3.2

Beurteilungsgrundlagen

„Die Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr wird heute ausschließlich berechnet, denn das
ist genauer, transparenter und auch wirtschaftlicher als Messungen zu zufälligen Zeitpunkten, die
Witterungseinflüssen und Verkehrsschwankungen unterliegen. Zudem kann ein Mikrofon nicht zwischen
Lärmquellen (Hund oder Auto) unterscheiden und zukünftiger Verkehrslärm kann ohnehin nicht
gemessen werden.“ [9] Modellhafte Berechnungen der Lärmimmissionen sind darüber hinaus besser
nachzuvollziehen als Messungen, die von zufälligen äußeren Einflüssen abhängen. Nur in Ausnahmefällen
werden z. B. zu Überprüfungszwecken Lärmmessungen durchgeführt.
Zur rechnerischen Erfassung des Straßenverkehrslärms dienen die "Richtlinien für den Lärmschutz an
Straßen (RLS-19)" [10]
Entsprechend dieser Richtlinien sind die Lärmpegel (Beurteilungspegel) aus den durchschnittlichen
täglichen Verkehrsmengen zu berechnen. Diese Lärmwerte sind Mittelwerte (Mittelungspegel) und keine
Maximalpegel.
Der Mittelungspegel ist nach DIN 45641 der zeitliche Mittelwert des A-bewerteten Schalldruckpegels. Er
stellt eine Maßzahl dar, die die Lautstärke des gesamten Geräuschgeschehens während der
Beurteilungszeit kennzeichnet und das zeitlich in seiner Stärke schwankende Geräusch in ein
vergleichbares Dauergeräusch umrechnet ("energieäquivalenter Dauerschallpegel").
Ergänzend zu den Orientierungswerten der DIN 18005 (vgl. Abschnitt 2.3) können zur Bewertung der
ermittelten Immissionen auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung

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Stadtteil Kuhbach

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(16. BImSchV [11]) verwendet werden. Die 16. BImSchV „gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung
von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen.“ [11] In
Leitfäden für Bauleitplanungen [12] [13] wird bei Verkehrslärmbelastungen auf die (höheren)
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als ergänzenden Beurteilungsmaßstab zu den
Orientierungswerten der DIN 18005 verwiesen.
Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Tab. 3-1:

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11]

Nutzungsart

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
in dB(A)
Tag
Nacht

Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime

57

47

Reine und allgemeine Wohngebiete sowie

59

49

Kern-, Dorf- und Mischgebiete

64

54

Gewerbegebiete

69

59

Kleinsiedlungsgebiete

3.3

Emissionen

3.3.1

Allgemeines

Eine Grundlage zur Beschreibung der Lärmsituation besteht in der Bestimmung der Lärmemissionen.
Emissionspegel beschreiben den Schall, der von einer Lärmquelle ausgeht. Die Emissionspegel sind nach
den Beurteilungszeiträumen Tag (6 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr) zu unterscheiden.
Der Emissionspegel einer Straße ist abhängig von der durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (DTV)
auf den maßgebenden Straßenabschnitten. Dabei werden gemäß RLS-19 die drei Fahrzeuggruppen Pkw,
Lkw1 und Lkw2 unterschieden. Motorräder (Kräder nach TLS 2012) werden zu Gunsten der
Lärmbetroffenen wie Lkw2 eingestuft. Für jede Fahrzeuggruppe ist die zulässige Geschwindigkeit zu
berücksichtigen.
Hinzu kommen je nach Situation noch Zuschläge für die Straßenoberfläche und für Steigungsbereiche,
wenn die Steigung gleich oder größer 5 % ist.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Emissionspegel auf Änderungen der Verkehrsbelastungen
relativ unsensibel reagieren. Eine Steigerung des täglichen Verkehrs um 10 % bewirkt beispielsweise bei
ansonsten gleichen Randbedingungen nur eine Steigerung der Emissionspegel um ca. 0,4 dB(A). Die
teilweise vereinfachenden Annahmen zu vorhandenen und künftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen
bieten für die schalltechnische Beurteilung eine hinreichende Genauigkeit. Die Fahrbahndeckschichten
der untersuchten Straße werden nach Auskunft des Regierungspräsidiums Freiburg als Asphaltbetone
<=AC11 angesetzt. Nach den Vorgaben der RLS-19 ergeben sich für diesen Straßendeckschichttyp
Straßendeckschichtkorrekturen von -2,7 dB(A) für Pkw und -1.9 dB(A) für Lkw bei Geschwindigkeiten bis
60 km/h.

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3.3.2

Analyse-Fall

Die Verkehrsdaten des Analysefalls stammen aus einer Verkehrsuntersuchung, die 2019 im Rahmen des
Projekts „Lärmmindernde Maßnahmen B 415 Kuhbach & Reichenbach“ durch die Fichtner Water &
Transportation GmbH durchgeführt wurde [1]. Für die Straße „Am Kirchberg“ liegen keine Zähldaten vor.
Die Verkehrsmengen wurden anhand der Netz- und Erschließungsfunktion abgeschätzt. Für die
Lärmmodellierung ist dies bei untergeordneten Straßen eine hinreichende Grundlage. Die Daten wurden
auf die Anforderungen der schalltechnischen Berechnungen (z. B. Tag- / Nachtverteilung) umgerechnet.
Die Änderung der geltenden Höchstgeschwindigkeit auf der B 415 von 40 km/h auf 50 km/h erfolgt
östlich der Straße „Im Grüneck“.
Tab. 3-2:

Verkehrsmengen im Analyse-Fall

Straßenabschnitt

DTV-Wert
[Kfz/24h]

B 415
Am Kirchberg

3.3.3

Geschwindigkeit
[km/h]
Tag
Nacht

Schallleistungspegel
[dB(A)]
Tag
Nacht

17.800

40/50

40/50

80,3/81,9

72,5/74

500

30

30

63,0

53,3

Prognose-Nullfall

Um die künftige verkehrliche Entwicklung zu berücksichtigen, wurde für den Prognose-Nullfall eine
Zunahme der Verkehrsstärken auf den umgebenden Straßen von 10 % berücksichtigt. Außerdem wurde
eine schon nach bestehendem Baurecht zulässige Bebauung auf dem Gelände des ehemaligen
Gasthauses „Lamm“ angenommen und dessen Verkehr anhand einer überschlägig ermittelten
Verkehrserzeugung abgeschätzt. Hieraus ergeben sich rund 30 Pkw- sowie 2 Lkw-Fahrbewegungen.
Um den erzeugten Verkehr entsprechend der getroffenen Annahmen auf die B 415 verteilen zu können,
wurde für diesen und den nachfolgenden Fall die Straße B 415 in drei Abschnitte eingeteilt: West
(westlich der Zufahrt über die Straße „Am Kirchberg“, Mitte (zwischen der Straße „Am Kirchberg und der
östlichen Einfahrt des Plangebiets, sowie Ost (östlich der östlichen Zufahrt ins Gebiet).
Weiterhin wurde die Straße „Am Kirchberg“ in einen Bereich nördlich der Zufahrt in das Plangebiet und
einen Bereich südlich der Zufahrt in Richtung der B 415 aufgeteilt. Es wurde angenommen, dass rund die
Hälfte des erzeugten Verkehrs diese Zufahrt nutzt.

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2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
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Die resultierenden Verkehrsstärken und Emissionspegel sind in der nachfolgenden Tabelle
zusammengestellt:
Tab. 3-3:

Emissionspegel im Prognose-Nullfall

Straßenabschnitt

DTV-Wert
[Kfz/24h]

Geschwindigkeit
[km/h]
Tag
Nacht

Schallleistungspegel
[dB(A)]
Tag
Nacht

B 415
B 415 West

19.630

40

40

80,7

72,9

B 415 Mitte

19.625

40

40

80,7

72,9

B 415 Ost

19.615

50

50

82,3

74,4

Am Kirchberg Nord

550

30

30

63,4

53,7

Am Kirchberg Süd

565

30

30

63,6

53,9

Am Kichberg

3.3.4

Prognose-Planfall

Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung des Plangebietes unter
Berücksichtigung der Aufstellung des 2. Teilbebauungsplans „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach. Aufgrund
des durch die künftig zugelassenen Nutzungen erzeugten Verkehrs werden sich die Verkehrsmengen im
umgebenden Straßennetz erhöhen. Zur Abschätzung dieses neu erzeugten Kfz-Verkehrs wird die
bundesweit übliche Methodik der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung [14] angewandt und mit
dem zugehörigen Programm Ver_Bau [15] berechnet.
Anhand von spezifischen Parametern kann dabei über empirische Kenngrößen der erzeugte Verkehr
(Einwohner-, Kunden-, Besucherverkehr etc.) bestimmt werden. Hierfür werden Eingangsdaten wie die
Nutzfläche für die Gewerbeflächen oder die Anzahl der Wohneinheiten herangezogen.
Die einzelnen Schritte dieser Ermittlung und die Ergebnisse sind in Anlage 2 für die geplante
Wohnnutzung dargestellt.
Für das Plangebiet „Ortsmitte“ konnte somit eine Verkehrserzeugung von insgesamt rund 150 KfzFahrten/24h ermittelt werden (jeweils 75 Kfz/24h im Quell- und Zielverkehr).
Es wird eine gleichmäßige Verteilung der Nutzung der Zufahrt über die Straße „Am Kirchberg“ sowie die
Zufahrt über die B 415 angenommen.
Bei der Aufteilung in die Fahrtrichtungen wird angenommen, dass ¾ des Verkehrs in/aus Richtung
Westen kommt und ¼ in/aus Richtung Osten. Auf den mittleren Abschnitt der B 415 zwischen den
beiden Zufahrten wird die Hälfte des erzeugten Verkehrs aufgeschlagen.

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2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach/ Schalltechnische Untersuchung

Diese Verteilung gilt gleichermaßen für den Quell- und Zielverkehr.
Aus diesen Grundlagen ergeben sich die zusätzlich durch das Plangebiet veränderten
Verkehrsbelastungen im umgebenden Straßennetz. Die angesetzten Verkehrsmengen und
Schallleistungspegel des Prognose-Planfalls können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Tab. 3-4:

Emissionspegel im Prognose-Planfall

Straßenabschnitt

DTV-Wert
[Kfz/24h]

Geschwindigkeit
[km/h]
Tag
Nacht

Schallleistungspegel
[dB(A)]
Tag
Nacht

B 415
B 415 West

19.720

40

40

80,8

73,0

B 415 Mitte

19.690

40

40

80,7

72,9

B 415 Ost

19.650

50

50

82,3

74,4

Am Kirchberg Nord

550

30

30

63,4

53,7

Am Kirchberg Süd

620

30

30

63,8

54,3

Am Kichberg

3.4

Immissionen

3.4.1

Allgemeines

Zur Ermittlung der Verkehrslärm-Immissionen wird eine Berechnung der Schallausbreitung von den
Verkehrswegen zu den Immissionsorten durchgeführt. In die Berechnung gehen Abschirmungen und
Reflexionen von bestehenden Gebäuden sowie die Geländestruktur ein. Im Baugebiet wird zur Prüfung
des ungünstigsten Falls von einer freien Schallausbreitung ausgegangen. Somit hängen
Lärmschutzanforderungen auch nicht von der späteren Reihenfolge der Bebauung und den daraus
hervorgehenden Abschirmungen ab. Für die Nachbarschaft werden hingegen die Reflexionen und
Abschirmungen an den künftigen Baukörpern berücksichtigt, um hierdurch hervorgerufene Änderungen
zu ermitteln.

3.4.2

Nachbarschaft

Im Rahmen der Abwägung des Bebauungsplans sind die Änderungen der Verkehrslärmsituation durch
eine Realisierung der Planungen zu ermitteln und zu bewerten. Neben einer durch das Vorhaben zu
erwartenden Änderung des Verkehrslärms ist auch die absolute Höhe der zukünftigen Lärmbelastung in
der schutzbedürftigen Nachbarschaft des Plangebiets bedeutsam.
Hierfür sind die Änderungen der Verkehrslärmbelastungen, die durch die Verkehrserzeugung des
Plangebiets und den Einfluss der neuen Baukörper (Abschirmungen und Reflexionen) hervorgerufen

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2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach/ Schalltechnische Untersuchung

werden, zu untersuchen. Dies wird durch die Untersuchung des Analyse-, Prognose-Null- und -Planfalls
abgebildet.
Zur Bewertung werden hilfsweise die Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung herangezogen.
Grundsätzlich gilt, dass je höher die Vorbelastung und die Lärmzunahme sind, desto größer ist das
Gewicht dieser Belange in der Abwägung.
Abwägungserheblich sind in jedem Fall wesentliche Lärmerhöhungen. In Anlehnung an die Kriterien der
Verkehrslärmschutzverordnung ist demnach zu prüfen, ob sich die Beurteilungspegel durch die Planung
wesentlich, d. h. um mindestens 2,1 dB(A) (gerundet 3 dB(A)) bei gleichzeitiger Überschreitung der
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (vgl. Abschnitt 3.2) erhöhen. Darüber hinaus können
Pegeländerungen zwar nicht wesentlich, aber bereits wahrnehmbar sein. Die Schwelle zur
Wahrnehmbarkeit liegt bei ca. 1 dB(A). Darunter ist von keiner wahrnehmbaren Änderung der
Lärmsituation auszugehen.
Außerdem sind wesentliche Änderungen in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzverordnung dann
gegeben, wenn Erhöhungen der Beurteilungspegel des Verkehrslärms hervorgerufen werden und künftig
Beurteilungspegel von mindestens 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht zu erwarten sind. Für
Gewerbe- und Industriegebiete gilt dies jedoch nur, wenn diese Schwellen durch die Änderung erstmals
erreicht werden.
Alle Änderungen können aber jeweils nur im Einzelfall auch vor dem Hintergrund der jeweiligen
Schutzbedürftigkeit und Lärmbetroffenheit bewertet werden.
Die Beurteilungspegel des Verkehrslärms in der Nachbarschaft für die verschiedenen betrachteten Fälle
können den Tabellen in Anlage 3 entnommen werden.
Darin bedeuten:
 IGW:

Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)

 Lr:

Beurteilungspegel

 Tag:

Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr

 Nacht:

Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr

 diff:

Überschreitung des Immissionsgrenzwertes


Die Immissionsgrenzwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. Diese
wurden für die Nachbarschaft den geltenden Bebauungsplänen entnommen oder in Abstimmung mit der
Stadt Lahr nach der tatsächlich vorhandenen Nutzung in einen Gebietstyp eingeordnet.
Den Tabellen in der Anlage 3 ist zu entnehmen, dass an den untersuchten Immissionsorten in der
Nachbarschaft des Plangebiets im Analyse- und im Prognose-Nullfall Beurteilungspegel zwischen 64
dB(A) und 69 dB(A) am Tag und zwischen 56 dB(A) und 62 dB(A) in der Nachtzeit erreicht werden.
In der Tabelle in Anlage 3.3 sind die Beurteilungspegel im Prognose-Planfall dargestellt. Bei dem
Vergleich der Beurteilungspegel des Prognose-Null- und Prognose- Planfalls (vgl. Anlage 3.4) lässt sich
feststellen, dass sich die Beurteilungspegel an allen untersuchten Immissionsorten in der Nachbarschaft
durch eine Umsetzung der Planung nur geringfügig ändern. An keinem der Immissionsorte ist eine

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2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach/ Schalltechnische Untersuchung

Erhöhung um mehr als 0,3 dB(A) zu erwarten. Überwiegend beträgt die Änderung ca. 0,1 bis 0,3 dB(A).
Die Erhöhung der Beurteilungspegel liegt damit unter der Schwelle zur Wahrnehmbarkeit von ca. 1 dB(A).
Dennoch liegt eine wesentliche Änderung in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzverordnung im
Nachtzeitraum vor, da eine minimale Erhöhung der Beurteilungspegel in der Nacht hervorgerufen wird
und künftig Beurteilungspegel von mindestens 60 dB(A) in der Nacht zu erwarten sind. Hiervon betroffen
sind die Immissionsorte 01 und 04.
Aufgrund der oben dargestellten Ergebnisse sind Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen.

3.4.3

Plangebiet

Analog zur Untersuchung der Verkehrslärmänderung in der Nachbarschaft, werden zur Bewertung der
Beurteilungspegel im Plangebiet, die für den jeweiligen Gebietstyp geltenden Immissionsgrenzwerte der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) ergänzend zu den Vorgaben der DIN 18005 – Schallschutz
im Städtebau herangezogen. Die entsprechend geltenden Orientierungswerte der DIN 18005 können
Tab. 2-1 in Abschnitt 2.3 entnommen werden. Die Grenzwerte der 16. BImSchV sind in Tab. 3-1 in
Abschnitt 3.2 zusammengefasst.
Die Verkehrslärmsituation mit freier Schallausbreitung ohne Abschirmung der geplanten Gebäude ist für
das gesamte Plangebiet jeweils stockwerksweise für den Tag und die Nacht in Anlage 4 dargestellt.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 sowie die Grenzwerte der 16. BImSchV
für allgemeine Wohngebiete (WA) innerhalb der bebaubaren Bereiche teilweise deutlich überschritten
werden. Hauptsächlich die zur B 415 gelegenen Bereiche sind von einer Überschreitung betroffen.
Daneben ist aus den Ergebnissen abzulesen, dass mit zunehmender Entfernung zur B 415 im Inneren des
Plangebiets geringere Verkehrslärmimmissionen zu erwarten sind. Im Norden des Plangebietes werden
die Grenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete teilweise eingehalten.
Beurteilungspegel von über 70 dB(A) am Tag und von über 60 dB(A) in der Nacht sind in den direkt an
die B 415 angrenzenden Bereichen zu erwarten.
Aufgrund der hohen Verkehrslärmeinwirkungen sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Entsprechende
Empfehlungen in Verbindung mit Festsetzungsvorschlägen sind in Abschnitt 5 zusammengestellt.

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11

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach/ Schalltechnische Untersuchung

4

Tiefgarage

4.1

Emissionen

Für die Bewohner der geplanten Gebäude an der Kuhbacher Haupstraße / B 415 sind zwei getrennte
Tiefgaragen geplant. Die Anzahl der Stellplätze wird mittels der aus der Verkehrserzeugung ermittelten
Anzahl an Bewohnern und der daraus abgeleiteten Anzahl an Wohneinheiten auf je 25 Stellplätze pro
Tiefgarage angenommen. Es sind 1,5 Stellplätze pro Wohnung angesetzt. Die Zu- und Ausfahrt zur
Tiefgarage für den westlichen Teil des Plangebiets soll durch eine Rampe über die Straße „ Am Kirchberg“
erfolgen. Die Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage für den östlichen Teil des Plangebiets ist direkt an die B
415 angeschlossen. Aufgrund der räumlichen Nähe der Tiefgaragenrampe zu schutzbedürftigen
Nutzungen in der Umgebung sowie auch im Plangebiet selbst wurde überprüft, ob hierdurch
unzumutbare Lärmbelastungen entstehen.
Die Verträglichkeit von Tiefgaragen mit der umgebenden schutzbedürftigen Bebauung wird dabei
entsprechend den Empfehlungen der bayerischen Parkplatzlärmstudie [16] geprüft. Eine verbindliche
Regelung zur Bewertung von Fahrbewegungen von Bewohnern in und aus Tiefgaragen existiert nicht.
Hilfsweise kann auf die Bewertungskriterien der TA Lärm [17] zurückgegriffen werden.
Nach den Empfehlungen der Parkplatzlärmstudie [16] zu Fahrbewegungen an Wohnanlagen ist innerhalb
der lautesten Nachtstunde eine Bewegungshäufigkeit von 0,09 Fahrbewegungen pro Stellplatz
anzusetzen. Die Anzahl an Fahrbewegungen im Tageszeitraum (6-22 Uhr) wird aus der
Verkehrserzeugung abgeleitet. Die Fahrbewegungen werden entsprechend der Anzahl auf die Ein- und
Ausfahrt der Tiefgarage verteilt. Zur Ermittlung der Schallemissionen der Fahrbewegungen auf der
Tiefgaragenrampe werden gemäß Parkplatzlärmstudie die Emissionsansätze nach RLS-90 [18] für eine
Geschwindigkeit von 30 km/h unter Berücksichtigung der Rampenneigung verwendet. Für die
Rampenneigung wurde ein Gefälle von 12 % angenommen.
Die Schallabstrahlung aus dem Innern der Tiefgarage nach Außen über das Garagenzufahrtstor wird nach
den Ansätzen der bayerischen Parkplatzlärmstudie [16] auf die abstrahlende Öffnungsfläche
umgerechnet.
Die auf diesen Grundlagen ermittelten einzelnen Schallquellen sind in der nachfolgenden Tabelle
zusammengestellt. Die Lage der berücksichtigten Schallquellen und der maßgeblichen Immissionsorte ist
in Anlage 5 dargestellt.
Eine Prüfung der Maximalpegel aufgrund von kurzzeitigen Geräuschspitzen durch den
Parkierungsverkehr der Anwohner erfolgt in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung [19] [20] nicht.
Tab. 4-1:

Schallleistungspegel Tiefgarage

Schallquelle

Quelltyp

Schallleistungspegel
[Literaturverweis]
Emissionspegel
LWA,1h

Zeitraum

Zufahrt „Am Kirchberg“
Einfahrt Fahrverkehr vor Rampe
30 Fahrten im Zeitraum

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Linie

47,5 dB(A)/m [16]
50,2 dB(A)/m

12

6-22 Uhr

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach/ Schalltechnische Untersuchung

1 Fahrt im Zeitraum
Ausfahrt Fahrverkehr vor Rampe
30 Fahrten im Zeitraum

Einfahrt Fahrverkehr auf Rampe
30 Fahrten im Zeitraum

Linie

Ausfahrt Fahrverkehr auf Rampe
30 Fahrten im Zeitraum

6-22 Uhr

50,5 dB(A)/m

22-6 Uhr

1

54,4 dB(A)/m

6-22 Uhr

52,2 dB(A)/m

22-6 Uhr

54,4 dB(A)/m

6-22 Uhr

54,7 dB(A)/m

22-6 Uhr

1

51,7 dB(A)/m [16]2
Linie

2 Fahrten im Zeitraum
Schallabstrahlung Tor (ca. 15 m²)
60 Fahrten im Zeitraum

50,2 dB(A)/m

51,7 dB(A)/m [16]2

1 Fahrt im Zeitraum

(inkl. Neigungszuschlag)

22-6 Uhr

47,5 dB(A)/m [16]
Linie

2 Fahrten im Zeitraum

(inkl. Neigungszuschlag)

1

47,5 dB(A)/m

1

50 dB(A)/m² [16]
Punkt

67,5 dB(A)

6-22 Uhr

66,6 dB(A)

22-6 Uhr

50,2 dB(A)/m

6-22 Uhr

47,5 dB(A)/m

22-6 Uhr

50,2 dB(A)/m

6-22 Uhr

50,5 dB(A)/m

22-6 Uhr

67,5 dB(A)

6-22 Uhr

66,6 dB(A)

22-6 Uhr

3 Fahrten im Zeitraum

1

Zufahrt „B 415“
Einfahrt Fahrverkehr
30 Fahrten im Zeitraum

47,5 dB(A)/m [16]
Linie

1 Fahrt im Zeitraum
Ausfahrt Fahrverkehr
30 Fahrten im Zeitraum

47,5 dB(A)/m [16]
Linie

2 Fahrten im Zeitraum
Schallabstrahlung Tor (ca. 15 m²)
60 Fahrten im Zeitraum
Ansatz für lauteste Nachtstunde

2

inkl. DStg Gefälle = 4,2 dB(A)

4.2

1

50 dB(A)/m² [16]
Punkt

3 Fahrten im Zeitraum
1

1

1

Immissionen

Zur schalltechnischen Beurteilung wurden mit den in Abschnitt 4.1 zusammengestellten Emissionen die
Beurteilungspegel der Lärmimmissionen durch die Nutzung der Tiefgarage an den angrenzenden
schutzbedürftigen Nutzungen an dem geplanten Wohn- und Geschäftshaus und dem bestehenden
Umfeld ermittelt (vgl. Anlage 5.1). Im Schallausbreitungsmodell wurden dabei die Reflexionen und
Abschirmungen auch durch die neuen Gebäude berücksichtigt. Die Ergebnisse wurden jeweils für Tag
und Nacht stockwerksweise berechnet und sind in Anlage 5.2 aufgeführt.
Die ermittelten Beurteilungspegel liegen an den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen im Bereich
zwischen 31,4 dB(A) (Immissionsort 06) und 44,6 dB(A) (Immissionsort 02) am Tag sowie zwischen
28,6 dB(A) und 41,9 dB(A) in der Nacht. Die hilfsweise herangezogenen Richtwerte der TA Lärm werden
für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen in der Nacht an den Immissionsorten TG-01, TG-02 und TG03 um bis zu 1,9 dB überschritten.

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2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach/ Schalltechnische Untersuchung

5

Lärmschutzmaßnahmen

5.1

Allgemeines

Den ermittelten Lärmimmissionen sind teilweise Überschreitungen der empfohlenen Orientierungs- bzw.
Richtwerte im Plangebiet zu entnehmen.
Auf diese Lärmkonflikte sollte zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit
Lärmschutzmaßnahmen reagiert werden. Je nach Sachlage bestehen verschiedene Möglichkeiten der
Umsetzung von Maßnahmen:
1.

Planerische / organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Lärm

2.

Vergrößern des Abstands zwischen Schallquelle und schutzbedürftiger Nutzung

3.

Aktive Schutzmaßnahmen am Emissionsort bzw. auf dem Ausbreitungsweg

4.

Passive Lärmschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden

Grundsätzlich sollten die Maßnahmen in der oben aufgeführten Reihenfolge eingesetzt werden. Es ist
aber in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen unter den vorhandenen Einsatzbedingungen
verhältnismäßig sind und wesentlich zu einer Konfliktlösung beitragen. Hierbei bestehen für die
planaufstellende Kommune Abwägungsspielräume. Die nachfolgend vorgeschlagenen
Schutzmaßnahmen sind demnach die aus Sicht des Schallschutzes empfohlenen Maßnahmen. In der
Abwägung mit anderen Aspekten (Städtebau, Wirtschaftlichkeit, Sichtverhältnisse etc.) kann im Einzelfall
hiervon auch abgewichen werden.
Größere Abstände der neuen Bebauung sind aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche keine
ausreichend umsetzbare Maßnahme, zumal sich der Lärm im vorliegenden Fall so weit in das Plangebiet
zieht, dass in keinem Bereich eine schutzbedürftige Bebauung ohne Lärmkonflikt möglich wäre. Der
Einhaltung größerer Abstände steht das Gebot zur flächensparenden Planung entgegen.
Ein aktiver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand zum Schutz vor dem Straßenverkehrslärm wird
aufgrund von städtebaulichen Gegebenheiten (negativer Einfluss auf das Stadtbild, Trennwirkung, stark
eingeschränkte Wirkung durch seitliche Schalleinträge, Sichtverhältnisse usw.) nicht in Betracht gezogen.
Der auf das Plangebiet einwirkende Verkehrslärm ist durch die Netzfunktion der umliegenden
Verkehrswege bedingt. Hierauf besteht im Rahmen der Aufstellung des 2. Teilbebauungsplans
„Ortsmitte“ kein Einfluss.
Für die Nachbarschaft entstünde durch die Realisierung der zugelassenen Nutzungen fast keine
Änderung der Lärmsituation. Allerdings deuten die Ergebnisse darauf hin, dass auch unabhängig von der
Aufstellung des Bebauungsplans ein Handlungsbedarf zum Lärmschutz entlang der B 415 besteht. Mit
weiteren Gebietsentwicklungen können die Verkehrsmengen weiter steigen und sukzessive die
Lärmbelastung der Anwohner erhöhen. Perspektivisch werden Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner
empfohlen (Tempo 30, lärmmindernde Fahrbahndeckschicht, passiver Lärmschutz).

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14

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach/ Schalltechnische Untersuchung

Im konkreten Einzelfall erscheint der sehr geringe Einfluss, der durch das Plangebiet entsteht, aus
fachlicher Sicht nicht als zwingenden Anlass zur kurzfristigen Umsetzung einer Schutzmaßnahme. Dies ist
im Rahmen der Abwägung des Bebauungsplanes zu bewerten.

5.2

Passiver Lärmschutz – Verkehrslärm

5.2.1

Allgemeines

Hinsichtlich des Verkehrslärms bestehen im Rahmen der Bauleitplanung keine festen Richt- oder
Grenzwerte, aus denen zwingende Vorgaben zu Art und Umfang des erforderlichen Lärmschutzes
abzuleiten sind. Es wird empfohlen, für Bereiche mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [11]) über Festsetzungen im Bebauungsplan Vorgaben zum
passiven Lärmschutz zu definieren, auch wenn damit Teilbereiche mit leichten Überschreitungen der
Orientierungswerte der DIN 18005 nicht von den Vorgaben erfasst werden. Im Hinblick auf eine
planerische Zurückhaltung bei eher moderaten Überschreitungen und den ohnehin bestehenden
Anforderungen an Gebäude zur Energieeinsparung und den Schallschutz im Hochbau ist aus fachlicher
Sicht in diesem Zwischenbereich von einer Zumutbarkeit der Verkehrslärmeinwirkungen auszugehen.
Passiver Lärmschutz umfasst Maßnahmen an den von Lärm betroffenen Gebäuden wie z. B. zur
Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile oder zur Belüftung der Schlafräume.

5.2.2

Grundrissorientierung

Aufgrund der vor allem durch die B 415 geprägten Lärmsituation im Plangebiet wird eine Vorgabe zur
Grundrissorientierung empfohlen. In Anlehnung an den Berliner Leitfaden Lärmschutz in der
verbindlichen Bauleitplanung [21] kann eine Festsetzung beispielsweise wie folgt formuliert werden:
Zum Schutz vor Verkehrslärm muss in den Nutzungsschablonen 1 und 2 entlang der
B 415 mindestens ein Aufenthaltsraum von Wohnungen, bei Wohnungen mit mehr als
zwei Aufenthaltsräumen müssen mindestens zwei Aufenthaltsräume mit jeweils
mindestens einem Fenster an einer nicht zur B 415 zugewandten Gebäudeseite orientiert
sein. Als lärmzugewandt sind hierbei nur die direkt zur B 415 ausgerichteten
Südwestfassaden am südwestlichen Rand des Plangebiets zu betrachten.

5.2.3

Schalldämmung der Außenbauteile

Als Grundlage für die Bemessung der erforderlichen Schalldämmung kann die DIN 4109 - Schallschutz im
Hochbau (Ausgabe Januar 2018, mehrere Teile) herangezogen werden. Demnach werden entsprechend
den äußeren Lärmeinwirkungen die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile ermittelt.
Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich aus der Überlagerung aller einwirkenden Geräuschquellen,
wobei noch ein Zuschlag von 3 dB(A) zu berücksichtigen ist. Liegt zwischen dem Beurteilungspegel am
Tag und dem Beurteilungspegel in der Nacht eine Differenz von weniger als 10 dB(A) vor, wird zum
Schutz des Nachtschlafes der maßgebliche Außenlärmpegel für Schlafräume durch Addition eines
Zuschlags von 10 dB(A) zu dem um 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht berechnet.

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15

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach/ Schalltechnische Untersuchung

Gemäß der DIN 4109-1 (Ausgabe Januar 2018, [22]) ergeben sich die Anforderungen an die gesamten
bewerteten Bau-Schalldämm-Maße

der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen unter

Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten nach der Gleichung

.

Dabei ist
= 25 dB

für Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien;

= 30 dB

für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches;

= 35 dB

für Büroräume und Ähnliches;
der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2:2018-01

Mindestens einzuhalten sind Schalldämm-Maße:
= 35 dB

für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien;

= 30 dB

für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches.

Übersteigen die gesamt bewerteten Bau-Schalldämm-Maße

50 dB, sind die

Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Eine Festsetzung im Bebauungsplan hinsichtlich der zu stellenden Anforderungen an die Schalldämmung
der Außenbauteile kann beispielsweise wie folgt formuliert werden:
In den Teilen des Plangebiets, die Außenlärmpegeln nach DIN 4109-2 – Schallschutz im
Hochbau (Ausgabe Januar 2018, [23]) von über 62 dB(A) ausgesetzt sind, müssen die
Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen die gemäß DIN 4109-1
(Ausg. Januar 2018) je nach Raumart und Außenlärmpegel erforderlichen bewerteten
Bau-Schalldämm-Maße

aufweisen.

Das notwendige Schalldämm-Maß ist in Abhängigkeit von der Raumart und Raumgröße
im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Auf einen Nachweis kann verzichtet
werden, wenn der maßgebliche Außenlärmpegel bei 65 dB(A) oder weniger liegt, da
davon auszugehen ist, dass eine entsprechende Schalldämmung bei Neubauten ohnehin
erreicht wird.
Die Außenlärmpegel auf Grundlage der Lärmeinwirkungen am Tag sind in Anlage 6.1 bis
Anlage 6.4 und auf Grundlage der Lärmeinwirkungen in der Nacht in Anlage 6.5 bis
Anlage 6.8 dargestellt. Für Schlafräume und vergleichbare Räume ist vom höheren der
beiden dargestellten Außenlärmpegel auszugehen, bei sonstigen Aufenthaltsräumen
können die Außenlärmpegel für den Tag verwendet werden.
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere
maßgebende Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen als dies im Bebauungsplan

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16

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach/ Schalltechnische Untersuchung

angenommen wurde, können die Anforderungen an die Schalldämmung der
Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1 reduziert werden.

5.2.4

Belüftung von Schlafräumen

Über die Anforderungen an die Schalldämmung hinaus, sind auch Maßnahmen zur Belüftung der
Schlafräume zu empfehlen. Auf Grundlage verschiedener Leitfäden ( [13], [21]) wird folgende Festsetzung
empfohlen:
Schlafräume (auch Kinderzimmer) an Fassaden, die Beurteilungspegeln des
Verkehrslärms von mehr als 49 dB(A) ermittelt nach der Methodik der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) nachts ausgesetzt sind und die nicht über
Fenster auf einer Gebäudeseite mit Beurteilungspegeln unter diesem Schwellenwert
verfügen, sind bautechnisch so auszustatten, dass sowohl die Schalldämmanforderungen
gemäß der textlichen Festsetzung in Abschnitt 5.2.3 erfüllt werden als auch ein
Mindestluftwechsel erreicht wird.
Aufgrund des im gesamten Gebiet einwirkenden Straßenverkehrslärms gilt die
Anforderung grundsätzlich für alle Schlafräume im Plangebiet. Auf die schallgedämmte
Belüftung kann verzichtet werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis
erbracht wird, dass der Beurteilungspegel des Verkehrslärms auch im Prognose-Planfall
am Schlafraum in der Nacht 49 dB(A) nicht überschreitet. Dies kann je nach Einzelfall
beispielsweise durch die Gebäudestellung erreicht werden.
Alternativ können für diese Schlafräume geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen
(z. B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen) getroffen
werden, die sicherstellen, dass ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30
dB(A) während der Nachtzeit in dem Raum oder den Räumen bei mindestens einem
teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird.

5.2.5

Außenwohnbereiche

Zum Schutz der Außenwohnbereiche wird folgende Festsetzung in Anlehnung an verschiedene Leitfäden
empfohlen:
Zum Schutz vor dem Verkehrslärm sind mit Gebäuden baulich verbundene
Außenwohnbereiche (z. B. Balkone, Loggien, Terrassen) von Wohnungen, die nicht über
mindestens einen baulich verbunden Außenwohnbereich an einer lärmabgewandten
Seite (Beurteilungspegel des Verkehrslärms 64 dB(A) oder geringer) nach Anlage 7
verfügen, nur als verglaste Vorbauten oder verglaste Loggien zulässig. Durch die
Schutzmaßnahmen ist sicherzustellen, dass im Außenwohnbereich ein Beurteilungspegel
des Verkehrslärms am Tag von 64 dB(A) oder weniger erreicht wird. Als lärmzugewandt
sind hierbei nur die direkt zur B 415 ausgerichteten Südwestfassaden am südwestlichen
Rand des Plangebiets zu betrachten.
Bei Wohnungen mit mehreren baulich verbundenen Außenwohnbereichen in den oben
genannten Bereichen ist mindestens ein baulich verbundener Außenwohnbereich als
verglaster Vorbau oder verglaste Loggia zu errichten.
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17

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach/ Schalltechnische Untersuchung

Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass an den
Außenwohnbereichen der Beurteilungspegel des Verkehrslärms ermittelt nach den
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) von maximal 64 dB(A) vorliegt, kann
auf den oben genannten baulichen Schallschutz verzichtet werden.

5.3

Tiefgarage

Aufgrund der Nähe der im Westen des Plangebiets vorgesehen Tiefgaragenrampe zu den geplanten
Baufenstern können Störungen der Anwohner durch Fahrbewegungen in der Nacht entstehen. Deshalb
wird empfohlen, an der Gebäudefassade, die direkt im Umfeld der westlichen Tiefgaragenzufahrt liegt,
keine Schlafräume vorzusehen. Alternativ wird empfohlen, bauliche Maßnahmen an der
Tiefgaragenrampe zum Schutz der Schlafräume an der genannten Fassade umzusetzen.

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2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach/ Schalltechnische Untersuchung

6

Zusammenfassung

Für die Aufstellung des 2. Teilbebauungsplans „Ortsmitte“ im Stadtteil Kuhbach wurde eine
schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Hierbei wurden Verkehrslärmeinwirkungen und
vorgesehene Tiefgaragen untersucht. Zu betrachten ist dabei jeweils die Situation im Plangebiet und in
der Nachbarschaft.
 Verkehrslärm
 Im Plangebiet werden entlang der B 415 die Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete
überschritten (vgl. Abschnitt 3.4.3)
o

Folge: Empfehlung zu passiven Schutzmaßnahmen (Grundrissorientierung,
Schalldämmung, Belüftung, Schutz von Außenwohnbereichen) für die Wohngebiete an
der B 415) (vgl. Abschnitt 5.2)

 In der Nachbarschaft sind minimale Erhöhungen der Beurteilungspegel zu erwarten, die nach den
Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung als wesentliche Erhöhungen zu bewerten sind (vgl.
Abschnitt 3.4.2)
o

Folge: Abwägung der Erhöhung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens (vgl.
Abschnitt 5.1). Aus fachlicher Sicht erscheint im konkreten Einzelfall kein zwingender
Anlass in Folge der Bebauungsplanaufstellung Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Perspektivisch werden Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner empfohlen (Tempo 30,
lärmmindernde Fahrbahndeckschicht, passiver Lärmschutz).

 Tiefgarage
 An den schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld der westlichen Tiefgaragenzufahrt werden die
hilfsweise genutzten Immissionsrichtwerte der TA Lärm in der Nacht überschritten (vgl. Abschnitt 4.2)
o

Folge: Empfehlung zu planerischen Maßnahmen (Keine Schlafräume im direkten Umfeld
der westlichen Tiefgaragenzufahrt, Bauliche Maßnahmen an der Tiefgaragenrampe zum
Schutz von Schlafräumen) (vgl. Abschnitt 5.3)

EB6122485-211208-Kcru.docx

19

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“,
Stadtteil Kuhbach

Anlage 1
Lagepläne Verkehrslärm

Gar

O

19/7

g
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G

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Ga

Gar

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Wir

13/1
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Whs

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W

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31/1
33/1

Whs

Gar

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/1
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432
Ga
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Whs

36
W

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Ga
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Whs

433

Sonst

Wh

s

435
/1

Wh

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Wh

33/3

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G

W
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35/2

Gar

Gar

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Gar

B 415

Wh
s

437

Wh
s

33/4

Ga
r

Gar

439

33/8

Ga
r

r

138/2

Legende
Sc

Ga
r

Wh
s

13
8

Sch
u

Wh

Sonst

s

Emissionslinie Straße

138
/1

34

31/3
152/12

Hauptgebäude

14
0/1

Ga
r

139

s

Wh

hu

Immissionsort

Wh
s

440

W
hs

Sc h
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14
0

Ga
s

Wh
s

Ga
r

33/5
Wh

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438

s

Im
G

Wh

Wh

s

Nebengebäude

Ga
r

s

Ga
r

33/6

Baugrenzen

150/1

141
150

Plangebiet

Ga
r

/4

Wh
s

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

Stadt Lahr
Projektbez:

Planbez:

14
2

P:\612\2450-2499\2-2485_SU_Ortsmitte_Kuhbach\500_PLANUNG\520_Bearbeitung\SP82 Ortsmitte Kuhbach

Sc

04

436
/1
s

hs

20
/2

s

s

436

Gar

W

138/3

Gar

Ga
r

Gar

Wh

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s

Whs

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W

36

W
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/4

hs

Sch
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Wh

Wh

36

hs

Schu

33/7

435

416

W

W

Gar

Gar

05

Scheu-St

434

Whs

414

Schu

Sonst

/3

hs

2. Teilbebauungsplan "Ortsmitte"
Schalltechnische Untersuchung
Lageplan Verkehrslärm
Analyse-Fall und Prognose Nullfall

612-2485

Anlage:

Datum:

12/2021
Maßstab:

1 : 1.250

1.1

Anlage 2
Verkehrserzeugung

Verkehrserzeugung
Wohnen

Bruttogeschossfläche: 5.320 m²

Einwohnerverkehr

Besucherverkehr

Bruttogeschossfläche (BGF) pro Einwohner:
48-53 m² BGF/Einwohner
Annahme: 53 m² BGF/Einwohner

Anteil des Besucherverkehrs:
0 - 15% der Einwohnerwege
Annahme: 10% der Einwohnerwege

100 Einwohner

40 Wege/24h

Wegehäufigkeit:
3,5 - 4,0 Wege/Einwohner Neubau
Annahme: 3,7 Wege/Einwoher

MIV-Anteil: 30 - 80%
(MIV-Anteil im Besucherverkehr)
Annahme: 70%

370 Wege/24h

30 Pkw-Wege/24h

Wege außerhalb des Plangebiets:
10-20%
Annahme: 15%

Pkw-Besetzungsgrad: 1,5 - 2,0
(Besucherverkehr)
Annahme: 1,8

320 Wege/24h

20 Pkw-Fahrten/24h

MIV-Anteil: 30 - 70%
(MIV-Anteil im Einwohnerverkehr)
Annahme: 60%

P:\612\24502499\22485_SU_Ortsmitte_Kuhbach\500_PLANUNG\520_Verkehrserzeugung Wohnen-211025-Kcru.cdr

200 Pkw-Wege/24h
Pkw-Besetzungsgrad: 1,5
(Einwohnerverkehr)

130 Pkw-Fahrten/24h

Lieferverkehr
0,05 Lkw-Fahrten
je Einwohner

5 Liefer-Fahrten/24h
Proj.-Nr.:

Auftraggeber:

Stadt Lahr
Projektbez.:

Fichtner Water & Transportation GmbH
Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg
+49-761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de

2. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“, Kuhbach
Schalltechnische Untersuchung

Planbez.:

612-2485
Datum:

12/2021
Maßstab:

Verkehrserzeugung Wohnen

Anlage

2

Anlage 3
Beurteilungspegel Verkehrslärm
Nachbarschaft

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

01

MI

EG
1.OG

64
64

54
54

69
69

61
61

4,6
4,1

6,8
6,3

02

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

68
68
67

60
60
60

3,4
3,5
3,0

5,6
5,7
5,2

03

MI

EG
1.OG

64
64

54
54

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68

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61

3,8
3,9

6,0
6,1

04

WA

EG
1.OG

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59

6,6
7,3

8,8
9,4

05

WA

EG
1.OG

59
59

49
49

64
65

56
57

4,6
5,4

6,7
7,5

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2485

Stadt Lahr
Projektbez:

2. Teilbebauungsplan "Ortsmitte", Stadtteil Kuhbach
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

12/2021
Anlage:

Beurteilungspegel Verkehrslärm Analyse-Fall
SoundPLAN 8.2

Datum:

3.1

Immissionsort

Nutzung

Stockwerk

01
02

03

MI

EG

MI

Prognose-Nullfall

Prognose-Planfall

Differenz PP-P0

Lr Tag

Lr Tag

Tag

Lr Nacht

dB(A)
69,0

dB(A)
61,2

dB(A)
69,0

68,5

60,7

68,6

Lr Nacht
dB(A)
61,2

dB(A)
0,0

Nacht
dB(A)
0,0

0,1

EG

67,8

60,0

67,8

60,0

0,0

0,0

1.OG

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60,1

67,9

60,1

0,0

0,0

2.OG

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59,6

67,4

59,6

0,0

0,0

EG

68,2

60,4

68,1

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-0,1

-0,1

1.OG

68,4

60,6

68,2

60,4

-0,2

-0,2

66,0

58,2

66,2

58,4

0,2

0,2

MI

04

WA

EG

66,7

58,8

67,0

05

WA

EG

64,0

56,1

63,9

56,0

-0,1

-0,1

1.OG

64,8

57,0

64,8

56,9

0,0

-0,1

0,3

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2485

Stadt Lahr
Projektbez:

Schalltechnische Untersuchung
2. Teilbebauungsplan "Ortsmitte", Stadtteil Kuhbach

12/2021
Anlage:

Planbez:

Änderung Beurteilungspegel Verkehrslärm
SoundPLAN 8.2

Datum:

3.4

Anlage 4
Isophonenkarten Verkehrslärm
Plangebiet

Anlage 5
Tiefgarage

Immissionsort

Nutzung

Stockwerk

IRW

IRW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

TG-01

WA

EG
1.OG
2.OG

55
55
55

40
40
40

44,0
41,7
39,2

41,4
39,1
36,5

-------

1,4
-----

TG-02

WA

1.OG
2.OG

55
55

40
40

44,6
40,6

41,9
37,8

-----

1,9
---

TG-03

WA

EG
1.OG
2.OG

55
55
55

40
40
40

43,8
41,5
39,1

40,7
38,6
36,2

-------

0,7
-----

TG-04

WA

EG
1.OG
2.OG

55
55
55

40
40
40

39,7
38,3
36,3

37,0
35,6
33,6

-------

-------

TG-05

WA

EG
1.OG
2.OG

55
55
55

40
40
40

38,6
37,3
35,6

35,6
34,4
32,8

-------

-------

TG-06

WA

EG
1.OG
2.OG

55
55
55

40
40
40

31,4
32,7
32,7

28,6
29,9
29,9

-------

-------

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2485

Stadt Lahr
Projektbez:

2.Teilbebauungsplan "Orstmitte", Stadtteil Kuhbach
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

12/2021
Anlage:

Beurteilungspegel Tiefgarage
SoundPLAN 8.2

Datum:

5.2

Anlage 6
Außenlärmpegel nach
DIN4109-2:2018-01

Whs

36/
2

36

Whs

36/
3

Whs

20/2

36/1

Whs
Scheu-St

8/
13
3

/1
37

Whs

Emissionslinie Straße
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen

/1
38

Plangebiet

B415

Sc
hu

/1
31

Sc
hu

WBürog
Kirche

Whs

P:\612\2450-2499\2-2485_SU_Ortsmitte_Kuhbach\500_PLANUNG\520_Bearbeitung\SP82 Ortsmitte Kuhbach

St

Whs

61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82

/1
33

<=
<=
<=
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<=
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39

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61
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70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82

uhe
Sc

Schu

Außenlärmpegel in dB(A):

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

Stadt Lahr
Projektbez:

Planbez:

2. Teilbebauungsplan "Ortsmitte"
Schalltechnische Untersuchung
Außenlärmpegel nach DIN 4109-2:2018-01
Tag, Erdgeschoss

612-2485
Datum:

12/2021
Maßstab:

1 : 600

Anlage:

Anlage 7
Schutz von Außenwohnbereichen